Egal, ob Sie im Laden eine Jacke kaufen oder im Internet einen Kühlschrank bestellen: Als Käufer:in dürfen Sie erwarten, dass die Jacke wärmt und der Kühlschrank kühlt – die Produkte also funktionieren, wie vertraglich vereinbart.
Verkäufer sind gemäß § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich verpflichtet, Ware in einwandfreiem Zustand zu liefern. Kommt ein bestelltes Produkt gar nicht an, nur teilweise, oder enthält die Lieferung falsche oder fehlerhafte Ware, spricht man von mangelhafter Lieferung. Als Käufer:in haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Der Hersteller oder Verkäufer muss für den Mangel haften und die Ware umtauschen oder reparieren. Gelingt dies nicht, sieht die gesetzliche Gewährleistung auch eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises vor.