- Eine Umzugscheckliste erleichtert den Aus- und Einzug in ein neues Zuhause. Die Liste dient als Zeitplan und fasst alle wichtigen Fristen und Termine für den Wohnungswechsel zusammen.
- Starten Sie frühzeitig mit der Umzugsplanung und kalkulieren Sie einen Zeitpuffer ein. Telefon-, Internet-, Wasser- und Stromanbieter benötigen bis zu drei Monate Vorlauf für den Anschlusswechsel. Informieren Sie auch Ihre Versicherer vorab über die Adressänderung.
- Fragen Sie rechtzeitig Spedition oder private Umzugshelfer:innen an und vereinbaren Sie einen Termin für die Wohnungsübergabe. Wer vorausschauend plant, spart sich unnötigen Stress.
- Bereiten Sie ein Übergabeprotokoll vor, in dem Sie den Zustand der Immobilie beim Einzug bzw. Auszug festhalten. Liegen Mängel vor, erleichtert das Dokument die Schadensabwicklung.
Checkliste für Ihren Umzug
Darum ist eine Checkliste beim Umzug sinnvoll
Umzug mit Checkliste: So einfach geht's
Drei Monate vor dem Umzug
- Bisherige Wohnung kündigen: Die Frist beträgt meist drei Monate. Bis dahin muss der Brief beim Vermieter oder bei der Vermieterin eingegangen sein.
- Entrümpeln: Sperrmüll und weitere Altlasten im Keller entsorgen
- Spedition anrufen und Umzugstermin festlegen oder Transporter mieten
- Telefon, Kabelfernsehen und Internet ummelden
Etwa einen Monat vor dem Umzug
- Umzugskartons organisieren: Planen Sie pro Quadratmeter einen Karton oder rund 30 Kartons pro Person ein.
- Umzugshelfer:innen anfragen
- Renovierung planen – einen Tag pro Wohnung, die Sie renovieren werden
- Energieversorger informieren und Zählerstände ablesen (lassen). Gegebenenfalls Strom- und Gasvertrag kündigen
- Termin für Wohnungsübergabe kurz nach dem Umzug vereinbaren
Ein bis zwei Wochen vor dem Umzug
- Nachsendeauftrag bei der Post stellen und, wenn Sie möchten, Ihre neue Adresse automatisch mitteilen lassen
- Umzugskartons packen und systematisch beschriften
- Sackkarre und Tragegurte besorgen – zum Transport von Waschmaschine, Herd, Schrank und Co.
Am Tag vor dem Umzug
- Parkplatz vor der neuen Wohnung freihalten – oder einige Wochen vorher eine Halteverbotszone beantragen
- Verpflegung organisieren – Ihre Umzugshelfer:innen werden hungrig und durstig sein
- Treppenhaus überprüfen und Vorschäden dokumentieren
- Kühlschrank abtauen
Am Umzugstag
- Zählerstände ablesen und notieren: Strom, Wasser, Gas
- Helfer:innen einweisen und Telefonnummern austauschen
- Treppenhaus auf Schäden kontrollieren
- Möbel auf Schäden untersuchen
- Pausen machen und durchatmen
In der Woche nach dem Umzug
- Ummelden – innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt
- Neue Adresse verteilen (vergessen Sie auch nicht Ihre Versicherungen, wie bspw. eventuelle Tierversicherungen)
- Alte Wohnung putzen
- Wohnungsübergabe: Gehen Sie mit dem früheren Vermieter oder der früheren Vermieterin durch die alte Wohnung. Schreiben Sie ein Übergabeprotokoll.
Checkliste für Ihren Umzug
Das ist mit Ihrem oder Ihrer alten Vermieter:in zu klären
Wenn die letzte Kiste in die neue Wohnung gebracht wurde, sind die Umzugsarbeiten meist noch nicht erledigt. Auch wenn man sich lieber auf das Einrichten in der neuen Wohnung konzentrieren möchte, in der alten Wohnung müssen in der Regel auch noch Arbeiten wie Streichen der Wände und Decken oder Schönheitsreparaturen ausgeführt werden. Das sollten Sie beachten:
- Lesen Sie sich den Mietvertrag Ihrer alten Wohnung genau durch: Darin steht, welche Schönheitsreparaturen Sie ausführen müssen und ob Sie die Wohnung renoviert, mit gereinigtem Teppich oder besenrein zu übergeben haben. Wichtig: Erst nach einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren hält der Gesetzgeber das Streichen der Wände für notwendig. Ansonsten verhält es sich rechtlich so, dass die Wohnung zum Mietende so aussehen muss wie zum Mietbeginn. Übliche Abnutzungserscheinungen dürfen jedoch sein.
- Haben Sie eine teure Küche oder andere hochwertige Einrichtungsgegenstände eingebaut, werten diese die Wohnung auf und können dem Vermieter oder der Vermieterin oder dem Nachmieter oder der Nachmieterin auch verkauft werden. Wollen beide Parteien die Einbauten nicht übernehmen, müssen Sie diese ausbauen, bzw. die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen.
- Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin zur Wohnungsübergabe: Besprechen Sie Schäden in der Wohnung mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen, wie brüchige Fugen im Bad oder Kratzer im Laminat, sind diese durch die Miete abgegolten. Beschädigungen durch "unsachgemäße Behandlung" hingegen ersetzt der Mieter oder die Mieterin. Dazu gehören zum Beispiel herausgerissene Türklinken, Brandlöcher im Teppich oder demolierte Balkongeländer. Nicht vergessen: Schäden, Abnutzungserscheinungen sowie Zählerstände von Strom, Wasser und Gas im Übergabeprotokoll notieren. Geben Sie spätestens am Übergabetag alle ausgehändigten und nachgemachten Haus- und Wohnugsschlüssel an den Vermieter oder die Vermieterin zurück.
- Kümmern Sie sich um Ihre Kaution: Die Summe in Höhe von maximal drei Monatsmieten entrichtet der Mieter oder die Mieterin beim Einzug. Der Vermieter oder die Vermieterin ist verpflichtet, den Betrag auf einem Bankkonto anzulegen. Er kann davon Mietrückstände ausgleichen oder Schäden an der Wohnung bezahlen. Ansonsten muss die Kaution spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden. Dabei darf der Vermieter oder die Vermieterin noch fällige Nebenkosten aus der Endabrechnung abziehen.
Umzug in Eigenregie oder umziehen lassen?
Ob eine Spedition sinnvoll für Sie ist, hängt in erster Linie davon ab, wie viel Zeit Sie für den Umzug haben und wie groß Ihr Hausstand ist.
Wechseln Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 25 Kilometern und haben keinen allzu großen Hausstand, können Sie die Umzugsarbeiten in der Regel gut selbst bewältigen. Voraussetzung ist, dass Freunde, Familie oder privat organisierte Umzugshelfer:innen mit anpacken und Ihnen ein ausreichend großes Transportfahrzeug zur Verfügung steht.
Bei Umzügen über eine größere Distanz mit viel Hausrat, empfindlichen Möbeln oder Kunstgegenständen lohnt es sich, ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen. Die Möbelpacker:innen kümmern sich nicht nur um Ab- und Aufbau sowie Transport des Mobiliars, sie packen auf Wunsch auch Kartons ein und wieder aus, schließen Elektrogeräte an und hängen Gardinen und Lampen für Sie auf.
Weiterer Vorteil, wenn Sie mit einer Spedition umziehen: Das Unternehmen haftet für Schäden, die seine Mitarbeiter:innen oder Fahrzeuge verschulden. In diesem Fall entschädigt Sie die Betriebshaftpflichtversicherung oder Umzugstransportversicherung des Dienstleisters. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind in der Regel Geld, Urkunden, Dokumente, Juwelen, lebende Tiere und Pflanzen.
Mit Spedition umziehen: Tipps
72 Prozent aller Umzüge in Deutschland organisieren Privatpersonen. Nur 28 Prozent der Wohnungswechsel erledigen Speditionen. Das liegt vor allem an den hohen Kosten.
Wer ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt, sollte folgende Punkte im Vorfeld abklären:
Ummelden: Wer braucht wann Ihre neue Adresse?
Wischen um mehr anzuzeigen
| Versicherungen und Banken | Am besten schon vor dem Umzug. Kontaktieren Sie zeitnah Ihren Berater oder Ihre Beraterin oder nutzen Sie den Allianz Umzugsservice. | |
| Strom | Drei bis sechs Wochen vor dem Umzug. Bei Anbieterwechsel: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats. | |
| Gas | Drei bis sechs Wochen vor dem Umzug. Bei Anbieterwechsel: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats. | |
| Telefon und Internet | Mindestens drei bis vier Wochen vor dem Umzug, besser vier bis acht Wochen vorher – vor allem bei Neubauten. | |
| Kabelfernsehen | Drei bis vier Wochen vor dem Umzug | |
| Zeitung | Zwei bis drei Wochen vor dem Umzug | |
| Post | ein bis zwei Wochen vor Umzug beauftragen | |
| Bundesagentur für Arbeit | Spätestens eine Woche vor dem Umzug | |
| Einwohnermeldeamt | Innerhalb einer Woche nach dem Umzug | |
| Auto | Innerhalb einer Woche nach dem Umzug auf der Zulassungsstelle. In manchen Landkreisen leitet das Einwohnermeldeamt die neue Adresse weiter, wenn Sie Ihre Wohnung ummelden. Außerdem zeitnah die Kfz-Versicherung verständigen. | |
| Arbeit, Kindergarten, Schule, Krankenkasse | Zeitnah nach dem Umzug | |
| Familienkasse | Zeitnah nach dem Umzug | |
| Rundfunkbeitrag | Zeitnah nach dem Umzug |
Umzugskosten: So sparen Sie bares Geld
Mit diesen Versicherungen ist Ihr Umzug optimal geschützt
Hausratversicherung: Greift in beiden Wohnungen
Die sinnvolle Hausratversicherung versichert Mobiliar, Kleidung, elektrische Geräte und dergleichen in der alten und der neuen Wohnung unter anderem gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden – bis drei Monate in der alten Bleibe. Danach besteht übergangslos in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Sollten Sie Ihre bisherige Wohnung behalten, können Sie diese als Zweitwohnung versichern.
Vor dem Umzug:
- Prüfen Sie, wie viel Ihr Hausrat wert ist. Berücksichtigen Sie dabei den Neuwert: Der Betrag, der bei einer Neuanschaffung aufgewendet werden müsste, entspricht der Versicherungssumme und wird im Schadenfall ersetzt. Ist die Versicherungssumme niedriger angesetzt, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden nur anteilig. Es empfiehlt sich in der Regel, mit 650 Euro pro Quadratmeter der Wohnfläche zu rechnen.
- Melden Sie Ihre neue Adresse, Art der Wohnung, die Wohnungsgröße und die neue Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung.
Gut zu wissen:
- Möbelspediteure haften gesetzlich für Schäden, die sie am Umzugsgut verursachen, mit bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen. Nach Bedarf erhalten Sie über die Spedition auch eine zusätzliche Transportversicherung.
- Die Allianz bietet Ihnen die Möglichkeit, höherwertigen Hausrat auch über die Kunstversicherung ArtPrivat zu versichern. In welchen Fällen sich diese empfiehlt, hängt von der Zusammensetzung des Hausrates ab. Unsere Kunstexperten und Kunstexpertinnen stehen Ihnen hier beratend zur Seite.
Privat-Haftpflichtversicherung: Schützt bei privaten Umzügen
Eine Privat-Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Diese übernimmt Schäden, die Sie versehentlich bei Dritten verursachen. Helfen Sie Freunden und Freundinnen beim Umzug und beschädigen dabei ein parkendes Auto, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden.
Anders sieht es aus, wenn Sie im Rahmen eines Freundschaftsdienstes den Besitz Ihrer Freunde und Freundinnen beschädigen. Dann handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Nicht jede Haftpflichtversicherung kommt dafür auf. Vor allem in älteren Verträgen fehlt diese Deckung häufig.
Empfehlung: Unbedingt frühzeitig abschließen! Um Ärger mit Freunden und Freundinnen, Bekannten oder Verwandten bei einem Umzug zu vermeiden, klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Versicherung oder die Ihrer Helfer:innen im Falle eines Schadens zahlt.
Kfz-Vollkasko: Empfiehlt sich bei Miet-Transportern
Schnell ist am Umzugswagen der Seitenspiegel abgefahren oder die Stoßstange eingedrückt, nur, weil man im Umzugsstress steckt.
Deshalb empfehlen wir:
- Mieten Sie den Transporter oder Lkw mit Vollkasko an – am besten mit geringer Vollkasko- bzw. Teilkasko-Selbstbeteiligung im Schadensfall.
- Wenn Sie mit dem eigenen Auto umziehen, prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
Rechtsschutz: Sichert Streit mit dem Vermieter oder der Vermiterin ab
Abhängig vom jeweiligen Produktbaustein, sichert die Rechtsschutzversicherung unter anderem Streit mit dem Vermieter oder der Vermiterin und/oder dem Umzugsunternehmen ab. Eine sinnvolle Absicherung – falls es vor, während oder nach dem Umzug zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
- Mieter:innen und Vermieter:innen können abhängig von Ihrer jeweiligen Eigenschaft den Immobilen-/Vermieter-Rechtsschutz abschließen. Das ist ein Zusatzbaustein zur Privaten Rechtsschutzversicherung. Er deckt zum Beispiel Streitigkeiten um das Umzugsunternehmen ab.
- Beim Rechtsschutz gibt es grundsätzlich eine Wartezeit, bis der Versicherungsschutz greift.
Unfallversicherung: Kommt bei privaten Umzügen auf
Die Unfallversicherung sichert Sie finanziell ab, falls nach einem Unfall, den Sie zum Beispiel bei einem Umzug erleiden, Schäden zurückbleiben.
Empfehlenswert für alle, die beim Umzug mit anpacken.
Häufige Fragen zur Umzugscheckliste
Bekomme ich von meinem Arbeitgeber Sonderurlaub für den Umzug?
Wie sinnvoll ist eine separate Umzugsversicherung?
Eine separate Umzugsversicherung gibt es nicht. Sogenannte Gefälligkeitsschäden werden in der Regel von der Privat-Haftpflicht abgedeckt. Viele verlassen sich daher auf die Haftpflichtversicherung der einzelnen Helfer:innen. Aber Achtung: Die Privat-Haftpflicht zahlt nicht, wenn der Schaden durch ein Familienmitglied entsteht, das über dieselbe Haftpflichtpolice wie Sie versichert ist. Beschädigen Sie beim Transport selbst Ihre Möbel, bietet Ihre eigene Haftpflicht keinen Versicherungsschutz. Sie zahlt nur für Schäden, die Sie am Eigentum Dritter verursachen.
Organisieren Sie per Zeitungsannonce Helfer:innen, die beim Umzug zum Beispiel Ihr Mobiliar beschädigen, kommt nur eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Kosten auf. So eine Police besitzen jedoch Möbelpacker:innen, die ihre Dienste kostengünstig per Inserat anbieten, in der Regel nicht.
Rundum abgesichert sind Sie dagegen, wenn Sie mit einer professionellen Spedition umziehen. Für Schäden, die Angestellte oder Fahrzeuge des Unternehmens verschulden, haftet dessen Betriebshaftpflicht oder Umzugstransportversicherung.
Ich ziehe ins Ausland um. Was muss ich beachten?
Innerhalb der EU brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung – außerhalb der EU oft zusätzlich ein Arbeitsvisum. Einige Länder verlangen außerdem Sprachkenntnisse. Insgesamt müssen Sie einige bürokratische Hürden überwinden. Die deutsche Botschaft und das Konsulat des Ziellandes sowie Ihre Universität, das DAAD oder das Unternehmen, für das Sie im Ausland arbeiten werden, beraten Sie dazu.
Auch der Umzug will gut geplant sein: Manche Länder setzen einen internationalen Führerschein voraus, falls Sie den Umzugstransporter selbst fahren wollen. Besser ist es, eine Spedition zu beauftragen, die auf Auslandsumzüge spezialisiert ist. Berücksichtigen Sie unbedingt die Einfuhr- und Zollbestimmungen des Landes, um nicht bereits an der Grenze unliebsame Überraschungen zu erleben. Der Nachsendeauftrag der Post funktioniert auch im Ausland. Zahlreiche Behörden in Deutschland benötigen aber nun keine Um-, sondern eine Abmeldung, zum Beispiel das Einwohnermeldeamt, das Finanzamt, die Familienkasse und die Kfz-Zulassungsstelle.
Auch einige Versicherungen müssen Sie neu abschließen – doch nicht alle: Bei der Allianz sind Sie in der Privat-Haftpflichtversicherung und in der privaten Krankenversicherung unter Umständen bis zu einem Jahr auch im Ausland versichert. Am besten lassen Sie sich dazu beraten, welcher Versicherungsschutz nötig ist und welcher nicht.
Was bedeutet bei der Wohnungsübergabe "besenrein"?