Widerrufsrecht: Das Wichtigste in Kürze
- Das Widerrufsrecht gilt nur bei Verbraucherverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen, zum Beispiel online oder telefonisch, abgeschlossen wurden.
- Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder dem Erhalt der Ware erfolgen. Darüber muss der Verkäufer in seiner Widerrufsbelehrung informieren.
- Sie müssen dem Vertragspartner mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Das ist formlos möglich, beispielsweise per E-Mail.
- Widerrufen können Sie ohne Angabe von Gründen.
Jetzt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
Fragen und Antworten rund um das Widerrufsrecht
Ist Widerruf gleich Rücktritt vom Kaufvertrag?
Stornieren oder zurücktreten können Sie theoretisch von allen Verträgen, widerrufen nur bestimmte (oben genannte Verbraucherverträge im Fernabsatz, an der Haustür oder Verbraucherdarlehen). Während Sie einen Widerruf nicht begründen müssen, ist das im Fall des Rücktritts von einem Kaufvertrag nötig.
Denn das gesetzliche Rücktrittsrecht greift nur aus bestimmten Gründen: Beispielsweise wenn der Verkäufer die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat, bei Lieferverzug und Nicht-Einhalten der Nachfrist oder weil die Ware aufgrund eines Schadens im Lager des Verkäufers nicht mehr verfügbar ist. Liegt ein Sachmangel vor, muss der Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung bekommen.
Vorsicht: Wenn Sie einen Flug oder ein Hotel online buchen, ist kein Widerruf möglich. Denn Reise- oder auch Beförderungsverträge fallen unter die Ausnahmen, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, fällt in der Regel eine Stornogebühr an.
Habe ich beim Autokauf ein Widerrufsrecht?
Kann ich einen Strom- und Gasvertrag widerrufen?
Das leistet die Allianz
Für Waren, die Sie in einem Online-Shop gekauft haben, gilt in der Regel das gesetzliche Widerrufsrecht. Doch der Verkäufer hat den Widerruf abgelehnt? Maßgefertigte Produkte sind beispielsweise vom Widerruf ausgeschlossen. Aber was ist, wenn der Hersteller zum Zeitpunkt des Widerrufs jedoch noch gar nicht mit der Produktion begonnen hat?
Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um Ihren Vertrag und schätzen für Sie ein, welche Ansprüche Sie haben. Bei Konflikten mit Verkäufern unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.