Kurz erklärt in 30 Sekunden
Die Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen im Überblick
- Zu den landwirtschaftlichen Zugmaschinen zählen fahrbare Kraftfahrzeuge wie beispielsweise Traktoren oder Schlepper, die auch auf öffentlichen Straßen unterwegs sein können. Davon abgegrenzt werden selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z. B. Mähdrescher, oder unbewegliche Maschinen, wie z. B. stationäre Fütterungsanlagen.
- Fahrbare Zugmaschinen, die am regulären Straßenverkehr teilnehmen, können Personen- oder Sachschäden verursachen und müssen dementsprechend gegen hohe Schadenersatzforderungen abgesichert werden.
- Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht (optional mit Teil- oder Vollkasko-Schutz) für Traktoren und Schlepper ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Mit der gewerblichen Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen der Allianz bekommen Sie den Rundum-Schutz für Ihren landwirtschaftlich genutzten Fuhrpark.
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