- Rechtssicherheit: Alle staatlichen Maßnahmen sowie alle Entscheidungen von Verwaltung und Justiz müssen auf geltenden Gesetzen beruhen. Soll ein neues Gesetz erlassen werden, muss dieses mit der Verfassung vereinbar sein. Die Grundrechte sind dabei unumstößlich und müssen gewahrt werden. Nur wenn all dies gewährleistet ist, können sich Bürger:innen auf die geltenden Gesetze verlassen und die rechtlichen Folgen ihres eigenen Handelns korrekt einschätzen.
- Gewaltenteilung: In einem Rechtsstaat herrscht Gewaltenteilung. Das bedeutet, dass Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (richterliche Gewalt) und Exekutive (ausführende Gewalt) streng voneinander getrennt sind. Ein Beispiel: Als gesetzgebende Gewalt kann das Parlament beispielsweise ein neues Steuergesetz erlassen. Für die Umsetzung dieses Gesetzes wäre etwa das Finanzamt als ausführende Gewalt zuständig. Gehen Sie als Bürger:in nun davon aus, dass dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist und dass Ihr Steuerbescheid nicht mit dem neuen Gesetz vereinbar ist, dann muss dies im Zweifelsfall von einem unabhängigen Gericht in seiner Funktion als richterliche Gewalt überprüft werden.
- Rechtsgleichheit: Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In einem Rechtsstaat hat damit jeder dieselben Rechte und Pflichten.
- Rechtskontrolle: Der Rechtsweg steht jedem offen. Bürger:innen, die ihre eigenen Rechte verletzt sehen, können rechtlich gegen Mitbürger:innen, Unternehmen und sogar gegen den Staat selbst vorgehen. Wer im Recht ist, wird von einem unabhängigen Gericht entschieden.
Definition: Was ist ein Rechtsstaat?

Vereinfacht gesagt heißt „Rechtsstaat“, dass Regierung und andere staatliche Organe sich an geltende Gesetze halten müssen und nicht willkürlich handeln dürfen. So darf Ihnen die Polizei etwa nur dann einen Bußgeldbescheid ausstellen, wenn Sie eindeutig gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere klar festgeschriebene Regelungen verstoßen haben. Sehen Sie Ihr Recht verletzt, können Sie in einem Rechtsstaat jederzeit förmlichen Widerspruch bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde einreichen. Bleibt der Erfolg aus, können Sie vor Gericht ziehen. Dieses Element des Rechtsstaats wird auch als Rechtsweggarantie bezeichnet. Wenn Sie in schwerwiegenderen Fällen Ihre Grundrechte verletzt sehen, dann können Sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und Verfassungsbeschwerde einlegen.

Formeller und Materieller Rechtsstaat
Rechtsstaat und Sozialstaat
Ein paar Beispiele:
- Werden Sie nach Ablauf der Probezeit grundlos und ohne Vorwarnung gekündigt, können Sie Kündigungsschutzklage einreichen.
- Erhalten Sie eine Mieterhöhung, die alle gesetzlichen Grenzen sprengt, können Sie Widerspruch einlegen. Akzeptiert Ihr:e Vermieter:in diesen nicht, können Sie in einem zweiten Schritt Klage einreichen.
- Parkt Ihr:e Nachbar:in regelmäßig ohne Ihre Erlaubnis auf Ihrem Grundstück, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen.
Gerichtsverfahren
Haben Sie mit einem Rechtsproblem zu kämpfen, dann steht Ihnen immer der Gang zum Anwaltoder zur Anwältin frei. Nichtsdestotrotz schrecken viele Menschen vor Gerichtsverfahren zurück. Zu den Gründen hierfür zählen das hohe Konfliktpotenzial sowie die vermeintlich hohen Gerichtskosten. Diese orientieren sich in den meisten Fällen am sogenannten Streitwert. Streiten Sie zum Beispiel mit Ihrem Kfz-Händler über einen gekauften Gebrauchtwagen, der schon nach kurzer Zeit nicht mehr fahren wollte, so entspricht der Streitwert schlicht den Kosten des Gebrauchtwagens.
Bei komplexeren Rechtsstreitigkeiten – wie etwa einer Kündigung oder Scheidung – ist der Streitwert schwieriger zu ermitteln. Einen Überblick verschafft hier unser Ratgeber „Kosten und Streitwert“. Wenn Sie den Streitwert kennen, können Sie hier mehr über die exakte Berechnung der Prozesskosten erfahren und den Allianz Prozesskostenrechner nutzen, um eine erste Orientierung zu erhalten. Wenn die Kosten in etwa absehbar sind, ist die Entscheidung „klagen oder nicht?“ meist leichter zu fällen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann ist es empfehlenswert, sich im ersten Schritt direkt an die Versicherung zu wenden. Sie können dort eine Deckungsanfrage stellen und so herausfinden, ob Ihr Fall vom Versicherungsschutz erfasst ist. Ist er das, dann trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bis zur vereinbarten Höhe.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
In einem Rechtsstaat können Sie auch dann Ihr Recht auf dem Klageweg durchsetzen, wenn Sie sich den Anwalt oder die Anwältin eigentlich nicht leisten können: In diesem Fall können Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Die Anwaltskosten werden dann aus der Staatskasse gezahlt und Sie müssen lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro tragen. So soll gewährleistet werden, dass wirklich jede:r sein bzw. ihr Recht durchsetzen kann – auch wenn die finanziellen Mittel dafür nicht gegeben sind.
Der grundrechtlich garantierte Zugang zum Recht wird auch durch ein noch weitergehendes Instrument gewährleistet: Die Prozesskostenhilfe stellt sicher, dass Sie Ihr Recht auch vor Gericht durchsetzen können. In der Praxis gibt es aber Einschränkungen, welche Fälle „gedeckt“ sind. So muss der Fall Aussicht auf Erfolg haben und es muss davon auszugehen sein, dass Sie als Antragssteller:in den Prozess auch eingehen würden, wenn Sie ihn selbst zahlen müssten. Bedenken sollten Sie jedoch, dass Sie teils zu gesetzlich festgelegten Ratenzahlungen verpflichtet sind und dass die Prozesskostenhilfe nicht jedes Kostenrisiko deckt. Verlieren Sie etwa, müssen Sie in vielen Fällen die Kosten für den gegnerischen Anwalt oder die gegnerische Anwältin übernehmen.
In welchen Fällen der Rechtsstaat greift

Konfliktfrei Rechtsprobleme lösen: Außergerichtliche Einigung als Alternative zum Klageweg
Bei der Mediation vermittelt ein:e neutrale:r Mediator:in zwischen Ihnen und Ihrem Gegenüber. Ziel des Mediationsverfahrens ist es, gemeinsam eine Lösung für den Konflikt zu finden. Eine:n Richter:in oder Anwälte und Anwältinnen braucht es bei der Mediation nicht, weshalb auch die Kosten wesentlich geringer sind als die eines Gerichtsverfahrens. Der oder die Mediator:in verhält sich dabei eher passiv und unterstützt vielmehr bei der Kommunikation als bei der eigentlichen Lösungsfindung. Denn idealerweise finden die beteiligten Parteien selbst einen guten Kompromiss. Am Ende kann die Lösung des Streits schriftlich im Rahmen einer Mediationsvereinbarung festgehalten werden. Diese ist rechtlich bindend.
Während sich der oder die Mediator:in sehr passiv verhält, arbeitet der oder die Schlichter:in aktiv an der Lösungsfindung mit. In der Regel holt er bzw. sie sich vorab alle nötigen Informationen von den beteiligten Parteien ein. Auch Unterlagen wie Verträge, Vereinbarungen oder Ähnliches sichtet der oder die Schlichter:in vorab. Auf Grundlage dieser Infos erarbeitet er bzw. sie einen Schlichtungsvorschlag, den er bzw. sie Ihnen und Ihrem Gegenüber schließlich unterbreitet. Stimmen beide Parteien zu, wird der Schlichterspruch rechtskräftig. Das bedeutet, dass das Ergebnis auch vollstreckt werden kann.
In Deutschland gibt es zahlreiche verschiedene Schlichtungsstellen, an die Sie sich mit Problemen wenden können. Häufig schlichten diese zwischen Verbrauchern oder Verbraucherinnen und Unternehmen oder Dienstleistern. So hilft Ihnen die „Schlichtungsstelle Telekommunikation“ der Bundesnetzagentur beispielsweise bei Problemen mit Ihrem Internet- oder Telefonanbieter. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hingegen unterstützt Sie bei Konflikten mit Bahnunternehmen oder Airlines. Diese Dienstleistung ist für Verbraucher:innen sogar kostenlos. Alternativ können Sie aber auch auf eigene Faust eine:n Schlichter:in beauftragen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten hierfür.
Außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert: Was nun?
Das leistet die Allianz

Die telefonische Rechtsberatung steht Ihnen in allen Tarifen und bei allen Rechtsproblemen zur Verfügung: Häufig sorgt ein einziges Telefon mit einem erfahrenen Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin schon für rechtliche Klarheit. Möchten Sie Ihren Fall außergerichtlich lösen, übernimmt Ihre Allianz Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Mediation. Auch dieser Service ist in allen Angeboten enthalten.



