Stellen Sie sich vor: Alle Schlichtungsversuche nach einem Nachbarschaftsstreit sind gescheitert. Der Nachbar droht mit einer Klage — und die kann teuer werden. Sie überlegen deshalb, ob Sie noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollen. Doch leistet die sofort?
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen gibt es für manche Leistungen eine Wartezeit – auch „Karenzzeit“ – genannt.
Das heißt: Sie schließen die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel am 01.02.2020 ab. Sie hat eine Wartezeit von drei Monaten. Erst zum 01.05.2020, also drei Monate später, können Sie alle Leistungen wahrnehmen. Hat der Rechtsstreit noch vor Ende der Wartezeit begonnen, leistet die Rechtsschutzversicherung dafür nicht.
Die Bereiche Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Mietrechtsschutz bekommen Sie oft sofort und ohne Wartezeiten. Im Bereich Privatrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Familienrechtsschutz müssen Sie dagegen meist mit Wartezeiten bis zu drei Monaten rechnen.
Versicherungswechsel ohne Wartezeiten
Haben Sie schon eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie sich nicht um neue Wartezeiten sorgen. Sie erhalten sofortigen Versicherungsschutz, wenn der neue Vertrag zeitlich nahtlos anschließt und der neue Vertrag dieselben Leistungen wie der alte abdeckt.