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Ihr Hab und Gut in Ihrer Zweit­wohnung sollten Sie mit einer Hausrat­versicherung schützen. Wie auch bei Ihrem Erst­wohn­sitz, sichern Sie sich mit einer Haus­rat­versicherung vor den finanziellen Folgen von Schäden von Feuer und Einbruch ab. Wenn Sie das Haus oder die Wohnung nur gelegentlich nutzen, wie zum Beispiel am Wochen­ende, bleiben ein Ein­bruch oder Schäden durch beispiels­weise Leitungs­wasser länger unbemerkt und können dadurch noch höhere Kosten nach sich ziehen. Sie müssen für Ihre Zweit­wohnung in Deutschland eine eigene Haus­rat­versicherung bei Ihrer Versicherung abschließen. Eine Haus­rat­ver­sicherung für Ihre Zweit­wohnung im Aus­land schließen Sie bei einem Anbieter im jeweiligen Land ab.

Der Hausrat von Kindern in Studium oder Ausbildung ist über die Außen­versicherung der Haus­rat­versicherung des elterlichen Erst­wohn­sitzes versichert, solange kein eigener Haus­stand gegründet wurde.

Lassen Sie sich gerne von uns persönlich zu den Leistungen und Tarifen der Allianz Hausrat­versicherung beraten. Gemeinsam finden wir die passende Absicherung für Ihren Zweit­wohn­sitz.
Die Haus­ratver­sicherung am Erstwohnsitz versichert in der Regel das Hab und Gut in Zweit­wohnungen nicht mit und Sie sollten Ihren Zweitwohnsitz mit einer eigenen Hausratversicherung absichern. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Haus versichern, das Sie als Neben­wohn­sitz nutzen. Unsere Allianz Ansprechpartner:innen beraten Sie gerne zu dem Thema Zweitwohnsitzversichern.
Sind Azubi- und Studentenwohnungen über die Haus­ratver­sicherung der Eltern mitver­sichert? In der Regel ja. Student:innen und Auszu­bildende, die für ihr Studium oder ihre Aus­bildung in die erste eigene Wohnung ziehen, können über die Außenversicherung der Haus­ratver­sicherung der Eltern mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Studentenwohnung als Zweitwohnsitz gilt und der Erstwohnsitz weiterhin bei den Eltern gemeldet ist. Erkunden Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Versicherer, welche Bedingungen gelten. Bei der Allianz greift die Außenversicherung der Hausrat so lange die Kinder noch keinen eigenen Hausstand gründen, also z. B. in einer WG oder einem Wohnheim ein Zimmer beziehen. Das gilt auch für Kinder während des Freiwilligendienstes und weltweit. 
Gibt es Besonderheiten für eine Zweitwohnung im Ausland? Diese müssen Sie mit einer Hausrat­versicherung im jeweiligen Land versichern. Eine bestehende Inlands-Hausrat­versicherung auf eine Auslands­wohnung wie ein eigenes Ferien­haus oder Urlaubs­apart­ment zu erweitern oder in Deutschland eine Hausratversicherung für Ihre Wohnung in beispielsweise Italien zu versichern, ist nicht möglich. 

Als Zweit­wohnung gilt eine Wohnung, die Sie nicht als Lebens­mittel­punkt bewerten und die Sie nur zeitweise oder gelegentlich bewohnen. Sie wohnen und arbeiten beispielsweise in einer Stadt, verbringen aber gerne Ihre Freizeit in den Bergen und haben sich in den Bayerischen Alpen eine kleine Wohnung gekauft. Im Sommer und Winter verbringen Sie dort fast jedes Wochenende. 

In der Regel bedeutet das: Sie ver­bringen weniger als die Hälfte des Jahres in der Zweit­wohnung. Die Definition einer Zweit­wohnung kann in den Gemeinden leicht variieren. Einige Kommunen erheben eine Extra-Steuer auf Zweit­wohnungen.

Ja, in Deutschland besteht Melde­pflicht, egal ob Sie die Wohnung oder das Haus kaufen oder mieten. Bei Zweit­wohnungen gilt wie bei Haupt­wohnungen in der Regel eine Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie den Wohnsitz beim Ein­wohner­meldeamt anmelden müssen.

In der EU ist bei Einrichtung eines Wohnsitzes außerhalb des Heimatlandes ebenfalls eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Wenn Sie sich einen Zweitwohnsitz außerhalb der EU zulegen, erkundigen Sie sich am besten bei den dort örtlichen Behörden oder beim zuständigen Konsulat, wie es sich mit den Meldebestimmungen verhält.

Die Versicherung Ihres Haus­rates am Zweit­wohnsitz ist grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie sich im Schadensfall für Reparatur und Ersatz des beschädigten oder gestohlenen Hausrates finanziell absichern wollen. Weitere Gründe, warum Sie eine Hausratversicherung für Ihre Zweitwohnung abschließen sollten:

  • Erhöhtes Einbruchsrisiko: Zweit­wohnungen stehen über das Jahr schon der Definition nach länger leer als Erst­wohnungen und längerer Leerstand ist sehr ein­ladend für Ein­brecher:innen. Eine separate Versicherung für die Zweit­wohnung bietet Schutz im Falle eines Einbruchs und deckt die Kosten für Reparaturen und den Ersatz von gestohlenen Gegen­ständen sowie Schäden, die durch Vandalismus durch die Ein­brecher:innen entstanden sind, ab.
  • Verzögerte Schadensentdeckung: Schäden in beispielsweise der Ferienwohnung bleiben oft länger unbemerkt, da sie nicht so häufig genutzt wird. Wasserschäden durch defekte Leitungen können so größere Ausmaße annehmen und höhere Kosten verursachen. Je länger Sie nicht vor Ort sind, desto höher das Risiko. Bei der Berechnung der Ver­si­cherungs­beiträge spielt das eine Rolle. Viele Versicherer fragen daher, ob die zu versichernde Wohnung ständig oder nicht ständig bewohnt ist.
  • Umfangreicher Schutz: Die Ver­si­cherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl und Vandalismus ab.
  • Zusatzleistungen: Optional können Sie zusätzliche Leistungen wie eine Glas­versicherung oder eine Elemen­tar­versicherung abschließen.

Fazit: Eine separate Hausratversicherung für Ihre Zweitwohnung ist eine Investition in Ihre Sicherheit und ein Stück mehr Sorglosigkeit. So können Sie sicher sein, dass Ihre Wohnung – sollten Sie auch nicht vor Ort sein – im Falle eines Schadens gut geschützt ist.

Für die Versicherung Ihrer nicht ständig bewohnten Zweitwohnung sollten Sie sich bei der Allianz von einem unserer Vermittler oder Vermittlerinnen beraten lassen, damit Ihr Eigen­tum auch am Zweitwohnsitz vor Schäden und Einbruchsdiebstahl geschützt ist.

Die Allianz Haus­ratver­sicherung leistet, wenn …

  • Brand, Explosion oder austretendes Leitungswasser Ihr Eigen­tum beschädigen.
  • Schäden durch Blitz­schlag oder Über­spannung entstehen.
  • Einbrecher:innen Gegen­stände aus Ihrer Wohnung stehlen oder zer­stören.
  • Ihr Garten­inventar ge­stohlen wird (ab Tarifstufe Smart).

In diesen Fällen erhalten Sie den Neu­wert Ihres Eigen­tums erstattet, selbst wenn die Gegen­stände schon mehrere Jahre alt sind – die Leistungen greifen auch bei gro­ber Fahr­lässig­keit (ab Tarifstufe Smart). Bei der Allianz gilt zudem ein Unter­versicherungs­verzicht, sofern pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von 650 Euro gewählt wurde. Das heißt: Auch wenn Sie unter­versichert sind, kommt die Versicherung für den Schaden maxi­mal bis zur Versicherungs­summe auf.

Die Versicherungs- oder auch Deckungs­summe bei der Hausrat­versicherung für Zweit­wohnung und Haupt­wohnung sollte sich nach dem Wert Ihres Eigen­tums richten. Das heißt: Sie über­schlagen die Summe, die eine Neuan­schaffung Ihres gesamten Haus­rats kosten würde und geben diese als Versicherungssumme an. Alternativ können Sie die Wohn­fläche als Berechnungs­grund­lage nutzen. Dabei sollten Sie mindestens 650 Euro pro Quadrat­meter kalkulieren. Das heißt: Für 90 qm Wohn­fläche sollte die Deckungs­summe 58.500 Euro betragen.
Sie haben noch Fragen zur Versicherung Ihrer Zweitwohnung und wollen Kontakt aufnehmen? Hier erreichen Sie uns.
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Wann gilt eine Wohnung oder ein Haus als ständig bewohnt?

Als ständig bewohnt gilt eine Woh­nung, sofern sie Ihrem Lebensmittelpunkt entspricht.

Welche Versicherung benötige ich noch für meinen Zweitwohnsitz?

Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig, wenn Sie Eigentümer:in eines Hauses als Zweitwohnsitz sind. Diese Versicherung schützt das Gebäude selbst gegen Schäden durch beispielsweise Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser.

Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sach­schäden ab, die Sie Dritten gegenüber verursachen. Sie ist für jeden wichtig, auch für Zweit­wohnungs­besitzer:innen oder -mieter:innen und sichert Sie beispiels­weise vor Miet­sach­schäden am Eigen­tum des Vermieters oder der Vemieterin ab.

Brauche ich eine Hausratversicherung in einer gemieteter Urlaubswohnung?

Eine für die Dauer eines beispielsweise zweiwöchigen Urlaubs angemietete Ferienwohnung fällt nicht unter die Bestimmungen für eine Zweitwohnung.

Wenn Sie während Ihres Urlaubs zur Miete in der Ferien­wohnung wohnen, ist Ihr eigener, mitgeführter Haus­rat bei den meisten Versicherungen – wie auch bei der Allianz – über die Außen­versi­cherung geschützt. Wird bei einem Einbruch in Ihrem Airbnb im Ausland zum Beispiel Ihre Kamera gestohlen, ist diese über Ihre Hausratversicherung abgesichert und Sie erhalten Schadenersatz. Dieser Schutz gilt bei der Allianz weltweit für eine Aufent­halts­dauer von maxi­mal sechs Monaten.

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