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Private Kranken­versicherung für Selbst­ständige

Schütze das Wert­vollste, was du hast.
Private Krankenversicherung für Selbstständige: Ein Mann und eine Frau schauen gemeinsam auf den Bildschirm eines Laptops.

Unsere Auszeichnungen

Testsiegel Stiftung Warentest, veröffentlicht am 18.02.2025. Die Allianz Tarife MeinGesundheitsschutz wurden beide mit der Bestnote ausgezeichnet. Der Tarif  MeinGesundheitsschutz Best wurde mit Sehr Gut (0,7) ausgezeichnet, der Tarif MeinGesundheitsschutz Plus ebenfalls mit Sehr Gut (0,9).
  • Als Selbst­ständige:r haben Sie die Wahl zwischen einer privaten oder gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung (GKV). Der Abschluss einer privaten Kranken­ver­sicher­ung (PKV) für Selbst­ständi­ge & Frei­beruf­ler:innen ist unab­hängig vom Ein­kommen oder der Jahresentgeltgrenze möglich. Voraussetzung für die PKV ist eine positive Gesundheitsprüfung.
  • In der PKV erwarten Sie viele Vorteile: Schnellere Arzttermine, erstklassige medizinische Versorgung und je nach Tarif mit bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, Heilpraktiker und Psychotherapie. Außerdem ein attraktives Vorsorgeprogramm ohne Extrakosten und das alles unter Um­ständen sogar mit günstigeren Beiträgen als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicher­ung! Denn die Kosten richten sich in der PKV unter anderem nach dem Einstiegsalter und den gewählten Leistungen. 
  • Besonders als Selbstständige:r sollten Sie zusätzlich an eine Krankentagegeldversicherung denken, da Sie im Krankheitsfall keine gesetzliche Lohnfortzahlung erhalten.
Unter Selbst­ständi­ge fallen auch Frei­beruf­ler:innen, Free­lancer und Existenzgründer:innen
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In dem folgenden Beispiel liegen die Kosten für eine PKV für Selbst­ständige bei 777,26 Euro monatlich. Die monat­lichen Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind abhängig vom Alter bei Vertrags­schluss, dem aktuellen Gesundheits­zustand und dem gewählten Tarif­umfang. Das Krankentagegeld ist abhängig von der Karenzzeit und dem versicherten Tagessatz. Selbst­ständige zahlen oft weniger als in der GKV und können mit einer geringen Selbst­beteiligung den Beitrag deutlich be­ein­flussen. In diesem Bei­spiel sind die Bei­träge für eine selbst­ständige Person mit einem Ein­tritts­alter von 30 Jahren ohne Kinder gegen­übergestellt. Nicht berücksichtigt wurde die Beitrags­rückerstattung mit dem Bonus bis zu 30 Prozent. Diesen erhalten Selbst­ständige, wenn Sie in einem Kalender­jahr keine Rechnungen ein­reichen. Die PKV bietet gerade für Selbst­ständige mit schwankenden Ein­kommen eine hohe Planungs­sicherheit, da die Beiträge un­abhängig vom Ein­kommen sind, anders als in der GKV. Selbstständige in der GKV mit einem Ein­kommen ab 5.812,50 Euro (Beitrags­bemessungs­grenze 2026) zahlen den Höchst­beitrag. Dieser liegt bei 1.261,31 Euro monatlich.

Garantiert sind 10 Prozent Rückerstattung bei Leistungsfreiheit und bis zu 20 Prozent zusätzlicher Bonus. Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt.

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Einkommen pro Monat
PKV-Beitrag pro Monat
GKV-Beitrag pro Monat
3.000 € 707,06 € 651,00 €
4.000 € 728,12 € 868,00 €
6.000 € 777,26 € 1.261,31 €

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 100 € täglich: 70,20 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €

*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung  1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent

Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. Alle Werte mit Stand 2026.
Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 130 € täglich: 91,26 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €

*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent

Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 200 € täglich: 140,40 €
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €

*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent

Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 3.000 €): 525 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 3.000 €): 126 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 4.000 €): 700 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 4.000 €): 168 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.017,18 €
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Gesamtbeitrag als 30-jährige Person ohne Kinder mit einem Einkommen von 6.000 € brutto monatlich mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Mit einem höheren Selbst­behalt in der privaten Kranken­ver­sicherung können Selbst­ständige am meisten sparen! In den PKV-Tarifen der Allianz beträgt die maximale Selbstbeteiligung 30 Prozent. Der jährliche Eigenbeitrag ist dabei auf 1.500 Euro begrenzt. Mit der Bei­trags­rück­erstattung be­kommen Sie sogar un­kompli­ziert Geld zurück, wenn Sie keine Rechnung­en ein­reichen. Zudem sind die steuer­lichen Aspekte zu beachten.

Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Das Prinzip der Selbst­beteili­gung kennen Sie vermutlich aus der Auto­ver­sicherung: Wer einen Teil der Kosten­ selbst übernimmt, spart bei den Beiträgen zur Ver­sicherung. In der privaten Kranken­ver­sicherung funktioniert das ähnlich.

Ihr Vorteil: Je höher der ver­einbarte Selbst­behalt, desto geringer fallen die monatlichen Beiträge aus. Das lohnt sich besonders für Selbst­ständige oder Frei­berufler­:innen, sie profitieren von einer deut­lichen Beitrags­ersparnis.

Beitragsrückerstattung (BRE) bis insgesamt 30 Prozent

Freuen Sie sich über bis zu 30 Prozent Beitrags­rück­erstattung bei Leistungs­freiheit. Das bedeutet, Sie erhalten eine erfolgs­unab­hängige Beitrags­rück­erstattung von 10 Prozent. Hinzu kommt eine erfolgs­abhängige Beitrags­rück­erstattung. Diese steigt jährlich auf bis zu 20 Prozent.

Der zusätzliche Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus, sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt, werden jährlich neu festgelegt.
Die Grafik stellt eine Übersicht zur Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherungstarife bei Leistungsfreiheit für Angestellte und Selbstständige in Abhängigkeit von der leistungsfreien Zeit dar. Es wird gezeigt, dass sich die Rückerstattung mit jedem weiteren Jahr erhöht. Nach einem leistungsfreien Jahr beträgt die Rückerstattung bis zu 20 %, nach zwei Jahren bis zu 25 % und nach drei Jahren bis zu 30 %. Die Aufteilung der Rückerstattung setzt sich jeweils aus einem garantierten Anteil von 10 % und einem erfolgsabhängigen Anteil von bis zu 20 % zusammen. Ein Hinweis am unteren Rand erklärt, dass die erfolgsabhängige Rückerstattung von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung abhängt und jährlich neu festgelegt wird. Ein orangefarbener Kreis betont das Maximum von „Bis zu 30 % zurück“.

Steuerliche Aspekte bei einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Als Selbst­ständige:r können Sie die Beiträge zur privaten Kranken­ver­sicherung teil­weise von der Steuer absetzenDie Beiträge zählen als Vorsorge­auf­wendung­en und steuerlich berück­sichti­gungs­fähig. Dies gilt auch für Ihre Familien­mitglieder.

Wichtig: Absetzbar ist nur der Anteil der Leistungen für die soge­nannte Basis­ab­sicherung. Der Beitragsanteil für spezielle Zusatzleistungen wie Einbett­zimmer im Kranken­haus oder Kranken­tage­geld ist nicht steuerlich absetzbar.

Sparen mit dem Wechselvorteil

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung und steigen Sie direkt mit einer attraktiven Bei­trags­rück­erstattung (BRE) ein – ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­ver­sichert sind! Ihre leistungs­freie Vor­ver­sicherungs­zeit wird Ihnen beim Wechsel auf Ihre Staffel der Beitrags­rück­erstattung angerechnet. Das erhöht Ihren Bonus auf bis zu 30 Prozent Bei­trags­rück­erstattung - und das bereits im ersten Jahr, in dem Sie keine Rechnungen einreichen. Dieser Wechsel­vorteil gilt, wenn Sie von einer gesetz­lichen oder einer privaten Kranken­ver­sicherung zur Allianz wechseln.

Das Bestätigungs­formular für die Leistungs­freiheit bei der gesetzlichen Kranken­versicherung und bei der privaten Kranken­versicherung können Sie direkt online herunter­laden.

PKV Beiträge für Selbstständige im Alter

Viele Selbstständige sorgen sich vor hohen PKV Kosten im Alter. Die gute Nachricht ist: Weder die Beiträge noch die Leistungen ändern sich mit Eintritt ins Rentenalter! Und mit dem 60. Lebens­­jahr (somit meist vor Renten­beginn) entfällt der gesetz­liche Beitrags­zuschlag in Höhe von 10 Prozent, der sogenannte "10 Prozent-Zuschlag". Damit sollen starke Beitrags­steigerungen im Alter vermieden werden. Im Rentenalter benötigen Sie keine Kranken­tage­geldversicherung mehr, diese monatlichen Beiträge können Sie sich sparen. Zusätzlich können Sie als Rentner:in einen Zuschuss der Rentenversicherung zum PKV-Beitrag beantragen. Der Zuschuss beträgt 8,75 Prozent der Rente, maximal jedoch 508,59 Euro monatlich.

Auch Alterungsrückstellungen helfen dabei, dass die Beiträge aufgrund des Älterwerdens nicht steigen. Das sind Ersparnisse, die in der PKV aufgebaut werden, um im Alter steigende Gesundheitskosten abzufedern. Versicherte zahlen somit in jungen Jahren oft mehr ein, als sie Leistungen in Anspruch nehmen. Je früher der Wechsel in die PKV stattfindet, desto mehr Alterungsrückstellungen werden gebildet. Beitrags­anpassung­en durch ge­änderte Leistungs­ausgaben sind jedoch möglich. 

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Die Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind nicht automatisch enthalten. Sie können diese indi­viduell an Ihre Bedürfnisse anpassen und haben die Wahl zwischen drei Zahn-Bau­steinen. Ent­scheiden Sie selbst, wie hoch die Er­stattung für hoch­wertigen Zahn­ersatz und Kiefer­ortho­pädie in Ihrem Tarif sein soll.

 

Dokumente der aktuellsten Tarif­generation. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarif­generationen abweichen können.
Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungs­bedingungen zeigen eine beispiel­hafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungs­bedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungs­schutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antrags­stellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.
Eine häufige Frage zur privaten Krankenversicherung Lohnt sich eine private Krankenversicherung für mich?

Egal in welcher Lebenssituation: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

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Ergänzen Sie Ihre private Krankenversicherung individuell mit diesen Zusatz­bausteinen. Vor allem für Selbst­ständige und Frei­berufler:innen ist die Kranken­tage­geld­versicherung und die Beitrags­entlastung im Alter unverzichtbar.

Die Unterschiede zwischen der GKV und der PKV liegen vor allem in den Leistungen und Kosten. Die PKV bietet Selbstständigen individuelle, flexible Tarife und häufig bessere Leistungen. Die GKV hingegen setzt auf ein solidarisches System mit festen Beiträgen und weniger Wahlfreiheit.

  • Leistungen: individueller Versicherungs­schutz, lebens­lang garantiert

  • Beiträge: Abhängig von Gesundheit, Alter und Tarif,  nicht vom Einkommen

  • Flexibilität: Auswahl aus verschiedenen Tarifen und Zusatzbausteinen

  • Familien­ver­sicherung: Für jedes Familien­mit­glied  ein eigener Vertrag

  • Leistungen: nicht garan­tiert, auf das Not­wendigs­te beschränkt

  • Beiträge: Einkommensabhängig, auch Mieteinnahmen o.ä. werden angerechnet, bei hohem Einkommen teuer

  • Flexibilität:  Kaum Anpassung möglich, nur über private Zusatzversicherungen erweiterbar

  • Familien­ver­sicherung: Ehe­partner:innen und Kinder kosten­frei mit­versichert

Ob die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung für Selbstständige besser ge­eignet ist, lässt sich pauschal nicht beant­worten und liegt an ver­schiedenen Faktoren. Einen Überblick erhalten Sie in unseren Ratgebern:

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Mit dem modu­laren Aufbau des Tarifs Mein­Gesundheits­schutz sind Sie flexibel und bauen sich Ihren indivi­duellen Schutz einfach selbst. Sie entscheiden, welche Bau­steine zu Ihren Bedürf­nissen passen.

Schritt: 01

Wählen Sie zwischen dem leistungs­starken Mein­Gesundheits­schutz Plus oder dem Premium­paket Mein­Gesundheits­schutz Best für Ihre Absicherung beim Arzt­besuch oder im Kranken­haus. Im Premium­paket erhalten Sie zusätzliche Leistungen und teilweise höhere Er­stattungs­beiträge.

Schritt: 02

Entscheiden Sie sich für die Selbst­beteili­gung, die am besten zu Ihnen passt. Die Selbst­beteili­gung ist immer auf einen Maximal­betrag begrenzt!

  • 70: 30 % Selbstbeteiligung (max. 1.500 Euro pro Jahr)
  • 90: 10 % Selbstbeteiligung (max. 500 Euro pro Jahr)
  • 100: ohne Selbstbeteiligung
Schritt: 03

Die Zahntarife sind nicht automatisch enthalten und können zusätzlich abgesichert werden. So erhalten Sie starke Leistungen bei Zahn­ersatz, Zahn­behand­lung und Kiefer­ortho­pädie. Die Höhe der Kosten­erstattung können Sie auch hier indivi­duell ent­scheiden.

  • Zahn 75: Kostenerstattung von 75 %
  • Zahn 90: Kostenerstattung von 90 %
  • Zahn 100: Kostenerstattung von 100 %
Schritt: 04

Um Ihren aktuellen Gesundheitszustand einschätzen zu können, werden Ihnen konkrete Fragen zu Ihrer Gesundheit und möglichen Vor­erkrankungen gestellt. Bitte beantworten Sie diese gewissenhaft. Bei Fragen steht Ihnen die Allianz Agentur digital und persönlich gerne zur Seite.

Diese Leistungen und Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung erhalten Sie als Selbstständiger in den Tarifen MeinGesundheitsschutz Plus und Best.

  • Freuen Sie sich über finanzielle Unterstützung in Form einer Kinder­betreuungs­pauschale, Haushalts­hilfe und einer Ent­bindungs­pauschale bei Haus­geburt.
  • Profitieren Sie von einer Beitrags­befreiung von bis zu sechs Monaten bei Elterngeld­bezug​ bzw. Elternzeit. Zusätzlich ist der Vertrag für Neugeborene in den ersten sechs Monaten (plus Geburtsmonat) beitragsfrei.
  • Ist Ihr Ehe­partner oder Ihre Ehe­partnerin bereits privat­versichert, können auch Sie unter diesen Voraussetzungen in die private Kranken­versicherung wechseln.
  • Wenn mindestens ein Eltern­teil seit mindes­tens drei Monaten bei der Allianz privat voll­versichert ist, kann Ihr neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung in der PKV versichert werden.
  • Nutzen Sie die vielen hilfreichen Services für Familien: Schwanger­schafts­begleitung, Eltern­coach, Kinder-Entspannungs-App und die Sprachtherapie online für Kinder.

Wenn Ihr Kind erkrankt und betreut werden muss, ersetzen wir Ihren Verdienstausfall in folgender Höhe:

• Tarif MeinGesundheitsschutz Best: 100 Euro/täglich je Kind bis zu 15 Tage p.a. 

• Tarif MeinGesundheitsschutz Plus: 50 Euro/täglich je Kind bis zu 15 Tage p.a.

Wenn gleichzeitig mehrere Kinder betreut werden müssen, zahlen wir die Pauschale einmal. Die Betreuungspauschale gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Die Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung ist, dass der betreuende Elternteil und das erkrankte Kind in einem MeinGesundheitsschutz-Tarif versichert sind.

Wir erstatten Ihnen Leistungen für eine Haushaltshilfe, z.B. wenn Sie den Haushalt nach einer Operation nicht weiterführen können.
• Tarif MeinGesundheitsschutz Best: bis 100 Euro/täglich bis zu 30 Tage p.a. 
• Tarif MeinGesundheitsschutz Plus: bis 50 Euro/täglich bis zu 30 Tage p.a.
Unter bestimmten Gegebenheiten zahlen wir die Haushaltshilfe auch länger. Voraussetzung für Zahlung einer Haushaltshilfe ist, dass keine andere Person im selben Haushalt den Haushalt weiterführen kann.
Im Tarif MeinGesundheitsschutz Best zahlen wir Ihnen eine Entbindungspauschale in Höhe von 3.000 Euro bei häuslicher Entbindung. Die Pauschale wird je Geburt gezahlt. Eine Mehrlingsgeburt gilt als eine Geburt. Sie können für Ihren Vertrag eine vorübergehende Beitragsbefreiung beantragen, wenn Sie Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beziehen, oder wenn Sie Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nehmen, jedoch für die gesamte Dauer der Elternzeit keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Dies gilt bis zu 24 Monate nach der Geburt Ihres Kindes. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens acht Monate ununterbrochen in einem MeinGesundheitsschutz-Tarif versichert sind.

Diese Leistungen übernehmen wir ab dem 21. Geburtstag - pro Kalenderjahr! Die Kostenübernahme der Vorsorge­unter­suchung­en ist ohne jeg­liche Selbst­beteili­gung und hat keinen Ein­fluss auf Ihre Beitrags­rück­erstattung. Sie ist auf ent­sprechende Höchst­beträge begrenzt, die in der Regel voll­kommend aus­reichend sind.

Hohe Kundenzufriedenheit beim Online-Antrag unserer Versicherungen
Was möchten Sie gerne zur privaten Kranken­ver­sicherung für Selbst­ständige wissen?

Kann ich nach Beendigung meiner Selbstständigkeit die private Krankenversicherung behalten?

Ja, wenn Sie nach Beendigung Ihrer Selbst­ständig­keit als Arbeit­nehmer:in tätig sind und Ihr Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) liegt. Dann können Sie sich nach wie vor privat kranken­versichern. Fällt Ihr Einkommen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze, müssen Sie sich in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung gesetzlich pflicht­versichern. Die jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro.

 

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Es gilt die Pflicht zur Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige, auch bei Arbeits­losig­keit. Ab einem Bezug von Arbeitslosen­geld I (ALG I) müssen Sie allerdings meist in die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung wechseln.

Aber es gibt Aus­nahmen für die private Kranken­ver­sicherung bei Arbeits­losig­keit: Eine Befreiung von der Ver­sicherungs­pflicht ist möglich, wenn Sie über die letzten fünf Jahre privat kranken­versichert waren. In diesem Fall können Sie in der privaten Kranken­ver­sicherung versichert bleiben.

 

Lohnt sich ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung, um Kosten zu sparen?

Bei einem Wechsel in eine andere private Kranken­ver­sicherung gelten Sie bei der neuen Versicherung als Neu­kunde oder Neu­kundinDas heißt, dass gegebenen­falls nur ein Teil Ihrer Alterungs­rück­stellungen über­tragen wird. Ihr aktuelles Alter ist beim neuen Ver­sicherungs­unter­nehmen aber ausschlag­gebend für Ihren monatlichen Beitrag. Außerdem ist eine Gesund­heits­prüfung not­wendig. Ein verschlechterter Gesund­heits­zustand oder neue Vor­erkrankungen können zu einer Ablehnung, evtl. Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüssen führen.

Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihre bestehende private oder gesetzliche Kranken­ver­sicherung erst, wenn das neue Versicherungs­unter­nehmen schriftlich bestätigt hat, dass Sie auf­ge­nommen werden!

Warum ist Krankentagegeld so wichtig für Selbstständige?

Weil haupt­beruf­liche Selbst­ständige, Frei­beruf­ler oder Frei­beruf­lerinnen keinen gesetz­lichen Anspruch auf Kranken­geld über einen Arbeitgeber haben - im Gegen­satz zu Arbeit­nehmer:innen. Sie sollten daher dringend eine Kranken­tagegeld­ver­sicherung abschließen. Ansonsten führt Arbeits­unfähig­keit wegen Krank­heit bzw. die gesetz­liche Mutter­schutz­zeit zu einem Ein­kommens­verlust. Als haupt­beruflich selbst­ständige Person oder Frei­beruf­ler:in können Sie sich bereits ab der zweiten Woche der Arbeits­unfähig­keit mit einer Kranken­tage­geld­ver­sicherung ab­sichern.

Was ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung?

Der Basis­tarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Sozialtarif auf GKV-Niveau und muss von jeder privaten Kranken-Versicherungs­gesell­schaft angeboten werden. Der Monatsbeitrag ist auf den GKV-Höchst­beitrag begrenzt. Das bedeutet, der Basistarif ist relativ teuer und Versicherte erhalten eine grundlegende Absicherung. Personen, die in den Basistarif wechseln möchten, können von der Versicherung nicht aufgrund ihres Gesundheitszustands abgelehnt werden. Es besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang.

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