Neue Typklassen 2026: Steigt Ihr Versicherungsbeitrag?

Die neue Typklassenstatistik des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) für 2026 ist da. Rund 33.000 Autos hat der GDV neu evaluiert. Für knapp sechs Millionen Autofahrende steigen die Typklassen 2026, für 4,5 Millionen Fahrer:innen sinken sie. Die neue Typklassen-Einstufung wirkt sich auf deren Kfz-Versicherungsbeitrag aus. Bei 75 Prozent aller Autos bleibt die Einstu­fung allerdings gleich. Große Sprünge um mehr als eine Typklasse nach oben oder unten machen nur wenige Modelle. Ob Ihr Versicherungs­beitrag steigt oder sinkt, entscheidet außerdem nicht die Typklasse allein.

Allianz Typklassen 2026: Verschiedenen Autos in einer Halle

Ein Beispiel für eine verbesserte Einstufung ist zum Beispiel der BMW iX1 xDrive 30 (Schlüsselnummer 0005/DIZ). Dessen Typklasse sank sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Teilkasko um zwei Stufen. Sogar in allen drei Kategorien verbesserte sich der Mercedes-Benz SLK 200 Roadster (1313/BSV): In Kfz-Haftpflicht und Teilkasko um je eine Stufe, in der Vollkasko sogar um zwei Stufen.

In der Typklassenklassifizierung abgestiegen sind dafür Modelle wie der Škoda Karoq 1.6 TDI (8004/ASP). Das SUV wanderte in allen drei Kategorien um eine Stufe nach oben. Noch härter traf es den Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 (7104/AAE): Seine Haftpflicht-Typklasse verschlechterte sich um einen Punkt, seine Teil- und Vollkasko-Einstufung sogar um je zwei Punkte.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispiel­haft, wie sich die GDV-Typklassen 2026 von Modellen beliebter Automarken verändert haben:

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Modell
HSN/TSN
Kfz-Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Fiat 500 1.2 4136/AJB 13 (-) 12 (-) 14 (-2)
Opel Corsa D 1.4 0035/AFR 15 (-) 11 (-) 13 (-)
Ford Focus ST 2.3 8566/BQZ 16 (-2) 21 (-1) 25 (-)
Renault  Clio 1.3 3333/BLP 18 (-2) 20 (-) 21 (-)
Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 7104/AAE 16 (+1)  20 (+2) 24 (+2)
BMW iX1 xDrive 30 0005/DIZ 14 (-2) 21 (-2) 23 (-)
Mercedes SLK 200 Roadster 1313/BSV 12 (-1) 16 (-1) 17 (-2)
VW Touareg 3.0 TDI 0603/CGK 22 (+2) 26 (-) 27 (+1)
Škoda Karoq 1.6 TDI 8004/ASP 14 (+1) 18 (+1) 22 (+1)

Für eine faire Einstufung in die Kfz-Versicherung analysiert der GDV jedes Jahr die Unfall­bilanz von rund 33.000 in Deutschland zuge­lassenen Fahrzeug­modellen. Die sogenannte Typklassen­statistik berück­sichtigt die Schaden­häufigkeit und -höhe der Jahre 2022 bis 2024.

Je weniger Schäden ein Modell im Schnitt verursacht, desto niedriger fällt seine Typklasse aus – und umgekehrt. Das wirkt sich auf die Berechnung der Beitrags­höhe in der Kfz-Versicherung aus. Allerdings ist sie nur ein Teil der Berechnung: Weitere Faktoren wie Regionalklasse, Fahrleistung oder Schadenfreiheitsklasse spielen ebenso eine Rolle. Auch die anhaltend steigenden Reparatur­kosten beeinflussen die Prämie. Diese führten zuletzt zu hohen Verlusten bei den Versi­cherern.

Die Einstufung von Fahrzeugen in Typklassen variiert je nach Typschlüsselnummer (HSN/TSN) und Versicherungs­art:

  • In der Kfz-Haftpflicht gibt es 16 Klassen (10–25), basierend auf Schäden, die Dritten bei Unfällen entstanden sind.
  • Für die Teilkasko werden 24 Klassen (10–33) vergeben, die sich an den gemel­deten Teilkasko­schäden bemessen.
  • Die Vollkaskoversicherung nutzt 25 Klassen (10–34) und berück­sichtigt dabei sowohl selbst verursachte Schäden am eigenen Auto als auch Teilkaskoschäden wie Diebstahl, Glasbruch oder Natur­ereignisse.

Die vom GDV ermittelte Typklassen­einteilung ist für Versicherer nicht bindend. Versicherungs­unternehmen können sie bei neuen Verträgen ab sofort, bei beste­henden Verträgen ab dem kommenden Ver­sicherungs­jahr nutzen.

Die neuen Typklassen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung – für das Jahr 2026 also seit dem 9. September 2025. Das bedeutet: Wenn Sie jetzt ein Fahrzeug neu versichern, kommt bereits das aktuali­sierte Typklassen­verzeichnis zur Anwendung.

Bei bestehenden Verträgen wird die Typklasse jedoch erst zur Haupt­fälligkeit angepasst – in der Regel ist das der 1. Januar des folgenden Jahres.

Führt die neue Typklasse zu einem höheren Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann vorzeitig Ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.