- Nach dem Autoverkauf sollten Sie so bald wie möglich die Zulassungsstelle und Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf und den Eigentumsübergang informieren. Denn solange der Wagen noch auf Ihren Namen zugelassen ist, bleiben Sie Halter oder Halterin – und haftbar.
- Ist das Auto vor dem Verkauf nicht abgemeldet, läuft Ihre Versicherung weiter. Ehemalige Besitzer:innen haften immer für den Zeitraum zwischen Ab- und Neuanmeldung durch den oder die Käufer:in.
- Wenn Sie Ihr Auto vor Verkauf abmelden und Ihre Kfz-Versicherung kündigen, muss der oder die Käufer:in das Auto umgehend versichern und anmelden. Sonst darf der oder die neue Besitzer:in das Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Auto verkaufen und Versicherung
Auto verkaufen und Versicherung: Kurz erklärt
Auto verkauft – was passiert mit der Versicherung?
Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Fahrzeug angemeldet oder abgemeldet verkaufen und ob es sich um einen Privatverkauf oder einen Verkauf an eine:n Händler:in handelt.
Grundsätzlich gilt: Der Kfz-Versicherungsvertrag endet nicht durch den Kaufvertrag oder Eigentumsübertrag. Der neue Besitzer bzw. die neue Besitzerin kann nach dem Autokauf die bisherige Versicherung auf sich umschreiben lassen oder nutzt sein bzw. ihr Sonderkündigungsrecht, um den bestehenden Vertrag zu beenden.
Melden Sie deshalb Ihrer Kfz-Versicherung sofort den Autoverkauf und den Eigentumsübergang, am besten mithilfe einer Veräußerungsanzeige. Solange die kaufende Person den Pkw nicht auf sich umgemeldet hat, fährt sie mit Ihrer Kfz-Versicherung.
Das bedeutet: Falls Käufer oder Käuferin einen Unfall verursacht, reguliert Ihr Versicherungsanbieter den Schaden. Solange der Wagen auf Ihren Namen zugelassen ist, bleiben Sie haftbar.
Ist das Auto vor dem Verkauf noch auf Sie zugelassen, läuft Ihre Kfz-Versicherung weiter. Bei einem Privatverkauf eines angemeldeten PKWs haftet immer die ehemalige Besitzerin oder der ehemalige Besitzer, bis das Auto umgemeldet ist (sogenannte Nachhaftpflicht).
Zusammenfassung der Schritte, die Sie nach dem Verkauf eines angemeldeten Autos beachten sollten. So minimieren Sie Risiken und lassen keine Nachteile entstehen:
- Veräußerungsanzeige einreichen: Melden Sie den Verkauf unverzüglich bei der Zulassungsstelle, um Ihre Haftung zu beenden. Mit der Veräußerungsanzeige wird bestätigt, dass das Auto angemeldet an die Käuferin oder den Käufer verkauft wurde und die entsprechenden Zulassungsbescheinigungen übergeben wurden.
- Versicherung informieren: Teilen Sie Ihrer Kfz-Versicherung sofort den Verkauf mit, um über den Eigentumsübergang zu informieren. Auch hierfür benötigen Sie eine Veräußerungsanzeige als Bestätigung.
- Klare Fristen vereinbaren: Um sicherzustellen, dass die Käuferin oder der Käufer das Auto zeitnah ummeldet, setzen Sie schriftlich im Vertrag eine Frist für die Ummeldung fest. In der Regel halten Sie einen Zeitraum von einer Woche oder fünf Werktagen vertraglich fest.
- Vertrag dokumentieren: Halten Sie im Kaufvertrag fest, dass Sie das Fahrzeug mit Nummernschild verkaufen. Auch der Zustand des Kfz und der Zeitpunkt der Übergabe müssen genau dokumentiert sein.
Melden Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf offiziell ab, ist der oder die Käufer:in gezwungen, das Auto umgehend zu versichern und anzumelden. Sonst darf er oder sie das Kfz nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Durch die offizielle Abmeldung vor dem Verkauf entfällt zudem die Nachhaftung.
Allerdings dürfen Interessent:innen ein abgemeldetes Auto ohne Versicherungsschutz nicht Probe fahren oder überführen. Das könnte Käufer oder Käuferinnen abschrecken. Ebenso dürfen Autos ohne Zulassung nicht auf öffentlichem Grund stehen.
Sie melden Ihrem Versicherer am besten sofort, dass Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben. Dazu schicken Sie dem Unternehmen eine Veräußerungsanzeige.
Zusammengefasst beinhaltet die Veräußerungsanzeige:
- Kfz-Kennzeichen
- Name und Anschrift des Käufers bzw. der Käuferin
- Bestätigung des Käufers bzw. der Käuferin, dass er bzw. sie alle wichtigen Dokumente, Schlüssel und das Fahrzeug erhalten hat
Oftmals reicht eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags aus. Parallel dazu ist die Zulassungsbehörde über den Verkauf des Fahrzeugs zu informieren. Das geht oft schon über einen eigenen Online-Antrag. Hierfür müssen Sie oft noch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben.
Wenn Sie Ihren angemeldeten Gebrauchtwagen an eine:n Händler:in verkaufen, müssen Sie sich beim Thema Versicherung in der Regel um nichts mehr kümmern, da das Autohaus nach Verkauf die Versicherung, Abmeldung und Kfz-Zulassung als Serviceleistung übernimmt.
Händler:innen melden Fahrzeuge oft schneller um, wodurch Ihre Haftung früher endet. Trotz der schnelleren Ummeldung sollten Sie eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle einreichen. Geben Sie am besten auch Ihrer Versicherung Bescheid, damit diese Ihre Haftung bis zur Ummeldung verfolgt.
Verkaufen Sie ins Ausland bzw. an ein Exportunternehmen, sollten Sie sich stattdessen selbst um die Abmeldung bei der Zulassungsstelle kümmern. Laut aktueller Gesetzgebung ist es nicht möglich, das Fahrzeug nach der Überführung abzumelden (§14 VVG).
Auto verkauft: Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Der Schutz Ihrer Kfz-Versicherung läuft nach Verkauf des Fahrzeugs weiter, wenn Sie das Auto nicht abmelden. Melden Sie das Auto ab, gibt es eine Übergangsfrist: Durch die Nachhaftungsregelung ist das Kfz für eine gewisse Zeit noch über Sie versichert. Die Haftung geht erst nach Anmeldung durch den oder die neue Besitzer:in auf diese:n über.
Das Auto ist solange über Ihre Kfz-Versicherung versichert, bis Sie das Auto abmelden. Sobald Sie das tun, kann der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung auch nach Ihrer Abmeldung weiterhin greifen.
Die Nachhaftung beginnt mit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle und dauert maximal einen Monat (§ 117 VVG). Sie dient dazu, dass ein:e Geschädigte:r auch nach Beendigung der Kfz-Versicherung Ansprüche geltend machen kann. Die Nachhaftung gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung, wobei nur die gesetzlichen Mindestdeckungen greifen. Diese können niedriger sein als die vertraglich vereinbarten Leistungen und Deckungssummen.
Für den Zeitraum der Nachhaftung kann der Versicherer eine Beitragszahlung von Ihnen verlangen, falls ein Autounfall passiert. Mit dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung durch den oder die Käufer:in des Fahrzeugs erlischt die Nachhaftung der Kfz-Haftpflicht des Verkäufers bzw. der Verkäuferin.
Im Schadensfall sollten Sie als Verkäufer oder Verkäuferin nachweisen können, dass das Auto zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht mehr in Ihrem Besitz war. Damit vermeiden Sie, dass Ihre Versicherung Beiträge für die Nachhaftung fordert. Auch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse im Schadensfall spielt für Sie dann keine Rolle mehr. Deshalb sollten Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festhalten.
Meldet der oder die Käufer:in das Fahrzeug nach dem Verkauf nicht um, muss die Versicherung nach Ablauf der Frist (maximal ein Monat) die zuständige Behörde informieren. Diese kündigt dann die Kfz-Zulassung.
Wenn Sie Ihr Auto abgemeldet haben und Beiträge im Voraus gezahlt haben, bekommen Sie in der Regel eine Rückerstattung der Kfz-Versicherung. Die Summe berechnet die Versicherung anhand der Restlaufzeit des Versicherungsvertrags, beginnend ab dem Tag der Abmeldung.
Wenn ein:e Käufer:in das Fahrzeug vor Ablauf der bezahlten Periode anmeldet und eine eigene Versicherung abschließt, erhalten Sie eine Rückerstattung der Differenz. Das erfolgt in der Regel automatisch, sobald die Zulassungsstelle die Abmeldung an die Versicherung weiterleitet.
Häufige Fragen zu Auto verkaufen und Versicherung
Auto verkauft: Erhalte ich zu viel gezahlte Kfz-Steuern erstattet?
Ja, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder abmelden, endet die Steuerpflicht und Sie erhalten zu viel gezahlte Kfz-Steuer erstattet. Das Datum der Beendigung der Steuerpflicht ist der Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs.
Da die Kfz-Steuer in der Regel im Voraus für ein Jahr gezahlt wird, entsteht oft ein Guthaben, welche die Zollverwaltung Ihnen meist innerhalb von drei Wochen nach der Abmeldung auszahlt.
Muss ich die Rückerstattung der Kfz-Steuer beantragen?
Nein, eine separate Beantragung der Rückerstattung ist nicht notwendig, da die Zulassungsbehörde alle relevanten Daten an die Zollverwaltung übermittelt.
Kann ich mein Auto verkaufen ohne Abmeldung?
Ja, Sie können ein Auto verkaufen, ohne es vorher abzumelden. Beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs sollten Sie allerdings Vorkehrungen treffen. Beim Verkauf eines auf Ihren Namen angemeldeten Pkw bleiben Sie in der Haftung. Im Schadensfall können unter Umständen Ansprüche an Sie geltend gemacht werden.
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