Mann fährt in einem Wohnmobil eine Landstraße entlang
Unterwegs im mobilen Zuhause

Wohn­mobil-Führer­schein: Welche Fahr­erlaub­nis Sie brauchen

1 von 6
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Einen speziellen Wohnmobil-Führerschein gibt es nicht. Welche Fahr­erlaub­nis Sie für Ihren Camper brauchen, hängt vom zulässigen Gesamt­gewicht (zGG) des Kfz ab. Das zGG ist in den Fahrzeug­papieren vermerkt und setzt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs und der erlaubten Zuladung zusammen.
  • Wiegt das Reisemobil unter 3,5 Tonnen, reicht ein Auto­führerschein der Klasse B aus, um es im öffentlichen Verkehr zu steuern. Camper über 3,5 Tonnen dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse C1 oder C fahren.
  • Wer einen Pkw-Führerschein mit Aus­stellungs­datum vor 1999 besitzt, darf auch schwere Reisemobile lenken: Die ehemalige Führerschein­klasse 3 gilt für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen und Gespanne bis 18,7 Tonnen.
  • Ein Mobilheim mieten können Sie oft erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren. Viele Anbieter setzen zudem voraus, dass Sie die er­for­der­liche Fahr­erlaubnis mindestens ein Jahr besitzen. Bei Wohnmobil­reisen inner­halb der EU gilt Ihr deutscher Führer­schein. Einige Übersee­länder fordern einen inter­nationalen Führerschein, wenn Sie vor Ort einen Camper mieten. Erkundigen Sie sich in diesem Fall auch über die Deckungssumme Ihrer Wohnmobil-Versicherung.
2 von 6
Klasse B, Klasse 3, Lkw
Als Fahrerlaubnis für Wohnmobile sind Führerscheinklasse B mit den Erweiterungen B96 und BE, Führerscheinklasse C1 mit der Erweiterung C1E sowie die Lkw-Klasse C mit der Erweiterung CE relevant. Auch mit der alten Führerscheinklasse 3 (Ausstellungsdatum bis 1999) dürfen Sie Reisemobile lenken.
Junge Frau steht in geöffneter Tür ihres Campers, der auf Forstweg im Wald steht
 

Ein spezieller Wohnmobil-Führerschein ist nicht erforderlich, um Camper im Straßenverkehr zu bewegen. Welche Führerscheinklasse Sie benötigen, richtet sich nach dem zulässigen Gesamt­gewicht des Kraft­fahrzeugs. Dieser Wert errechnet sich aus dem im Fahrzeugbrief ein­ge­tra­genen Leergewicht des Kfz und der erlaubten Zuladung (Gepäck, Passagiere, Tankfüllung, etc.).

Das heißt: je schwerer das Reisemobil, desto höher die erforderliche Führerschein­klasse. Ob das Fahr­zeug als Pkw, Wohnmobil oder Lkw zugelassen ist, spielt dabei keine Rolle.

Mit einer regulären Fahrerlaubnis für Pkw dürfen Sie alle Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen steuern. Laut der Online-Wohnmobil­vermietung PaulCamper machen Reisemobile bis 3,5 Tonnen 85 Prozent des Marktanteils der in Deutsch­land hergestellten Camping-Kraftfahrzeuge aus.

Wohnmobile mit Anhänger dürfen Sie fahren, wenn in Ihrem Führer­schein der Zusatzschlüssel B96 oder die Erweiterung BE für den sogenannten Anhänger­führer­schein vermerkt sind. Einen Wohn­mobil-Führerschein B96 benötigen Sie zum Beispiel, um einen Bulli mit ange­hängtem Wohn­wagen oder Fahrrad­anhänger zu steuern. Zwar darf das Zug­fahrzeug 3,5 Tonnen Gesamt­gewicht nicht über­schreiten. Der Anhänger kann jedoch zusätzlich 750 Kilogramm (B96) bzw. 3,5 Tonnen (BE) wiegen. Das Gespann aus Wohnmobil und Anhänger erreicht dann ein zulässiges Gesamt­gewicht von 4.250 Kilogramm (B96) bzw. sieben Tonnen (BE).

Bei der Fahrerlaubnis für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen (und Anhänger-Erweiterungen) gilt dasselbe Mindestalter wie bei Führerschein­klasse B: ab 18 Jahren oder ab 17 Jahren mit Begleitetem Fahren.

Besitzen Sie einen Führerschein mit Ausstellungsdatum vor 1999, haben Sie mehr Befugnisse: Mit der ehemaligen Führerscheinklasse 3 ("rosa Lappen") dürfen Sie schwerere Wohn­mobile fahren als Halter des Führerscheins Klasse B – und zwar bis zu einem zGG von 7,5 Tonnen. Auch Wohnmobil-Gespanne dürfen einiges an Mehrgewicht auf die Waage bringen: Bis zu 18,7 Tonnen sind mit dem alten Führerschein erlaubt.

Einschränkungen gibt es bei der alten Führerscheinklasse 3 für Fahrer über 50 Jahre: Sie dürfen Gespanne bis maximal zwölf Tonnen lenken. Eine Zusatz­prüfung für Führerschein B mit Erweiterung CE79 ermöglicht das Fahren von 18,7-Tonnern aber weiterhin.

Übrigens: Zwar verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit und Befugnisse nicht. Allerdings sieht die EU-Richtlinie vor, dass Halter eines Papier­führer­scheins ihre Fahrerlaubnis nach einem Stufenplan bis 19. Januar 2033 in das neue EU-Scheckkartenformat umtauschen. Die Fristen für die Umschreibung je nach Geburts- und Ausstellungsjahr listet der ADAC auf.

Wer seine Führerscheinprüfung nach 1999 abgelegt hat, benötigt für Wohn­mobile mit einem zGG zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen einen Führer­schein der Klasse C1. Ein zusätzlicher Anhänger darf dabei maximal 750 Kilogramm wiegen. Für den sogenannten Lkw-Führerschein ist zunächst ein regulärer Pkw-Führer­schein der Klasse B erforderlich. Nach einer separaten Fahrprüfung sowie dem Bestehen eines Gesundheits­checks und Eignungs­tests erhalten Sie auf fünf Jahre befristet die Klasse C1.

Die Erweiterung C1E erlaubt Ihnen, Reisemobile mit einem zGG von bis zu 7,5 Tonnen zu fahren und Anhänger mit maximal 3,5 Tonnen zu ziehen. Das Gesamt­gespann darf jedoch nicht schwerer als zwölf Tonnen sein. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis liegt bei 18 Jahren.

Mit Führerscheinklasse C bzw. der Erweiterung CE ist dem Maximal­gewicht Ihres Campers fast keine Obergrenze gesetzt. Mit der Fahr­erlaubnis dürfen Sie Zugfahrzeuge über 3,5 Tonnen (ohne Begrenzung nach oben) mit Anhängern bis zu 750 Kilo­gramm (C) bzw. über 750 Kilo­gramm (CE) steuern.

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der C-Klasse plus Erweiterung beträgt 21 Jahre. Die "Lkw-Klasse" ist für gewerbliche Zwecke üblich – Wohn­mobil-Gespanne in dieser Gewichtsklasse finden sich auf deutschen Straßen dagegen selten.

Wischen um mehr anzuzeigen

Führerscheinklasse Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Alter Pkw-Führerschein Klasse 3 Wohnmobile bis 7,5 t / Gespanne mit Anhänger bis 18,7 t
Pkw-Führerschein Klasse B Wohnmobile bis 3,5 t
Zusatzschlüssel B96 zusätzlich Anhänger bis 750 kg
Erweiterung BE zusätzlich Anhänger bis 3,5 t
Lkw-Führerschein Klasse C1 Wohnmobile bis 7,5 t
Erweiterung C1E zusätzlich Anhänger bis 3,5 t
Lkw-Führerschein Klasse C Wohnmobile über 3,5 t + Anhänger bis 750 kg
Erweiterung CE Wohnmobile über 3,5 t + Anhänger über 750 kg
Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen: Gesamtmasse errechnen
Illustration Info: Gut zu wissen

Die maximal erlaubte Zuladung Ihres Wohnmobils berechnen Sie aus dem zulässigen Gesamtgewicht abzüglich des Leergewichts des Kfz. Beide Werte finden Sie im Fahrzeugschein. Da Herstellerangaben in der Praxis oft ab­wei­chen, empfiehlt es sich, etwa fünf Prozent Gewichts­schwankung ein­zu­kal­ku­lieren. Bei gängigen Wohn­mobilen um die 3,5 Tonnen macht das schnell 150 Kilogramm Unterschied aus.

Wer mit unerlaubtem Zusatzgewicht im Reisemobil unterwegs ist, riskiert hohe Geldstrafen und ein erhöhtes Unfallrisiko. Um das zGG Ihres Campers nicht zu überschreiten, sollten Sie insbesondere bei größeren Reisen prüfen, wie viel Zuladung Sie ins Fahrzeug packen.

3 von 6
Kosten

Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie viel ein Wohnmobil-Führerschein kosten darf, gibt es nicht. Ein Pkw-Führerschein der Klasse B ist die Mindest­an­forderung, um Camper bis 3,5 Tonnen fahren zu dürfen. Je nachdem, wie viele Fahrstunden Sie absolvieren und ob Sie Theorie- sowie Praxisprüfung auf Anhieb bestehen, zahlen Sie rund 1.200 bis 2.000 Euro.

Möchten Sie einen Anhänger an Ihr Wohnmobil koppeln, kostet der B96-Zusatzschlüssel im Führerschein Sie circa 300 bis 500 Euro. Die Kosten für eine BE-Erweiterung liegen bei etwa 400 bis 600 Euro. Günstiger kommen Sie weg, wenn Sie die Erweiterung zusammen mit der regulären Klasse B erwerben. Der Lkw-Führerschein für die C-Klassen schlägt mit rund 2.000 Euro zu Buche.

Tipp: Investieren Sie als Camper-Neuling in ein Fahrtraining. Zwar ähneln kleinere Camping­busse im Fahr­verhalten regulären Pkw. Dennoch kann das Manövrieren eines Reisemobils im Straßen­verkehr ungewohnt sein. Wohnmobilhersteller und Automobilclubs bieten Trainings für Wohnmobilfahrer ab etwa 150 Euro an.

4 von 6
Urlaub mit dem Reisemobil
Bei Urlaubsreisen mit dem eigenen Camper brauchen Sie sich innerhalb Europas um nichts weiter kümmern: Ihr deutscher Führerschein ist in allen EU-Staaten gültig. Anders verhält es sich, wenn Sie außerhalb der EU einen Roadtrip planen: In Überseeländern wie Australien verlangen Fahr­zeug­vermieter oft einen inter­nationalen Führerschein. Auch Mindest­alter und Mindest­besitz der Fahrerlaubnis sind bei Miet­campern meist höher angesetzt als bei Privat-Wohnmobilen.
Pärchen mit Hund liegt in Camper mit geöffnetem Hinterdeck und blickt auf Berge

Innerhalb der EU dürfen Sie Ihr Wohnmobil ohne zusätzliche Fahrerlaubnis steuern

Fahren Sie mit Ihrem Wohnmobil ins europäische Ausland, ist Ihr Führerschein uneingeschränkt gültig. Das bedeutet: Die deutsche Wohnmobil-Fahrerlaubnis reicht aus, wenn Sie mit Ihrem Multivan in Österreich, Italien oder Spanien Urlaub machen. Das gilt auch, wenn die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes von den deutschen Reglementierungen abweichen. Ein gesonderter Führerschein oder Eignungsnachweis ist nicht erforderlich.

Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland empfiehlt sich ein internationaler Führerschein

Die beliebten Camper-Länder USA und Kanada akzeptieren teilweise den deutschen Führer­schein. Australien und Neuseeland fordern dagegen standardmäßig einen internationalen Führerschein, wenn Sie ein Mobilheim anmieten. Daher ist es sinnvoll, das Dokument vor Wohn­mobil­reisen in Nicht-EU-Ländern recht­zeitig zu organisieren.

Den internationalen Führerschein stellen deutsche Führer­schein­stellen gegen eine Gebühr von 15 Euro aus. Er ist drei Jahre lang gültig. Wichtig: Bei Camping­reisen im nicht-europäischen Ausland sind Sie in der Regel verpflichtet, Ihren deutschen Führerschein zusätz­lich zum inter­nationalen Führer­schein mitzuführen.

Mindestens ein Jahr Fahrerlaubnis, Mindestalter von 21 Jahren: Das fordern Wohnmobil-Vermieter

Mieten Sie im In- oder Ausland einen Camper für Ihre Urlaubsreise, setzen Vermieter häufig einen Mindestbesitz der Fahrerlaubnis voraus. Das heißt: Haben Sie den erforderlichen Führer­schein noch nicht länger als ein Jahr, dürfen Sie in der Regel kein Wohnmobil mieten. Auch beim Mindestalter schrauben Fahrzeug­vermietungen die Anforderungen nach oben: Die meisten Wohnmobile bis 3,5 Tonnen erhalten Sie nicht, wenn Sie jünger als 21 Jahre sind. Für Mobil­heime bis 7,5 Tonnen fordern Vermieter neben Führerschein­klasse C oft ein Mindest­alter von 25 Jahren.

Tipp für Fahranfänger: Einige Anbieter haben sich auf die Vermietung von Camping­fahrzeugen an eine jüngere Zielgruppe spezialisiert. Sie bieten einfach zu steuernde Wohnmobile inklusive Rundum-Service für Fahrer ab 18 Jahren an.

Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Wohnmobil Versicherung
5 von 6
Häufige Fragen
  • Sind größere Wohnmobile teurer in der Versicherung?

    Die Kosten für die Kfz-Versicherung Ihres Reisemobils berechnen sich weder nach Gesamtgewicht noch nach Größe des Fahrzeugs. Entscheidend für die Beitragshöhe sind Faktoren wie Alter des Fahrzeughalters, Schadenfreiheitsklasse, Teilkasko- bzw. Vollkasko-Selbstbeteiligung, PS-Stärke und Gesamtneuwert des Campers. Grundsätzlich gilt: Größere Wohnmobile sind stärker motorisiert und daher teurer in der Versicherung. Bei einem Wohnmobil mit Anhänger müssen Sie zusätzlich die Kosten für die Anhänger-Versicherung hinzurechnen.
  • Entscheidet das Gesamtgewicht des Wohnmobils über den TÜV?

    Die Gesamtmasse Ihres Mobilheims bestimmt, wie häufig es die Hauptuntersuchung (HU) beim Technischen Über­wachungs­verein (TÜV) oder anderen Prüf­stellen absolviert: Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gelten dieselben Regelungen wie für Pkw. Neufahrzeuge bringen Sie nach drei Jahren das erste Mal zum TÜV, danach alle zwei Jahre. Bei Reisemobilen über 3,5 Tonnen ist die HU regulär alle zwei Jahre fällig.
  • Welche Verkehrsregeln gelten für Wohnmobile über 3,5 Tonnen?

    Das zulässige Gesamtgewicht Ihres Campers entscheidet nicht nur über die benötigte Führer­schein­klasse. Für Wohn­mobile über 3,5 Tonnen gelten die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Lkw. Unter anderem folgende Punkte gilt es dann zu beachten:

    • Halten Sie sich an die Verkehrszeichen für Lkw.
    • Auf der Autobahn dürfen Sie maximal 100 Kilometer pro Stunde schnell fahren.
    • Beachten Sie Überholverbote sowie Durchfahrtsverbote für Lkw.
  • Darf ich mit Führerschein B ein Wohnmobil über 3,5 t fahren?

    Egal ob Sie es ausnahmsweise oder regelmäßig tun: Sind Sie ohne ausreichende Fahr­erlaubnis mit dem Cam­per unter­wegs, machen Sie sich strafbar. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Gespann aus Wohnmobil und Anhänger steuern, aber nur einen regulären Autoführerschein der Klasse B besitzen.

    Können Sie die Erweiterung für Anhänger bei einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen, läuft der Tatbestand unter fehlender Fahrerlaubnis – unabhängig davon, ob Sie überhaupt im Besitz eines Führerscheins sind. Je nach Straffall droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Im Schadensfall kann Fahren ohne Führerschein zudem den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
6 von 6
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Wohn­mobil-Versicherung?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Rufen Sie bei unserer Service-Hotline an
Telefonische Beratung von
Mo bis Sa 8-20 Uhr
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Wohnmobil Versicherung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.