Veränderungen bei den Kalkulationsgrundlagen haben folgende Auswirkungen auf den Beitrag:
Rechnungszins: Mit zunehmendem Alter steigen in der Regel die Krankheitskosten. Um diesen Effekt auszugleichen, wird in den meisten Tarifen bei Erwachsenen eine Alterungsrückstellung gebildet. Diese wird über die Vertragslaufzeit wieder abgebaut und wirkt alterungsbedingten Beitragssteigerungen entgegen. Der Rechnungszins gibt an, wie die Alterungsrückstellung verzinst wird. Eine Senkung des Rechnungszinses bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Erhöhung des Rechnungszinses eine Beitragssenkung.
Sterbewahrscheinlichkeiten: Aus den Sterbewahrscheinlichkeiten ergibt sich die Lebenserwartung. Die Lebenserwartung wirkt sich auf die erwartete Laufzeit des Vertrages aus. Eine Senkung der Sterbewahrscheinlichkeiten entspricht einer Erhöhung der Lebenserwartung und bewirkt somit eine Beitragserhöhung. Eine Erhöhung der Sterbewahrscheinlichkeiten entspricht einer Senkung der Lebenserwartung und bewirkt damit eine Beitragssenkung.
Stornowahrscheinlichkeiten: Die Stornowahrscheinlichkeiten bilden das Kündigungsverhalten der Versicherten ab. Die Stornowahrscheinlichkeiten wirken sich auf die erwartete Laufzeit des Vertrages aus. Eine Senkung der Stornowahrscheinlichkeiten bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Erhöhung der Stornowahrscheinlichkeiten eine Beitragssenkung.
Kopfschäden: Kopfschäden spiegeln die Versicherungsleistungen wider, die auf eine versicherte Person pro Jahr in einem Tarif durchschnittlich entfallen. Eine Erhöhung der Kopfschäden bewirkt eine Beitragserhöhung, eine Senkung der Kopfschäden eine Beitragssenkung.
Rechnungszins, Sterbewahrscheinlichkeiten und die Stornowahrscheinlichkeiten sind in der Regel bei einem Tarif ohne Alterungsrückstellung nicht beitragsrelevant.
Bei der Kalkulation der Beiträge werden die Kalkulationsgrundlagen wie z. B. Sterbewahrscheinlichkeiten, Kopfschäden und Stornowahrscheinlichkeiten für jedes einzelne Alter getrennt festgelegt. Es können sich daher für verschiedene Alter sehr unterschiedliche Abweichungen ergeben. Deshalb ist es möglich, dass es in einigen Altern zu einer Senkung, in anderen zu einer Erhöhung einer Kalkulationsgrundlage kommt.
Die Höhe der individuellen Beitragsanpassung entspricht daher nicht dem Auslösenden Faktor, der auf einer Durchschnittsbetrachtung der Versicherungsleistungen beziehungsweise der Sterbewahrscheinlichkeiten der jeweiligen Beobachtungseinheit beruht.
Die prozentuale Beitragsänderung jedes Einzelnen hängt zudem in starkem Maße von der Höhe des individuellen Beitrags ab. Ist z. B. in einem Tarif für 55-Jährige ein Mehrbeitrag von 80 Euro im Monat notwendig, um zukünftige Leistungen zu decken, steigt der Beitrag für 55-jährige Neukunden von z. B. 800 Euro auf 880 Euro. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 10 Prozent. Ist ein 55-jähriger Kunde in diesem Tarif dagegen schon lange versichert und zahlt deshalb bislang nur 400 Euro, führt die gleiche absolute Erhöhung von 80 Euro zu einer prozentualen Steigerung von 20 Prozent.