- Ein Tarifwechsel steht Ihnen als privat Versicherte:r als Werkzeug zur Verfügung, um Ihre private Krankenversicherung (PKV) an veränderte Lebensumstände anzupassen. Sie wechseln dabei in einen anderen PKV-Tarif desselben Versicherers. Diese Wechseloption steht Ihnen gesetzlich zu.
- Wann lohnt es sich: Ein Tarifwechsel kann Sinn machen, wenn sich Ihre persönliche oder finanzielle Situation ändert. Dann entsteht oft der Wunsch nach besseren Leistungen oder günstigeren Beiträgen.
- So funktioniert's: Prüfen Sie die Tarifoptionen Ihres Versicherers und wählen Sie den Tarif, der zu Ihnen passt. Ihre aufgebauten Alterungsrückstellungen nehmen Sie dabei in den neuen Tarif mit.
- Alle Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels haben wir für Sie zusammengefasst. So sehen Sie, ob ein Wechsel für Sie Sinn macht und worauf Sie achten müssen.
- Wichtig: Ein Tarifwechsel bei der Allianz ist online nicht möglich. Unsere Ansprechpartner:innen sind aber gerne persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen Termin vor Ort!
Private Krankenversicherung Tarif wechseln
PKV-Tarifwechsel kurz erklärt
Von Team Gesundheit, aktualisiert am 20.07.2026
Beitrag sparen durch höheren Selbstbehalt
Der Selbstbehalt kann eine Möglichkeit sein, PKV-Beiträge zu reduzieren. Wer bereit ist, im Krankheitsfall einen höheren Anteil an den Arztrechnungen selbst zu tragen, zahlt im Gegenzug einen niedrigeren Beitrag. Dabei sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Wichtig für Arbeitnehmer:innen: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, aber damit auch die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Selbstbehalt.
- Steuerliche Wirkung: Ihre PKV-Beiträge für die Basisabsicherung können Sie als Sonderausgaben absetzen. Sinkt der Beitrag durch einen höheren Selbstbehalt, sinkt auch der absetzbare Betrag.
- Selbstbehalt reduzieren: Einen einmal erhöhten Selbstbehalt später wieder zu senken, gilt als Mehrleistung und zieht in der Regel wieder eine Gesundheitsprüfung nach sich.
Wie funktioniert der Wechsel?
Wer privat krankenversichert ist, kann jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Der Gesetzgeber hat dieses Tarifwechselrecht (§ 204 VVG) hauptsächlich aus zwei Gründen geschaffen: Versicherte sollen nicht ein Leben lang an einen einzigen Tarif gebunden sein und bei steigenden Beiträgen die Möglichkeit haben, den Tarif zu wechseln.
Das Gesetz legt weiterhin fest: Aufgebaute Alterungsrückstellungen zur Beitragsstabilisierung werden in voller Höhe auf den neuen Tarif angerechnet. Wechseln Sie in einen Tarif mit gleichen oder geringeren Leistungen, ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig. Wenn Sie durch einen neuen Tarif zusätzliche Leistungen erhalten, müssen Sie vor dem Wechsel eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Hier unterscheidet sich der interne Tarifwechsel zu einem Anbieterwechsel. Bei einem Anbieterwechsel können Sie nur einen Teil der aufgebauten Alterungsrückstellungen mit zum neuen Versicherer nehmen. Beim Anbieterwechsel müssen Sie außerdem in jedem Fall Gesundheitsfragen beantworten.
Schritt für Schritt: so läuft der interne Tarifwechsel ab
- Überlegen Sie zuerst, was Sie erreichen möchten: einen niedrigeren Beitrag oder mehr Leistungen. Prüfen Sie in beiden Fällen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
- Stellen Sie Leistungen, Selbstbeteiligung und Beitrag der in Frage kommenden Tarife gegenüber.
- Haben Sie sich entschieden, stellen Sie einen Wechselantrag nach § 204. Es ist nicht nötig, Ihren PKV-Tarif zu kündigen und einen neuen Tarif abzuschließen. Ihre bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen werden dann automatisch in den neuen Tarif übernommen.
Unterscheidung: Bisex- und Unisex-Tarife
In der PKV gibt es zwei Tarifarten:
- Bisex-Tarife wurden bis zum 21. Dezember 2012 abgeschlossen. Hier fließt das Geschlecht in die Beitragsberechnung ein.
- Unisex-Tarife gelten für alle Verträge ab dem 21. Dezember 2012. Männer und Frauen zahlen bei gleichem Alter und gleicher Leistung denselben Beitrag.
Wichtig für den Tarifwechsel: Wer in einem alten Bisex-Tarif versichert ist, kann grundsätzlich sowohl in andere Bisex-Tarife als auch in Unisex-Tarife wechseln. Sind Sie einmal in einen Unisex-Tarif gewechselt, können Sie nicht mehr zurück in einen Bisex-Tarif wechseln. Bedenken Sie das bei einem Wechsel.
Lohnt sich der Tarifwechsel?
Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist eine Überlegung wert, wenn Sie sich bessere Leistungen oder günstigere Beiträge wünschen. Ob es sich lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Als Faustregel gilt: Je länger Sie bereits versichert sind und je höher Ihr aktueller Beitrag, desto größer ist meist das Potenzial.
Im Vergleich zum Anbieterwechsel ist der interne Tarifwechsel besonders für Personen mit Vorerkrankungen attraktiv. Bei Kündigung und Wechsel zu einem anderen Versicherer müssen Sie eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen. Je nach Krankheitsbild müssen Sie mit Risikozuschlägen oder sogar einer Ablehnung rechnen. Bleiben Sie bei einem Versicherer und wechseln in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen, ist keine neue Gesundheitsbewertung nötig. Beachten Sie jedoch unbedingt, ob die Leistungen bei einem Tarifwechsel auch für bestehende Erkrankungen für Sie ausreichend sind.
Für verbeamtete Personen gilt das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG genauso wie für alle anderen privat Versicherten. Die Besonderheit liegt in der Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, die PKV versichert nur den verbleibenden Prozentsatz. Ein Tarifwechsel muss deshalb immer zum jeweiligen Beihilfebemessungssatz passen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der individuelle Beihilfeanspruch, die aktuelle Tarifgeneration und die persönlichen Leistungswünsche. Gerade weil die Beihilfetarife eigene Regeln haben, empfiehlt sich hier ein besonders gründlicher Vergleich der infrage kommenden Tarife.
Diese Allianz Tarife gibt es
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Sind Sie noch unsicher, ob ein Tarifwechsel Sinn macht und welcher Tarif am besten zu Ihnen passt? Dann füllen Sie einfach das kurze Formular aus. Wir helfen Ihnen in einem Beratungsgespräch weiter.
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Was möchten Sie noch zum PKV-Tarifwechsel wissen?
Wie kann ich mich zu einem Tarifwechsel beraten lassen?
Unsere Allianz Ansprechpartner:innen vor Ort sind gerne persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und besprechen Sie gemeinsam Ihre Vorstellungen und Optionen bei einem Tarifwechsel.
Was ist die Tarifwechsel-Leitlinie?
Die Tarifwechsel-Leitlinie ist ein Verhaltenskodex des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Er verpflichtet Krankenversicherer, ihre Kundinnen und Kunden beim Tarifwechsel transparent, fair und kundenorientiert zu beraten. So soll ein Wechsel einfach und ohne Nachteile für die Versicherten möglich sein. Konkret bedeutet das:
- Der Versicherer erklärt Leistungen sowie Vor- und Nachteile des neuen Tarifs verständlich.
- Alterungsrückstellungen bleiben bei einem Tarifwechsel erhalten.
- Möchte eine versicherte Person in einen Tarif mit geringeren oder gleichwertigen Leistungen wechseln, entfällt die erneute Gesundheitsprüfung. Der Versicherer kann dann keinen Risikozuschlag auf bestehende Vorerkrankungen erheben.