Onlineshopping ist so einfach: Sie füllen Ihren Warenkorb mit allem was gefällt, probieren es zu Hause an und schicken das, was Ihnen nicht passt, einfach wieder zurück an den Onlinehändler. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie die Ware direkt in der Filiale vor Ort kaufen?
Gibt es ein Umtauschrecht und gilt das auch im Einzelhandel?
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums gibt es kein generelles Recht auf Umtausch. Durch den Kauf eines Produktes gehen Sie einen Vertrag mit dem Verkäufer ein und von diesem können Sie in der Regel nicht einfach so wieder zurücktreten. Zumindest nicht, wenn Sie die Ware vorher ansehen oder testen konnten. Lediglich bei sogenannten Fernabsatzgeschäften räumt der Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Ware, die Sie online, übers Telefon oder per Katalog bestellt haben, konnten Sie vor dem Kauf nicht begutachten. Darum können Sie in solchen Fällen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware zurückgeben. Sie erhalten dann auch Ihr Geld zurück.
Anders verhält es sich im Einzelhandel. Im Kaufhaus haben Sie sowohl die Zeit als auch die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf zu prüfen. Sie können Kleidung anprobieren, das Handy in die Hand nehmen oder sogar in die neue CD Ihres Lieblingskünstlers hineinhören. Wenn Sie diese Möglichkeit nicht wahrnehmen und dann erst zu Hause feststellen, dass die gekaufte Ware nicht Ihren Vorstellungen entspricht, könnten Sie Pech haben. Nichtgefallen ist nämlich kein Grund für einen Umtausch. Der Händler muss in solchen Fällen die gekaufte Ware nicht zurücknehmen. Viele Geschäfte tun das aber trotzdem und bieten dem Kunden aus Kulanz ein Umtauschrecht an. Sie sollten sich aber dringend vor dem Kauf darüber informieren, ob und zu welchen Konditionen Sie Ware zurückgeben können. Denn beim Umtauschrecht im Einzelhandel gilt: Der Händler macht die Regeln.
Kein Umtausch bei reduzierter Ware: Welche Grenzen hat die Kulanz bei Umtausch oder Warenrückgabe?
Viele Kaufhäuser oder Läden werben damit, dass Kunden gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurückgeben können. Sie sollten dennoch vor dem Kauf einen Blick ins Kleingedruckte werfen, denn: Der Händler kann selbst bestimmen, wann er ein Produkt wieder zurücknimmt und wann nicht. Er kann selbst festsetzen, wie lange er das Umtauschrecht gewährt und an welche Bedingungen er es knüpft. So steht zum Beispiel auf vielen Kassenzetteln: „Umtausch innerhalb von 14 Tagen bei originalverpackter Ware mit Kassenzettel möglich“.
Das ist ebenso rechtens, wie die Rücknahme reduzierter Ware zu verweigern. Auch kann er das Umtauschrecht einschränken und getragene Kleidung oder entsiegelte Datenträger wie CDs oder DVDs vom Umtausch ausschließen.
Umtausch- oder Rückgaberecht: Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Sie kaufen einen Pullover in einem Kaufhaus, das seinen Kunden ein Umtauschrecht einräumt. Zu Hause überlegen Sie es sich anders, Sie geben den Pulli zurück und bitten um Auszahlung des Kaufpreises. Die Verkäuferin weigert sich aber und bietet Ihnen stattdessen einen Gutschein an. Und das ist auch vollkommen rechtens, denn: Zwischen Umtausch und Rückgabe besteht ein Unterschied. Beim Umtausch können Sie die gekaufte Ware zurückbringen und erhalten dafür andere Ware aus dem Laden oder einen Gutschein. Nur bei der Rückgabe erhalten Sie Ihr gezahltes Geld zurück. Achten Sie also ganz genau auf die Wortwahl des Händlers, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie die gekaufte Ware behalten möchten.