Erbschein beantragen: Im Überblick
Das Wichtigste zum Thema Erbscheinsantrag
- Ein Erbschein ist dann nötig, wenn das Erbrecht nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn weder Testament noch Erbvertrag vorliegen.
- Häufig fordern Banken und Behörden wie das Grundbuchamt einen Erbschein als Nachweis darüber, dass der oder die Antragstellende über das Erbe verfügen darf.
- Die Erbschaft wird mit Antragstellung automatisch angenommen. Sie kann nachträglich nicht mehr ausgeschlagen werden.
- Bei Fragen unterstützt der Rechtsschutz der Allianz: Die telefonische Rechtsberatung ist in allen Tarifen mit inbegriffen.
Wer benötigt einen Erbschein?

Testament und Vollmachten können Erbschein unnötig machen

Beachten Sie jedoch, dass der Erbschein mit Kosten verbunden ist. Bevor Sie ihn also voreilig beantragen, sollten Sie überprüfen, ob er in Ihrem Fall tatsächlich notwendig ist. Hat die erbschaftshinterlassende Person Ihnen beispielsweise noch zu Lebzeiten eine Kontovollmacht ausgestellt, können Sie sich den Erbscheinsantrag häufig sparen. Auch eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus wirksam ist, kann den Erbschein überflüssig machen.
Wenn Sie absolut sichergehen wollen, legen Sie am besten – soweit möglich – ein notariell beglaubigtes Testament oder einen verbindlichen Erbvertrag vor. Beide Dokumente gelten gleichwertig als zuverlässiger Nachweis über die Erbfolge und ersparen Ihnen den mitunter langwierigen und kostspieligen Erbscheinsantrag.
Tipp: Verlangt Ihre Bank einen Erbschein, ohne dass dieser notwendig wäre, sollten Sie sich auf das BGH-Urteil vom April 2016 berufen: Demnach musste die Bank in einem solchen Fall die Kosten für den Erbschein in Höhe von 1.770 Euro tragen (Az. XI ZR 440/15).
Kosten für Erbschein und eidesstattliche Erklärung
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Nachlasswert bis...
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Kosten Erbschein
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Kosten eidesstattliche Verfügung
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Gesamtkosten
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10.000 Euro | 75 Euro | 75 Euro | 150 Euro |
25.000 Euro | 115 Euro | 115 Euro | 230 Euro |
50.000 Euro | 165 Euro | 165 Euro | 330 Euro |
110.000 Euro | 273 Euro | 273 Euro | 546 Euro |
200.000 Euro | 435 Euro | 435 Euro | 870 Euro |
500.000 Euro | 935 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
1.000.000 Euro | 1.735 Euro | 1.735 Euro | 3.470 Euro |

Ermittlung von Streitwert und Kosten bei Erbschaftsstreitigkeiten


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Kann ich den Erbschein auch ohne eidesstattliche Versicherung beantragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen das Nachlassgericht die eidesstattliche Versicherung erlassen – und zwar dann, "wenn es sie für nicht erforderlich hält" (§ 352 Abs. 3 FamFG). Aus Kostengründen sollten Sie versuchen, das Gericht von einer Erlassung zu überzeugen, schließlich macht die Versicherung die Hälfte der anfallenden Kosten beim Erbscheinsantrag aus. Bedenken Sie jedoch, dass es nicht zuletzt auch vom jeweiligen Bundesland abhängt, wie die Notwendigkeit der eidesstattlichen Versicherung eingeschätzt wird. Die Sichtweisen unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander.
Üblicherweise wird auf die Versicherung immer dann verzichtet, wenn die wichtigsten Informationen zur Erbfolge bereits vorliegen, weil zum Beispiel eine:r der Vorerb:innen bereits einen Erbschein beantragt hatte. Darauf haben Sie selbst natürlich keinen Einfluss. Allerdings: In der Vergangenheit entschieden manche Gerichte, dass etwa ein Wohnsitz im Ausland Grund genug sei, um den Antragstellenden das persönliche Erscheinen für die eidesstattliche Versicherung zu ersparen.
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