Ja, pflegebedürftige Personen dürfen selbst darüber entscheiden, wo, wie und von wem sie gepflegt werden. Die deutsche Pflege-Charta hilft, die Qualität von Pflegeleistungen einzuschätzen. Sie beschreibt die Qualitätsmerkmale einer guten Versorgung für hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Die pflegebedürftige Person sollte die Entscheidung jedoch nicht alleine treffen. Denn Pflegebedürftigkeit hat Auswirkungen auf die gesamte Familie.
Entscheidet sich die pflegebedürftige Person beispielsweise für ein Pflegeheim, ist dies durch den Selbstbehalt bei Pflegebedürftigkeit mit hohen Kosten verbunden. Hat die Person aber nicht die finanziellen Mittel, kann dies für Kinder Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Eltern bedeuten.
Pflege zu Hause ist ebenfalls meist mit familiärer Unterstützung verbunden. Der Zeitaufwand je Pflegegrad bei häuslicher Pflege führt dazu, dass Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen häufig Sonderurlaub benötigen, Ihre Arbeitszeiten reduzieren müssen oder in Pflegezeit gehen. Pflegenden Angehörigen steht für die Familienpflegezeit daher (finanzielle) Unterstützung zu. Treffen Sie die Entscheidung, wo und wie Sie gepflegt werden, daher im Idealfall gemeinsam mit Ihren Angehörigen.