Bei dem Grundversorger handelt es sich um den größten Anbieter am jeweiligen Standort. In Berlin ist der Strom-Grundversorger etwa Vattenfall und in München sind es die Münchner Stadtwerke. Jeder ist zunächst einmal in der Grundversorgung: Erst wenn Sie aktiv den Anbieter wechseln oder mit dem Grundversorger einen gesonderten Vertrag abschließen, fallen Sie aus der Grundversorgung heraus.
Während bei Sonderverträgen mit einzelnen Anbietern ganz unterschiedliche Kündigungsfristen gelten können, ist die Grundversorger-Kündigung klar gesetzlich geregelt: Einen derartigen Strom- oder Gasvertrag können Sie sehr unkompliziert mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Einen Grund benötigen Sie hierfür nicht und auch beim Kündigungsschreiben müssen Sie nicht viel beachten. Ein formloses Schreiben genügt. Da bei der Kündigung eines Grundversorgungstarifs die Textform vorgesehen ist, können Sie sogar elektronisch per E-Mail kündigen. Die meisten Anbieter stellen eine kostenlose Vorlage für das Kündigungsschreiben zum Download zur Verfügung.
So kundenfreundlich die Kündigungsfrist, so teuer sind oft die Preise in der Grundversorgung. Wenn Sie noch in einem Grundversorgungstarif stecken, kann es lohnenswert sein, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Da Sie bei einer ordentlichen Kündigung nicht zwingend selbst kündigen müssen, übernimmt dies oft der neue Anbieter. Sie können sich hier also entspannt zurücklehnen und müssen sich um nichts kümmern.
Seien Sie bei der Anbieterwahl jedoch vorsichtig und wählen Sie nicht blindlings den günstigsten Tarif: Sehr kleine Stromanbieter mit sehr günstigen Preisen stehen häufig stark unter Druck und in einigen Fällen bleibt nur der Weg in die Insolvenz. In diesem Fall kann es sein, dass Sie auf bereits geleistete Vorauszahlungen verzichten müssen und wieder zurück in die Grundversorgung fallen.