Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Verträge sind grundsätzlich bindend und müssen erfüllt werden, das gilt auch für das Fitnessstudio. Eine ordentliche Kündigung muss innerhalb der Kündigungsfrist erfolgen.
  • Vorzeitig aus dem Vertrag kommen Sie in der Regel nur mit einem sogenannten "Sonderkündigungsrecht". Dazu brauchen Sie aber einen guten Grund für die außerordentliche Kündigung, zum Beispiel dass das Fitnessstudio beworbene Kurse nicht anbietet.
  • Seit März 2022 ist das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" in Kraft. Dadurch ist nach einer Laufzeit von zwei Jahren bei einer automatischen Vertragsverlängerung die Kündigungsfrist nur einen Monat lang. Sie können dann also deutlich schneller kündigen.
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Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist im Fitnessstudio
Wollen Sie Ihren Fitnessvertrag ohne bestimmten Grund regulär kündigen, handelt es sich um eine sogenannte "ordentliche Kündigung". Die Laufzeit ist in Ihrem Vertrag festgeschrieben, genau wie die Kündigungsfrist. Grundsätzlich muss man zwischen zwei Arten von Verträgen unterscheiden:
  • Befristete Verträge
  • Unbefristete Verträge

Wenn die Laufzeit befristet ist und sich die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert, müssen Sie gar nichts tun, um das Vertragsverhältnis ordentlich zu beenden. Der Vertrag läuft einfach aus, eine Kündigung ist nicht nötig.

Bei einem unbefristeten Vertrag müssen Sie innerhalb der festgelegten Frist kündigen. Diese ist von Studio zu Studio unterschiedlich. Welche Kündigungsfrist für Sie gilt, können Sie in Ihrem Vertrag nachlesen. Wichtig: Die Kündigung muss vor Ablauf der Kündigungsfrist bei dem oder der Fitnessstudiobetreibenden eingegangen sein. Ein Beispiel: Sie wollen Ihren Fitnessvertrag zum 01.12. kündigen und haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. In diesem Fall muss Ihre Kündigung spätestens am 02.11. eingegangen sein.

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Form und Vorlage
Die Formvorgabe für Ihre Kündigung im Sportstudio finden Sie in Ihrem Vertrag. Wird dort die Kündigung in Schriftform verlangt, müssen Sie tatsächlich per Brief kündigen. Ist dort lediglich die Textform vorgesehen, ist auch eine Kündigung per E-Mail möglich.
In manchen Verträgen wird diese Option auch explizit aufgeführt. Einen Vertrag, den Sie online abgeschlossen haben, können Sie in der Regel auch online kündigen. Egal auf welchem Weg Sie kündigen, Sie sollten sich auf jeden Fall den Eingang der Kündigung vom Fitnessstudio bestätigen lassen.

Zwar gibt es keine festen Vorgaben wie Ihre Kündigung auszusehen hat. Jedoch gibt es einige Punkte, die Sie in Ihr Kündigungsschreiben aufnehmen sollten:

  • Name und Adresse des Fitnessstudios
  • Ihren Name und Ihre Adresse
  • Ggf. Mitgliedsnummer
  • Datum, zu dem Sie den Vertrag kündigen wollen
  • Hinweis, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt
Diese Vorlage ist nur eine Orientierung, wenn Sie eine Kündigung verfassen. Passen Sie das Schreiben unbedingt auf Ihren Fall an.
Für diese Vorlage gelten die
Allianz Nutzungsbedingungen.
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Außerordentliche Kündigung
In bestimmten Fällen müssen Sie nicht die Kündigungsfrist abwarten, um aus Ihrem Vertrag zu kommen, sondern können sich auf das sogenannte " Sonderkündigungsrecht" berufen. Dafür brauchen Sie allerdings einen guten Kündigungsgrund. Dazu können beispielsweise gehören:
 
  • Längerfristig defekte Geräte oder nicht angebotene Kurse
  • Nicht nutzbare Räumlichkeiten
  • Krankheiten, die ein Training dauerhaft oder zumindest langfristig unmöglich machen
  • Insolvenz des Studios

Jedoch rechtfertigt nicht jeder für sie augenscheinlich gute Kündigungsgrund tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht.

Folgende Gründe ermöglichen beispielsweise in der Regel kein Sonderkündigungsrecht:

  • Umzug
  • Verschlechterung der eigenen finanziellen Situation
  • Besitzerwechsel im Fitnessstudio
  • Nichtnutzung des Vertrages

Zwar ist in diesen Fällen in der Regel kein Sonderkündigungsrecht möglich, allerdings lohnt es sich häufig, mit dem oder der Fitnessstudiobetreibenden zu sprechen und auf Kulanz zu hoffen.

Gut zu wissen

Sie sind sich unsicher, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben? Oder Sie haben Fragen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge? Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist.

Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund das Thema Kündigung im Fitnessstudio und helfen Ihnen dabei, Ihre Lage einzuschätzen. Bei Konflikten mit Ihrem Studio unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.

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Gesetz für faire Verbraucherverträge
Seit 1. März 2022 greift für die Kündigung im Fitnessstudio das sogenannte "Gesetz für faire Verbraucherverträge". Das Gesetz betrifft unter anderem Handyverträge und Streamingdienst-Abos. Ziel des Ganzen ist, Verbraucher:innen vor überlangen Laufzeiten durch automatische Verlängerungen zu schützen.

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von maximal zwei Jahren bleiben weiterhin wie bislang möglich. Allerdings gibt es danach neue Kündigungsfristen: Bei einer automatischen Vertragsverlängerung ist die Kündigungsfrist nur einen Monat lang. Sie können also deutlich schneller kündigen und sind nicht langfristig gebunden, wenn Sie beispielsweise die Kündigung vergessen haben.

Aber Achtung: Diese Regelung gilt im Fall von Fitnessstudioverträgen nur für Verträge, die ab dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge greift die Änderung nicht.

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FAQ

Kann ich wegen eines Umzugs meinen Vertrag im Fitnessstudio außerordentlich kündigen?

Nein, in der Regel nicht. Der Umzug – egal ob aus beruflichen oder privaten Gründen – liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus nicht. Gerade wenn es sich um eine Fitnessstudiokette handelt und es an Ihrem neuen Wohnort eine Filiale gibt, könnten Sie schließlich diese nutzen. Sie können jedoch mit Ihrem oder Ihrer Studiobetreiber:in sprechen und auf dessen oder deren Kulanz hoffen.

Ich will meine Mitgliedschaft vorzeitig beenden und kann aber nicht außerordentlich kündigen. Kann ich meinen Vertrag auf eine andere Person übertragen?

Manche Fitnessstudios bieten Ihren Kunden und Kundinnen eine Übertragung auf eine andere Person an. Das ist aber kein Muss, sondern ein Angebot des Studios. Erkundigen Sie sich bei Ihrem oder Ihrer Betreiber:in, ob Sie Ihren Vertrag an eine andere Person abtreten können. Ist das nicht möglich, müssen Sie den Vertrag erfüllen.

Ich habe meinen Vertrag gekündigt und er wurde vom Fitnessstudio trotzdem verlängert. Was kann ich jetzt tun?

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Kündigung fristgerecht beim Fitnessstudio eingegangen ist. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem oder Ihrer Studiobetreiber:in. Sollte die Kündigung wirksam sein, das Fitnessstudio den Vertrag aber dennoch verlängern, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.

Während der Corona-Pandemie mussten viele Fitnessstudios im Lockdown schließen. Einige Studios hängten die Zeit der Schließung einfach an die Verträge ihrer Kunden und Kundinnen an – obwohl die Verträge fristgerecht gekündigt wurden. Das ist so nicht erlaubt, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 64/21). Eine solche Verlängerung darf das Studio nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung vornehmen.

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