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  • Eine Zahnzusatz­versicherung für privat Kranken­versicherte gibt es nicht. Sind Sie privat versichert, übernimmt die private Krankenvoll­versicherung je nach gewähltem Tarif die Kosten für Zahnersatz und Zahn­behandlung.
  • Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, sollten Sie Ihren PKV-Tarif prüfen: Sind Zahnleistungen enthalten? Falls nicht, können Sie bei den meisten Versicherern in einen Tarif wechseln, der Ihren Leistungs­bedürfnissen entspricht.
  • Gesetzlich Versicherte hingegen können durchaus eine Zahnzusatz­versicherung abschließen, um beim Zahnarzt bzw. der Zahnärztin wie ein:e Privatpatient:in behandelt zu werden. Auch Personen, die freie Heilfürsorge bekommen, wie zum Beispiel Soldaten und Soldatinnen, können in der Regel eine Zahnzusatz­versicherung abschließen.

Als Privatversicherte:r benötigen Sie keine Zahnzusatz­versicherung. Zahnzusatz-Tarife sind in der Regel als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung konzipiert, die nur einen geringen Teil der Behandlungs­kosten übernimmt. In der privaten Kranken­versicherung (PKV) hingegen sind Zahnleistungen in den meisten Fällen Teil der Heilkosten-Tarife. Eine zusätzliche Zahnversicherung ist daher nicht nötig.

Sind Sie unsicher, welche Zahn-Kosten Ihre PKV übernimmt? Dann prüfen Sie Ihre Versicherungs­leistungen und informieren Sie sich über Wechseloptionen! Sollte Ihr aktueller Tarif nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, können Sie in der Regel in einen PKV-Tarif mit besseren Leistungen wechseln.

Wichtig: Wenn Sie in einen PKV-Tarif mit umfang­reicheren Leistungen wechseln möchten, müssen Sie in der Regel erneut eine Gesundheits­prüfung bei Ihrem Versicherer durchlaufen.

Zu beachten ist dabei die tarifliche Zahnstaffel. Die Allianz leistet im tariflichen Rahmen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ).

Eine Absicherung für Ihre Zähne im PKV-Tarif zu haben, ist empfehlenswert.

Denn: Ohne Versicherung müssen Sie als privatversicherte Person jede Zahnarzt-Rechnung komplett selbst bezahlen. Das kann schnell teuer werden: Gerade bei Zahnbehandlungen oder Zahnersatz steigen die Kosten schnell in den drei- oder sogar vierstelligen Bereich. Haben Sie dafür nicht vorgesorgt, reißt das ein großes Loch in die Haushaltskasse. Eine private Absicherung erspart Ihnen diese unerwarteten Kosten.

Wichtig: Ist eine Behandlung einmal angeraten oder begonnen, ist es bei den meisten Versicherern nicht mehr möglich, einen Tarif mit Zahnleistungen abzuschließen. Prüfen Sie daher frühzeitig Ihren Versicherungsschutz und informieren Sie sich über Wechselbedingungen!

Drei Tipps für Privat­versicherte:

  1. Vertrags­bedingungen prüfen: Informieren Sie sich im Vorfeld über den Umfang der Zahnersatzleistungen in Ihrer PKV, bevor Sie eine teure Zahnbehandlung beginnen. Prüfen Sie auch, wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
  2. Heil- und Kosten­plan einreichen: Lassen Sie sich vor Behandlungs­beginn die Erstattung der Kosten von Ihrer PKV bestätigen.
  3. Steigerungs­faktor beachten: Die Höhe der privaten Behandlungs­kosten ergibt sich aus der Gebühren­nummer der Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte und Zahnärztinnen (GOZ) und dem soge­nannten Steigerungs­satz. Achten Sie darauf, bis zu welchem Satz der Gebühren­ordnung die Behandlungs­kosten übernommen werden.

Bei einem PKV-Tarif ohne Zahnleistungen ist Ihr monatlicher Beitrag zur privaten Kranken­versicherung geringer. Fallen Kosten beim Zahnarzt oder der Zahnärztin an, müssen Sie sie jedoch selbst bezahlen. Diese Kosten sind schwer vorhersehbar.

Bei einem PKV-Tarif mit Zahnleistungen fällt Ihr monatlicher Beitrag etwas höher aus. Dafür übernimmt Ihre private Kranken­versicherung die Kosten für Zahn­behandlungen und Zahnersatz – je nach Tarif in voller Höhe.

Das Beispiel bezieht sich auf eine Arbeitnehmerin im Alter von 34 Jahren mit einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 80.000 Euro.

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Kostenfaktoren
PKV ohne Zahnleistung
PKV mit Zahnleistung
Beitrag zur PKV 631,09 € pro Monat * 12
= 7.573,08 € pro Jahr
793,68 € pro Monat * 12
= 9.524,16 € pro Jahr
Eigenanteil zur PKV 3.786,54 € 4.762,08 €
Eigenanteil Zahnarzt-Kosten
  • 1x professionelle Zahnreinigung 120 €
  • Einzelimplantat mit Verblendmetall Keramikkrone 2.900 €
  • Vollnarkose 300 €
0 €
Eigenanteil pro Jahr 7.106,54 € 4.762,08 €

Der monatliche Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • MeinGesundheitsschutz Plus 90: 509,86 €
  • MeinGesundheitsschutz Zahn 100: 147,78 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag: 65,76 €
  • Pflegepflichtversicherung: 70,28 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Es können Personen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aufgenommen werden.

Der monatliche Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • MeinGesundheitsschutz Plus 90: 509,86 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag: 50,99 €
  • Pflegepflichtversicherung: 70,28 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Es können Personen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aufgenommen werden.

50 Prozent von 7.573,08 €

50 Prozent von 9.524,16 €

Mit der Allianz Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte profitieren Sie von Top-Leistungen in allen Tarifen. Das beinhaltet 100 Prozent Erstattung für:

  • Professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe und Fissurenversiegelung
  • Zahnbehandlungen, zum Beispiel hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen
  • Bleaching (bis zu 150 Euro alle zwei Versicherungsjahre)
  • Zahnersatz bei Regelversorgung (je nach Tarif auch bis zu 100 Prozent für Brücken, Kronen, Inlays und Implantate)
  • Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlungen, beispielsweise Narkose, Akupunktur, Lachgas, Hypnose

Hinzu kommen je nach gewähltem Tarif bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz, Kieferorthopädie (unter 21 Jahre) oder Aufbiss-Schienen. Mehr Details zu den Zahnleistungen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife für Privatversicherte lesen Sie in unserem Ratgeber:

Das hängt davon ab, ob Sie beihilfeberechtigt sind oder Heilfürsorge erhalten.

Im Gegensatz zu privat Versicherten können gesetzlich Versicherte ihre Zähne mit einer Zahnzusatzversicherung absichern. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur einen Festzuschuss, den Restbetrag müssen Sie als Eigenanteil selbst bezahlen. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Leistungslücken. Sie übernimmt hohe Eigenanteile für Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung, hochwertigere Füllungen und Kieferorthopädie – oft bis zu 100 Prozent der Kosten.

Die Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz der Allianz bietet Ihnen Premium-Leistungen in allen Tarifen. Sie über­nimmt bis zu 100 Prozent der Kosten, zum Beispiel für Zahn­reinigung, Prophylaxe und Zahn­behandlung.

  • Berechnen Sie Ihren Tarif zur Zahnzusatz­versicherung.
  • Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
MeinZahnschutz, besonders günstig!
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  • Ausgezeichneter Schutz für gesetzlich Versicherte
  • Viele Gesundheitsservices inklusive
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  • Ab 12,94 Euro
Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Privatversicherte im Basistarif?

Nein. Privat­versicherte können keine „normale“ Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Grund­voraus­setzung dafür ist, Mitglied in einer gesetzlichen Kranken­versicherung zu sein. Wer im PKV-Basistarif versichert ist, auf den trifft dies nicht zu. Privat­versicherte können Zusatz­versicherungen für Zahn­leistungen lediglich in Form eines Aufbau­tarifs abschließen. Aufbau­tarife sind Tarife, mit denen Private Kranken­versicherungen um bestimmte Leistungen (z.B. für Zahn­ersatz) optimiert werden können.

Was bedeutet das? Der Leistungsumfang im Basis­tarif der Privaten Kranken­versicherung beinhaltet in der Regel nur die niedrigen, den gesetzlichen gleich­gestellten Zahn­ersatz­leistungen. Für höhere zahn­medizinische Leistungen kann ein Tarif­wechsel in einen anderen PKV-Tarif sinnvoll sein.

Macht eine Zahnzusatzversicherung für Selbstständige mit privater Krankenversicherung Sinn?

Eine Zahnzusatzversicherung ist für privat krankenversicherte Selbstständige nicht abschließbar. Das ist auch nicht nötig, da Zahnleistungen in der Regel im PKV-Tarif enthalten sind. Sollte Ihr aktueller PKV-Tarif nicht ausreichend für Zahnleistungen aufkommen, informieren Sie sich über einen Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen.

Sind die Zahnleistungen für Privatversicherte begrenzt?

Der Leistungs­umfang der Zahn­versicherung im Rahmen der PKV ist vom Versicherungs­tarif abhängig.

  • Im Allianz PKV-Baustein MeinGesundheitsschutz Zahn für Privat­versicherte können Sie den Tarif wählen, der am besten zu Ihnen passt.
  • Bei Inlays erhalten Sie bis zu 100 Prozent der Behandlungs­kosten zurück.
  • Zahn­ersatz finanziert die Allianz bis zu 100 Prozent. 
  • Kiefer­orthopädie ist bis zum 21. Geburtstag bis zu 100 Prozent erstattungs­fähig.

Was passiert mit meiner bestehenden privaten Zahnzusatzversicherung, wenn ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechsle?

Ihre private Zahn­zusatz­versicherung erlischt zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie dann von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung wechseln. Die Kosten für zahn­ärztliche Behandlungen sind dann im tariflichen Umfang über die private Kranken­versicherung abgedeckt.

Wenn Sie Ihre Zahn­zusatz­versicherung jährlich bezahlen und während des Jahres in die private Kranken­versicherung wechseln, erhalten Sie in der Regel die zu viel gezahlten Beiträge zurück­erstattet.

Wenn Sie eine Zahn­zusatz­versicherung mit Alterungs­rückstellungen abgeschlossen haben und bei der gleichen Versicherung in die PKV wechseln, werden diese Alterungs­rückstellungen dem PKV-Tarif übertragen und gehen nicht verloren.

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