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Gerichtskosten, Anwaltsgebühren & Co.

Prozess­kosten: Was kostet ein Zivil­prozess vor Gericht?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Prozesskosten sind alle Kosten, die während eines Rechtsstreits vor Gericht entstehen. Dazu zählen die sogenannten Gerichtskosten, die beispielsweise in Form von Gebühren und Auslagen direkt für das Gerichtsverfahren anfallen. Aber auch Kosten, die nicht direkt zum Verfahren gehören, zum Beispiel gesetzliche Anwaltsgebühren für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren: Prozesskosten berechnen.
  • Die Prozesskosten sind abhängig vom Wert der Angelegenheit, um die gestritten wird. Im außergerichtlichen Bereich spricht man vom Gegenstandswert wenn der Fall vor Gericht geht vom Streitwert.
  • Meistens muss der oder die Verlierer:in eines Rechtsstreits die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt oder die gegnerische Anwältin. Wenn Sie die anfallenden Prozesskosten finanziell nicht stemmen können, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
  • Mit einer Rechtsschutzversicherung der Allianz können Sie sich gegen hohe Prozesskosten wappnen.
So sehr man sich im Unrecht fühlt, einen Streit tatsächlich vor Gericht zu bringen, kostet Überwindung. Schließlich bedeutet dies oft monatelangen Ärger und Prozesskosten in unbekannter Höhe. Der Prozesskostenrechner der Allianz hilft Ihnen bei der Einschätzung der Kosten, die entstehen können.
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Streitwert
Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie hoch die Prozesskosten insgesamt ausfallen, gibt es nicht, denn diese sind vom sogenannten Streitwert abhängig. Dabei kann es sich entweder um einen konkreten Geldbetrag handeln oder der Streitgegenstand lässt sich nicht an einem materiellen Wert festmachen, dann muss das Gericht den Streitwert "nach freiem Ermessen" einschätzen und festlegen (§ 3 Zivilprozessordnung). Errechnen Sie mit dem Allianz Prozesskostenrechner jetzt die Höhe der Kosten.
Ein Richter und eine Richterin gehen mit Akten unter dem Arm durch ein Gerichtsgebäude
 

Grundsätzlich gilt: Je höher der Streitwert, desto teurer werden für Sie die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren.

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie ganz einfach berechnen, welche Kosten auf Sie zukommen – nach aktuellem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskostengesetz (GKG). Dafür müssen Sie lediglich den Streitwert Ihres Falls kennen und in das entsprechende Feld eintragen. Mit dem Prozesskostenrechner können Sie in erster Linie die Kosten eines Zivilverfahrens ermitteln. Prozesskosten für Rechtsstreitigkeiten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, beispielsweise aus den Gebieten Sozial- oder Verwaltungsrecht, lassen sich mit dem Prozesskostenrechner nicht abbilden. Im Arbeitsrecht ist die Sonderregelung zu beachten, dass es in 1. Instanz keine Kostenerstattung gibt. Bitte prüfen Sie daher im Vorfeld, ob Ihr Fall passend ist.

Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet und steigen mit der Höhe des Streitwertes, um den es geht. Im dazugehörigen Paragrafen (§ 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anlage 2) finden Sie eine Tabelle, mit der Sie genau ausrechnen können, wie viel Sie für den Anwalt oder die Anwältin bezahlen müssten. Beträgt Ihr Streitwert zum Beispiel bis zu 500 Euro, wird eine Anwaltsgebühr von 49 Euro fällig – bei 5.000 Euro Streitwert wären es bereits 334 Euro.

Die Gerichtsgebühren können Sie ganz einfach im Gerichtskostengesetz anhand einer Tabelle ablesen (§ 34 Gerichtskostengesetz, Anlage 2). Diese sind ebenfalls vom jeweiligen Streitwert abhängig – aber auch davon, in welcher Instanz der Prozess bearbeitet wird. Je höher die gerichtliche Instanz, desto teurer werden die Gerichtsgebühren.

Ein Beispiel: Beträgt Ihr Streitwert bis zu 5.000 Euro, wäre als Instanz noch das Amtsgericht für den Prozess zuständig und Sie hätten die 1-fache Gebühr von 161 Euro zu entrichten. Liegt Ihr Streitwert allerdings über 5.000 Euro, sagen wir bei 7.000 Euro, dann müssten Sie sich bereits in erster Instanz an das Landgericht wenden und die 3-fache Gebühr für den Streitwert von 7.000 Euro zahlen – in diesem Fall also insgesamt 609 Euro.

Wollen Sie zum Beispiel Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen, weil Sie damit nicht einverstanden sind, würde Ihnen das Gericht in der nächsthöheren Instanz die 4-fache und bei einer Revision schließlich die 5-fache Gebühr berechnen. Die jeweiligen Kosten fallen dabei gesondert an.

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Kosten im Rechts­streit
Sobald vor Gericht gestritten wird, entstehen Prozesskosten. Diese umfassen sämtliche Aufwendungen, die während eines Rechtsstreits für beide Parteien anfallen.
  • Gerichtskosten: Sie sind lediglich ein Teil der Prozesskosten und setzen sich wiederum aus Gerichtsgebühren und sonstigen gerichtlichen Auslagen, zum Beispiel Kosten für Telekommunikation, Dolmetscher:innen, Zeugen- und Zeuginnenentschädigungen oder Kosten für Gutachten von Sachverständigen, wenn vom Gericht beauftragt, zusammen – sie beziehen sich also auf die Tätigkeiten des Gerichts innerhalb des Verfahrens.
  • Außergerichtliche Kosten: Neben den Gerichtskosten fallen als Teil der Prozesskosten auch die Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren an. Die Summe der Gerichtskosten und der Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren ergibt die Prozesskosten.
  • Verfahrenskosten: Entsprechen den Prozesskosten. Der Begriff wird jedoch hauptsächlich im Familienrecht verwendet.
  • Vorgerichtliche Kosten: Darunter versteht man alle Aufwendungen, die für eine Partei bereits vor Beginn des Gerichtsprozesses entstehen und zur Vorbereitung dienen sollen. Dabei kann es sich etwa um Anwaltskosten oder Reisekosten handeln.
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Um die Prozesskosten greifbarer zu machen, werden die Kosten im folgenden Beispiel an einem fiktiven Fall aufgeschlüsselt. Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Modellrechnung. Für Ihren individuellen Fall kann die Berechnung der Kosten davon abweichen. 

Herr Neumann kauft bei einem Händler einen Gebrauchtwagen für 17.000 Euro. Ein wichtiges Kaufkriterium ist für ihn die geringe Kilometerleistung des Wagens, die der Verkäufer ihm zusichert.

Bei der ersten Wartung zeigt sich, dass einige Verschleißteile wesentlich stärker abgenutzt sind, als es bei einem Wagen mit diesem Kilometerstand der Fall sein dürfte. Alles deutet darauf hin, dass der Tacho manipuliert wurde, doch der Verkäufer bestreitet dies und will das Fahrzeug nicht zurücknehmen. Herr Neumann ist sich seiner Sache sicher, denn ein Mechaniker des Verkäufers bestätigt den Verdacht. Er nimmt sich einen Anwalt und verklagt den Verkäufer.

Vorher möchte er jedoch wissen, welche Kosten schlimmstenfalls in einem Gerichtsprozess auf ihn zukommen.

Das hängt im Wesentlichen vom Gegenstandswert beziehungsweise vom Streitwert ab. Vom Streitwert spricht man, wenn der Fall vor Gericht geht. So lange man im außergerichtlichen Bereich ist, also reine Korrespondenz mit der Beklagtenseite zum Beispiel, spricht man vom Gegenstandswert. Das ist insofern zu unterscheiden, da der Gegenstandswert und der Streitwert nicht zwingend identisch sein müssen. 

Als Berechnungsgrundlage muss Herr Neumann also den Streitwert des Prozesses kennen. In diesem Beispiel wäre das der Kaufpreis des Gebrauchtwagens in Höhe von 17.000 Euro. Auch die Anzahl der Gegner:innen und Mandanten oder Mandantinnen sollte bekannt sein, hier gibt es nur Herrn Neumann als Kläger und den Verkäufer als Beklagten. Den Rest erledigt der Prozesskostenrechner der Allianz.

Was wäre, wenn Herr Neumann den Prozess verliert? Dann müsste er in diesem Fallbeispiel die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 6.307,50 Euro übernehmen, also auch die seines Gegners. Denn der Verlierer des Verfahrens muss in der Regel auch die Kosten der anderen Partei übernehmen. Ohne Rechtsschutzversicherung muss er diese Kosten selbst tragen.

Falls Herr Neumann den Prozess gewinnt, muss der Autoverkäufer in der Regel alle Kosten des Rechtsstreits zahlen. Sollte dieser nicht zahlen können, würde Herr Neumann auf seinen Kosten sitzen bleiben. Auch in dem Fall gilt: Ohne Rechtsschutzversicherung müsste er diese Kosten selbst tragen.

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Wer zahlt am Ende?
Üblicherweise muss der oder die Verlierer:in eines Rechtsstreits die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen, einschließlich der Kosten für den gegnerischen Anwalt oder die gegnerische Anwältin (§ 91 Zivilprozessordnung). 

Gewinnen, beziehungsweise unterliegen die Parteien jedoch nur teilweise, werden die Prozesskosten entweder verhältnismäßig aufgeteilt oder gegeneinander aufgehoben:

  • Prozesskosten werden verhältnismäßig aufgeteilt: Das Gericht ermittelt eine Quote (zum Beispiel: "3/4 der Prozesskosten trägt der oder die Kläger:in und 1/4 der Beklagte oder die Beklagte").
  • Prozesskosten werden gegeneinander aufgehoben: Sie müssen Ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen und die Gerichtskosten zur Hälfte.
Die Aufteilung der Prozesskosten wird in manchen Fällen anders als üblich gehandhabt. So gilt beispielsweise bei Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht, dass in der ersten Instanz beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst tragen – unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht. Dies dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer:innen. Auch bei Ehesachen, zum Beispiel bei Prozesskosten im Rahmen einer Scheidung, gelten gesonderte Regelungen: Hierbei werden die Gerichtskosten immer gegeneinander aufgehoben.
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Gut zu wissen
Um Anwalts- oder Prozesskosten nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Am besten ohne bestimmten Anlass und nicht erst, wenn ein Rechtsstreit ansteht. Denn für Fälle, die bereits vor Vertragsschluss begonnen haben, übernehmen die wenigsten Versicherungen rückwirkend den Rechtsschutz. Wenn Sie die Versicherung frühzeitig abschließen, haben Sie nichts zu befürchten. Tritt nach einer Wartezeit von drei Monaten ein Versicherungsfall ein, haben Sie direkt Anspruch auf Leistungen, sofern der Fall in Ihrem Tarif gedeckt ist.
Die passende Versicherung
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Wenn das Geld nicht reicht
Wer vor Gericht zieht, muss in der Regel damit rechnen, dass es teuer wird. Es ist daher verständlich, dass viele vor einer Klage erst einmal zurückschrecken. Damit es allerdings nicht an den finanziellen Mitteln scheitert, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (kurz: PKH) zu beantragen. 

Dabei handelt es sich um ein staatliches Darlehen, das die anfallenden Prozesskosten für finanziell bedürftige Personen während eines Rechtsstreits decken soll. Nach dem Abschluss des Verfahrens muss die Prozesskostenhilfe, abhängig vom Einkommen des Betroffenen oder der Betroffenen, entweder gar nicht, teilweise oder ganz zurückerstattet werden. Als Kompromiss kann auch eine Rückzahlung in Raten dienen.

Bevor Sie Prozesshilfe beantragen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen Ihre finanziellen, beziehungsweise wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
  • Der Prozess muss eine Aussicht auf Erfolg haben.

Den Prozesskostenhilfeantrag können Sie entweder vor, mit oder nach der Erhebung der Klage stellen. Wichtig ist nur, dass dies vor Beendigung des Verfahrens geschieht. Den Antrag reichen Sie entweder schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts ein – auf eine bestimmte Form brauchen Sie dabei nicht zu achten. Allerdings benötigen Sie für die Darlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ein amtliches Formular. Dieses finden Sie online auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.

Grundsätzlich steht jedem und jeder, der oder die am Prozess beteiligt ist und die anfallenden Kosten nicht alleine stemmen kann, Prozesskostenhilfe zu (§ 114 Zivilprozessordnung) – das gilt für Kläger:innen und Beklagte sowie für Streithilfen (Nebenintervenienten), die aus eigenem rechtlichen Interesse am Verfahren teilnehmen.

Die Prozesskostenhilfe dient vor allem dazu, einkommensschwache Personen zu unterstützen und unbezahlbare Prozesskosten für eine Partei zu reduzieren. Gemeint sind damit alle, die im Sinne des Gesetzes als bedürftig gelten – wer also nach § 114 der Zivilprozessordnung aus "persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann". So können Betroffene etwa von Gerichtskosten, Anwaltskosten oder anderweitigen Gerichtsgebühren befreit werden. Die Rechtsverfolgung darf dabei allerdings nicht mutwillig sein. Das bedeutet, dass eine Partei, die die Kosten selbst tragen könnte, den Prozess wahrscheinlich auch führen würde und der Rechtsstreit nicht nur deshalb ausgetragen wird, weil die Prozesskosten übernommen werden.

Wer Prozesskostenhilfe beantragen will, muss folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über Einkommen und Zahlungsverpflichtungen
  • Unterlagen zur Klageschrift
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++
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Gut zu wissen
Die Staatskasse kann bis zu vier Jahre nach dem Prozess überprüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei gravierend geändert haben und ob die Prozesskosten gegebenenfalls nicht doch noch nachträglich zurückgezahlt werden müssen.
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Das leistet die Allianz
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich gegen hohe Prozesskosten wappnen.

Die Höhe der Abdeckungssumme im Versicherungsfall hängt dabei von der Versicherung ab – häufig beträgt sie aber mindestens 100.000 Euro. Bei der Allianz Rechtsschutzversicherung haben Sie eine Versicherungssumme bis in unbegrenzter Höhe (Tarif Premium). Folgende Kosten werden im Rechtsstreit von der Allianz übernommen:

 

  • gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Kosten der gegnerischen Partei

Zu beachten: Bevor die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten übernimmt, müssen Sie zuerst eine sogenannte Deckungszusage beantragen. Dabei wird im Einzelfall geprüft, ob der jeweilige Rechtsstreit unter den Versicherungsschutz fällt und ob das Verfahren eine Aussicht auf Erfolg hat. Sie können die Deckungszusage entweder persönlich beantragen oder Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin damit beauftragen. Meist empfiehlt es sich zunächst zu klären, ob Ihre Versicherung für Sie eintritt. Bei komplizierteren Fällen sollte der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin aktiv werden. 

Als Allianz Rechtsschutz-Kunde oder -Kundin steht Ihnen unser kostenloses Rechtsschutz-Servicetelefon für eine telefonische Rechtsberatung zur Verfügung. Als Nicht-Kunde oder -Kundin zahlen Sie für die telefonsiche Beratung einen Einmalbetrag von 29,- Euro.

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