- Befristete Verträge
- Unbefristete Verträge
Wenn die Laufzeit befristet ist und sich die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert, müssen Sie gar nichts tun, um das Vertragsverhältnis ordentlich zu beenden. Der Vertrag läuft einfach aus, eine Kündigung ist nicht nötig.
Bei einem unbefristeten Vertrag müssen Sie innerhalb der festgelegten Frist kündigen. Diese ist von Studio zu Studio unterschiedlich. Welche Kündigungsfrist für Sie gilt, können Sie in Ihrem Vertrag nachlesen. Wichtig: Die Kündigung muss vor Ablauf der Kündigungsfrist bei dem oder der Fitnessstudiobetreibenden eingegangen sein. Ein Beispiel: Sie wollen Ihren Fitnessvertrag zum 01.12. kündigen und haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. In diesem Fall muss Ihre Kündigung spätestens am 02.11. eingegangen sein.