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Familienversicherung für Selbstständige kurz erklärt

Diese Voraussetzungen sollten Sie kennen
Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles rund um die Selbstbeteiligung in der PKV.
  • Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Von daher klingt die Familienversicherung in der GKV erstmal interessant. Bestimmte Angehörige können in der GKV kostenlos mitversichert werden, ganz ohne eigene Beiträge. Was auf den ersten Blick gut klingt, unterliegt strengen Regelungen und ist für Selbstständige oft nicht möglich. Es sei denn, Sie erfüllen die Voraussetzungen wie zum Beispiel klare Einkommensgrenzen.
  • In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es diese beitragsfreie Mitversicherung nicht. Dort braucht jedes Familienmitglied einen eigenen PKV-Vertrag. 
  • Doch die Familienversicherung ist nur einer von vielen Unterschieden zwischen GKV und PKV. Gerade für Selbstständige lohnt sich ein genauer Vergleich. Denn während sich die GKV-Beiträge nach dem Einkommen richten, hängen sie in der PKV von dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Das kann deutlich günstiger sein, wie die Beitragsbeispiele der Allianz MeinGesundheitsschutztarife im direkten Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zeigen.
  • Diese aktuellen Vorschläge zur  Gesundheitsreform sollten Sie als Selbstständiger kennen.

Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist für Selbstständige möglich, wenn die Einkommensgrenze von 565 Euro nicht überschritten wird und die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. 

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Voraussetzungen
Im Überblick
Einkommen Grenze liegt bei 565 Euro monatlich
Tätigkeit Nebenberufliche Tätigkeit; bei hauptberuflicher Selbstständigkeit keine Familienversicherung möglich
    • Eine beitragsfreie Familienversicherung ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
    • Wer bereits familienversichert ist und sich nebenberuflich selbstständig macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert bleiben. Dann müssen keine eigenen Beiträge an die GKV gezahlt werden. Entscheidend sind der zeitliche Umfang, der regelmäßige Gewinn (maximal 565 Euro/Monat) und ob daneben eine abhängige Beschäftigung besteht. Die GKV bewertet anhand des Gesamtbilds, ob die Selbstständigkeit als Neben- oder Haupttätigkeit gilt.
    • Bei diesen beiden Konstellationen ist eine Familienversicherung grundsätzlich eher möglich: Kleingewerbe mit geringen Gewinnen neben Studium oder Teilzeitjob oder eine freiberufliche Nebentätigkeit mit überschaubarem Umfang.
  • Wenn Sie selbstständig sind und Ihre Angehörigen (Partner:in, Kind) ohne eigenes Einkommen familienversichern möchten, dann kommt es auf Ihren eigenen Versicherungsstatus an:

    Ist ein selbstständiger Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, können Kinder in der Regel nicht familienversichert werden. Klären Sie das frühzeitig mit Ihrer GKV.

Bei Selbstständigen zählt der zu versteuernde Gewinn aus der Tätigkeit, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Dazu kommen weitere Einkünfte wie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung sowie steuerpflichtige Kapitalerträge (wie Zinsen bzw. Dividenden oberhalb des Sparer-Pauschbetrags). Die Umsätze allein sind nicht maßgeblich. Der Jahreswert wird ganz einfach ermittelt, indem der Jahresgewinn aus dem letzten Steuerbescheid durch 12 Monate geteilt wird.

Nachweis: Der Nachweis erfolgt über Steuerbescheide und Fragebögen. Falls Steuerbescheide noch nicht vorliegen, wird mit vorläufigen Schätzungen gearbeitet. Die Krankenversicherungen prüfen fortlaufend das Einkommen mit Fragebögen. Die gesetzliche Krankenversicherung kann bei späteren Steuerbescheiden höhere Einkünfte feststellen. Es besteht die Gefahr von Nachzahlungen.

Tipp: Die Grenzbeträge ändern sich regelmäßig. Überprüfen Sie daher mindestens jährlich Ihre Situation anhand von aktuellen Werten.

Nicht angerechnet auf die Einkommensgrenze werden: Kindergeld, Elterngeld (bis 300 Euro), Pflegegeld, BAföG (Zuschussanteil) und Wohngeld.

Wer als Selbstständiger freiwillig in der GKV versichert ist, kann bestimmte Familienangehörige noch beitragsfrei mitversichern lassen. Diese Familienmitglieder sind mitversicherbar:

  • Ehepartner:in und eingetragene Lebenspartner:in
  • Kinder (leibliche, adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder)
  • Enkelkinder (Enkel, die im Haushalt leben)
  • Die aktuelle Gesundheitsreform sieht eine Anpassung ab 2028 vor: Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird dann ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen fällig. Für Kinder gilt die kostenlose Mitversicherung weiterhin. Ausgenommen von der Neuregelung sind zudem Elternteile von Kindern unter zwölf Jahren oder Kindern mit Behinderung, Partner mit voller Erwerbsminderung, pflegende Angehörige und Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze für die Rente.

Diese Altersgrenzen und Voraussetzungen gelten für Kinder in der Familienversicherung:

  • Bis zum 18. Geburtstag gibt es generell keine weiteren Voraussetzungen.
  • Bis zum 23. Geburtstag, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist (zum Beispiel auf Arbeitssuche oder in der sogenannten "Orientierungsphase" zwischen Schule und Studium).
  • Bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet (Schule, Studium, unbezahltes Praktikum).
  • Eine Sonderregelung zum Freiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) geht über das 25. Lebensjahr hinaus:  Die Familienversicherung wird exakt um die Monate verlängert, die der Dienst gedauert hat (maximal um 12 Monate).
  • Es gibt keine Altersgrenze für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung, die sich dauerhaft nicht selbst finanziell unterhalten können (sofern die Behinderung bereits während der Familienversicherung bestand).

Für alle mitversicherten Familienmitglieder gelten strenge Bedingungen:

  • Wohnsitz: Der Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen.
  • Sie dürfen nicht selbst versicherungspflichtig (z. B. durch einen eigenen Hauptberuf) oder versicherungsfrei (z. B. als Beamter) sein.
  • Kein Einkommen über der Grenze: Maximal 535 Euro monatlich (2026).

Selbstständige haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Gerade für diese Berufsgruppe bietet die PKV entscheidende Vorteile wie individuell wählbare Leistungen, leistungsbezogene Beiträge und ein dauerhaft hohes Versorgungsniveau. Das Gute ist, dass der Abschluss einer privaten Kranken­ver­sicher­ung für Selbst­ständi­ge und Frei­beruf­ler:innen unab­hängig vom Ein­kommen möglich ist. Die Beiträge zur PKV richten sich unter anderem nach dem Einstiegsalter und den gewählten Leistungen. Somit sind die Beiträge unter Um­ständen sogar günstiger als in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicher­ung (GKV) und die Leistungen oftmals deutlich umfangreicher! Denn in der gesetzlichen Absicherung zahlen Selbstständige mit einem monatlichen Ein­kommen ab 5.812,50 Euro (Beitrags­bemessungs­grenze 2026) den Höchst­beitrag bis zu 1.261,31 Euro monatlich.

Auf den ersten Blick erscheint es nicht vorteilhaft, dass es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung gibt. Aber es lohnt sich, die Leistungen und Beiträge von GKV und PKV zu vergleichen. Im Rechenbeispiel unten sehen Sie, wie viel die Allianz Private Krankenversicherung für Eltern mit Kindern im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung kosten kann.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitrags­bemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.017,18 €

Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ohne Kind (Beitragssatz 4,2 % % von 5.812,50 €): 244,13 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Gesamtbeitrag als 30-jährige Person ohne Kinder mit einem Einkommen von 6.000 € brutto monatlich mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine klassische Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen kostenpflichtigen Tarif. Was auf den ersten Blick nachteilig klingt, bringt einen entscheidenden Vorteil: Der Versicherungsschutz lässt sich individuell auf jedes Familienmitglied zuschneiden. Dank des niedrigen Eintrittsalters sind die Beiträge für Kinder preiswert. Außerdem ist es ganz einfach, Ihren Nachwuchs auch privat zu versichern. Neugeborene sind sofort direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat versichert. Allerdings sollten Sie hierbei beachten, dass der Versicherungsschutz des Kindes nicht umfassender sein darf als der des versicherten Elternteils. Es sei denn, Sie wählen bewusst einen höherwertigen Tarif. In diesem Fall findet allerdings eine Gesundheitsprüfung für das Kind statt.

Die Voraus­setzungen sind im §198 des Versicherungs­vertrags­gesetz geregelt.

Fazit: Wann lohnt sich die private Krankenversicherung für Selbstständige mit Familie?

Wenn Sie in jungen Jahren ein hohes Einkommen haben, eine kleine Familie sind und Wert legen auf umfassende medizinische Leistungen, dann kann sich die PKV lohnen. Vor allem im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform ist es gut zu wissen, dass die Leistungen der PKV vertrag­lich ein Leben lang garantiert sind. Hierzu zählen (je nach Tarif) Zahnleistungen wie höherwertiger Zahnersatz, alternative Heilmethoden und verkürzte Wartezeiten und direkter Zugang zu Fachärzten und -ärztinnen. Die vereinbarten Leistungen dürfen - anders als in der GKV - nicht reduziert werden. Mehr Leistung bedeutet dabei nicht automatisch höhere Kosten, wie das Beitragsbeispiel zeigt. Ein Kostenvergleich und eine seriöse Beratung sind auf alle Fälle sinnvoll, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Der Wechsel in die PKV kann auch sinnvoll sein, wenn die Summe der Beiträge höher sind als in der GKV. Und das nicht nur aufgrund der oftmals umfangreicheren medizinischen Leistungen für sich und Ihre Familie. Zudem können Sie bei bestimmten Anbietern, wie der Allianz Privaten Krankenversicherung, eine hohe Beitragsrückerstattung erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnungen einreichen.

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Elternzeit & Selbstständig: Was gilt für die Krankenversicherung?

  • Sind Sie vor der Geburt Ihres Kindes gesetzlich krankenversichert? Dann wird unterschieden, ob Sie freiwillig gesetzlich versichert sind (ohne Familienversicherung). Selbstständige sind dann grundsätzlich nicht beitragsbefreit (im Gegensatz zu Angestellten). Außerdem wird ein Mindesbeitrag fällig, wenn Sie während der Elternzeit kein Einkommen erzielen.
  • Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert ist, können Sie für die Zeit der Elternzeit in dessen kostenlose Familienversicherung wechseln. Dafür gelten dann wieder diese Voraussetzungen: Einkommensgrenze bei ⁠565 Euro im Monat (gilt für 2026) und die selbstständige Tätigkeit darf nur nebenberuflich weitergeführt werden. Ihre eigene Mitgliedschaft ruht dann beitragsfrei.
  • Sind Sie privat krankenversichert? Dann ändert sich nichts an der Beitragszahlung. Die Beiträge müssen in der Regel in voller Höhe weitergezahlt werden.
  • Bei den Allianz Tarifen MeinGesundheitsschutz erhalten Sie besondere Vorteile: Sechs Monate Beitrags­befreiung bei Eltern­geld­bezug bzw. Eltern­zeit sowie sechs Monate Beitrags­befreiung bei Versicherung von Kindern (sechs Monate ab Geburt des Kindes). Weitere Vorteile finden Sie unter:

Was gilt bei Selbstständigkeit im Ausland?

Wer als Selbstständige:r im Ausland arbeitet und die Familie mitnehmen möchte, kann sie dort nicht kostenlos mitversichern. Der Grund: Die beitragsfreie Familienversicherung ist eine Besonderheit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: Im Ausland braucht jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel, wenn Sie nur vorübergehend ins EU-Ausland gehen möchten.

Was gilt für mitversicherte Partner bei Scheidung?

Bei einer Scheidung fällt die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weg. Das bedeutet: Wer bisher über den Partner beitragsfrei mitversichert war, muss sich nach der Scheidung selbst versichern und eigene Beiträge zahlen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt das keine Rolle, weil dort ohnehin jede Person ihren eigenen Vertrag hat. Es gibt keine beitragsfreie Mitversicherung.

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