Beachten Sie jedoch, dass der Erbschein mit Kosten verbunden ist. Bevor Sie ihn also voreilig beantragen, sollten Sie überprüfen, ob er in Ihrem Fall tatsächlich notwendig ist. Hat der Erblasser Ihnen beispielsweise noch zu Lebzeiten eine Kontovollmacht ausgestellt, können Sie sich den Erbscheinsantrag häufig sparen. Auch eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus wirksam ist, kann den Erbschein überflüssig machen.
Tipp: Verlangt Ihre Bank einen Erbschein, ohne dass dieser notwendig wäre, sollten Sie sich auf das BGH-Urteil vom April 2016 berufen: Demnach musste die Bank in einem solchen Fall die Kosten für den Erbschein in Höhe von 1.770 Euro tragen (Az. XI ZR 440/15).
Die Kosten für den Erbschein sind reglementiert und in Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz einsehbar. Einen Pauschalbetrag gibt es jedoch nicht; stattdessen orientieren sich die Gebühren am Nachlasswert.
Zu den Kosten für den Erbschein selbst kommen in den meisten Fällen noch zusätzliche Gebühren für eine eidesstattliche Versicherung, die Sie bei Antragsstellung ablegen müssen. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass Sie andere Erben nicht wissentlich verschweigen. Auch die Kosten für die eidesstattliche Erklärung richten sich nach dem Nachlasswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz nachzulesen.
Ein Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 10.000 Euro müssen Sie für den Erbschein inklusive eidesstattlicher Erklärung 150 Euro zahlen. Beläuft sich der Nachlasswert auf 110.000 Euro, ist ein Gesamtbetrag von 546 Euro fällig.
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Nachlasswert bis...
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Kosten Erbschein
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Kosten eidesstattliche Verfügung
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Gesamtkosten
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10.000 Euro | 75 Euro | 75 Euro | 150 Euro |
25.000 Euro | 115 Euro | 115 Euro | 230 Euro |
50.000 Euro | 165 Euro | 165 Euro | 330 Euro |
110.000 Euro | 273 Euro | 273 Euro | 546 Euro |
200.000 Euro | 435 Euro | 435 Euro | 870 Euro |
500.000 Euro | 935 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
1.000.000 Euro | 1.735 Euro | 1.735 Euro | 3.470 Euro |
Bitte beachten Sie, dass die Tabelle nur einzelne Schwellenwerte ausweist. Einen umfangreichen Überblick über die Kosten finden Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz.