Gesundheitsreform und private Krankenversicherung - jetzt noch schnell wechseln?

Von Team Gesundheit, aktualisiert am 06.08.2026

Im Zuge der Gesundheitsreform steigen ab 2027 die Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stark an. Für gutverdienende Angestellte bedeutet das: höhere Beiträge und eine deutlich höhere Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).  

Gesundheitsreform 2026: Eine Ärztin im weißen Kittel im Gespräch mit einem Paar.

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 eine Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beschlossen. Beide Grenzen steigen ab Januar 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung um jeweils 300 Euro im Monat. 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt voraussichtlich von 77.400 Euro auf 84.600 Euro. Verdienen Sie als angestellte Person im Jahr 2027 brutto weniger als 84.600 Euro jährlich, können Sie nicht von der GKV in die PKV wechseln. Nur wer mit seinem Einkommen im kommenden Jahr über der neuen Grenze liegt, kann sich noch privat versichern.   

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt voraussichtlich von 69.750 Euro auf 76.500 Euro. Bis zu diesem jährlichen Einkommen werden Krankenversicherungsbeiträge berechnet. Durch die Anhebung steigt der GKV-Höchstbeitrag inklusive der gesetzlichen Pflegeversicherung auf voraussichtlich 1.390 Euro monatlich. Gutverdienende Angestellte zahlen künftig höhere Beiträge, gleichzeitig sinken die Leistungen.

Wer aktuell angestellt ist und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro verdient, kann bis spätestens 01.12.2026 in die PKV wechseln. Wenn Sie wechseln möchten, sollten Sie folgende Kündigungsfristen im Blick haben: 

  • PKV-Antrag stellen und Vertragsbeginn auf spätestens 01.12.2026 festlegen.
  • Nach Erhalt der PKV-Annahmebestätigung die GKV-Kündigung bis zum 30.09.2026 einreichen.
  • Nachweis über die neue Versicherung bis zum 30.11.2026 der GKV vorlegen.

In der PKV ist Ihr Beitrag unabhängig von politischen Entscheidungen. Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarifumfang. Ihre Leistungen sind vertraglich ein Leben lang garantiert. Das heißt, es besteht kein Kürzungsrisiko durch Gesetzesänderungen wie bei der GKV. 

Bei der Allianz Privaten Krankenversicherung erhalten Sie Leistungen, die über den GKV-Standard hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise alternative Heilmethoden, verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen oder hochwertiger Zahnersatz.

Mehr Leistungen bedeuten dabei nicht zwangsläufig deutlich höhere Kosten. Der folgende Kostenvergleich zeigt es beispielhaft im Detail.

Der Kostenvergleich gilt für einen kinderlosen, 30-jährigen Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro.

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Krankenversicherung
PKV-Beiträge pro Monat
GKV-Beiträge pro Monat
Arbeitnehmeranteil 390,62 € 648,09 €
Arbeitgeberanteil 390,62 € 613,22 €
Gesamt-Beitrag 781,24 € 1.261,31 € 
(Standard-Versicherungsschutz)

50% von 781,24 €

50% von 781,24 €

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90* und Zahn 90**: 598,39 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich: 59,20€
  • Gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 59,84 €

* Selbstbeteiligung 10% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung beträgt 500 € pro Jahr 
** Generelle Selbstbeteiligung von 10 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Arbeitgeberanteil setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Maximaler Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 508,59 € 
  • Maximaler Arbeitgeberanteil zur sozialen Pflegeversicherung: 104,63 €

Alle Werte sind Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt. 

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 € 
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmeranteil: Gesamt-Betrag abzüglich Arbeitgeberanteil

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