Auto verkaufen und Versicherung

Was ist zu beachten?
Auto verkauft Versicherung:  Ein Mann sitzt telefonierend in seinem Auto mit offener Tür
  • Nach dem Autoverkauf sollten Sie so bald wie möglich die Zulassungsstelle und Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf und den Eigentums­übergang informieren. Denn solange der Wagen noch auf Ihren Namen zugelassen ist, bleiben Sie Halter oder Halterin – und haftbar.
  • Ist das Auto vor dem Verkauf nicht abgemeldet, läuft Ihre Versicherung weiter. Ehemalige Besitzer:innen haften immer für den Zeitraum zwischen Ab- und Neuan­meldung durch den oder die Käufer:in.
  • Wenn Sie Ihr Auto vor Verkauf abmelden und Ihre Kfz-Versicherung kündigen, muss der oder die Käufer:in das Auto umgehend versichern und anmelden. Sonst darf der oder die neue Besitzer:in das Auto nicht auf öffent­lichen Straßen fahren.

Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Fahrzeug ange­meldet oder abge­meldet ver­kaufen und ob es sich um einen Privat­verkauf oder einen Verkauf an eine:n Händler:in handelt.

Der Schutz Ihrer Kfz-Versicherung läuft nach Verkauf des Fahr­zeugs weiter, wenn Sie das Auto nicht abmelden. Melden Sie das Auto ab, gibt es eine Übergangs­frist: Durch die Nach­haftungs­regelung ist das Kfz für eine gewisse Zeit noch über Sie versichert. Die Haftung geht erst nach Anmeldung durch den oder die neue Besitzer:in auf diese:n über.

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Auto verkauft: Erhalte ich zu viel gezahlte Kfz-Steuern erstattet?

Ja, wenn Sie Ihr Auto ver­kaufen oder ab­melden, endet die Steuer­pflicht und Sie erhal­ten zu viel gezahlte Kfz-Steuer erstattet. Das Datum der Beendi­gung der Steuerpflicht ist der Zeit­punkt der Ab­meldung des Fahr­zeugs.

Da die Kfz-Steuer in der Regel im Voraus für ein Jahr gezahlt wird, entsteht oft ein Gut­haben, welche die Zollverwaltung Ihnen meist innerhalb von drei Wochen nach der Ab­meldung aus­zahlt. 

Muss ich die Rückerstattung der Kfz-Steuer beantragen?

Nein, eine separate Beantragung der Rück­erstattung ist nicht not­wendig, da die Zulassungs­behörde alle rele­vanten Daten an die Zoll­verwaltung über­mittelt.

Kann ich mein Auto verkaufen ohne Abmeldung?

Ja, Sie können ein Auto ver­kaufen, ohne es vorher abzu­melden. Beim Ver­kauf eines zuge­lassenen Fahr­zeugs sollten Sie aller­dings Vor­kehrungen treffen. Beim Ver­kauf eines auf Ihren Namen ange­meldeten Pkw bleiben Sie in der Haftung. Im Schadens­fall können unter Umständen Ansprüche an Sie geltend gemacht werden.

Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
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