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Als zum Jahreswechsel von 2016 auf 2017 die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt wurden, änderte sich auch die Einteilung der Pflegebedürftigkeit.
Stufen
Bis 2016 gab es drei Pflegestufen, für Demenzkranke zusätzlich die Pflegestufe 0.
Grade
Seit 2017 erfolgt die Einstufung in
fünf Pflegegrade, die verschiedenen Beeinträchtigungen sind gleichgestellt.
In bestimmten Fällen haben Sie auch ohne einen Pflegegrad Anspruch auf Pflegeleistungen. Wenn Sie sich beispielsweise nach einer aufwendigen Operation erholen müssen, können Sie für bis zu acht Wochen Übergangspflege erhalten. Diese zahlt Ihre Krankenkasse, jedoch nicht jede private Krankenversicherung. Wir erstatten unseren Versicherten jedoch die Kosten analog GKV. Sie können dann Grundpflege, Behandlungspflege und eine hauswirtschaftliche Versorgung erhalten. Damit werden Sie zu Hause gepflegt und gleichzeitig medizinisch betreut.
Mit der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden. Dabei wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst und neue Begutachtungsrichtlinien für Pflegebedürftigkeit (Neue Begutachtungsassessment (NBA)) vorgestellt.
Laut SGB XI stellt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nun einen umfassenden Blick auf alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit in Deutschland dar. Gleichzeitig wird die Gleichbehandlung somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen gesetzlich verankert.
Ob Sie pflegebedürftig sind, wird anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Dabei beurteilt der Gutachter (z. B. der MDK oder MEDICPROOF) Ihre Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Modulen):
Für die Beantragung eines Pflegegrads macht es zunächst keinen Unterschied, ob der Antragssteller an einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Erkrankung leidet. Die Höhe des Pflegegrads wird unabhängig von Krankheit und Vorgeschichte anhand des Begutachtungsinstruments für Pflegebedürftigkeit gemessen. Daher kann die Pflegeversicherung auch für Depressionen oder Demenz einen Pflegegrad bewilligen.
Für den Begutachtungstermin des demenzerkrankten Pflegebedürftigen sollten Sie als Angehöriger vor Ort sein. Dabei dienen Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen und dem Gutachter als wertvolle Unterstützung.
Bereiten Sie sich als Angehöriger oder Bevollmächtigter gemeinsam auf das Gespräch vor, sammeln Sie alle geforderten Dokumente und sprechen Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen vertrauensvoll über die Pflege bei Demenz. Idealerweise können Sie auch schon ein Pflegetagebuch vorweisen.
Beim Begutachtungstermin nimmt sich der Gutachter zunächst Zeit für ein Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und spricht im Anschluss die Informationen mit Angehörigen oder Bevollmächtigten in Ruhe durch.
Zunächst gilt: Für den Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse müssen Sie grundsätzlich in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert gewesen sein. Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung ist an Ihre Krankenversicherung gekoppelt. Eine weitere Anforderung ist Ihre derzeitige Pflegebedürftigkeit. Maßgeblich hierfür sind:
Jedem Pflichtversicherten stehen per Gesetz Pflegeleistungen zu. In der Regel sind dies Geldleistungen und Sachleistungen. Allerdings reichen die Leistungen der Pflegekassen im Pflegefall oft nicht aus.
Je höher der festgestellte Pflegegrad, desto mehr Betreuung und Pflegeleistung benötigen Sie. Dementsprechend steigen bei Pflegebedürftigkeit die Kosten (inklusive Eigenanteil) für Angehörige und die pflegebedürftige Person. Sollte es bei Pflegebedürftigkeit der Eltern zu finanziellen Engpässen kommen, dann müssen die Kinder im Rahmen des Elternunterhalts unterstützen. Eine private Pflegezusatzversicherung sorgt in diesem Fall für finanzielle Entlastung.
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