Rücktritt vom Kaufvertrag: Ein mann sitzt auf einem Sessel und ist in Begriff, ein Paket zu öffnen
Raus aus dem Kaufvertrag

Rücktritt vom Kauf­vertrag: Frist, Beweislast­umkehr & Co.

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Vom Kaufvertrag zurücktreten können Sie in der Regel nur dann, wenn der Verkäufer seine Pflichten verletzt oder ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart wurde.
  • Vorsicht Verwechslungsgefahr: Widerruf und Rücktritt sind nicht das gleiche. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben Sie fast immer nur bei sogenannten „Fernabsatz­geschäften“, die zum Beispiel online oder am Telefon abgeschlossen wurden. 
  • Für den Rücktritt gilt eine Frist von 24 Monaten bei Neuware und zwölf Monaten bei gebrauchter Ware
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Voraussetzungen
Ein generelles Rücktrittsrecht für Kaufverträge gibt es in Deutschland nicht. Ein Vertrag ist grundsätzlich verbindlich. Sie können also nicht einfach so zurücktreten. Allerdings gibt es zwei mögliche Gründe, bei denen ein Rücktritt vom Kaufvertrag laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) möglich ist.
Wird das Rücktrittsrecht extra vertraglich vereinbart, gibt es dafür in der Regel eine eigene Klausel. Darin sind dann auch die genauen Umstände festgelegt, wie zum Beispiel Fristen und in welchen Fällen das Rücktrittsrecht greift. Es kann sein, dass Sie in diesem Fall eine Vertragsstrafe beziehungsweise eine Entschädigung bezahlen müssen, zum Beispiel einen Teil des Kaufpreises. 
Wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommt und entweder zu spät oder mangelhafte Ware liefert, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Jedoch müssen Sie in der Regel dem Verkäufer die Möglichkeit geben, nachzubessern. Man spricht von der sogenannten „Nacherfüllung“. Erst dann können Sie vom Kauf zurücktreten.

Haben Sie ein mangelhaftes Produkt erhalten, müssen Sie dem Verkäufer in der Regel die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor Sie aus dem Vertrag kommen. Dazu kann er Ihnen entweder ein neues Produkt zur Verfügung stellen oder das mangelhafte Produkt reparieren. Nur in Ausnahmefällen ist ein Rücktritt direkt möglich.

Damit die Mängelbeseitigung erfolgen kann, müssen Sie den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen, dass ein sogenannter Sachmangel vorliegt. Nach § 434 BGB ist das der Fall, wenn die Ware „den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen“  oder „den Montageanforderungen“ nicht entspricht. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass das Produkt defekt oder in der falschen Farbe geliefert wurde.

Sobald Sie den Verkäufer über den Mangel informiert haben, kann er innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Wie lange diese Frist ist, hängt vom jeweiligen Mangel ab, häufig reichen bereits ein bis zwei Wochen. Seit 2022 müssen Sie die Frist nicht mehr explizit setzen. Den Mangel zu melden, reicht in der Regel aus. Sie können aber auf Nummer sicher gehen und dem Verkäufer eine angemessene Frist angeben, bis wann der Mangel beseitigt werden soll. 

Bei einer Reparatur war ein Rücktritt vom Kaufvertrag bislang erst nach zweimaliger Nachbesserung möglich. Bei Kaufverträgen, die ab dem 01. Januar 2022 abgeschlossen wurden, können Sie oft auch bereits nach einer fehlgeschlagenen Nachbesserung zurücktreten. Wie oft nachgebessert werden darf, hängt immer im Einzelfall davon ab, ob Ihnen als Käufer eine weitere Reparatur zumutbar ist. Bei einem neuen Produkt hat der Verkäufer nach wie vor nur einen Versuch. 

Ist der Mangel nach Ablauf der gesetzten Frist nicht behoben, können Sie als Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung verlangen. Unter Umständen können Sie sogar Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch den Mangel tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

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Frist und Beweislastumkehr
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur innerhalb der Gewährleistungsfrist möglich. Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, müssen Sie dem Verkäufer allerdings die Chance geben, nachzubessern.
 

Bei Neuware dauert die Gewährleistungsfrist in der Regel 24 Monate ab Abschluss des Vertrages beziehungsweise Lieferung der Ware. Das gilt auch für rein digitale Produkte, zum Beispiel Software, oder Produkte, die digitale Elemente enthalten, wie beispielsweise Navigationsgeräte. In diesem Fall muss der Verkäufer dafür sorgen, dass die Nutzung mängelfrei möglich ist, etwa durch Updates. Bei gebrauchter Ware kann die Frist nach Zustimmung des Käufers auf zwölf Monate verkürzt werden.

Beim vertraglichen Rückgaberecht werden die entsprechenden Fristen für den Rücktritt vom Kaufvertrag gleich mit vereinbart.

Wenn Sie einen Mangel reklamieren, hängt die Beweislast vom Zeitpunkt ab. Tritt der Mangel innerhalb eines Jahres auf, geht man davon aus, dass er schon beim Kauf vorhanden war. Dann liegt es beim Verkäufer, das Gegenteil zu beweisen. Nach einem Jahr erfolgt die sogenannte "Beweislastumkehr". Dann ist die Grundannahme, dass der Mangel erst später durch die Benutzung aufgetreten ist und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel nicht von Ihnen verschuldet ist.
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 Begriffs­abgrenzung
Häufig werden Rücktritt und Widerruf bei Kaufverträgen synonym verwendet oder verwechselt. Allerdings handelt es sich dabei um verschiedene Vorgänge:

Einen Kaufvertrag widerrufen können Sie in der Regel nur bei sogenannten Fernabsatzgeschäften. Das bedeutet, wenn Sie den Kaufvertrag beispielsweise online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen haben. Innerhalb von 14 Tagen können Sie solche Verträge in den meisten Fällen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Käufen in einem Laden. Hier ist ein Umtausch innerhalb von 14 Tagen reine Kulanz des Verkäufers. Meist ist der Widerruf auch ausgeschlossen, wenn es sich um Streams oder Downloads handelt. 

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu muss entweder ein Mangel vorliegen oder ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart worden sein. Auch ist die Frist für einen Rücktritt mit 24 beziehungsweise zwölf Monaten deutlich länger.

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So geht die Rücktritts­erklärung
Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es keine besonderen Formvorgaben. Theoretisch können Sie den Rücktritt also beispielsweise auch mündlich oder per Mail erklären. Aber Achtung: Die Rücktrittserklärung ist erst dann wirksam, wenn der Verkäufer sie erhalten hat. Daher kann es durchaus empfehlenswert sein, die schriftliche Variante per Einschreiben zu wählen.
 

Auch für den Inhalt gibt es keine bestimmten Vorgaben, jedoch sollten Sie einige Punkte mit aufnehmen:

  • Name und Adresse des Käufers
  • Name und Adresse des Verkäufers
  • Datum des Kaufvertrags
  • Hinweis auf frühere Schreiben (zum Beispiel Aufforderungen zur Mängelbeseitigung)
  • Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag
  • Aufforderung der Erstattung des Kaufpreises

Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware bereits benutzt haben, kann es sein, dass der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangt. Damit sollen Sie den Wertverlust der Ware ausgleichen. Beispielsweise bei Autos oder technischen Geräten ist das üblich.

Berechnen können Sie die Nutzungsentschädigung mit folgender Formel:
Kaufpreis x Dauer der tatsächlichen Nutzung : erwartete Nutzungsdauer im mangelfreien Zustand (Schätzung nach Erfahrungswerten) = zu zahlende Nutzungsentschädigung

Beispiel: Ein Auto hat Sie 40.000 Euro gekostet und Sie haben mit dem Fahrzeug bereits 2.000 km zurückgelegt  – bei einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 200.000 km. Die Nutzungsentschädigung rechnet sich also folgendermaßen: 40.000 Euro x 2.000 km : 200.000 km = 400 Euro

Wenn Sie die Ware allerdings nur getestet oder geringfügig benutzt haben, zum Beispiel gekaufte Kleidung einmal anprobiert haben, kann der Verkäufer in der Regel kein Geld von Ihnen verlangen.

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FAQ
  • Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag, zum Beispiel bei Möbeln, vor Erhalt der Ware möglich?

    Ja, wenn ein erheblicher Lieferverzug vorliegt. Vorher müssen Sie dem Verkäufer aber eine Frist setzen. Erst wenn diese verstrichen ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Gelten andere Regeln für den Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem privaten Verkäufer?

    Ja. Bei Privatverkäufen greift das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht. Sie können also nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es explizit vorher vereinbart wurde.
  • Gelten besondere Regelungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag eines Autos?

    Nein. Genau wie bei allen anderen Produkten gibt es auch hier kein generelles Rücktrittsrecht. Ist kein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart, muss erst ein erheblicher Mangel vorliegen, damit Sie aus dem Kaufvertrag können. Damit ein Mangel als erheblich gilt, muss die Reparatur in der Regel mehr als fünf Prozent des Kaufpreises kosten. 

    Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, obwohl das Auto noch nicht bezahlt und geliefert ist, muss ein erheblicher Lieferverzug vorliegen. Dann können Sie zunächst dem Verkäufer eine Frist setzen. Erst wenn diese verstrichen ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Nur weil Sie es sich anders überlegt haben, ist ein Rücktritt nicht möglich. 

  • Was bedeutet die Rückabwicklung eines Kaufvertrages?

    Die Rückabwicklung ist die Folge des Rücktritts. Denn selbst wenn Ihr Rücktritt gültig ist, ist damit nur der ursprüngliche Vertrag nichtig. Erst im Rahmen der Rückabwicklung wird die Ware zurückgeschickt und der Kaufpreis erstattet
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Gut zu wissen

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist oft eine knifflige Sache und es ist nicht immer leicht, aus dem Vertrag zu kommen. Sie wollen wissen, ob der bei Ihrem Produkt vorliegende Mangel als erheblich gilt? Oder sind Sie unsicher, ob Sie bereits nach einem Reparaturversuch aus dem Vertrag können

Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund das Thema Kaufvertrag und helfen Ihnen dabei, Ihre Lage einzuschätzen. Bei Konflikten mit Verkäufern unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.

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