Indem Sie Ihren exakten Pflegebedarf dokumentieren, erleichtern Sie die Bestimmung des richtigen Grades der Pflegebedürftigkeit. Somit können Sie dem Gutachter, der Sie beurteilt, bessere Informationen über Ihren Pflegestatus geben. Sie sollten dafür:
Gehen Sie beim Ausfüllen des Pflegetagebuches stets gewissenhaft, ehrlich und präzise vor. Orientieren Sie sich an folgenden sechs Tipps:
Falls Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, widersprechen Sie innerhalb von einem Monat bei der Pflegekasse. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie das Ergebnis erhalten. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie unter Umständen dagegen klagen.
Ein Pflegetagebuch kann für die Begutachtung des Pflegebedürftigen durchaus entscheidend sein. Hintergrund: Der Gutachter hat in etwa nur eine Stunde Zeit für die Beurteilung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen. Ein über zwei Wochen präzise geführtes Pflegeprotokoll dient dem Gutachter als optimale Hilfestellung. Im Idealfall erhält er einen Überblick über die physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie Verhaltensweisen im Alltag des Pflegebedürftigen.
Tipp: Die Begutachtung der individuellen Pflegebedürftigkeit erfolgt im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA). Bei diesem Verfahren wird in sechs Lebensbereichen der Grad der Selbständigkeit, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versorgen kann, eingeschätzt.
Die Erstellung des Pflegegutachtens folgt bestimmten Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind – im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dieses regelt unter anderem die Voraussetzungen, wann ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) und entsprechenden Pflegeleistungen erhält.
Wenn es darum geht, die pflegebedürftige Person im Sinne des Sozialgesetzbuches festzustellen, dann orientieren Sie sich am besten am Pflegetagebuch-Vordruck des Bundesministeriums (siehe "Vordruck: Pflegetagebuch für Erwachsene"). Das Pflegetagebuch müssen Sie nicht bestellen, sondern können es direkt herunterladen. Dort erhalten Sie umfängliche Beschreibungen (inklusive Zeiten), ausführliche Beispiele sowie Tipps zum Befüllen des Pflegetagebuches.
Wie groß der angesetzte Aufwand für die jeweilige Pflegetätigkeiten sind, finden Sie in unserem Ratgeber zur Grundpflege.
Ziel ist es, den täglichen Pflegeaufwand im Bereich der Grundpflege (wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Einkaufen, Kochen oder Waschen der Wäsche) zu beschreiben. Im Detail sind es folgende Bereiche:
Egal ob Sie Ihr Pflegetagebuch per Excel oder handschriftlich füllen, stellen Sie sich als Antragssteller folgende vier Fragen:
Hier finden Sie: