Pflegetagebuch: Für Sie zusammengefasst
- Im Pflegetagebuch halten Sie fest, welche Pflege- bzw. Hilfeleistungen Sie benötigen und wie groß der Zeitaufwand dafür ist.
- Das Tagebuch ist eine gute Unterstützung, um die Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit festzustellen und Ihnen den passenden Pflegegrad zuzuordnen.
- Für eine nachvollziehbare und verlässliche Aufstellung sollten Sie und/oder Angehörige Ihren Bedarf an Pflege über ein bis zwei Wochen genau festhalten. Im Idealfall führen Sie nicht nur vor der ersten Begutachtung ein Pflegetagebuch. Nutzen Sie es auch danach, damit ein:e Gutachter:in für eine mögliche Erhöhung des Pflegegrades bereits eine umfassende Dokumentation erhält.
Wie schreiben Sie ein Pflegetagebuch?
Ab wann und über welchen Zeitraum führen Sie ein Pflegetagebuch?
Führen Sie ein Pflegetagebuch täglich über zwei Wochen
Wie sollten Sie Ihre Pflege dokumentieren?
Pflegetagebuch bei den Pflegegraden 1 bis 5
Pflegetagebuch bei Demenz
Was sind erschwerende Faktoren?
Berücksichtigen Sie im Pflegetagebuch, was Ihnen oder Ihren Angehörigen die Pflege erschweren kann. Dazu gehören unter anderem:
- Körpergewicht über 80 Kilo
- Versteifung der Arm- und/oder Beingelenke
- Unkontrollierte Bewegungen
- Schluckstörungen
- Stark eingeschränktes Hören oder Sehen
- Aufwendige Hilfsmittel (Decken-, Wand-, Treppenlift)
- Schwierige räumliche Verhältnisse (z. B. enges Badezimmer)
- Abwehrverhalten/fehlende Kooperation (etwa wegen Demenz, geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung)
- Zeitliche Verhinderungen (zum Beispiel für eine mögliche Verhinderungspflege, wenn der bzw. die pflegende Angehörige zeitlich verhindert ist)
Tipps für Ihr Pflegetagebuch
Gehen Sie beim Ausfüllen des Pflegetagebuches stets gewissenhaft, ehrlich und präzise vor. Orientieren Sie sich an folgenden Tipps:
- Legen Sie den Fokus nicht zu sehr auf hauswirtschaftliche Hilfen: Hauswirtschaftliche Hilfestellungen, wie beispielsweise kochen, spülen oder Wäsche waschen, sind zwar wichtig zu erwähnen, jedoch nicht im Detail zu beschreiben.
- Achten Sie auf alltägliche Kleinigkeiten: Gerade vermeintlich banale Dinge im Alltag spielen eine wichtige Rolle, wie z. B. das Einschenken von Getränken oder Zubereiten von Obst.
- Pflegeerschwernisse sollten individuell beschrieben werden: Hat der bzw. die Pflegebedürftige beispielsweise Übergewicht, ist schwerhörig oder sturzgefährdet, sollten Sie die Erschwernisse genau beschreiben.
- Erwähnen Sie Pflegehilfsmittel: Werden behandlungspflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grundpflege benötigt, so sollten Sie dies unbedingt nennen. Zum Beispiel: Verabreichung von Medikamenten oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.
- Vermeiden Sie Übertreibungen und Unehrlichkeit: Tragen Sie Pflegetätigkeiten, Hilfestellungen und Pflegezeiten minutengenau ein. Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts.
Wie funktioniert die Begutachtung?
Vorbereitung für den Begutachtungstermin
- Führen Sie für mindestens zwei Wochen ein ausführliches Pflegetagebuch.
- Notieren Sie, wobei Sie im Alltag Unterstützung benötigen.
- Bereiten Sie alle ärztlichen Dokumente und einen aktuellen Medikamentenplan vor.
- Falls Sie einen Pflegedienst beschäftigen: Besorgen Sie die Pflegedokumentation.
- Überlegen Sie sich, welche Vertrauensperson dabei sein sollte.
Ablauf der Begutachtung
Was geschieht nach der Begutachtung?
Widerspruch gegen das Ergebnis
Welchen Einfluss hat ein Pflegetagebuch auf das Gutachten?
Der Gutachter:innen haben in etwa nur eine Stunde Zeit für die Beurteilung Ihres bzw Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. Ein über zwei Wochen präzise geführtes Pflegeprotokoll dient dem Gutachter oder der Gutachterin als optimale Hilfestellung. Im Idealfall erhält er einen Überblick über die physischen und psychischen Beeinträchtigungen sowie Verhaltensweisen im Alltag der pflegebedürftigen Person.
Tipp: Die Begutachtung der individuellen Pflegebedürftigkeit erfolgt im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA). Bei diesem Verfahren wird in sechs Lebensbereichen der Grad der Selbständigkeit, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versorgen kann, eingeschätzt.
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Die Erstellung des Pflegegutachtens folgt bestimmten Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind – im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dieses regelt unter anderem die Voraussetzungen, wann pflegebedürftige Versicherungsnehmer:innen einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) und entsprechenden Pflegeleistungen erhalten.
Die fünf Pflegegrade
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.
Wie führen Sie die Selbsteinschätzung durch?
Wie stellt man Pflegebedürftigkeit bei Kindern fest?
Welche Besonderheiten gelten bei der Pflegebedürftigkeit von Kleinkindern?
Warum ist das Pflegetagebuch für eventuelle Rentenansprüche relevant?
passenden Tarif