Ein Traktor mäht den Rasen auf dem Feld.
Traktor, Schlepper und Co. versichern

Versicherung für landwirt­schaftliche Zug­maschinen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Zu den landwirtschaftlichen Zugmaschinen zählen fahrbare Kraftfahrzeuge wie beispielsweise Traktoren oder Schlepper, die auch auf öffentlichen Straßen unterwegs sein können. Davon abgegrenzt werden selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z. B. Mähdrescher, oder unbewegliche Maschinen, wie z. B. stationäre Fütterungsanlagen.
  • Fahrbare Zugmaschinen, die am regulären Straßenverkehr teilnehmen, können Personen- oder Sachschäden verursachen und müssen dementsprechend gegen hohe Schadenersatzforderungen abgesichert werden.
  • Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht (optional mit Teil- oder Vollkasko-Schutz) für Traktoren und Schlepper ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Mit der gewerblichen Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zug­maschinen der Allianz bekommen Sie den Rundum-Schutz für Ihren landwirtschaftlich genutzten Fuhrpark.
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Kfz-Haftpflicht- und Maschinen­versicherung

Für alle am Straßenverkehr teilnehmenden Zugmaschinen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend – dies schließt auch zulassungs­pflichtige landwirtschaftliche Zugmaschinen wie Traktoren oder Schlepper mit ein. Der Versicherungsschutz der gewerblichen Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz gilt allerdings nicht nur für die Absicherung im Straßenverkehr, sondern auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (wie z. B. für Schäden durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit).

Wollen Sie darüber hinaus weitere Arbeitsmaschinen wie beispielsweise einen Mähdrescher versichern, empfiehlt sich der Abschluss der Maschinenversicherung für fahrbare oder transportable landwirtschaftliche Geräte der Allianz Esa.

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Umfassender Schutz für Traktoren und Schlepper
Für landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen, wie Traktoren und Schlepper, die am Straßenverkehr teilnehmen und auf öffentlichen Straßen oder (Zu-)Wegen unterwegs sind, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die gewerbliche Kfz-Versicherung der Allianz bietet eine umfassende Absicherung für Ihre landwirtschaftlichen Zugmaschinen und kann durch eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung je nach Bedarf sinnvoll erweitert werden.
In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend – nicht nur für PKW, sondern auch für gewerblich genutzte landwirtschaftliche Zugmaschinen wie Schlepper und Traktoren. Die gewerbliche Kfz-Haftpflicht der Allianz deckt im Schadenfall grundsätzlich die Schäden, die Sie als Landwirt:in oder einer Ihrer Mitarbeitenden an fremden Personen oder Fahrzeugen mit Ihrem Traktor oder Schlepper verursachen. Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst können Sie über eine Voll- oder Teilkaskoversicherung absichern.
Die gewerbliche Kfz-Versicherung der Allianz bietet einen ausgezeichneten Schutz im Schadenfall und Ihnen und Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb viele Vorteile. Im Schadenfall leistet die Allianz bei Sach- oder Personenschäden, die Dritten mit Ihrer Zugmaschine zugefügt werden. Wir prüfen erhobene Schadenersatzforderungen, ersetzen berechtigte Ansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab. Darüber hinaus deckt die Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung Umweltschäden sowie die Kosten für Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Traktor oder Schlepper verursacht wurden.
Im Rahmen der Allianz Teilkaskoversicherung sind auch Schäden durch Brand, Diebstahl (der Zugmaschine oder ihrer versicherten Teile), Hagel, Sturm und Glasbruch versichert. Auch Schäden durch Tiere, etwa nach Wildunfall oder einem Tierbiss (z. B. Marderbiss), sind abgedeckt. 
Die Vollkaskoversicherung der Allianz beinhaltet sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus versichert sind Schäden durch Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Sie lohnt sich für landwirtschaftliche Zugmaschinen vor allem, wenn Sie Ihren Traktor oder Schlepper gerade neu für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb angeschafft haben.

Die Kasko Spezial-Versicherung ergänzt Ihre Kaskoversicherung um einen wichtigen Baustein: Sie schützt Sie vor den finanziellen Belastungen durch plötzlich und unvorhergesehen eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden an dem versicherten Fahrzeug und den mitversicherten Fahrzeugteilen, die häufig eine beträchtliche Höhe erreichen können. Die Kosten für diese Art von Schäden bei Nutzfahrzeugen wie landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind durch die reine Fahrzeugversicherung (Kfz-Haftpflicht mit Voll- oder Teilkasko) nicht gedeckt.

 

 

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Schaden­beispiele
Ein Schadenfall an einer landwirtschaftlichen oder durch eine landwirtschaftliche Zugmaschine ist schwerwiegend und je nach Art und Umfang des (Unfall-)Schadens für Landwirtinnen und Landwirte potenziell existenzbedrohend.  Mit der gewerblichen Kfz-Versicherung der Allianz und der Maschinenversicherung für fahrbare oder transportable Geräte der Allianz Esa erhalten Sie einen optimalen Versicherungsschutz für alle landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
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Kosten
Eine genaue Preisangabe für die Versicherung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Schleppern ist aufgrund der zahlreichen Faktoren nicht pauschal möglich, sondern muss im Detail ausgearbeitet werden.

Die Versicherungsprämie für eine landwirtschaftliche Zugmaschine hängt von der Kraftleistung (kw) des Fahrzeugs und seinem regionalen Einsatzgebiet innerhalb Deutschlands ab. Daneben spielt für die Preisberechnung auch die individuelle Schadenfreiheitsklasse des Fahrzeugs eine Rolle. Selbstverständlich ist die Prämie auch abhängig von den jeweils gewählten Versicherungsleistungen.

Versicherungen unterscheiden bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen zudem nach dem amtlichen Kennzeichen:

Traktoren oder Schlepper mit grünem Kennzeichen, die ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, sind steuerbefreit und in der Versicherung insgesamt günstiger als solche mit schwarzem Kennzeichen.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit schwarzem Kennzeichen, die für private Zwecke, aber auch für gewerbliche Einsätze genutzt werden, beispielsweise zum Schneeräumen auf öffentlichen Straßen, müssen regulär besteuert werden. Sie sind in der Kfz-Versicherung daher insgesamt etwas teurer.
Sonderfall: Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit schwarzem Kennzeichen, die ausschließlich privat genutzt werden (Bewirtschaftung von eigenem Feld, Wald und Wiese) profitieren von einem Nachlass und können ebenfalls günstiger versichert werden.

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