Ein spezieller Wohnmobil-Führerschein ist nicht erforderlich, um Camper im Straßenverkehr zu bewegen. Welche Führerscheinklasse Sie benötigen, richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs. Dieser Wert errechnet sich aus dem im Fahrzeugbrief eingetragenen Leergewicht des Kfz und der erlaubten Zuladung (Gepäck, Passagiere, Tankfüllung, etc.).
Das heißt: je schwerer das Reisemobil, desto höher die erforderliche Führerscheinklasse. Ob das Fahrzeug als Pkw, Wohnmobil oder Lkw zugelassen ist, spielt dabei keine Rolle.
Mit einer regulären Fahrerlaubnis für Pkw dürfen Sie alle Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen steuern. Laut der Online-Wohnmobilvermietung PaulCamper machen Reisemobile bis 3,5 Tonnen 85 Prozent des Marktanteils der in Deutschland hergestellten Camping-Kraftfahrzeuge aus.
Wohnmobile mit Anhänger dürfen Sie fahren, wenn in Ihrem Führerschein der Zusatzschlüssel B96 oder die Erweiterung BE für den sogenannten Anhängerführerschein vermerkt sind. Einen Wohnmobil-Führerschein B96 benötigen Sie zum Beispiel, um einen Bulli mit angehängtem Wohnwagen oder Fahrradanhänger zu steuern. Zwar darf das Zugfahrzeug 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nicht überschreiten. Der Anhänger kann jedoch zusätzlich 750 Kilogramm (B96) bzw. 3,5 Tonnen (BE) wiegen. Das Gespann aus Wohnmobil und Anhänger erreicht dann ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm (B96) bzw. sieben Tonnen (BE).
Bei der Fahrerlaubnis für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen (und Anhänger-Erweiterungen) gilt dasselbe Mindestalter wie bei Führerscheinklasse B: ab 18 Jahren oder ab 17 Jahren mit Begleitetem Fahren.
Besitzen Sie einen Führerschein mit Ausstellungsdatum vor 1999, haben Sie mehr Befugnisse: Mit der ehemaligen Führerscheinklasse 3 ("rosa Lappen") dürfen Sie schwerere Wohnmobile fahren als Halter des Führerscheins Klasse B – und zwar bis zu einem zGG von 7,5 Tonnen. Auch Wohnmobil-Gespanne dürfen einiges an Mehrgewicht auf die Waage bringen: Bis zu 18,7 Tonnen sind mit dem alten Führerschein erlaubt.
Einschränkungen gibt es bei der alten Führerscheinklasse 3 für Fahrer über 50 Jahre: Sie dürfen Gespanne bis maximal zwölf Tonnen lenken. Eine Zusatzprüfung für Führerschein B mit Erweiterung CE79 ermöglicht das Fahren von 18,7-Tonnern aber weiterhin.
Übrigens: Zwar verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit und Befugnisse nicht. Allerdings sieht die EU-Richtlinie vor, dass Halter eines Papierführerscheins ihre Fahrerlaubnis nach einem Stufenplan bis 19. Januar 2033 in das neue EU-Scheckkartenformat umtauschen. Die Fristen für die Umschreibung je nach Geburts- und Ausstellungsjahr listet der ADAC auf.
Wer seine Führerscheinprüfung nach 1999 abgelegt hat, benötigt für Wohnmobile mit einem zGG zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen einen Führerschein der Klasse C1. Ein zusätzlicher Anhänger darf dabei maximal 750 Kilogramm wiegen. Für den sogenannten Lkw-Führerschein ist zunächst ein regulärer Pkw-Führerschein der Klasse B erforderlich. Nach einer separaten Fahrprüfung sowie dem Bestehen eines Gesundheitschecks und Eignungstests erhalten Sie auf fünf Jahre befristet die Klasse C1.
Die Erweiterung C1E erlaubt Ihnen, Reisemobile mit einem zGG von bis zu 7,5 Tonnen zu fahren und Anhänger mit maximal 3,5 Tonnen zu ziehen. Das Gesamtgespann darf jedoch nicht schwerer als zwölf Tonnen sein. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis liegt bei 18 Jahren.
Mit Führerscheinklasse C bzw. der Erweiterung CE ist dem Maximalgewicht Ihres Campers fast keine Obergrenze gesetzt. Mit der Fahrerlaubnis dürfen Sie Zugfahrzeuge über 3,5 Tonnen (ohne Begrenzung nach oben) mit Anhängern bis zu 750 Kilogramm (C) bzw. über 750 Kilogramm (CE) steuern.
Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der C-Klasse plus Erweiterung beträgt 21 Jahre. Die "Lkw-Klasse" ist für gewerbliche Zwecke üblich – Wohnmobil-Gespanne in dieser Gewichtsklasse finden sich auf deutschen Straßen dagegen selten.
Wischen um mehr anzuzeigen
Führerscheinklasse | Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) |
Alter Pkw-Führerschein Klasse 3 | Wohnmobile bis 7,5 t / Gespanne mit Anhänger bis 18,7 t |
Pkw-Führerschein Klasse B | Wohnmobile bis 3,5 t |
Zusatzschlüssel B96 | zusätzlich Anhänger bis 750 kg |
Erweiterung BE | zusätzlich Anhänger bis 3,5 t |
Lkw-Führerschein Klasse C1 | Wohnmobile bis 7,5 t |
Erweiterung C1E | zusätzlich Anhänger bis 3,5 t |
Lkw-Führerschein Klasse C | Wohnmobile über 3,5 t + Anhänger bis 750 kg |
Erweiterung CE | Wohnmobile über 3,5 t + Anhänger über 750 kg |
Die maximal erlaubte Zuladung Ihres Wohnmobils berechnen Sie aus dem zulässigen Gesamtgewicht abzüglich des Leergewichts des Kfz. Beide Werte finden Sie im Fahrzeugschein. Da Herstellerangaben in der Praxis oft abweichen, empfiehlt es sich, etwa fünf Prozent Gewichtsschwankung einzukalkulieren. Bei gängigen Wohnmobilen um die 3,5 Tonnen macht das schnell 150 Kilogramm Unterschied aus.
Wer mit unerlaubtem Zusatzgewicht im Reisemobil unterwegs ist, riskiert hohe Geldstrafen und ein erhöhtes Unfallrisiko. Um das zGG Ihres Campers nicht zu überschreiten, sollten Sie insbesondere bei größeren Reisen prüfen, wie viel Zuladung Sie ins Fahrzeug packen.
Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie viel ein Wohnmobil-Führerschein kosten darf, gibt es nicht. Ein Pkw-Führerschein der Klasse B ist die Mindestanforderung, um Camper bis 3,5 Tonnen fahren zu dürfen. Je nachdem, wie viele Fahrstunden Sie absolvieren und ob Sie Theorie- sowie Praxisprüfung auf Anhieb bestehen, zahlen Sie rund 1.200 bis 2.000 Euro.
Möchten Sie einen Anhänger an Ihr Wohnmobil koppeln, kostet der B96-Zusatzschlüssel im Führerschein Sie circa 300 bis 500 Euro. Die Kosten für eine BE-Erweiterung liegen bei etwa 400 bis 600 Euro. Günstiger kommen Sie weg, wenn Sie die Erweiterung zusammen mit der regulären Klasse B erwerben. Der Lkw-Führerschein für die C-Klassen schlägt mit rund 2.000 Euro zu Buche.
Tipp: Investieren Sie als Camper-Neuling in ein Fahrtraining. Zwar ähneln kleinere Campingbusse im Fahrverhalten regulären Pkw. Dennoch kann das Manövrieren eines Reisemobils im Straßenverkehr ungewohnt sein. Wohnmobilhersteller und Automobilclubs bieten Trainings für Wohnmobilfahrer ab etwa 150 Euro an.
Fahren Sie mit Ihrem Wohnmobil ins europäische Ausland, ist Ihr Führerschein uneingeschränkt gültig. Das bedeutet: Die deutsche Wohnmobil-Fahrerlaubnis reicht aus, wenn Sie mit Ihrem Multivan in Österreich, Italien oder Spanien Urlaub machen. Das gilt auch, wenn die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes von den deutschen Reglementierungen abweichen. Ein gesonderter Führerschein oder Eignungsnachweis ist nicht erforderlich.
Die beliebten Camper-Länder USA und Kanada akzeptieren teilweise den deutschen Führerschein. Australien und Neuseeland fordern dagegen standardmäßig einen internationalen Führerschein, wenn Sie ein Mobilheim anmieten. Daher ist es sinnvoll, das Dokument vor Wohnmobilreisen in Nicht-EU-Ländern rechtzeitig zu organisieren.
Den internationalen Führerschein stellen deutsche Führerscheinstellen gegen eine Gebühr von 15 Euro aus. Er ist drei Jahre lang gültig. Wichtig: Bei Campingreisen im nicht-europäischen Ausland sind Sie in der Regel verpflichtet, Ihren deutschen Führerschein zusätzlich zum internationalen Führerschein mitzuführen.
Mieten Sie im In- oder Ausland einen Camper für Ihre Urlaubsreise, setzen Vermieter häufig einen Mindestbesitz der Fahrerlaubnis voraus. Das heißt: Haben Sie den erforderlichen Führerschein noch nicht länger als ein Jahr, dürfen Sie in der Regel kein Wohnmobil mieten. Auch beim Mindestalter schrauben Fahrzeugvermietungen die Anforderungen nach oben: Die meisten Wohnmobile bis 3,5 Tonnen erhalten Sie nicht, wenn Sie jünger als 21 Jahre sind. Für Mobilheime bis 7,5 Tonnen fordern Vermieter neben Führerscheinklasse C oft ein Mindestalter von 25 Jahren.
Tipp für Fahranfänger: Einige Anbieter haben sich auf die Vermietung von Campingfahrzeugen an eine jüngere Zielgruppe spezialisiert. Sie bieten einfach zu steuernde Wohnmobile inklusive Rundum-Service für Fahrer ab 18 Jahren an.
Das zulässige Gesamtgewicht Ihres Campers entscheidet nicht nur über die benötigte Führerscheinklasse. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Lkw. Unter anderem folgende Punkte gilt es dann zu beachten:
Egal ob Sie es ausnahmsweise oder regelmäßig tun: Sind Sie ohne ausreichende Fahrerlaubnis mit dem Camper unterwegs, machen Sie sich strafbar. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Gespann aus Wohnmobil und Anhänger steuern, aber nur einen regulären Autoführerschein der Klasse B besitzen.
Können Sie die Erweiterung für Anhänger bei einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen, läuft der Tatbestand unter fehlender Fahrerlaubnis – unabhängig davon, ob Sie überhaupt im Besitz eines Führerscheins sind. Je nach Straffall droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Im Schadensfall kann Fahren ohne Führerschein zudem den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.