Veränderungen bei den Kalkulationsgrundlagen haben folgende Auswirkungen auf den Beitrag:
Rechnungszins: Mit steigendem Alter steigen in der Regel auch die Krankheitskosten. Um diesen Effekt auszugleichen, wird in den meisten Tarifen bei Erwachsenen eine Alterungsrückstellung gebildet. Diese Alterungsrückstellung wird über die Vertragslaufzeit wieder abgebaut und wirkt alterungsbedingten Beitragssteigerungen entgegen. Der Rechnungszins gibt an, wie diese Alterungsrückstellung verzinst wird. Eine Senkung des Rechnungszinses bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Erhöhung des Rechnungszinses eine Beitragssenkung.
Sterbewahrscheinlichkeiten: Aus den Sterbewahrscheinlichkeiten ergibt sich die Lebenserwartung. Die Lebenserwartung wirkt sich auf die erwartete Laufzeit des Vertrages aus. Eine Senkung der Sterbewahrscheinlichkeiten entspricht einer Erhöhung der Lebenserwartung und bewirkt somit eine Beitragserhöhung. Eine Erhöhung der Sterbewahrscheinlichkeiten entspricht einer Senkung der Lebenserwartung und bewirkt damit eine Beitragssenkung.
Stornowahrscheinlichkeiten: Die Stornowahrscheinlichkeiten bilden das Kündigungsverhalten der Versicherten ab. Die Stornowahrscheinlichkeiten wirken sich auf die erwartete Laufzeit des Vertrages aus. Eine Senkung der Stornowahrscheinlichkeiten bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Erhöhung der Stornowahrscheinlichkeiten eine Beitragssenkung.
Kopfschäden: „Kopfschaden“ ist ein feststehender technischer Begriff aus der Krankenversicherungsmathematik. Die Kopfschäden spiegeln die Versicherungsleistungen wider, die auf eine versicherte Person pro Jahr in einem Tarif durchschnittlich entfallen. Eine Erhöhung der Kopfschäden bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Senkung der Kopfschäden eine Beitragssenkung.
Der Rechnungszins, die Sterbewahrscheinlichkeiten und die Stornowahrscheinlichkeiten sind in der Regel nicht beitragsrelevant, wenn in einem Tarif keine Alterungsrückstellung aufgebaut wird.
Bei der Kalkulation der Beiträge werden die Kalkulationsgrundlagen wie zum Beispiel Sterbewahrscheinlichkeiten, Kopfschäden und Stornowahrscheinlichkeiten für jedes einzelne Alter getrennt festgelegt. Es können sich daher für verschiedene Alter sehr unterschiedliche Abweichungen ergeben. Dabei kann es beispielsweise auch vorkommen, dass es in einigen Altern zu einer Senkung, in anderen Altern zu einer Erhöhung einer Kalkulationsgrundlage kommt.
Die Höhe der individuellen Beitragsanpassung entspricht nicht dem Auslösenden Faktor, der auf einer Durchschnittsbetrachtung der Versicherungsleistungen bzw. der Sterbewahrscheinlichkeiten der jeweiligen Beobachtungseinheit beruht.
Die prozentuale Beitragsänderung jedes Einzelnen hängt zudem in starkem Maße von der Höhe des individuellen Beitrags ab. Ist zum Beispiel in einem Tarif für 55-jährige ein Mehrbeitrag von 50 Euro im Monat notwendig, um die zukünftigen Leistungen zu decken, dann steigt der Beitrag für 55-jährige Neukunden von beispielsweise 500 Euro auf 550 Euro. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 10 Prozent. Ist ein 55-jähriger Kunde in diesem Tarif dagegen schon sehr lange versichert und zahlt deshalb bislang nur 250 Euro, führt die gleiche absolute Erhöhung von 50 Euro zu einer prozentualen Steigerung von 20 Prozent.