Aktuell zahlt die gesetzliche Krankenkasse für die Jacketkrone lediglich einen Anteil in Höhe des Festzuschusses für die Regelversorgung. Unter die Regelversorgung fallen Behandlungen für Brücken, Kronen oder Prothesen, die die GKV übernimmt und Ihnen gesetzlich zustehen. Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn sich eine medizinische Notwendigkeit für den Einsatz der besonderen Krone herausstellt. In vielen Fällen ist der Wunsch nach einer Jacketkrone aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen gegeben. In diesen Fällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht.
Falls es zu einer Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse kommt, gewährt diese aktuell einen Festzuschuss im Bereich zwischen circa 190 und 320 Euro. Bei einer hochwertigen Mantelkrone, die circa 550 Euro bis zu 1.000 Euro und mehr kostet, bleiben Sie als Patient schnell auf einem Eigenanteil von mehreren Hundert Euro sitzen. Haben Sie keinen privaten Zusatzschutz abgeschlossen, ist dieser Differenzbetrag pro Zahnkrone aus der privaten Geldbörse zu zahlen.
Mit einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) können Sie die Zuzahlung zu einem großen Teil an eine private Versicherung weitergeben. Über hochwertige Zusatztarife lassen sich neben der Jacketkrone die Kosten für viele weitere Formen des Zahnersatzes mit absichern. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass Jacket- beziehungsweise Vollkeramikkronen im Leistungsspektrum Ihres Tarifes enthalten sind.
Die Jacketkrone ist eine hochwertige Art des Zahnersatzes. Falls dieser nicht gewünscht oder finanzierbar ist, sind Veneers oder eine Vollgusskrone die richtigen Alternativen. Ein Veneer verblendet das Zahnmaterial hauptsächlich von der sichtbaren Seite. Durch den geringeren Einsatz von Material lässt sich der Kostenfaktor positiv beeinflussen.
Die Vollgusskrone dient der Fassung des Zahnes, ist jedoch aus Metall gefertigt. Hierdurch wird sie bevorzugt für Front- und Backenzähne eingesetzt, damit die ästhetische Wirkung des Gebisses nicht geschmälert wird. Theoretisch ist aus Kostengründen auch die Nutzung im Frontzahnbereich denkbar.