Kfz-Unfall im Ausland melden

Schadenmeldung für Fremd- und Auslandsschaden
Allianz Kfz-Auslandsschaden melden: Eine Frau kniet vor der Motorhaube ihres Autos und telefoniert

Wenn Sie einen Unfall mit einem Fahrzeug hatten, das im Ausland zugelassen ist, stellt sich die Frage: Was ist jetzt zu tun? Und muss ich mich mit der ausländischen Versicherung auseinandersetzen? Hier finden Sie Informationen, wie Sie den Unfall oder den Schaden melden können sowie zu den ausländischen Partnergesell­schaften der Allianz. Wichtig ist auch, ob der Unfall in Deutschland oder im Ausland passiert ist.

Beruf, Familie, Hobbys – Ihr Leben verändert sich ständig. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren aktuellen Versicherungsschutz prüfen.

Unsere Kundinnen und Kunden sind mit der Beratung der Allianz Ansprechpartner:innen sehr zufrieden: sie geben uns 4,9 von 5 Sternen auf Google

  • In 2 Minuten Anfrage absenden
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Quelle: Google Bewertungen aller Allianz Agenturen, 143.553 Google-Rezensionen (Stand 07/2025)
Um Ihnen schnellst­möglich helfen zu können und eine umgehende Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Schaden innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Falls Ihnen bereits bekannt ist, dass die Allianz die Regulierung für den ausländischen Versicherer des Unfallgegners übernimmt, melden Sie bitte Ihren Schaden über unsere Online-Meldung für Unfälle mit Auslandsbezug.

Falls Ihnen noch nicht bekannt ist, ob die Allianz für diesen Schaden zuständig ist, besuchen Sie bitte die Seite des Zentralrufs der Autoversicherer. Hier erhalten Sie Auskunft zur Versicherung des ausländischen Verursachers und welche Versicherung den Schaden in Deutschland reguliert. Hierzu müssen Sie das Kennzeichens des ausländischen Unfallgegners, den Schadentag und das Land, in dem sich der Unfall zugetragen hat eingeben.

 

Falls Ihnen bereits bekannt ist, dass die Allianz die Regulierung für den ausländischen Versicherer des Unfallgegners übernimmt, melden Sie bitte Ihren Schaden über unsere Online-Meldung für Unfälle mit Auslandsbezug.

Falls Ihnen noch nicht bekannt ist, ob die Allianz für diesen Schaden zuständig ist, können Sie auf der Website für das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) über die Rubrik Unfallmeldung den zuständigen deutschen Versicherer ermitteln. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Versicherer, die wir bei einem Autounfall mit ausländischer Beteiligung in Deutschland vertreten.

 

  • Grundsätzlich reicht Ihr Kennzeichen als Versicherungsnachweis aus, wenn es im EU-/EWR-Ausland zu einem Unfall kommt.
  • Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte wird jedoch von vielen Experten empfohlen. Sie dient als zusätzlicher Versicherungsnachweis für den Unfallgegner. Auf ihr sind zudem die Kontaktstellen für den Schadenfall angegeben.
  • Alle Unfallbeteiligten sollten darüber hinaus gemeinsam den standardisierten europäischen Unfallbericht ausfüllen. Hier kann jeder Beteiligte in seiner Sprache eintragen, was passiert ist. Der ausgefüllte und von allen unterschriebene Unfallbericht ist eine wichtige Grundlage zur Klärung der Haftungsfrage. Den „Europäischen Unfallbericht“ gibt es in mehreren Sprachen. Am besten führen Sie immer ein Exemplar in Ihrem Handschuhfach mit.

Sind Sie außerhalb von Europa unterwegs oder Ihr Reiseland steht nicht auf der Internationalen Versicherungskarte? In diesem Fall und für alle weiteren Fragen zu Ihrem Unfall können Sie uns gerne kontaktieren.

Sie hatten einen Autounfall innerhalb von Deutschland? Mit unserem Schadenservice können Sie ohne viel Aufwand den Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug oder einen Fremdschaden einreichen. Die Online-Schadenmeldung steht Ihnen jeden Tag und zu jeder Zeit zur Verfügung.

Bei einem Unfall im Ausland können Sie uns außerdem telefonisch unter 0049 69 96249 63570 erreichen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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