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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Das Internet ist keine rechtsfreie Zone: Auch hier stehen Ihnen Verbraucherrechte wie das 14-tägige Widerrufsrecht zu.
  • Die Anonymität im Internet führt häufig zu Problemen, doch soll dem künftig mehr entgegengesetzt werden. Beispielsweise soll das neue Gesetz gegen Hetze im Netz besser vor anonymen Drohungen auf sozialen Plattformen schützen.
  • Wissenswertes zum Internetrecht finden Sie in unserem Whitepaper zum Download.
  • Bei Ärger mit beispielsweise nicht gelieferten Online-Bestellungen oder einem Rechtsstreit Urheberrechtsverletzungen betreffend, hilft Ihnen die Allianz Rechtsschutzversicherung.
Lesen Sie in unserem Whitepaper alles, was Sie über Ihre Rechte im Internet, beispielsweise beim Online-Shopping oder auf Social Media Plattformen wissen müssen. 
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Online lauern zahlreiche Fallen
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten: In Sekundenschnelle kann man alte Freunde wiederfinden und kontaktieren, seltene Sammlerstücke ausfindig machen oder sogar einen ganzen Online-Shop aufsetzen. Doch diesen Chancen stehen auch Risiken gegenüber. Ein falscher Klick und schon kann das als kostenloses Probeabo angepriesene Angebot zu einer teuren Langzeitverpflichtung. 

Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße (Filesharing)

Filesharing bezeichnet den illegalen Austausch urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Auf Tauschbörsen werden dabei zahlreiche Filme, Serien und Musikstücke zur Verfügung gestellt, die mit nur einem Klick heruntergeladen werden können.

Viele Kanzleien haben es sich zur Aufgabe gemacht, Filesharer:innen zu identifizieren und Abmahnungen mit horrenden Summen zu verschicken. Häufig handelt es sich dabei jedoch um gefälschte Abmahnungen. Die Masche dahinter: Betrüger:innen gehen davon aus, dass ein Großteil der Bevölkerung schon einmal Filme oder Musik online konsumiert hat. Unsichere Verbraucher:innen denken bei derartigen Abmahnungen direkt an den letzten Streaming-Abend und kommen der Forderung nach. Wenn auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren: Prüfen Sie das Schreiben beispielsweise auf Rechtschreibfehler und kontrollieren Sie, ob es den oder die Absender:in wirklich gibt. Stehen Ihnen außerdem nur dubiose Zahlungsmethoden, wie etwa PaySafe-Voucher zur Verfügung, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einem Betrug aufgesessen.

Schadensersatz bei Daten- und Identitätsdiebstahl

Menschen geben im Internet zwangsläufig viel von sich preis. In sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram werden Kinderfotos geteilt und beim Online-Shopping werden die Bankdaten eingegeben. Gerade bei ungesicherten Verbindungen ist es für Hacker:innen ein Leichtes, an derartige Daten zu gelangen. Oft fällt der Betrug erst dann auf, wenn die Kreditkartenabrechnung schon im Briefkasten liegt.

Gehen Sie davon aus, dass Ihre Daten geklaut wurden, sollten Sie sofort alle Passwörter ändern und Ihren PC auf Viren und Trojaner überprüfen. Lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Werden in Ihrem Namen weiter Käufe getätigt, können Sie offene Forderungen dadurch besser zurückweisen. 

Aktive Strafverfolgung bei Cybermobbing

Cybermobbing ist längst kein Randphänomen mehr. Immer mehr Menschen – darunter auch viele Jugendliche – sind davon betroffen. Oft werden hierbei systematisch rufschädigende Kommentare in sozialen Medien verfasst.

Sind Sie oder Ihr Kind Opfer von Cybermobbing geworden, sollten Sie zunächst die zuständige Plattform informieren. Fertigen Sie am besten auch Screenshots der entsprechenden Nachrichten an. Zwar ist Mobbing an sich kein Straftatbestand, doch können einzelne Handlungen wie Nötigung, Drohung oder Erpressung strafbare Handlungen darstellen.

Um dennoch mehr Handhabe gegen Cybermobber:innen zu haben wurde 2021 das Gesetz gegen Hetze im Netz beschlossen. Während die Betreiber:innen von Social Media Plattformen gemeldete Inhalte bisher nur löschen und zugehörige Accounts sperren mussten, müssen sie seit Februar 2022 auch Meldung beim Bundeskriminalamt erstatten. Außerdem greift ab dem 17. Februar 2024 der sogenannte "Digital Services Act" (DSA). Dadurch sollen unter anderem Verbraucher:innen Möglichkeiten erhalten, um bei digitalen Diensteanbietern Beschwerden einzureichen. So sollen illegale Inhalte leichter gemeldet werden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen.

Online-Shopping

Beim Online-Shopping kann einiges schief gehen: Die bestellte Ware kann beschädigt sein, nicht der Beschreibung entsprechen oder vielleicht gar nicht erst bei Ihnen eintreffen.

Auch wenn Sie die Ware online bestellt haben, handelt es sich jedoch um einen gängigen Kaufvertrag. Achten Sie aber ein wenig darauf, wo Sie die Ware bestellen: Bei Bestellung aus Drittstaaten wie den USA oder China müssen Sie teils mit hohen Zoll- und Einfuhrkosten rechnen. Das vermeintliche Online-Schnäppchen kann so schnell zur wahren Kostenfalle werden. Auch bei Käufen über Gebrauchtwaren-Plattformen wie Ebay sollten Sie etwas vorsichtiger sein, da hier nicht zwangsläufig alle Regeln gelten, die auch bei gewerblichen Verkäufen greifen. So steht Ihnen beispielsweise bei Privatverkäufen kein pauschales 14-tägiges Widerrufsrecht zu: Gefällt Ihnen der gekaufte Artikel nicht, können Sie ihn daher nicht einfach so wieder zurückschicken. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Ihnen der private Verkäufer oder die private Verkäuferin aus Kulanz ein Widerrufsrecht einräumt.

Abofallen

Egal ob Streaming-Dienst oder Dating-Plattform: Bei den meisten Online-Services können Sie ein kostenloses Probeabo abschließen, um die Dienstleistung erst einmal zu testen. Doch Vorsicht: In den meisten Fällen müssen Sie das Probeabo aktiv wieder kündigen. Ansonsten geht es automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über, welches oft ein Jahr lang läuft. Vergessen Sie zu kündigen, sind Sie in der Regel zur Zahlung der Abogebühren verpflichtet. Mehr Glück haben Sie hingegen, wenn es sich um einen eher neuen Vertrag handelt: Für die meisten Abo-Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, greift eine einmonatige Kündigungsfrist nach Verlängerung. Das bedeutet: Sie müssen für kein weiteres Jahr zahlen, sondern kommen monatlich aus dem Vertrag.

Das Internet bietet nicht erst seit der Einführung des ersten Online-Shops oder Streaming-Portale großes Konfliktpotential. Damit Sie Cyberkriminalität, Abofallen und Betrug beim Online-Shopping nicht schutzlos ausgeliefert sind, bietet der Rechtsstaat verschiedene Möglichkeiten, sich gegen Unrecht zu wehren
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Gut zu wissen

Einige Beispiele der Leistungen unserer Allianz Rechtsschutzversicherung:

  • Online-Shopping
    Wir helfen Ihnen, wenn online bestellte und bezahlte Produkte nicht geliefert worden sind.
  • Urheberrechtsverletzungen
    Wir helfen, wenn Sie wegen Verletzung des Urheberrechts infolge der privaten Internetnutzung abgemahnt werden, z. B. wegen des Verwendens von fremden Bildern.
  • Schaden nach Datenklau
    Sie möchten Schadenersatz geltend machen, nachdem Ihre Daten im Internet gestohlen wurden und für unautorisierte Einkäufe im Netz verwendet wurden.

Wenn Sie in einen Rechtsstreit geraten sind, können Sie als Allianz Rechtsschutzkunde oder Rechtsschutzkundin auch jederzeit unsere kostenlose telefonische Rechtsberatung nutzen und sich eine erste Einschätzung Ihres Falls einholen. Sie sind noch keine Allianz Rechtsschutzkundin oder noch kein Allianz Rechtsschutzkunde? Wir bieten Ihnen eine telefonische Rechtsberatung auch gegen eine Einmalzahlung von 29,- Euro an

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Hier finden Sie alle Leistungen und Infos zur Allianz Rechtsschutzversicherung.
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