- Die Entscheidung für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung sollten Sie sorgfältig abwägen. Denn mit Ihrer Wahl legen Sie nicht nur den Grundstein für Ihre Gesundheitsversorgung, sondern auch für Ihre finanzielle Zukunft - und das meist lebenslang.
- DieUnterschiede in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) sind vielfältig: In die GKV kann grundsätzlich jeder einsteigen. Bei PKV sieht das anders aus - hier gibt es diese Voraussetzungen: Ihr Einkommen, Beruf und Ihre persönlichen Umstände wie Ihrem Gesundheitszustand.
- Beim Vergleich der Beiträge bzw. Kosten gibt es häufig überraschende Unterschiede bei den Beiträgen. Denn die GKV-Beiträge berechnen sich prozentual am Bruttoeinkommen, in der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Tarif, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Finden Sie heraus, welche Option sich für Sie mehr lohnt. Auch bei den Leistungen sollten Sie genau hinsehen. Die GKV bietet häufig eine Grundversorgung, die PKV ein größeres Leistungsspektrum, wie zum Beispiel die Allianz Tarife MeinGesundheitschutz.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Private oder gesetzliche Krankenversicherung kurz erklärt
PKV versus GKV – die Unterschiede auf einen Blick
Die GKV basiert auf Solidarität: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, Leistungen sind für alle gleich. Die PKV folgt dem Äquivalenzprinzip: Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheit und Tarif ab, dafür gibt es oft individuellere Leistungen und schnellere Termine.
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Kriterien
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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|---|---|---|
| Wer kann sich versichern? | Grundsätzlich jede:r | Bestimmte Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen |
| Für wen mehr geeignet? | Familien, Personen mit mittlerem Einkommen | Angestellte mit Einkommen über JAEG (77.400 Euro in 2026), junge Berufseinsteiger, Selbstständige, kleine Familien, Beamte, Studierende; alle, die Wert legen auf erstklassige medizinische Versorgung |
| Kosten/Beitrag | Einkommensabhängig (Prozent vom Bruttolohn) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 Euro monatlich in 2026) | Unabhängig vom Einkommen; abhängig von Alter, Tarif, Gesundheitszustand; je jünger, desto günstiger |
| Leistungen | Gesetzlich vorgeschriebene "ausreichende" Grundleistungen, die gekürzt werden können | Vertraglich lebenslang garantiert, individuell wählbar, je nach Tarif meist umfangreicher als GKV-Leistungen |
| Familienversicherung | Kostenlos für Kinder bis zu einem bestimmten Alter und für Partner:in ohne/mit geringem Einkommen | Jede Person benötigt einen eigenen kostenpflichtigen Tarif |
| Wechselmöglichkeiten | Wechsel in PKV abhängig vom Berufsstatus, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen bei Angestellten | Wechsel zurück in die GKV z.B. bei Verdienst unter JAEG, nur bis zu einem bestimmten Alter oder Anspruch auf Familienversicherung |
| Im Alter | Beiträge können sinken bei geringerem Renteneinkommen | Alterungsrückstellungen entlasten; Zusatzbausteine können wegfallen (z.B. Krankentagegeld), Rückkehr in GKV ab 55 Jahren fast unmöglich |
| Gesundheitsprüfung | Keine Gesundheitsprüfung | Gesundheitsprüfung wird durchgeführt |
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer:innen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können.
Kosten/Beitragsberechnung private versus gesetzliche Krankenversicherung
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze und dem bundeseinheitlichen Beitragssatz der Krankenkasse. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse individuell festlegen darf. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung berechnet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsschluss sowie dem gewählten Tarif. In unseren Vergleichsrechnungen sehen Sie, wie hoch die Beiträge zur PKV und der GKV je nach Berufsgruppe monatlich ausfallen können.
Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte berechnet sich ebenfalls nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz. Dieser ist abhängig von der Anzahl der Kinder.
Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) berechnet sich ebenfalls nach dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Kostenvergleich PKV und GKV
Der Kostenvergleich gilt für einen kinderlosen, 30-jährigen Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro.
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Krankenversicherung
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PKV-Beiträge pro Monat
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GKV-Beiträge pro Monat
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|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil | 390,62 € | 648,09 € |
| Arbeitgeberanteil | 390,62 € | 613,22 € |
| Gesamt-Beitrag | 781,24 € |
1.261,31 € (Standard-Versicherungsschutz) |
Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90* und Zahn 90**: 598,39 €
- Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
- Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich: 59,20€
- Gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 59,84 €
*Selbstbeteiligung 10% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung beträgt 500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 10 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung.
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der Arbeitgeberanteil setzt sich wie folgt zusammen:
- Maximaler Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 508,59 €
- Maximaler Arbeitgeberanteil zur sozialen Pflegeversicherung: 104,63 €
Alle Werte sind Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Preisbeispiele für Angestellte in den Allianz Tarifen MeinGesundheitsschutz:
Beitrag in der GKV zum Vergleich
- Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
- Davon Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
- Ihr Eigenanteil als Angestellter oder Angestellte: 648,09 Euro / Monat
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.Der Kostenvergleich gilt für eine selbstständige Person mit einem Eintrittsalter von 30 Jahren ohne Kinder.
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Einkommen pro Monat
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PKV-Beitrag pro Monat
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GKV-Beitrag pro Monat
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|---|---|---|
| 3.000 € | 707,06 € | 651,00 € |
| 4.000 € | 728,12 € | 868,00 € |
| 6.000 € | 777,26 € | 1.261,31 € |
Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
- Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
- Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 100 € täglich: 70,20 €
- Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €
*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. Alle Werte mit Stand 2026.
Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
- Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
- Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 130 € täglich: 91,26 €
- Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €
*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung.
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 70* und Zahn 75**: 520,95 €
- Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
- Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 43. Tag mit 200 € täglich: 140,40 €
- Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 52,10 €
*Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung 1.500 € pro Jahr
**generelle Selbstbeteiligung von 25 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung.
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 3.000 €): 525 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 3.000 €): 126 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % des Brutto-Gehalts in Höhe von 4.000 €): 700 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 4.000 €): 168 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.017,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Beitrag in der GKV zum Vergleich
Gesamtbeitrag als 30-jährige Person ohne Kinder mit einem Einkommen von 6.000 € brutto monatlich mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1017,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Beiträge PKV und GKV im Vergleich
Folgendes Beitragsbeispiel zeigt die Kosten für einen 30-jährigen Angestellten mit Kind und einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die private Krankenversicherung durch attraktive Leistungen und Beiträgen überzeugen kann.
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Beitragszusammensetzung
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PKV
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GKV
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|---|---|---|
| Beitrag für die Krankenversicherung | 598,39 € | 1.017,18 € |
| Beitrag für die Pflegeversicherung | 63,81 € | 209,25 € |
| Gesetzlicher Beitragszuschlag | 59,84 € | - |
| Beitrag für das Krankentagegeld | 59,20 € | - |
| Beitrag für die Krankenversicherung des Kindes | 276,79 € | - |
| Monatlicher Gesamtbeitrag | 1.058,03 € | 1.226.43 € |
| Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung | - 497,11 € | - 508,59 € |
| Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung | - 31,91 € | - 104,63 € |
| Monatlicher Beitrag | 529,01 € | 613,21 € |
Der PKV-Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90: 481,64€
- Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90: 116,75 €
Der Beitrag für die Pflegeversicherung in der GKV berechnet sich wie folgt:
Beitragssatz 3,6 % (für Erwachsene mit einem Kind) der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €.
Der monatliche Beitrag in der PKV setzt sich zusammen aus:
- MeinGesundheitsschutz Plus 90: 203,11 €
- MeinGesundheitsschutz Zahn 90: 73,68 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
In den Ärztetarifen von der Allianz Privaten Krankenversicherung profitieren Sie durch die Gruppenverträge mit Ärztekammern und dem Marburger Bund von zahlreichen Vergünstigungen. Auch die Tarife für Medizinstudierende sind überraschend günstig!
Beitrag in der GKV zum Vergleich
Gesamtbeitrag für 40-jährigen Arzt ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz 1.017,18 Euro / Monat
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.017,18 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Hier sehen Sie, wie viel eine private Krankenversicherung für Beamte oder Beamtenanwärter:innen im Monat kosten kann:
Das kosten die Allinz Tarife MeinGesundheitsschutz Plus und Best für Studierende
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Eintrittsalter
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Monatliche Beiträge
MeinGesundheitsschutz Plus 70A, Zahn 75A |
Monatliche Beiträge
MeinGesundheitsschutz Best 70A, Zahn 75A |
|---|---|---|
| 16-20 Jahre | 227,22 € | 229,13 € |
| 21-24 Jahre | 290,56 € | 324,17 € |
| 25-29 Jahre | 320,25 € | 377,15 € |
| 30-33 Jahre | 295,67 € | 347,64 € |
| 34-38 Jahre | 297,70 € | 346,41 € |
- Beiträge bis Eintrittsalter 24 ohne Beitrag für die Pflegepflichtversicherung und ohne gesetzlichen Beitragszuschlag in Höhe von 10%
- Beiträge ab Eintrittsalter 25 mit Beitrag für die Pflegepflichtversicherung und ohne gesetzlichen Beitragszuschlag in Höhe von 10%
- Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen
- maximale Selbstbeteiligung beträgt 1.500 € pro Jahr
- generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Prozent für Zahnbehandlungen
Stand 2026
- Beiträge bis Eintrittsalter 24 ohne Beitrag für die Pflegepflichtversicherung und ohne gesetzlichen Beitragszuschlag in Höhe von 10%
- Beiträge ab Eintrittsalter 25 mit Beitrag für die Pflegepflichtversicherung und ohne gesetzlichen Beitragszuschlag in Höhe von 10%
- Selbstbeteiligung in Höhe von 30% für ambulante und stationäre Behandlungen
- maximale Selbstbeteiligung beträgt 1.500 € pro Jahr
- generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Prozent für Zahnbehandlungen
Stand 2026
* Stand 2026; Beiträge bis Eintrittsalter 24 ohne Beitrag für die Pflegepflichtversicherung und ohne gesetzlichen Beitragszuschlag in Höhe von 10%; Beiträge ab Eintrittsalter 25 mit Beitrag für die Pflegepflichtversicherung und ohne gesetzlichen Beitragszuschlag in Höhe von 10%.
Die Beiträge für die gesetzliche und private Krankenversicherung sind in den letzten Jahren gestiegen. Der Hauptgrund sind steigende Gesundheitskosten. Da die Menschen aufgrund der modernen Medizin immer älter werden, werden über einen längeren Zeitraum medizinische Leistungen in Anspruch genommen. Diese modernen Behandlungsmethoden (wie z.B. Gentherapien oder Roboter-Chirurgie) sind jedoch um ein vielfaches teurer als vorherige Standardbehandlungen.
Die Grafik zeigt, dass die GKV-Beiträge im Schnitt stärker steigen als PKV-Beiträge. Warum das so ist, lesen Sie unterhalb der Grafik.
Warum steigen die GKV-Beiträge im Schnitt stärker?
Die Hauptursache liegt im Finanzierungssystem der GKV. Eingezahlte Beiträge werden sofort für die heutigen Patientinnen und Patienten ausgegeben. Aufgrund des demografischen Wandels müssen immer weniger junge Beitragszahler:innen für immer mehr ältere, kranke Personen aufkommen. Die GKV reagiert darauf mit regelmäßigen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze und steigenden Zusatzbeiträgen. Da die Erhöhungen direkt an das Gehalt gekoppelt sind, merkt man die Erhöhung bei einer Gehaltserhöhung kaum – man bekommt nur etwas weniger netto heraus, als man eigentlich sollte.
Im Gegensatz dazu kalkuliert die PKV die Beiträge nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Zudem wird ein Teil des gezahlten Beitrags in Form von Alterungsrückstellungen am Kapitalmarkt angelegt, um höhere Krankheitskosten im Alter abzufedern. In der PKV erfolgen Beitragsanpassungen oft sprunghaft und erst nach mehreren Jahren, was subjektiv belastender wirkt.
In der privaten Krankenversicherung gibt es weitere Mechanismen, um die Beiträge stabil zu halten oder im Alter sogar zu senken. Dazu zählen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit, die flexible Wahl der Selbstbeteiligung und Enlastungsoptionen. Mit einem Entlastungsbaustein, wie dem Allianz-Tarif MeineBeitragsentlastung können Sie frühzeitig vorsorgen, um Ihre PKV-Beiträge im Alter dauerhaft zu reduzieren. Details finden Sie im Ratgeber:
Die private Krankenversicherung im Kosten-Check
Leistungen der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur GKV
Die individuellen PKV-Tarife bieten oft umfangreichere Leistungen als die GKV. Das wird unter anderem deutlich bei schnelleren Terminvergaben, einer komfortablen Unterbringung im Krankenhaus und umfangreichen Vorsorgeuntersuchungen.
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Leistungsbeispiele
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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|---|---|---|
| Zahnarztleistungen | Grundleistung |
Bis zu 100 % für Zahnersatz & Zahnbehandlung
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| Im Krankenhaus | Grundsätzlich keine Facharztbehandlung, Mehrbettzimmer | Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer |
| Ärztewahl | Nur Kassenärztinnen und -ärzte | Freie Ärztewahl |
| Facharztbehandlung und Spezialisten-Konsultation | Oft lange Wartezeiten für eine Untersuchung | Oft kurzfristige Terminvergabe |
| Medikamente | Nur verschreibungspflichtige Medikamente mit Zuzahlung | Bis zu 100 % |
| Brillen & Sehhilfen | Leistung nur bei Härtefällen | Bis zu 1.000 € (innerhalb 36 Monate) |
| Alternative Behandlungsmethoden | Vereinzelte Leistungen | Bis zu 100 % |
| Vorsorgeuntersuchungen | Im gesetzlichen Umfang | Z.B. Krebsvorsorge, Gesundheitskurse, Screenings |
Auszüge der Leistungen der Allianztarife MeinGesundheitsschutz Best 100 und MeinGesundheitsschutz Zahn 100
Welche Krankenversicherung ist besser für Familien mit Kindern?
Ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung besser ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich pauschal nicht beantworten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder (maximal bis zum 25. Geburtstag) und berufstätige Ehepartner bis zur Einkommensgrenze zur Familienversicherung kostenlos mitversichert – ideal für Familien mit mehreren Kindern. In der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag (ca. 231-321 Euro pro Kind pro Monat). Dafür profitiert Ihr Kind (je nach Tarif) von besseren Leistungen wie Chefarztbehandlung, alternativen Heilmethoden und kürzeren Wartezeiten bei Terminvergaben. Für viele Familien ist die GKV die günstigere Wahl. Die PKV lohnt sich vor allem, wenn beide Partner gut verdienen und Sie Wert auf umfassende Gesundheitsversorgung für die ganze Familie legen. Welche Variante passt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Leistungswünschen und Ihrer Familiengröße ab.
Fazit - für wen ist welche Krankenversicherung besser geeignet?
Passende Ratgeber zur privaten Krankenversicherung
Häufig werden diese Ratgeber gelesen, wenn es um die Entscheidung private oder gesetzliche Krankenversicherung geht.
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchstbeitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro pro Monat.
Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 77.400 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!
Was kann ich tun, wenn ich mir die Beiträge meiner Krankenversicherung nicht mehr leisten kann?
Die Möglichkeiten hängen von Ihrem Alter ab:
Unter 55 Jahren ist eine Rückkehr in die GKV möglich, wenn Sie versicherungspflichtig werden durch:
- Unselbstständige Arbeit mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze aber über der Minijob-Grenze (603 Euro monatlich)
- Arbeitslosigkeit, falls Sie weniger als 5 Jahre in der PKV versichert waren
- Familienversicherung über den Ehepartner, der GKV-versichert ist (bei Einkommen unter 565 Euro monatlich)
Über 55 Jahre ist ein Wechsel in die GKV meist nicht mehr möglich. Aber es gibt Alternativen:
- Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung
- Prüfen Sie, ob für Ihren aktuellen Tarif eine höhere Selbstbeteiligung eine passende Option ist. Wenn Sie selten krank sind und wenig Rechnungen einreichen, können Sie dadurch den monatlichen Beitrag reduzieren.
- Wechsel in den Basis- oder Standard-Tarif: Dies sind die Sozialtarife, die jede private Krankenversicherung anbieten muss. Die Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich bin aus dem Ausland zugezogen und möchte dauerhaft in Deutschland leben. Kann ich mich privat krankenversichern?
Wenn Sie aus dem Ausland kommen und dauerhaft in Deutschland leben, müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens als Arbeitnehmer:in und weiteren Voraussetzungen, wie dem Gesundheitszustand, haben Sie die Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern.
Hier erfahren Sie alles zur privaten Krankenversicherung für Ausländer.
Was ist der Unterschied zwischen der PKV und Beihilfe?
Die Beihilfe ist der staatliche Anspruch vom Dienstherrn für Beamte, Beamtinnen, Beamtenanwärter:innen, Richter:innen und Soldaten, Soldatinnen, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Das sind meist 50 bis 80 Prozent. Die restlichen Kosten werden mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt, die speziell auf Beihilfeberechtigte zugeschnitten ist.
Werden in der PKV auch Leistungen gekürzt?
Nein, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine zukünftige Kürzung der vereinbarten Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Einmal vereinbarte Versicherungs- und Tarifbedingungen bleiben PKV-Versicherten für die gesamte Versicherungsdauer garantiert. Weder der Versicherer selbst noch der Gesetzgeber können einen Versicherungsvertrag nachträglich zu Lasten der Versicherten ändern. Auch Leistungskürzungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, wie sie in der GKV möglich sind, sind bei der PKV ausgeschlossen.