Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße (Filesharing)
Filesharing bezeichnet den illegalen Austausch urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Auf Tauschbörsen werden dabei zahlreiche Filme, Serien und Musikstücke zur Verfügung gestellt, die mit nur einem Klick heruntergeladen werden können.
Viele Kanzleien haben es sich zur Aufgabe gemacht, Filesharer:innen zu identifizieren und Abmahnungen mit horrenden Summen zu verschicken. Häufig handelt es sich dabei jedoch um gefälschte Abmahnungen. Die Masche dahinter: Betrüger:innen gehen davon aus, dass ein Großteil der Bevölkerung schon einmal Filme oder Musik online konsumiert hat. Unsichere Verbraucher:innen denken bei derartigen Abmahnungen direkt an den letzten Streaming-Abend und kommen der Forderung nach. Wenn auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren: Prüfen Sie das Schreiben beispielsweise auf Rechtschreibfehler und kontrollieren Sie, ob es den oder die Absender:in wirklich gibt. Stehen Ihnen außerdem nur dubiose Zahlungsmethoden, wie etwa PaySafe-Voucher zur Verfügung, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einem Betrug aufgesessen.
Schadensersatz bei Daten- und Identitätsdiebstahl
Menschen geben im Internet zwangsläufig viel von sich preis. In sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram werden Kinderfotos geteilt und beim Online-Shopping werden die Bankdaten eingegeben. Gerade bei ungesicherten Verbindungen ist es für Hacker:innen ein Leichtes, an derartige Daten zu gelangen. Oft fällt der Betrug erst dann auf, wenn die Kreditkartenabrechnung schon im Briefkasten liegt.
Gehen Sie davon aus, dass Ihre Daten geklaut wurden, sollten Sie sofort alle Passwörter ändern und Ihren PC auf Viren und Trojaner überprüfen. Lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Werden in Ihrem Namen weiter Käufe getätigt, können Sie offene Forderungen dadurch besser zurückweisen.
Aktive Strafverfolgung bei Cybermobbing
Cybermobbing ist längst kein Randphänomen mehr. Immer mehr Menschen – darunter auch viele Jugendliche – sind davon betroffen. Oft werden hierbei systematisch rufschädigende Kommentare in sozialen Medien verfasst.
Sind Sie oder Ihr Kind Opfer von Cybermobbing geworden, sollten Sie zunächst die zuständige Plattform informieren. Fertigen Sie am besten auch Screenshots der entsprechenden Nachrichten an. Zwar ist Mobbing an sich kein Straftatbestand, doch können einzelne Handlungen wie Nötigung, Drohung oder Erpressung strafbare Handlungen darstellen.
Um dennoch mehr Handhabe gegen Cybermobber:innen zu haben wurde 2021 das Gesetz gegen Hetze im Netz beschlossen. Während die Betreiber:innen von Social Media Plattformen gemeldete Inhalte bisher nur löschen und zugehörige Accounts sperren mussten, müssen sie seit Februar 2022 auch Meldung beim Bundeskriminalamt erstatten. Außerdem greift seit dem 17. Februar 2024 der sogenannte "Digital Services Act" (DSA). Dadurch sollen unter anderem Verbraucher:innen Möglichkeiten erhalten, um bei digitalen Diensteanbietern Beschwerden einzureichen. So sollen illegale Inhalte leichter gemeldet werden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen.
Online-Shopping
Beim Online-Shopping kann einiges schief gehen: Die bestellte Ware kann beschädigt sein, nicht der Beschreibung entsprechen oder vielleicht gar nicht erst bei Ihnen eintreffen.
Auch wenn Sie die Ware online bestellt haben, handelt es sich jedoch um einen gängigen Kaufvertrag. Achten Sie aber ein wenig darauf, wo Sie die Ware bestellen: Bei Bestellung aus Drittstaaten wie den USA oder China müssen Sie teils mit hohen Zoll- und Einfuhrkosten rechnen. Das vermeintliche Online-Schnäppchen kann so schnell zur wahren Kostenfalle werden. Auch bei Käufen über Gebrauchtwaren-Plattformen wie Ebay sollten Sie etwas vorsichtiger sein, da hier nicht zwangsläufig alle Regeln gelten, die auch bei gewerblichen Verkäufen greifen. So steht Ihnen beispielsweise bei Privatverkäufen kein pauschales 14-tägiges Widerrufsrecht zu: Gefällt Ihnen der gekaufte Artikel nicht, können Sie ihn daher nicht einfach so wieder zurückschicken. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Ihnen der private Verkäufer oder die private Verkäuferin aus Kulanz ein Widerrufsrecht einräumt.
Abofallen
Egal ob Streaming-Dienst oder Dating-Plattform: Bei den meisten Online-Services können Sie ein kostenloses Probeabo abschließen, um die Dienstleistung erst einmal zu testen. Doch Vorsicht: In den meisten Fällen müssen Sie das Probeabo aktiv wieder kündigen. Ansonsten geht es automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über, welches oft ein Jahr lang läuft. Vergessen Sie zu kündigen, sind Sie in der Regel zur Zahlung der Abogebühren verpflichtet. Mehr Glück haben Sie hingegen, wenn es sich um einen eher neuen Vertrag handelt: Für die meisten Abo-Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, greift eine einmonatige Kündigungsfrist nach Verlängerung. Das bedeutet: Sie müssen für kein weiteres Jahr zahlen, sondern kommen monatlich aus dem Vertrag.