- Ein Leichtkraftrad ist ein kleines Motorrad mit mehr als 50 und höchstens 125 Kubikzentimetern (ccm) Hubraum.
- Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. Aber: Ohne Anmeldung und Leichtkraftrad-Kennzeichen dürfen 125er nicht auf die Straße. Umgangssprachlich ist daher oft von Leichtkraftrad-Zulassung die Rede.
- Als Versicherung für ein Leichtkraftrad bis 125 ccm ist Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Leichtkraftrad-Versicherung können Sie keine 125er anmelden.
- Anders als reguläre Motorräder sind Leichtkrafträder steuerfrei und bereits für 16-jährige Fahrer:innen mit A1-Führerschein geeignet.
Zulassung für ein Leichtkraftrad
Leichtkraftrad-Zulassung: Kurz erklärt
Unterlagen für Leichtkraftrad-Zulassung
Leichtkraftrad anmelden: So funktioniert die Zulassung
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungsfrei. Aber: Ohne Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle darf eine 125er nicht auf die Straße. Umgangssprachlich ist deshalb auch oft von Leichtkraftrad-Zulassung die Rede – obwohl dieser Begriff fachlich nicht korrekt ist.
Für die 125ccm-Zulassung sind gültige Kfz-Haftpflicht (= Leichtkraftrad-Versicherung) und amtliches Nummernschild (= Leichtkraftrad-Kennzeichen).
Für die Zulassung eines Leichtkraftrads ist die Kfz-Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters zuständig. So läuft das Verfahren ab, wenn Sie einen 125ccm-Roller anmelden:
- Sie reservieren online einen Termin bei der Kfz-Behörde. So vermeiden Sie lange Wartezeiten.
- In der Regel erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Wartenummer und allen Termindetails.
- Sie erscheinen pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Zulassungsstelle. Sobald Ihre Wartenummer aufgerufen wird, wenden Sie sich an den zuständigen Schalter.
- Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft alle Unterlagen für die Leichtkraftrad-Zulassung.
- Nach erfolgreicher Prüfung stellt der oder die Mitarbeitende Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) aus.
- Haben Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen dabei, bringt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter die Stempelplakette der Zulassungsstelle darauf an.
- Brauchen Sie ein neues Leichtkraftrad-Kennzeichen, teilt die Kfz-Behörde Ihnen eine Kennzeichenkombination oder Ihr Wunschkennzeichen zu. Meist gibt es in der Nähe der Zulassungsstelle Schildermacher, die Kennzeichen sofort prägen. Anschließend gehen Sie zurück zur Behörde und lassen das Nummernschild stempeln.
- Nach dem Leichtkraftrad-Anmelden können Sie das Kennzeichen an der 125er montieren und losfahren.
Welche Dokumente brauche ich, wenn ich eine 125er anmelden will?
125er anmelden: Welche Papiere? Wenn Sie einen 125er-Roller zulassen, brauchen Sie weniger Dokumente als wenn Sie ein reguläres Motorrad anmelden. Für die Zulassung einer 125er sind folgende Unterlagen erforderlich:
Was tun, wenn für Zulassung 125 ccm Unterlagen fehlen? Sind einzelne Dokumente nicht vorhanden, bekommen Sie meist problemlos Ersatz ausgestellt:
- Einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen Sie beim Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz. Wichtig: Sie sind verpflichtet, Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises der Personalausweisbehörde schnellstmöglich mitzuteilen.
- Eine neue eVB-Nummer fordern Sie bei Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung an.
- Haben Sie ABE oder COC-Papiere verloren, stellt der Fahrzeughersteller ein Ersatzdokument aus.
Leichtkraftrad-Kennzeichen
Zweiräder mit 125ccm-Zulassung bekommen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen. Das Nummernschild ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (Breite: 255 Millimeter, Höhe: 130 Millimeter). Auch reguläre Motorradkennzeichen (Breite: 180 bis 220 Millimeter, Höhe: 200 Millimeter) sind für 125er-Maschinen zulässig.
Sie nutzen das 125er-Motorrad nicht ganzjährig? Leichtkraftrad-Kennzeichen gibt es auch als Saisonkennzeichen. Wie bei Motorrad-Saisonkennzeichen ist die saisonale Leichtkraftrad-Zulassung für zwei bis elf Monate im Jahr möglich.
Definition: Was ist ein Leichtkraftrad?
Ein Leichtkraftrad ist eine Zwischenstufe von Kleinkraftrad zu regulärem Motorrad. Darunter fallen kleine Motorräder oder Roller, die eine Hubraumgröße von mehr als 50 ccm, aber höchstens 125 ccm haben. Ihre Leistung ist auf maximal elf Kilowatt (kW) bzw. 15 PS beschränkt. Umgangssprachlich sind Leichtkrafträder auch als "125er" bekannt.
Meist erreichen Leichtkrafträder über 100 km/h Höchstgeschwindigkeit. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist Voraussetzung, um ein Leichtkraftrad mit 125 ccm auf öffentlichen Straßen zu fahren. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse A1, 1B oder B196 erforderlich. Auch die regulären Motorrad-Führerscheinklassen A2 und A berechtigen zum Fahren einer 125er. Mit Mofa-Prüfbescheinigung oder AM-Führerschein ist das Steuern eines Leichtkraftrads nicht gestattet. Es trotzdem zu tun, ist genauso illegal wie ein Auto mit Mofaführerschein zu fahren.
Leichtkraftrad-Versicherung
Was leistet die Versicherung für ein Leichtkraftrad über 50ccm?
Je nachdem, welche Leichtkraftrad-125-Versicherung Sie wählen, beinhaltet der Schutz verschiedene Leistungen:
- Kfz-Haftpflicht: Leistet Schadensersatz, wenn Fahrer:in mit der 125er fremdes Eigentum beschädigt oder jemanden verletzt. Der Gesetzgeber schreibt die Haftpflichtversicherung für jedes Leichtkraftrad vor.
- Teilkasko: Übernimmt Schäden am eigenen 125ccm-Motorrad, die durch äußere Einflüsse entstehen. Abgedeckt sind unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Brand-, Unwetter- und Tierschäden (z. B. Marderbiss).
- Vollkasko: Bietet dem Leichtkraftrad bis 125 ccm Rundumschutz. Neben allen Teilkaskoleistungen sind selbst verschuldete Unfallschäden, Vandalismus und Fahrerflucht versichert.
Wichtig: Die Versicherung für ein Leichtkraftrad über 50 ccm bis 125 ccm dürfen auch Minderjährige abschließen. Voraussetzung für eine Leichtkraftrad-Versicherung für 16-Jährige ist, dass die gesetzlichen Vertreter (meist die Eltern) zustimmen. Eine reguläre Kfz-Versicherung oder Moped-Versicherung ist für 125er-Maschinen nicht geeignet.
Was ist versichert?
Leichtkraftrad versichern: Wichtige Faktoren
Bevor Sie Ihr Leichtkraftrad versichern, sollten Sie die Leistungen verschiedener Anbieter vergleichen. Nicht immer ist der günstigste Tarif der beste. Entscheidend ist, dass die Versicherung zu Ihrem Nutzungsverhalten passt und den Wert Ihrer Maschine absichert. Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Hohe Deckung: Neben Sach-, Personen- und Vermögensschäden sollte die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Umweltschäden greifen. Je höher die Deckungssummen, desto besser.
- Ausreichender Versicherungsschutz: Je wertvoller Ihre 125er ist, desto sinnvoller ist eine Kaskoversicherung. Kfz-Haftpflicht reicht meist nur für alte Leichtkrafträder mit geringem Restwert.
- Sinnvolle Bausteine: Oft rechnet es sich, die Leichtkraftrad-Versicherung mit Zusatzleistungen zu erweitern. Mit einem Schutzbrief sichern Sie sich zum Beispiel für den Pannenfall ab. Ein Auslandsschadenschutz kann sich lohnen, wenn Sie mit Ihrer 125er außerhalb Deutschlands unterwegs sind.
Wie versichere ich ein Leichtkraftrad bei der Allianz?
Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leichtkraftrad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zweirad, ist Vollkasko empfehlenswert. Für ältere, gut erhaltene Leichtkrafträder lohnt sich Teilkasko. Als günstiger Basisschutz reicht Kfz-Haftpflicht.
Die Allianz Leichtkraftrad-Versicherung bietet Ihnen u.a. diese Vorteile:
- Extra hohe Absicherung (z. B. leistet die Kfz-Haftpflicht bei Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro)
- Großzügige Neu- und Kaufpreisentschädigung (bei Verlust oder Totalschaden bis zu 24 Monate nach Zulassung)
- Individuelle Zusatzbausteine (z. B. Allianz Premium Schutzbrief – für 9,90 Euro Jahresbeitrag)
Häufige Fragen zur Leichtkraftrad-Zulassung
Haben Leichtkrafträder eine Zulassungsbescheinigung?
Ist eine 125er Maschine ein Leichtkraftrad?
Muss jedes Leichtkraftrad zugelassen werden oder gibt es auch zulassungsfreie Leichtkrafträder?
Kann ich mit unter 18 Jahren mein Leichtkraftrad versichern oder müssen das meine Eltern machen?
Leichtkraftrad als Motorrad zulassen: Geht das?
Welche Vor- und Nachteile haben Leichtkrafträder?
Die Anmeldung ("Zulassung") einer 125er funktioniert einfacher als bei einem regulären Motorrad. Weiterer Vorteil: Leichtkrafträder sind oft günstiger zu versichern als leistungsstärkere Krafträder. Wer ein 125ccm-Motorrad anmeldet, zahlt darüber hinaus keine Kfz-Steuer und darf bereits ab 16 Jahren mit A1-Führerschein fahren.
Leichtkrafträder haben aber auch Nachteile: Die Motorleistung ist auf 11 kW bzw. 15 PS begrenzt. Besitzer:innen eines A1-Führerscheins dürfen mit einem 125ccm-Motorrad maximal 110 km/h fahren. Anders als Mopeds und andere Kleinkrafträder bis 50 ccm müssen Leichtkrafträder außerdem alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Welche Dokumente muss ich mitführen, wenn ich ein Leichtkraftrad fahre?
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