- Steuerliche Entlastung: Durch das Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) sind Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung seit 2010 größtenteils unbegrenzt steuerlich abzugsfähig.
- Wer profitiert davon? Von der Steuer absetzbar sind dadurch die von Ihnen als Versicherungsnehmer:in gezahlten Beiträge zur Basisversorgung. Und zwar für Sie selbst, Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin, Ihrem eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin sowie Ihre unterhaltsberechtigten Kinder.
- In der Steuererklärung: Welche Anlage ist richtig? Wo Sie Ihre Angaben in der Steuererklärung eintragen müssen, hängt davon ab, für wen Sie Beiträge gezahlt haben.
- Mehr Handlungsspielraum: Je nach Versicherung können Sie auch sonstige Vorsorgeaufwendungen besser steuerlich geltend machen.
Bürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz kurz erklärt
Was regelt das Bürgerentlastungsgesetz?
Wer wird durch das Bürgerentlastungsgesetz entlastet?
Absetzbar sind die von Ihnen als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für:
- Sie selbst
- Ihren Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin
- Ihren eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin
Ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen können Sie die von Ihnen als Beitragszahler:in übernommenen Beiträge für unterhalts- und kindergeldberechtigte Kinder. Damit kommt das Gesetz insbesondere Familien mit Kindern zugute, die grundsätzlich hohe Beiträge für die Gesundheitsvorsorge haben. Vor der Gesetzesinitiative 2010 waren diese Kosten für Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nur sehr begrenzt absetzbar.
So machen Sie die Kosten Ihrer Basisabsicherung steuerlich geltend
Beiträge für sich selbst
Beiträge für Ihr Kind
Beiträge für Ihre:n geschiedene:n oder getrennt lebende:n Ehepartner bzw. Ehepartnerin
Beiträge für sonstige Personen
Berechnung und steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt laut Bürgerentlastungsgesetz nur für Beiträge zu Basisleistungen. Daher müssen die Beiträge von privat Versicherten aufgeteilt werden:
- in jenen Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt und steuerlich anerkannt wird –
- und in jenen Anteil, der über die Basiskrankenversicherung hinausgeht und darum nicht steuerlich berücksichtigt wird.
Zu diesem Zweck ist jeder versicherten Leistung eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Anhand dieser Punktzahl wird der absetzbare Beitragsanteil zur privaten Krankenversicherung ermittelt. Das geschieht per Rechtsverordnung, also brancheneinheitlich. Es liegt folgende Gewichtung zugrunde:
| Punkte | absetzbar | nicht absetzbar | |
| Ambulante Basisleistung | 54,60 | 54,60 | - |
| Heilpraktikerbehandlung | 1,69 | - | 1,69 |
| Stationäre Basisleistungen | 15,11 | 15,11 | - |
| Chefarzt bzw. Chefärztin / Zweibettzimmer | 9,24 | - | 9,24 |
| Einbettzimmer | 3,64 | - | 3,64 |
| Zahnärztliche Leistungen | 9,88 | 9,88 | - |
| Zahnersatzleistungen | 5,58 | - | 5,58 |
| Kieferorthopädie | 0,26 | - | 0,26 |
| Gesamtpunktzahl | 100 | 79,59 | 20,41 |
Für welche Versicherungen gilt das Bürgerentlastungsgesetz?
Für diese Versicherungen und Personengruppen bzw. Höchstsätze gilt das BürgEntlG oder Bürgerentlastungsgesetz:
- Private Krankenversicherung für Angestellte: Arbeitnehmer:innen, Beamte und Beamtinnen oder Rentner:innen können Ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu 1.900 Euro jährlich steuerlich geltend machen.
- Private Krankenversicherung für Selbstständige:
Selbstständige können Ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro jährlich steuerlich geltend machen.
Das gilt allerdings nur, wenn nicht schon die Basisabsicherung selbst den jeweiligen Höchstbetrag überschreitet. Beispiel: Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin 1.200 Euro im Jahr für seine private Krankenversicherung zahlt, kann weitere 700 Euro geltend machen. Beispielsweise für zusätzliche Versicherungsbausteine oder eine private Zahnzusatzversicherung. Bis die Grenze von 1.900 Euro erreicht ist. Dank dieser steuerlichen Entlastung können Sie sich und Ihre Familie unter Umständen im Bereich der Krankenzusatzversicherung preiswerter als vor der Einführung des BürgEntlG absichern.
Welche Beiträge & Zahlungen können abgesetzt werden, welche nicht?
Wie errechnen Sie als privatversicherte Person, wie viel Sie absetzen können?
Sie müssen Ihre absetzbare Prämie nicht selbst berechnen – das übernimmt die Allianz für Sie. Die Daten zu Ihren absetzbaren Beiträgen der Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden übermittelt. Sie erhalten von Ihrer Allianz eine entsprechende Bescheinigung, aus der Sie die Werte in Ihre Steuererklärung übertragen können.
Sie möchten gerne wissen, wie die Berechnung Ihrer absetzbaren Prämie genau funktioniert? Eine Erklärung zur Aufteilung der Beiträge und wie diese prozentual angerechnet werden, finden Sie im vorliegenden Ratgeber.
Welche Beiträge und Zahlungen betrifft das Bürgerentlastungsgesetz?
Welche Vorteile erhält man mit dem Bürgerentlastungsgesetz?
Sind alle Beiträge zur privaten Krankenversicherung seit 2010 steuerlich absetzbar?
Ob und in welchem Umfang Sie Beiträge zur PKV nach dem Bürgerentlastungsgesetz steuerlich geltend machen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie sind Sie beruflich aufgestellt (in einem Angestelltenverhältnis oder freiberuflich/selbstständig, Rentner:in oder Beamter bzw. Beamtin)?
- Für wen haben Sie Beiträge an die private Krankenversicherung gezahlt? Für sich selbst, Ihre:n Ehe- oder Lebenspartner:in, Kinder oder sonstige Personen?
Wie wirkt sich das Bürgerentlastungsgesetz auf den Arbeitgeberzuschuss, den Risikozuschlag und Selbstbehalte aus?