Wer in seiner Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, sichert sich für den Schadensfall eine unkomplizierte und abzugsfreie Erstattung.
Zwar bietet bereits der Abschluss einer Hausratpolice Versicherungsschutz – beispielsweise wenn es aufgrund eines Defekts an der Waschmaschine zu einem Wasserschaden kommt. Doch ob der Versicherer den Schaden in voller Höhe ersetzt, hängt von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Deckt diese nämlich nicht den Wert Ihres gesamten Hausrats ab, zahlt die Versicherung einen Schaden nur anteilig.
Die Folge: Zu dem persönlichen Verlust kommt ein finanzieller hinzu. Und der kann – abhängig davon, wie viel die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme vom tatsächlichen Versicherungswert abweicht – hoch sein.
Bei einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt, und ersetzt den Schaden abzugsfrei bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Klausel lohnt sich daher vor allem für Haushalte, deren Ausstattung weder außerordentlich exklusiv noch besonders minimalistisch ist.
In diesem Fall ergeben sich für den Versicherungsnehmer folgende Vorteile:
Die Versicherungssumme richtet sich nach der Größe Ihrer Wohnung. Es kommt das sogenannte Summenmodell zum Einsatz. Hierbei legen die Versicherer eine bestimmte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche zugrunde. Diese beträgt pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro.
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Angenommene Eckdaten | |
Wohnfläche | 80 m² |
Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter | 650 € |
Berechnung | |
Quadratmeter x Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter = Versicherungssumme | |
Für das genannte Beispiel heißt das: | 80 x 650 = 52.000 € |
Ergebnis | |
Müssten Sie aufgrund eines Schadens Ihren gesamten Hausrat ersetzen, würde Ihre Versicherung Ihnen 52.000 Euro zahlen. |
Wenn Sie jedoch beispielsweise besonders wertvollen Erbschmuck besitzen oder eine überdurchschnittlich teure Einrichtung in einer eher kleinen Wohnung haben, kann die so errechnete Versicherungssumme zu niedrig sein.
Wenn Sie unsicher sind, welchen materiellen Wert Ihre privaten Dinge haben, nehmen Sie einen Wertermittlungsbogen zu Hilfe. Darin können Sie Zimmer für Zimmer alle Möbel und Gegenstände aufführen und deren aktuellen Wiederbeschaffungspreis selbst schätzen.
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Angenommene Eckdaten | |
vereinbarte Versicherungssumme: | 30.000 € |
reeller Versicherungswert: | 50.000 € |
entstandener Schaden: | 6.000 € |
Berechnung | |
Schadensbetrag x Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigung | |
Für das genannte Beispiel heißt das: | 6.000 x 30.000 / 50.000 = 3.600 € |
Ergebnis | |
Die Versicherung zahlt eine Entschädigung von 3.600 Euro. Aufgrund der bestehenden Unterversicherung müssten Sie in diesem Beispiel also 2.400 Euro selber zahlen. |
Eine Unterversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt eines Schadens niedriger ist als der Wert Ihres Hausrats. Sie sind also nicht ausreichend versichert. Dies können Sie leicht verhindern.
Setzen Sie die Versicherungssumme hoch genug an:
Bei der Festlegung der Versicherungssumme hilft Ihnen ein Wertermittlungsbogen, auf dem Sie für Ihren gesamten Hausrat den heutigen Neupreis eintragen. Alles summiert, ergibt sich daraus die Versicherungssumme, die Sie mindestens ansetzen sollten.
Prüfen Sie regelmäßig die Versicherungssumme:
Damit Ihr Hab und Gut nicht unterversichert ist, empfiehlt es sich, bei größeren Anschaffungen, Erbschaften oder Veränderungen die Versicherungssumme zu überprüfen. Ändert sich diese, teilen Sie dies bitte Ihrer Versicherung mit.
Aus Angst vor einer Unterversicherung sollten Sie sich auch nicht überversichern. Dies bringt im Schadensfall keine Vorteile, sondern kostet Sie lediglich zu hohe Versicherungsbeiträge.
Eine Überversicherung liegt dann vor, wenn Sie den Neuwert Ihres Hab und Guts zu hoch einschätzen, also beispielsweise für eine neue Couch 5.000 Euro veranschlagen, obwohl sie heute neu nur 2.000 Euro kostet.