Die Beitrags­anpassung im Überblick

Private Kranken­versicherung

Die Beitragsanpassung einfach erklärt: In einem kurzen Film erfahren Sie schnell und verständlich erklärt, wann und warum eine Beitrags­anpassung erforderlich ist.

Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Versicherten: Im Zusammen­hang mit einer Beitrags­anpassung erreichen uns unter­schied­liche Anfragen von Kundinnen und Kunden. Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten über­sicht­lich zusammen­gestellt.

Info-Videos zur Beitrags­anpassung: Allianz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklären in kurzen Filmen zu den Themen Tarifwechsel, Spitzenmedizin und Gut aufgehoben bei der Allianz verständlich und persönlich, was vielen Kundinnen und Kunden im Zusammen­hang mit einer Beitrags­anpassung wichtig ist.

Ihre private Krankenversicherung: Eine gute Entscheidung. Wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt. Mit starken Leistungen und Service­angeboten für das Wichtigste im Leben: Ihre Gesundheit.

Gut zu wissen: Um möglichst viele Fragen unserer Versicherten leicht verständlich beantworten zu können, nutzen wir auf dieser Webseite zum Teil eine vereinfachte Darstellung. Bitte beachten Sie deshalb auch die Zusatz­informationen zu Ihrer Beitrags­anpassung.

In die Berechnung unserer Beiträge fließen verschiedene Größen ein, wie die Ausgaben für medizinische Leistungen oder der Rechnungs­zins.

Der Gesetz­geber verpflichtet alle privaten Kranken­versicherer, die Rechnungs­grundlagen jährlich zu überprüfen und die Beiträge ggf. an die geänderten Bedingungen anzupassen. Eine Anpassung ist deshalb manchmal leider notwendig, sichert Ihnen aber Ihr erst­klassiges Leistungs­paket.

Um einen besseren Einblick in das Thema zu erhalten, erläutert Ihnen unser Verant­wort­licher Aktuar die wichtigsten Hinter­gründe einer Beitrags­anpassung in einem kurzen Video.

Warum steigen die Gesundheitskosten in Deutschland so stark?

Die allgemeine Kostensteigerung betrifft nicht nur privat Krankenversicherte, sondern die gesamte Bevölkerung. Von 2013 bis 2023 sind die Gesundheitsausgaben pro Kopf von 3.902 Euro auf 6.013 Euro gestiegen (Quelle: Destatis: Entwicklung der Gesundheitsausgaben). Die Zahl der jährlichen Arztbesuche hat sich seit Beginn der 1990er Jahre nahezu verdoppelt und liegt mittlerweile bei etwa 10 pro Person und damit deutlich über beispielsweise Schweden und Norwegen mit 3 bis 4 pro Person (Quelle: OECD: Health at a Glance 2007; Health at a Glance Europe 2024). Gesundheitspolitische Entscheidungen, wie die Ausweitung der Pflegeleistungen oder die Krankenhausreform, haben bereits zu spürbaren Mehrausgaben im Gesundheitswesen geführt. Es wird erwartet, dass künftig zusätzliche Kosten entstehen. Darüber hinaus gibt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern besonders viel Geld für Gesundheit aus. Laut OECD sind die Ausgaben pro Person in Deutschland höher als in jedem anderen EU-Land, was die finanzielle Belastung des deutschen Gesundheitssystems zusätzlich verdeutlicht. Außerdem stiegen die Beihilfeausgaben von 2022 bis 2024 im Bund um 14,8 % auf ca. 6,6 Mrd. EUR und in den Ländern um 22,6 % auf ca. 13,8 Mrd. EUR (Quelle: Deutscher Bundestag: WD 6 – 3000 – 038/25).

Warum steigt mein Beitrag?

Die wachsenden Kosten im Gesundheitssystem beeinflussen die Leistungsausgaben. In der Privaten Krankenversicherung stiegen u. a. die Ausgaben für Zahnarztbehandlungen und besonders deutlich für ambulante Behandlungen und Leistungen (Arzneimittel, Heilmittel wie Ergo- und Physiotherapie) sowie für allgemeine Krankenhausleistungen (Quelle: PKV-Verband: Warum steigt mein PKV-Beitrag 2026?). Dies und weitere Faktoren wie Teuerungen durch den medizinischen Fortschritt bedingen einen Anstieg der Ausgaben für die Versichertengemeinschaft eines Tarifs – selbst, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen oder den Tarif erst kürzlich abgeschlossen haben. Bei einer Anpassung müssen nach dem Gesetz alle Kalkulationsgrundlagen berücksichtigt werden, wie z. B. Lebenserwartung oder Rechnungszins. Die Überprüfung muss jährlich erfolgen, was zu wiederholten Beitragsänderungen führen kann.

Erhöhen sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung stärker als in der Gesetzlichen Krankenversicherung?

Zwischen 2005 und 2025 haben sich die Beiträge für Vollversicherte in der Privaten Krankenversicherung um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr erhöht. Der Anstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung lag bei 3,8 Prozent (Quelle: WIP: Entwicklung der Prämien- und Beitragseinnahmen in PKV und GKV – Aktualisierung 2024/2025). Der monatliche Höchstbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung stieg in der GKV von ca. 1.174 EUR im Jahr 2025 um 7,4 % auf 1.261 EUR im Jahr 2026 für kinderlose Versicherte. Zudem zahlen freiwillig gesetzlich Versicherte für ihren Gesundheitsschutz weitaus mehr, da sie gegebenenfalls für ein höheres Leistungsniveau private Zusatzversicherungen abgeschlossen haben.

Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung bildet die Private Krankenversicherung Rückstellungen für steigende Gesundheitskosten im Alter. Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung berücksichtigen daher bereits Auswirkungen künftiger demographischer Entwicklungen, wohingegen bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung diese Entwicklung nicht eingepreist ist.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird das Umlageverfahren angewendet. Hierbei werden alle Einnahmen einer Zeitperiode zur Deckung aller Ausgaben der gleichen Periode verwendet. Probleme ergeben sich bei diesem Finanzierungsverfahren durch die veränderte Altersstruktur der Bevölkerung. Zum einen führt ein immer höher werdender Anteil von Seniorinnen und Senioren zu steigenden Durchschnittsausgaben. Zum anderen nimmt der Anteil der aktiv Beschäftigten ab, während der Anteil der gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentner mit reduzierter Beitragszahlung steigt. Allein deshalb wird es erhebliche Beitragssteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung geben.

Warum steigen die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung?

Zwischen 2014 und 2024 haben sich die Leistungsausgaben in der Pflegepflichtversicherung von circa 880 Millionen auf 2,8 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. 2024 waren die Leistungsausgaben der Pflegepflichtversicherung 12,5 Prozent höher als 2023.

Dabei steigt die Zahl an Empfangsberechtigten. 2014 bezogen etwa 169.000 Personen Leistungen der Pflegepflichtversicherung. 2024 waren es 379.000 – eine Folgewirkung der Reformgesetzgebung von 2017, wonach mehr Versicherte als pflegebedürftig eingestuft werden. Außerdem stiegen die Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim stark.

Mehrleistungen durch die Pflegereformgesetze der Jahre 2023 und 2024 wirken sich vor allem für Versicherte ohne Beihilfeanspruch aus. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 01.01.2024 wurden die Leistungen der ambulanten Pflege um 5 Prozent sowie zum 01.01.2025 alle Leistungen inklusive der ambulanten Pflege um 4,5 Prozent erhöht.

Insgesamt wurde in den letzten Jahren der Leistungsumfang der Pflegeversicherung erheblich erweitert. Diese Verbesserungen bieten eine spürbare Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (Quelle: PKV-Verband: Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung 2026).

Warum steigen die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung?

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Pflegeleistungen stark ausgeweitet. Aus drei Pflegestufen wurden 2017 fünf Pflegegrade und ein umfassender neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde definiert. Dadurch werden heute wesentlich mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft.

Von Ende 2016 bis Ende 2024 hat sich die Zahl der Leistungsbeziehenden der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland verdoppelt. Ende 2016 waren ca. 2,75 Millionen Menschen pflegebedürftig, Ende 2024 waren es ca. 5,64 Millionen. Auch in der Pflegezusatzversicherung erhalten inzwischen deutlich mehr Versicherte Leistungen. Um diese erweiterten Leistungen langfristig sicherzustellen, kann es zu Beitragsanpassungen kommen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung PKV – Stand 21. August 2025; PKV-Verband: 4 Gründe, warum die Beiträge von Pflegezusatzversicherungen steigen).

Warum wird mein Beitrag erhöht, obwohl ich keine Rechnung eingereicht habe?

Die Höhe des Beitrags hängt von den Leistungsausgaben aller versicherten Personen ab (getrennt nach Alter, Tarif und in den Bisex-Tarifen auch nach Geschlecht). Bei der Berechnung werden die Kosten der Versichertengemeinschaft eines Tarifs zugrunde gelegt. Dabei ist nicht entscheidend, wie viele Leistungen einzelne Versicherte in Anspruch genommen haben. Diese individuelle Betrachtung würde dem Versicherungsgedanken widersprechen.

Das bedeutet: Auch wenn Sie wenige oder keine Leistungen in Anspruch nehmen, können wir auf eine Anpassung Ihrer Beiträge nicht verzichten. Wir verstehen, dass dies frustrierend sein kann. Ein verantwortungsvoller Umgang aller Versicherten mit Versicherungsleistungen trägt jedoch dazu bei, dieses System stabil zu halten.

Sofern Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, haben Sie mit unserer attraktiven Beitragsrückerstattung – dem Bonus-Programm – die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Beiträge zurückzuerhalten.

Warum können sich meine Beiträge mehrmals im Jahr ändern?

Bei uns gibt es für die Tarife der Kranken­versicherung und der Pflege­pflicht­versicherung unter­schied­liche Anpassungs­termine: Die meisten Tarife der Kranken­versicherung und die Tarife der Pflege­pflicht­versicherung werden zum 1. Januar angepasst, die Tarife der Kranken­versicherung für Beihilfe­berechtigte hingegen zum 1. Mai. Darüber hinaus gab es in der Pflege­pflicht­versicherung in der Vergangenheit mehrfach gesetzliche Änderungen zu unter­schied­lichen Zeitpunkten im Jahr, die sich auf die Beiträge auswirkten.

Wie wirkt sich die Beitragsanpassung auf einen Risikozuschlag aus?

Mit dem Risiko­zuschlag decken wir ein erhöhtes Krankheits­risiko ab. Dabei bleibt der Anteil des Risiko­zuschlags im Vergleich zur Grund­prämie gleich. Um dies zu gewähr­leisten, wird der Risiko­zuschlag entsprechend der prozen­tualen Höhe der Beitrags­änderung mit angepasst (§ 203 Abs. 2 Versicherungs­vertragsgesetz (VVG)). Der prozen­tuale Anteil des Risiko­zuschlags zum Gesamt­beitrag bleibt so unverändert.

Warum wird meine Selbstbeteiligung erhöht?

Viele unserer Tarife sehen eine beitragsreduzierende Selbstbeteiligung vor. Durch die Inflation verliert diese aber an Wert. Um dem entgegenzuwirken und Beitragserhöhungen zu begrenzen, ist eine Anpassung der Selbstbeteiligung erforderlich.

Der Gesetzgeber verpflichtet uns jährlich zu prüfen, ob wir die Beiträge anpassen müssen. Dabei dürfen auch absolute Selbstbehalte angepasst werden. Dies ist in § 203 Absatz 2 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz und § 155 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. 

Weitere Infos zur Änderung der Selbstbeteiligung und betroffene Tarife finden Sie unter: allianz.de/info-kranken

Wie werden die Beiträge im Standard- und Basistarif angepasst?

Die Beiträge für den Standard- und Basistarif, sowie eventuelle Beitragsanpassungen, werden vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. festgelegt. Die Anpassung der Beiträge im Standard- und Basistarif erfolgt auf Grundlage der Versicherungsbedingungen.

Beitragsanpassungen im Standard- und Basistarif sind notwendig, wenn die Versichertengemeinschaft insgesamt mehr Leistungen in Anspruch genommen hat als ursprünglich kalkuliert wurde oder sich die kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten, die in den Tarifen berücksichtigt wurden, verändert haben. Diese Anpassungen dienen dazu, die finanzielle Stabilität des Tarifs zu gewährleisten und sicherzustellen, dass auch künftig allen Versicherten ein angemessener Versicherungsschutz zur Verfügung steht.

Im Standardtarif ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Im Basistarif ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie den durchschnittlichen Zusatzbeitrag begrenz. Wenn der Gesetzgeber hier Änderungen vornimmt, kommt es auch zu einer Anpassung des Beitrags im Standard- / Basistarif.

Wie werden die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung angepasst?

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. kalkuliert die Nettobeiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Da es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif handelt, betrifft eine Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung alle Privatversicherten in Deutschland. Durch gesetzliche Reformen wurde der Leistungsumfang der Pflegeversicherung in den vergangenen Jahren erweitert. Folglich sind die Kosten gestiegen, was sich auch auf die Beiträge auswirkt. Weitere Infos zum Pflegepflichtversicherung finden Sie hier.

Wird der neue Beitrag automatisch von meinem Konto abgebucht?

Ihren neuen Beitrag ziehen wir bei erteilter Einzugs­ermächtigung ein. Ansonsten bitten wir Sie, Ihren Dauer­auftrag zu ändern beziehungsweise den neuen Beitrag zu überweisen. Werden Ihre Beiträge für einen Mehrmonats­zeitraum zu einem anderen Termin abgebucht, erfolgt eine Zwischen­abbuchung zum Änderungs­termin.

Wie legt die Allianz Beiträge am Kapitalmarkt an?

Unsere Versicherten zahlen in jüngeren Jahren einen höheren Beitrag, als in diesem Alter nötig wäre. Dieses Geld legen wir am Kapital­markt an und gleichen damit die im Alter steigenden Leistungs­ausgaben aus. Das heißt, unsere Beiträge sind so kalkuliert, dass sie nicht durch das Älterwerden steigen.

Erzielen wir höhere Zinsen als kalkuliert, sparen wir diese Gelder ebenfalls für Sie an und nutzen sie ab Ihrem 65. Geburtstag, um notwendige Beitrags­erhöhungen so weit wie möglich auszu­gleichen beziehungsweise abzu­mildern. Wichtig für Sie als Kundin / Kunde ist deshalb die sogenannte Netto­verzinsung. Diese lag im Geschäftsjahr 2024 bei der Allianz Private Kranken­versicherung mit 3,57 Prozent deutlich über dem Markt­durchschnitt.

Was unternimmt die Allianz im Leistungsmanagement, um Beitragserhöhungen entgegenzuwirken?

Wir arbeiten aktiv daran, die steigenden Kosten im Gesundheits­wesen für unsere Kundinnen und Kunden abzumildern und damit die Beiträge auch in Zukunft möglichst stabil zu halten.

Hierzu führen wir ein Leistungs­management durch. Dies beinhaltet insbesondere

  • eine gewissen­hafte Prüfung der Rechnungen zum Schutz der Versicherten­gemeinschaft vor finanziellen Schäden,
  • die Nutzung von Regress­möglich­keiten gegenüber anderen Kosten­trägern, etwa bei fremd verschuldeten Unfällen,
  • sowie Kooperationen mit heraus­ragenden Partnern auf dem Gesundheitsmarkt, um gegebenenfalls Rabatte zu generieren.

Was unternimmt die Allianz im Gesundheitsmanagement, um Beitragserhöhungen entgegenzuwirken?

Auch unser kunden­orientiertes Gesund­heits­management trägt dazu bei, die steigenden Kosten im Gesund­heits­wesen für unsere Kundinnen und Kunden abzumildern und damit die Beiträge auch in Zukunft möglichst stabil zu halten. Hierzu zählen unsere Services:

  • Reha-Vermittlung: Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung und der Organisation der Anschluss­heil­behandlung (AHB) – ambulant wie stationär.
  • Partnerkliniken Knie-Hüfte: Hier können wir Bearbeitungs­prozesse verein­fachen und somit Verwaltungs­kosten einsparen. Wir unterhalten bundes­weite Klinik­partner­schaften mit ausgewiesenen Spezialistinnen und Spezialisten für Knie- und Hüft­operationen mit qualitäts­geprüfter individueller Betreuung.
  • Patientenbegleiter: Wir vermeiden Folgekosten durch eine telefonische Betreuung vor, während und nach einem stationären Krankenhaus­aufenthalt oder in schwierigen Krankheits­situationen.
  • Arzneimittel: Durch den Allianz Arzneimittelservice mit Direkt­abrechnung sparen wir Verwaltungs­kosten ein. Zudem thematisieren wir die Vorteile von wirkstoff­gleichen aber günstigeren Arznei­mitteln, sogenannten Generika, zum Beispiel in der Leistungs­abrechnung. Auch dämpfen wir die Kosten für Arznei­mittel durch die Ausschöpfung der gesetzlich möglichen Rabattierung.

Wir kooperieren mit namhaften Unter­nehmen der Hilfsmittelbranche und kümmern uns darum, dass unsere Versicherten qualitativ sehr gut versorgt sind – und das zu attraktiven wirtschaft­lichen Bedingungen:

Was kann ich für stabilere Beiträge tun?

Holen Sie sich vor geplanten umfangreichen Operationen eine Zweitmeinung ein, vor allem bei orthopädischen Eingriffen. Die Expertinnen und Experten unseres Partners BetterDoc stehen Ihnen hierfür gern zur Verfügung. Kontrollieren Sie Ihre Rechnungen und kommen Sie bei Unstimmigkeiten und Fragen auf uns zu. Prüfen Sie, ob Ihr Arztbesuch notwendig ist. Im internationalen Vergleich ist die Anzahl der Arztbesuche in Deutschland hoch (Quelle: OECD: Health at a Glance Europe 2024). 

Immer mehr Versicherte sind in den letzten Jahren zudem bereits aktiv geworden und fragen in der Arztpraxis bei Arzneimitteln nach günstigeren Alternativen (Generika) zu teuren Originalpräparaten. Jedes Rezept kann dabei helfen, Geld zu sparen und damit Ihre Beiträge stabiler zu halten. 

Außerdem bieten wir kostenlose Gesundheitsservices an, die medizinische Unterstützung, Therapieangebote und Behandlungsprogramme umfassen. Ausführliche Infos finden Sie unter: gesundheitswelt.allianz.de/services

Wie entwickeln sich die Beiträge bei anderen privaten Krankenversicherern?

Grund­sätz­lich ist jeder Kranken­versicherer von der Kosten­entwicklung im Gesundheits­wesen betroffen. Früher oder später müssen daher alle Unter­nehmen ihre Beiträge anpassen.

Auch wenn ein Unter­nehmen in einem Jahr bei einigen Tarifen die Beiträge stabil halten kann – weil die jährliche Ausgaben­gegenüber­stellung keine zwingende Anpassung erfordert – summiert sich doch diese Steigerung im nächsten Jahr zu voraus­sichtlich weiterhin steigenden Ausgaben. Eine kurzfristige Verschiebung der Beitragsanpassung führt dann zu einer erhöhten Beitragsentwicklung.

Bitte bedenken Sie deshalb: Wenn Sie Beiträge verschiedener Unter­nehmen vergleichen, erhalten Sie immer nur eine Moment­aufnahme. Aus diesem Grund ist für einen Vergleich eine lang­fristige Betrachtung der Beitrags­stabilität des Versicherungs­unternehmens erforderlich.

Wichtig ist auch, dass sich Beitrags­unterschiede allein durch unter­schied­liche Leistungen ergeben können. Prüfen Sie daher die Angebote anderer Anbieter genau auf deren Leistungsumfang.

Warum kommt es zu Anpassungen trotz Unternehmensgewinnen?

Anpassungen resultieren aus den gestiegenen Leistungs­ausgaben in den einzelnen Tarifen und stehen nicht in unmittel­barem Zusammen­hang mit dem Betriebs­ergebnis. Im Allgemeinen werden Überschüsse erzielt. Aber dennoch müssen die Beiträge in verschiedenen Tarifen erhöht werden. Auch in Jahren mit sehr guten Geschäfts­ergebnissen kann es deshalb zu Beitrags­erhöhungen kommen. Trotzdem profitieren alle Kundinnen und Kunden von den hohen Überschüssen, da diese nach gesetz­lichen Vorschriften überwiegend den Versicherten zugeführt werden.

Können Tarife „vergreisen“?

Versicherungen in nicht mehr zum Verkauf angebotenen ("geschlossenen") Tarifen fehlt natürlich der Neuzugang junger Versicherter. Deshalb besteht vielfach die Sorge, dass die betroffenen Tarife "vergreisen" und es zu stärkeren Beitrags­steigerungen kommen wird. Diese Sorge ist aber aufgrund des speziellen Prinzips, nach dem Beiträge in der Privaten Kranken­versicherung kalkuliert werden, unbegründet. Das sogenannte Anwartschafts­deckungs­verfahren beugt dem vor.

Der Beitrag beim Kapital- oder Anwartschafts­deckungs­verfahren in der Privaten Krankenversicherung enthält einen Anteil für Rücklagen für das im Alter steigende Krankheits­risiko in Form einer Alterungs­rückstellung. Diese beugt dem demo­graphischen Wandel und dem Älterwerden der Versicherten vor.

Somit gibt es in der Privaten Kranken­versicherung grund­sätzlich auch keine Verschiebung der Beiträge auf andere Generationen. Versicherungs­mathematisch bringt jeder Jahrgang die Krankheits­kosten für seinen Jahrgang auf. Die älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht auf die Zahlungs­fähigkeit der jüngeren Generation angewiesen. Die "Vergreisung" von Tarifen, d.h. ein immer älter werdender Bestand, ist also kein Problem. Durch das oben beschriebene Vorgehen wirkt sie sich grundsätzlich nicht negativ auf die Beiträge aus. Auch für den Neuzugang geschlossene Tarife verlaufen daher nicht notwendiger­weise schlechter als vergleich­bare Tarife, die weiterhin verkauft werden.

Was ändert sich für mich mit der Rente / Pension?

Für Sie als Rentnerin / Rentner gibt es zwei gute Nachrichten. Erstens bleibt Ihr Versicherungs­schutz bei Renten­beginn wie vereinbart bestehen. Zweitens werden Sie ab dem vollendeten 60. Lebensjahr / 65. Lebensjahr in der Regel entlastet, da bestimmte Zuschläge entfallen beziehungsweise eine eventuell abge­schlossene  Beitragsentlastung (Vorsorgekomponente V, MeineBeitragsentlastung) greift. 

Falls Sie nicht mehr erwerbs­tätig sind, können Sie außerdem auf den Kranken­tagegeld­schutz verzichten und so den entsprechenden Beitrag sparen.

Auch für Pensionäre und Pensionärinnen gibt es gute Nachrichten: Mit der Pensionierung kann sich der Beihilfebemessungssatz erhöhen. Dadurch reduziert sich dann der Beitrag zur Krankenversicherung entsprechend.

Was bewirkt der gesetzliche Beitragszuschlag (BTZ)?

Der BTZ wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr erhoben. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der Zuschlag, wodurch der Beitrag sinkt.

Ab dem 65. Lebensjahr verwenden wir die aus dem BTZ angesammelten Mittel zum teilweisen oder vollständigen Ausgleich notwendiger Beitragserhöhungen. Wie lange der Beitrag stabil bleibt, hängt davon ab, wie viele Gelder mit dem BTZ angesammelt werden konnten. Je kürzer die Ansparzeit der jeweiligen Person war, desto kürzer ist auch die Phase der Beitragsstabilität. Die Mittel können wir nur soweit einsetzen, wie sie auch vorhanden sind – eine Garantie, dass keine weiteren Beitragserhöhungen mehr anfallen, gibt es also nicht.

Wenn ab dem 80. Lebensjahr noch freie Mittel aus dem BTZ vorhanden sind, kann es sogar zu einer Beitragssenkung kommen.

Erhalte ich einen Beitragszuschuss durch die Deutsche Rentenversicherung?

Ab Rentenbeginn gibt es keinen Arbeit­geber mehr – folglich entfällt der bisherige Zuschuss des Arbeit­gebers zur Kranken­versicherung. Stattdessen zahlt Ihr Renten­versicherungs­träger einen Zuschuss, wenn Sie eine gesetz­liche Rente beziehen.

Als privat versicherte Person haben Sie Anspruch auf einen Beitrags­zuschuss durch Ihre Deutsche Renten­versicherung. Dieser Zuschuss wird monatlich bezahlt. Er berechnet sich vergleich­bar mit dem Zuschuss, der für Rentnerinnen und Rentner gezahlt wird, die freiwillig in der Gesetz­lichen Kranken­versicherung versichert sind.

Dabei gilt es Folgendes zu beachten: Privat Krankenversicherte erhalten als Zuschuss die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss darf die Hälfte des kompletten Beitrages zur privaten Kranken­versicherung nicht übersteigen.

Um den Beitrags­zuschuss zu erhalten, müssen Sie diesen fristgerecht beantragen. Das machen Sie direkt bei Renten­antrag­stellung bei der Deutschen Renten­versicherung – jedoch spätestens drei Monate nach Rentenbeginn. Weitere Infos finden Sie in unserem Ratgeber: Rentenalter Tipps zur privaten Krankenversicherung.

Erhalte ich als beihilfeberechtigte Rentnerin / beihilfeberechtigter Rentner einen Beitragszuschuss?

Auch beihilfe­berechtigte Rentnerinnen und Rentner können einen Beitrags­zuschuss für die private Kranken­versicherung beantragen. So lange die gewährten Zuschüsse nicht bestimmte Grenzhöhen überschreiten, haben diese keine Auswirkungen auf den Beihilfe­anspruch. Beihilfe­berechtigte Rentnerinnen und Rentner sollten sich vorab bei ihrer Beihilfe­stelle informieren, ob sich die Zuschüsse auf den Beihilfe­anspruch auswirken.

Was passiert mit der Krankentagegeldversicherung in der Rente?

Da Sie als Rentnerin oder als Rentner in der Regel nicht mehr erwerbs­tätig sind, entfällt auch Ihre Kranken­tagegeld­versicherung – falls Sie eine abge­schlossen haben. Wir schreiben Sie bei Erreichen der Regel­alters­rente an, befragen Sie und beenden gegebenenfalls Ihre Versicherung. Diese Beendigung können Sie auch rückwirkend einfordern, durch den Nachweis Ihres Renten­bezuges. Ihr Beitrag zur Privaten Kranken­versicherung reduziert sich entsprechend um den Beitrag für Ihre Kranken­tagegeld­versicherung.

Wie kann ich frühzeitig vorsorgen, um meine Beiträge im Alter zu reduzieren?

Mit einem Beitragsentlastungstarif können Sie eine garantierte Beitrags­entlastung im Alter vereinbaren.

Ob sich ein Wechsel in einen anderen Tarif – zum Beispiel mit Abstrichen beim Leistungs­umfang – tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab.

Kann ich meinen Beitrag reduzieren? Was muss ich bei einem Tarifwechsel beachten?

Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif der Allianz Private Kranken­versicherung mit einem günstigeren Beitrag zu wechseln. Kündigungsfristen sind unerheblich: Sie können Ihren Tarif zum ersten Tag des folgenden Monats wechseln. Ein Wechsel in einen Tarif mit gleichen oder geringeren Leistungen erfolgt ohne Gesundheits­prüfung.

Gesundheitsprüfung / Risikozuschlag / Leistungsausschluss

Die Rückkehr in Ihren vorherigen, gegebenen­falls leistungs­stärkeren Tarif ist nur mit einer erneuten Gesundheits­prüfung möglich. Wenn der neue Tarif umfassendere Leistungen, sogenannte Mehr­leistungen, beinhaltet, kann eine Gesundheits­prüfung notwendig werden. Dabei kann wegen bestehender Erkrankungen ein Risiko­zuschlag für die Mehr­leistungen erhoben werden. Alternativ können Sie gegebenen­falls auch einen Leistungs­ausschluss für die Mehr­leistungen vereinbaren.

Erhöhung Selbstbehalt

Ein günstigerer Tarif kann eine Erhöhung des Selbst­behalts bedeuten. In diesem Umfang müssten Sie dann Aufwendungen für Leistungen selbst tragen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Ihren Beitrag zur Kranken­versicherung können Sie steuerlich geltend machen. Mit einem Wechsel in einen günstigeren Tarif könnte sich die Höhe der steuer­lichen Abzugs­fähigkeit Ihrer Beiträge nachteilig ändern.

Arbeitgeberzuschuss / Zuschuss durch die Rentenversicherung

Durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif reduziert sich gegebenenfalls ggf. der Zuschuss durch die Rentenversicherung beziehungsweise der Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für Alterungsrückstellungen beziehungsweise eine vereinbarte Beitragsentlastung im Alter verwendet.

Welche Konsequenzen hat der Wechsel von einem Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif?

Der Wechsel von einem Unisex-Tarif (= geschlechtsunspezifisch kalkulierter Tarif) zurück in einen Bisex-Tarif (geschlechtsspezifisch kalkulierter Tarif) ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Für die Grundabsicherung im Alter steht dann auch nur der brancheneinheitliche Basistarif zu Verfügung. Eine Absicherung im Standardtarif ist nach einem Wechsel in einen Unisex-Tarif nicht mehr möglich.

Kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

Nach einer Beitrags­erhöhung haben Sie für die betroffenen Tarife ein außer­ordent­liches Kündigungs­recht. Bitte überlegen Sie diesen Schritt gründlich, da Sie durch eine Kündigung bisher erworbene Rechte aufgeben. Wir möchten Sie auf folgende Punkte hinweisen, die bei einem Wechsel des Kranken­versicherers für Sie erheb­liche Konse­quenzen haben können:

  • Ein neuer Kranken­versicherer berechnet die Beiträge auf der Grundlage des erreichten Alters und Ihres aktuellen Gesundheits­status.
  • Im Falle eines Wechsels verlangt der neue Kranken­versicherer deshalb eine Gesundheits­prüfung von Ihnen. Unter Umständen müssen Sie dann Risiko­zuschläge zahlen oder Leistungs­ausschlüsse vereinbaren. Je nach Versicherer werden auch erneute Warte­zeiten für Versicherungs­leistungen vereinbart.
  • Sie können nur in sogenannte Unisex-Tarife aufgenommen werden. Wenn Sie in Bisex-Tarifen (das sind Tarife, die getrennt nach Geschlecht berechnet werden) versichert sind, verzichten Sie somit auf Bisex-Rechte, wie z.B. das Wechsel­recht in den Standard­tarif. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Standard­tarif weiter unten auf dieser Seite.
  • Die bisher angesammelten Alterungs­rückstellungen können Sie nur mitnehmen, wenn Sie in Tarifen mit einem Übertragungs­wert versichert sind. Allerdings auch nur in Höhe des Anteils, dessen Leistungen dem des Basistarifs entsprechen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Basistarif weiter unten auf dieser Seite.
  • Bereits aus den Zins­überschüssen erworbene Ansprüche zur Beitrags­stabilisierung im Alter gehen Ihnen verloren. Sie müssen beim neuen Versicherungs­unternehmen wieder vollständig neu aufgebaut werden.

Was ist der Basistarif?

Seit 1.1.2009 gibt es den Basistarif in der Privaten Kranken­versicherung. Er löst den Standardtarif ab, der für Bestands­kunden und -kundinnen mit Abschluss vor 2009 weiterhin verfügbar ist.

Der Basistarif ist vom Gesetzgeber definiert. Risiko­zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse gibt es im Basistarif nicht. Der Beitrag für den Basistarif entspricht auch dem Höchst­beitrag in der Gesetz­lichen Kranken­versicherung ohne Pflege­pflicht­versicherung.

Der Basistarif umfasst Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung plus verbesserte Zusatzleistungen im Rahmen von Kuren, Krankentagegeld, Psychotherapien, Hilfs- und Heilmitteln sowie Palliativversorgung.

Basistarifversicherte können sich nur von Kassenärzten / Kassenärztinnen behandeln lassen. Das sind Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen, die zur vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Eine Behandlung durch Privatärzte / Privatärztinnen ohne Kassenzulassung ist nicht möglich.

Was ist der Standardtarif?

Kundinnen und Kunden mit Versicherungs­beginn vor 2009, die in einem Bisex-Tarif versichert sind, können in den Standard­tarif der Privaten Kranken­versicherung wechseln, wenn bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sind. Weitere Informationen lesen Sie hier.

Der Beitrag für den Standardtarif entspricht dem Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Der Standard­tarif ähnelt den Leistungen der Gesetz­lichen Kranken­versicherung. Eine freie Wahl von Fach­ärzten / Fachärztinnen beziehungsweise Privat­ärzten / Privatärztinnen ist möglich. Es gilt eine 20-Prozent Selbst­beteiligung bei Arznei-, Verbands-, Hilfs- und Heilmitteln bis zu einem definierten Maximal­betrag.

Lässt sich eine versicherte Person mit Standard­tarif ärztlich behandeln, muss sie darauf hinweisen, dass sie im Standard­tarif versichert ist. Begründung: Unter Umständen gelten im Standard­tarif niedrigere Gebühren­sätze.

Was ist der Notlagentarif?

Der Notlagen­tarif wurde eingeführt, um privat Versicherten in finanziellen Notlagen einen Mindest­versicherungs­schutz zu bieten.

Der Notlagen­tarif ist nicht frei wählbar, sondern auf vorüber­gehende Ausnahme­situationen beschränkt. Etwa, wenn der Beitrag nicht mehr bezahlt werden kann, aufgrund der Versicherungs­pflicht aber die Private Kranken­versicherung bestehen bleiben muss.

Spitzen­medizin hilft den Menschen, kann aber mit höheren Leistungs­ausgaben einhergehen.

Warum steigen die medizinischen Ausgaben?

Die Medizin bietet heute Heilungs- und Behandlungs­chancen, die es vor wenigen Jahren noch nicht gab. Innovative Therapien, schonendere Operations­methoden und neuartige Medikamente ermöglichen bisher nicht gekannte Behandlungs­erfolge. Diese fortschritt­liche Medizin kann mit höheren Leistungs­ausgaben einher­gehen, die alle Versicherten einer Tarif­gemein­schaft tragen müssen.

Beispiel: Krebstherapie

Während eine Behandlung mit einer klassischen Chemo­therapie etwa 10.000-20.000 Euro kostet, kosten ziel­gerichtete Antikörper­therapien oft fünf bis zehnmal so viel. Eine CAR-T-Zell-Therapie sogar im Einzelfall das 20-30-fache. Bei der CAR-T-Zell-Therapie werden Immunzellen des Patienten verändert und sollen so effektiv den Krebs attackieren. Die Therapie wird z. B. bei Leukämien und Lymphomen eingesetzt. Es kommen immer mehr Indikationen und auch neue Präparate hinzu.

Beispiel: Orphan Drugs

Die Anzahl extrem teurer Medikamente am Arzneimittelmarkt nimmt zu. Häufig sind das sogenannte Orphan Drugs, d. h. Medikamente für seltene Erkrankungen („orphan diseases“). Sie sind so teuer, weil die Kosten für Forschung und Entwicklung nur auf wenige Patienten berechnet werden müssen. Aber: Wenn auch von einer einzelnen seltenen Erkrankung nur wenige Patienten betroffen sind, so ist die Gesamtzahl aller Patienten mit seltenen Erkrankungen sehr hoch. Inzwischen werden circa 6.500 Erkrankungen als selten klassifiziert. Werden für seltene Erkrankungen spezifische Arzneimittel angeboten, liegen die Therapiekosten pro Jahr und Patient oft im sechsstelligen Bereich.

Beispiel: Gürtelrose-Impfung

Der Wirkstoff für die Gürtelrose-Impfung wurde in Deutschland 2018 zugelassen. Von 2019 bis 2023 haben sich die Ausgaben der Privaten Krankenversicherung für die Impfung von ca. 8 auf 109 Millionen Euro um etwa das dreizehnfache in vier Jahren erhöht. Insgesamt stiegen die Impfstoffausgaben der Privaten Krankenversicherung im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 14,8 Prozent und in den letzten fünf Jahren um 77,4 Prozent (Quelle: PKV-Verband: PKV: Ausgaben für Gürtelrose-Impfung steigen deutlich).

Was sind die rechtlichen Grundlagen und Methoden der Beitragsanpassung?

Der Gesetzgeber verpflichtet uns jährlich zu prüfen, ob wir die Beiträge anpassen müssen. Dabei dürfen auch absolute Selbstbehalte und Risikozuschläge angepasst werden. Dies ist geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 203 (2), im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) § 155 (1), (3) und (4) sowie in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; vor allem §§ 15-17).

Für die Prüfung werden die Versicherten in der Krankenversicherung in jedem Tarif nach ihrem Alter in sogenannte Beobachtungseinheiten unterteilt: in Kinder und Jugendliche (bis 20 Jahre) sowie Erwachsene (ab 21 Jahre). Falls die Beiträge geschlechtsabhängig sind, werden Erwachsene zusätzlich in Männer und Frauen untergliedert.  

In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) gibt es einen Tarif für Beihilfeberechtigte (PVB) und einen Tarif für Nicht-Beihilfeberechtigte (PVN). Jeder dieser beiden Tarife entspricht einer Beobachtungseinheit ohne Unterscheidung nach Alter.

Was sind Auslösende Faktoren und welche Rolle spielen sie bei der Beitragsanpassung?

Für jede Beobachtungseinheit werden zwei Auslösende Faktoren (AF) bestimmt:

(a) Für den AF Versicherungsleistungen wird auf Basis der Leistungsausgaben der vergangenen drei Jahre nach einem vorgeschriebenen Verfahren der zukünftige Bedarf berechnet. Das Ergebnis wird mit den kalkulierten Leistungsausgaben verglichen. Ergibt sich dabei eine Abweichung, die über einem festgelegten Schwellenwert liegt, und ist diese Abweichung nicht nur als vorübergehend anzusehen, so ist eine Anpassung der Beiträge vorgeschrieben. Der Schwellenwert liegt je nach Tarif bei 5 Prozent oder bei 10 Prozent und steht in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs. 

(b) Für den AF Sterbewahrscheinlichkeiten werden nach einem vorgeschriebenen Verfahren die aktuellen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten verglichen. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % ist ebenfalls eine Anpassung der Beiträge vorgeschrieben.

Auslösende Faktoren werden für jeden Tarif und jede Beobachtungseinheit gesondert berechnet. Eine kommentierte Gegenüberstellung aller entsprechenden Größen wird – wie gesetzlich gefordert – der Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BaFin) sowie einem unabhängigen Treuhänder vorgelegt. 

Gemäß KVAV gibt es noch weitere Kalkulationsgrundlagen. Wenn Leistungsausgaben und Sterbewahrscheinlichkeiten über einen längeren Zeitraum stabil bleiben, wird der Tarif nicht angepasst, auch wenn bei anderen Kalkulationsgrundlagen Anpassungsbedarf bestehen sollte. Eine Beitragsanpassung fällt daher in der Regel umso stärker aus, je länger ein Tarif nicht angepasst wurde.

Wenn einer der Auslösenden Faktoren den jeweiligen Schwellenwert überschreitet und diese Überschreitung nicht als vorübergehend angesehen wird (§ 155 VAG), werden alle Kalkulationsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst (vgl. z. B. § 2 KVAV). In die neuen Beiträge fließen dann vor allem der aktualisierte Rechnungszins, die aktualisierte Lebenserwartung (ermittelt über die Sterbewahrscheinlichkeiten), das aktualisierte Kündigungsverhalten seitens der Versicherten (Stornowahrscheinlichkeiten) sowie die aktualisierten Leistungsausgaben (Kopfschäden) ein.

Was sind die Auswirkungen von veränderten Kalkulationsgrundlagen?

Veränderungen bei den Kalkulationsgrundlagen haben folgende Auswirkungen auf den Beitrag:

Rechnungszins: Mit zunehmendem Alter steigen in der Regel die Krankheitskosten. Um diesen Effekt auszugleichen, wird in den meisten Tarifen bei Erwachsenen eine Alterungsrückstellung gebildet. Diese wird über die Vertragslaufzeit wieder abgebaut und wirkt alterungsbedingten Beitragssteigerungen entgegen. Der Rechnungszins gibt an, wie die Alterungsrückstellung verzinst wird. Eine Senkung des Rechnungszinses bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Erhöhung des Rechnungszinses eine Beitragssenkung.

Sterbewahrscheinlichkeiten: Aus den Sterbewahrscheinlichkeiten ergibt sich die Lebenserwartung. Die Lebenserwartung wirkt sich auf die erwartete Laufzeit des Vertrages aus. Eine Senkung der Sterbewahrscheinlichkeiten entspricht einer Erhöhung der Lebenserwartung und bewirkt somit eine Beitragserhöhung. Eine Erhöhung der Sterbewahrscheinlichkeiten entspricht einer Senkung der Lebenserwartung und bewirkt damit eine Beitragssenkung. 

Stornowahrscheinlichkeiten: Die Stornowahrscheinlichkeiten bilden das Kündigungsverhalten der Versicherten ab. Die Stornowahrscheinlichkeiten wirken sich auf die erwartete Laufzeit des Vertrages aus. Eine Senkung der Stornowahrscheinlichkeiten bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Erhöhung der Stornowahrscheinlichkeiten eine Beitragssenkung. 

Kopfschäden: Kopfschäden spiegeln die Versicherungsleistungen wider, die auf eine versicherte Person pro Jahr in einem Tarif durchschnittlich entfallen. Eine Erhöhung der Kopfschäden bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Senkung der Kopfschäden eine Beitragssenkung.

Rechnungszins, Sterbewahrscheinlichkeiten und die Stornowahrscheinlichkeiten sind in der Regel bei einem Tarif ohne Alterungsrückstellung nicht beitragsrelevant. 

Bei der Kalkulation der Beiträge werden die Kalkulationsgrundlagen wie z. B. Sterbewahrscheinlichkeiten, Kopfschäden und Stornowahrscheinlichkeiten für jedes einzelne Alter getrennt festgelegt. Es können sich daher für verschiedene Alter sehr unterschiedliche Abweichungen ergeben. Deshalb ist es möglich, dass es in einigen Altern zu einer Senkung, in anderen zu einer Erhöhung einer Kalkulationsgrundlage kommt. 

Die Höhe der individuellen Beitragsanpassung entspricht daher nicht dem Auslösenden Faktor, der auf einer Durchschnittsbetrachtung der Versicherungsleistungen beziehungsweise der Sterbewahrscheinlichkeiten der jeweiligen Beobachtungseinheit beruht.

Die prozentuale Beitragsänderung jedes Einzelnen hängt zudem in starkem Maße von der Höhe des individuellen Beitrags ab. Ist z. B. in einem Tarif für 55-Jährige ein Mehrbeitrag von 80 Euro im Monat notwendig, um zukünftige Leistungen zu decken, steigt der Beitrag für 55-jährige Neukunden von z. B. 800 Euro auf 880 Euro. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 10 Prozent. Ist ein 55-jähriger Kunde in diesem Tarif dagegen schon lange versichert und zahlt deshalb bislang nur 400 Euro, führt die gleiche absolute Erhöhung von 80 Euro zu einer prozentualen Steigerung von 20 Prozent.

Wer überprüft die Richtigkeit der Beitragsanpassung?

Bei einer Beitragsanpassung werden alle erforderlichen technischen Berechnungsgrundlagen inklusive kalkulatorischer Herleitungen und statistischer Nachweise dem jeweils zuständigen unabhängigen Treuhänder vorgelegt. Der Treuhänder prüft, ob die Berechnung der Beiträge mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht. Eine Beitragsanpassung wird erst wirksam, wenn der Treuhänder dieser zugestimmt hat. Dies ist hier erfolgt.

Wie gesetzlich geregelt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft, dass der Treuhänder zuverlässig, fachlich geeignet und unabhängig ist.

Wie werden die Beitragsanpassungen der Allianz rechtlich bewertet?

Die Beitragsanpassung sorgt dafür, dass der Preis für den Versicherungsschutz (Beitrag) im Gleichgewicht mit den Leistungen bleibt. In der Krankenversicherung ist dieser Prozess gesetzlich geregelt, und die Allianz befolgt diese Vorgaben. Natürlich können Beitragsanpassungen gerichtlich überprüft werden. In den letzten Jahren haben Gerichte in einer Vielzahl an Verfahren die Rechtmäßigkeit unseres Handelns bestätigt.

Die moderne Medizin entwickelt sich in rasanter Geschwindigkeit kontinuierlich weiter. Ihre Absicherung in der privaten Kranken­versicherung ermöglicht Ihnen im Krankheits­fall umfang­reichen Zugang zu medizinischen Innovationen und erstklassige Versorgung.
Übrigens: Wussten Sie, dass Sie zusätz­lich zur tarif­lichen Kosten­erstattung Zugang zu einer Vielzahl an Gesundheits­services haben?
Wir sind für Sie da