- Leistungen: Der Auslandsschadenschutz ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Er greift, wenn Sie im Ausland einen unverschuldeten Unfall haben und die Kfz-Haftpflicht der Gegenseite die Schadenskosten nicht vollständig abdeckt. Der Allianz AuslandsSchadenSchutz entschädigt Sie so, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.
- Kosten: In den Allianz Autoversicherungen Komfort und Premium buchen Sie den optionalen Baustein AuslandsSchadenSchutz für 9,90 Euro im Jahr hinzu. Im Produkt Allianz Direct Plus ist der Auslandsschadenschutz automatisch enthalten.
- Vorteile: Der Allianz AuslandsSchadenSchutz gilt in über 35 Reiseländern. Alle Mitfahrer:innen sind mitversichert – mit bis zu 15 Millionen Euro pro Person.
- Regionale Unterschiede: Ein Auslandsschadenschutz fürs Auto lohnt sich vor allem bei Reisen in Länder mit niedrigen Deckungssummen (z. B. Serbien, Montenegro).
Auslandsschadenschutz
Auslandsschadenschutz für Kfz: Kurz erklärt
Was ist Auslandsschadenschutz in der Kfz-Versicherung?
Was unterscheidet Auslandsschadenschutz und reguläre Kfz-Haftpflicht?
Warum ist ein Auslandsschadenschutz bei Fahrten ins Ausland sinnvoll?
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Leistungen des Allianz AuslandsSchadenSchutz
Absicherung bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden
Der Allianz AuslandsSchadenSchutz deckt Sach- und Vermögensschäden bis zur im Versicherungsschein genannten Höhe ab. Die Leistung für Personenschäden ist auf 15 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt.
- Versicherungsschutz besteht für Fahrer:in, Halter:in und Eigentümer:in des verunfallten Pkw plus alle Mitfahrenden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur die versicherte Person geltend machen.
- Neben dem im Versicherungsschein genannten Fahrzeug umfasst der Schutz auch mitgeführte Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger, Ladung und sonstiges Gepäck.
Wichtig: Bei Autodiebstahl greift nicht der Auslandsschadenschutz für Ihr Auto, sondern die Teilkasko. In der Regel zahlt die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Pkw.
Schadensregulierung nach deutschem Recht
Versicherung für bis zu zwölf Wochen
Schutz für Motorrad & Campingmobil
Leistung bei typischen Schadensfällen im Ausland
Ob innerhalb oder außerhalb Deutschlands: Beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Ausparken passieren Unfälle besonders häufig. Typische Schadensfälle im Ausland lassen sich aber nicht nur auf Fahrfehler zurückführen, sondern auch auf Faktoren wie:
- Abweichende Verkehrsregeln und Fahrgewohnheiten
- Schlechte Straßenverhältnisse
- Geografische Besonderheiten (z. B. enge Bergstraßen)
- Ungewohntes Fahrzeug (z. B. Wohnmobil statt Pkw)
Entsprechend ist die Unfallgefahr bei Fahrten im Ausland oft höher. Mit dem Allianz AuslandsSchadenSchutz für Ihr Kfz sind Sie im Fall der Fälle finanziell abgesichert.
In diesen Ländern gilt der AuslandsSchadenSchutz der Allianz
Gesetzliche Mindestdeckungssummen anderer Länder
Für welche Länder ist ein Auslandsschadenschutz sinnvoll? Ganz einfach: In Nicht-EU-Ländern und dort, wo die Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht vergleichsweise niedrig sind. Laut EU-Recht muss zwar jeder EU-Staat eine Mindestdeckung von 1,3 Millionen Euro pro Sachschaden und 6,45 Millionen Euro pro Personenschaden bieten, diese Mindestdeckungssummen reichen bei schweren Unfällen aber oft nicht aus. Hinzu kommt, dass nicht jede Kfz-Haftpflicht im Ausland den EU-Vorgaben folgt. Darum kann bei Reisen in bestimmte Länder ein Kfz-Auslandsschadenschutz besonders sinnvoll sein:
Wie die folgende Tabelle zeigt, liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen im Ausland teils unter deutschem Niveau – und weit unter den Deckungssummen der Allianz. Zum Vergleich: Die Kfz-Haftpflicht der Allianz deckt Sachschäden bis zu 100 Millionen Euro und Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro ab. Zusätzlich deckt der AuslandsSchadenSchutz einige Nicht-EU-Länder wie Serbien, Montenegro und San Marino ab.
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Land
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Personenschäden
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Sachschäden
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|---|---|---|
| Bulgarien | 5.327.743 € | 1.073.729 € |
| Griechenland | 1.300.000 € | 1.300.000 € |
| Montenegro | 550.000 € | 100.000 € |
| Polen | 5.210.000 € | 1.050.000 € |
| Serbien | 1.000.000 € | 200.000 € |
| Slowakei | 5.240.000 € | 1.050.000 € |
| Slowenien | 5.240.000 € | 1.050.000 € |
| Tschechische Republik | 1.485.569 € | 1.485.569 € |
Darum den Allianz AuslandsSchadenSchutz wählen
Wie vorgehen bei Unfall im Ausland?
Checkliste: Richtig verhalten bei Unfall im Ausland
So gehen Sie im Ernstfall vor:
- Ruhe bewahren, nicht vom Unfallort entfernen.
- Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck), sich und Ihre Mitfahrenden in Sicherheit bringen.
- Verletzten Personen helfen und Rettungsdienst rufen (europaweite Notrufnummer: 112).
- Polizei informieren und Unfallstelle fotografieren.
- Notwendige Daten mit Unfallgegner:in austauschen (Ausweis prüfen, ggf. fotografieren), Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen und Kontaktdaten potenzieller Zeuginnen und Zeugen notieren.
- Ärztliches Attest über etwaige Verletzungen ausstellen lassen.
- Kfz-Versicherung kontaktieren, Schaden melden (Frist: meist eine Woche) und weiteres Vorgehen abstimmen.
Tipp: Gibt es nach einem Autounfall vor Ort Probleme, wenden Sie sich an Ihren Kfz-Versicherer oder Automobilclub. Die zuständigen Ansprechpartner:innen sind mit der rechtlichen Lage im Reiseland vertraut und unterstützen Sie bei der Unfallabwicklung. Wer einen Autoschutzbrief bzw. Auslandsschutzbrief hat, kann zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Pannenhilfe, Krankenrücktransport).
Was bei Unfällen im Ausland zu beachten ist
Welche Dokumente sollte ich bei Autofahrten im Ausland mitführen?
Als Nachweis Ihrer Autoversicherung reicht im Ausland grundsätzlich Ihr amtliches Kfz-Kennzeichen. Trotzdem ist es sinnvoll, diese Dokumente dabeizuhaben:
- Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte): Dient als zusätzlicher Versicherungsnachweis für Unfallgegner oder Unfallgegnerin und enthält wichtige Kontaktadressen für den Schadenfall.
- Europäischer Unfallbericht: Standardisierte Vorlage, die möglichst alle Unfallbeteiligten zusammen ausfüllen sollten. In das Formular können alle Personen in ihrer Sprache eintragen, was passiert ist. Der ausgefüllte und unterschriebene Bericht ist eine wichtige Grundlage für die Klärung der Haftungsfrage. Am besten immer ein Exemplar im Handschuhfach mitführen.
Wie läuft die Schadensregulierung ab?
Die Schadensregulierung übernimmt Ihre Versicherung gemeinsam mit der ausländischen Versicherung des Unfallgegners bzw. der Unfallgegnerin. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2007 können Geschädigte Ansprüche an Unfallgegner:innen im Heimatland geltend machen. Das hat die Schadensabwicklung stark vereinfacht.
Sollte die ausländische Versicherung sich weigern zu zahlen und keine Einigung zustandekommen, können Sie klagen. Sie können das bei dem für Ihren Wohnort zuständige Gericht in Deutschland tun. Das hat den Vorteil, dass Sie sich einen Anwalt vor Ort nehmen und so die Sprachbarriere umgehen können. Achten Sie darauf, dass Verjährungsfristen im Ausland kurz sein können. In Spanien beträgt diese zum Beispiel nur ein Jahr.
Was tun bei Fahrerflucht oder unbekanntem Unfallgegner bzw. unbekannter Unfallgegnerin?
Verständigen Sie die Polizei bei Fahrerflucht oder, wenn die Unfallgegnerin bzw. der Unfallgegner unbekannt ist. Können die Beamten und Beamtinnen den Schädiger oder die Schädigerin nicht ausfindig machen, zahlen Sie den entstandenen Schaden an Ihrem Pkw selbst. Ihre Vollkasko leistet auch bei Unfallflucht. Allerdings stuft Ihr Versicherer Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein. Heißt: Im nächsten Versicherungsjahr zahlen Sie eine höhere Prämie. Es sei denn, Sie haben einen Rabattschutz zu Ihrer Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
Ist der Unfallverursacher bzw. die Unfallverursacherin bei Kollisionen mit Personenschäden nicht zu ermitteln, können Geschädigte sich an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Die Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer unterstützt Unfallopfer dabei, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – auch bei Verkehrsunfällen im Ausland. Bei Sachschäden springt die VOH nur ein, wenn bei dem Unfall auch Menschen zu Schaden gekommen sind.
Was zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse?
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Häufige Fragen zu Auslandsschadenschutz
Unverschuldeter Unfall im Ausland – zahlt die Vollkasko der Allianz?
Die Allianz Vollkasko sichert Sie innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in Gebieten ab, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Mit der Kfz-Versicherung sind Sie im Ausland auf Reisen in beliebten Urlaubsländern wie Österreich, Italien und Frankreich genauso versichert wie in Deutschland. Zusätzlich übernimmt die Kfz-Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Auto, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind.
Wichtig: Sind Sie im außereuropäischen Ausland (z. B. Neuseeland, USA) unterwegs, erhalten Sie im Schadensfall keine Entschädigung über Ihre deutsche Kaskoversicherung.
Reicht eine private Unfallversicherung für Unfälle im Ausland?
Hilft der Kfz-Auslandsschadenschutz auch bei Unfällen in Deutschland, wenn ein ausländischer Wagen der Verursacher ist?
Nein, bei Unfällen innerhalb Deutschlands hilft die Auto-Auslandsversicherung nicht weiter – egal, ob es sich um deutsche oder ausländische Unfallverursacher:innen handelt. Dank internationaler Abkommen ist es aber nicht zwingend notwendig, dass Sie sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung setzen. Sie können Ihre Schadenersatzforderung auch an das deutsche Büro Grüne Karte e.V. richten.
Voraussetzung ist, dass Ihr Unfallgegner oder Ihre Unfallgegnerin eine internationale Versicherungskarte für das ausländische Kraftfahrzeug besitzt. Nur dann behandelt Ihre Versicherung den Unfall wie einen Unfall im Inland. Heißt: Der oder die Schadenregulierungsbeauftragte bzw. der oder die Beauftragte des Grüne-Karte-Büros verpflichtet einen deutschen Versicherer, den Schadenfall stellvertretend für die ausländische Versicherung zu regulieren.
Wie lange dauert bei einem Unfall im Ausland die Schadensregulierung?
Ist eine Insassenunfallversicherung nötig?
Was unterscheidet Kfz-Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police?
Wie der Auslandsschadenschutz bietet Ihnen eine sogenannte Mallorca-Police bei unverschuldeten Auslandsunfällen Schutz vor Unterdeckung durch die Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners oder Ihrer Unfallgegnerin. Anders als eine Kfz-Auslandsversicherung gilt die Police aber ausschließlich für Mietwagen – nicht für Ihr eigenes Auto.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Kompetent. Unverbindlich.
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