- Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflegebedürftige in Deutschland und deren Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durch die Pflegekassen.
- Die Pflegeberatung wird von Pflegeberatern und -beraterinnen und Pflegestützpunkten durchgeführt. Ganz einfach vor Ort, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder online.
- Pflegeberater:innen helfen dabei, Hilfsangebote und Sozialleistungen zu beantragen und erstellen individuelle Versorgungspläne für Pflegebedürftige.
- Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service der Pflegekasse. Neben der freiwilligen Beratung gibt es noch eine verpflichtende Beratung, wenn bereits Leistungen bezogen werden. Diese Service-und Beratungsleistungen bietet Ihnen die Allianz.
Pflegeberatung: Unterstützung für Pflegebedürftige
Pflegeberatung: Auf den Punkt gebracht
Definition: Was ist eine Pflegeberatung?
Pflegepersonen oder deren pflegende Angehörige werden über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Jeder Pflegebedürftige wird individuell betrachtet und hat Anspruch auf eine Beratung, die auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Pflegeberater weisen auf Sozialleistungen und Hilfsangebote hin, ermitteln den individuellen Betreuungs- und Hilfebedarf und arbeiten mit Angehörigen einen Versorgungsplan aus. Informationen für Pflegebedürftige und die Entlastung von Angehörigen stehen dabei im Fokus.
Was bringt mir und meinen Angehörigen die Pflegeberatung?
Pflegebedürftige Familienmitglieder selbst zu versorgen, ist sowohl körperlich als auch psychisch belastend. In der Pflegeberatung erhalten pflegende Angehörige umfassende Beratung und Hilfestellungen. Pflegeberater sorgen dabei für eine bessere Versorgungssituation von Pflegebedürftigen. Ziel ist, die Pflegesituation für Pflegebedürftige sowie Pflegepersonen positiv zu gestalten.
Durch einen regelmäßigen Beratungsbesuch erhalten Sie nicht nur Unterstützung und Hilfestellung bei der Pflege. Die Beratung dient auch dem Schutz der zu pflegenden Person. Sobald Probleme in der Pflege zu Hause entstehen oder die Pflegebedürftigkeit steigt, kann so die Pflegekasse schnell reagieren.
Ist eine Pflegeberatung Pflicht?
Ob die Pflegeberatung Pflicht ist oder nicht, ist vom Pflegegrad und der Versorgungsform des Pflegebedürftigen abhängig. Wird der oder die Pflegebedürftige ausschließlich von Privatpersonen versorgt, so gilt:
- Pflegegrad 1: Die Pflegeberatung ist freiwillig und steht Pflegenden halbjährlich kostenfrei zur Verfügung.
- Pflegegrad 2-3: Eine Pflegeberatung ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI alle sechs Monate verpflichtend.
- Pflegegrad 4-5: Die Beratung muss alle drei Monate, also vierteljährlich, stattfinden.
Wann sollte eine Pflegeberatung stattfinden bzw. aufgesucht werden?
Diese Leistungen bietet die Pflegeberatung
Diese Richtlinien gewährleisten einen gleichberechtigten und besseren Zugang zu Sozialleistungen und sorgen für bedarfsgerechte Unterstützung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Diese Leistungen werden angeboten:
- Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs
- Informationen zur häuslichen Krankenpflege
- Hilfestellung bei möglichen Sozialleistungen und Hilfsangeboten
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
- Erfassung der benötigten Hilfsmittel wie beispielsweise Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Rollstühle usw.
- Überwachung des Versorgungsplans und Anpassung an veränderte Bedarfslage
- Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen oder anderen Angeboten für pflegende Angehörige
- Bereitstellung einer Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten
- Unterstützung bei Leistungsanträgen
Wie hoch sind die Kosten für eine Pflegeberatung?
Hat die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeberatung. Das gilt sowohl für die Pflegeberatung nach Paragraf § 37 Abs. 7a SGB XI als auch nach Paragraf § 37 Abs. 3 SGB X. Außerdem muss die Beratung ein:e anerkannte:r Pflegeberater:in durchführen. Ist die zu pflegende Person privat pflegeversichert, übernimmt die jeweilige Versicherung die Kosten.
Auch wenn kein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können Sie die Pflegeberatung in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten jedoch nicht. Sie müssen die Beratung selbst bezahlen. Die Kosten für private Pflegeberater:innen liegen bei rund 80 Euro.
Gibt es Unterschiede in der Pflegeberatung?
Es gibt zwei verschiedene Arten der Pflegeberatung. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient als Erstinformation für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen. Ein:e Pflegeberater:in informiert Sie im Beratungsgespräch über mögliche Geld- und Sachleistungen, die für die Pflege möglich sind.
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein kontinuierlicher Service der Pflegekasse. Sie greift dann, wenn jemand bereits Leistungen erhält und ausschließlich von Privatpersonen gepflegt wird. Die Beratungstermine finden in festen Intervallen – abhängig vom Pflegegrad – statt und sind verpflichtend. Durch diese Art der regelmäßigen Pflegeberatung soll die Qualität in der häuslichen Pflege gesichert sein. Verpassen Sie einen Beratungstermin, können Ihnen Kürzungen des Pflegegelds drohen.
So finden Sie eine Pflegeberatungsstelle
Beratungsstellen: Ob Pflegeberatungen in Berlin, Köln, München, Hamburg, Leipzig, Hannover, Wuppertal oder einer anderen Stadt – Anlaufstellen finden Sie in ganz Deutschland. So können Sie die Beratung direkt vor Ort in Ihrem Umkreis in Anspruch nehmen. Wo sich die nächste Beratungsstelle befindet, erfahren Sie beispielsweise über die compass Pflegeberatung.
Bei Ihnen zu Hause: Nicht immer besteht die Möglichkeit, eine Beratungsstelle persönlich aufzusuchen. In diesem Fall bieten viele Beratungsstellen einen Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause an. So kann sich der oder die Pflegeberater:in außerdem direkt einen ersten Überblick über die häusliche Situation verschaffen.
Per Telefon: Bestimmte Fragen können Sie schnell und einfach am Telefon klären. Ein Gespräch per Telefon bietet sich auch dann an, wenn Sie bereits eine umfassende Beratung erhalten haben und nur noch ergänzende Infos benötigen.
Online: Es gibt immer mehr Online-Beratungsstellen im Internet. Dadurch können Sie sich ganz bequem von zu Hause aus von einem Pflegeberater bzw. einer Pflegeberaterin informieren lassen.
Für Allianz Versicherte: Unterstützung und Beratung für Sie und Ihre Angehörigen
So erhalten Sie Leistungen aus der Allianz Pflegezusatzversicherung
- Das Wichtigste zuerst: Ein Antrag ist nicht notwendig!
- Sie haben eine private Pflegeversicherung (und somit in der Regel auch eine private Krankenversicherung) bei der Allianz?
Dann erhalten Sie direkt mit der Zusage über die Einstufung in einen Pflegegrad auch die Zusage über die Leistungen für Ihre Pflegezusatzversicherung bei der Allianz. Reichen Sie den Pflegeantrag direkt hier online ein. - Sie sind bei einer anderen Versicherung pflegepflichtversichert (privat oder gesetzlich)?
Bitte reichen Sie die Bewilligung des Pflegegelds Ihrer Versicherung bei der Allianz ein. Das Dokument können Sie im Kundenportal MeineAllianz einreichen.
Welche Pflegeberatungsstelle gibt es für privat Pflegeversicherte der Allianz?
Als ratsuchende Person finden Sie eine Vielzahl an Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Videochat sind Pflegeberatungen möglich.
- Für privat Pflegepflichtversicherte: Wenden Sie sich bitte an die compass Pflegeberatung, wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Weitere Informationen finden Sie unter compass Pflegeberatung.
- Für privat Pflegeversicherte der Allianz: Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind bzw. eine Pflegezusatzversicherung haben, dann wenden Sie sich an die Allianz Pflege Assistance ARZ.care. Diese steht Ihnen mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Expertinnen und Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit!
Welche konkreten Allianz Beratungs- und Vermittlungsleistungen gibt es?
- Beratung zu Hause oder telefonisch innerhalb 24 Stunden (z. B. zur Bedarfsanalyse, Wohnsituation, Beantragung der Pflege)
- 24h-Pflegeplatzgarantie im nahen Umkreis des Wohn- bzw. Wunschortes.
- Versorgung durch Pflegedienste aller Art (z. B. Kurzzeitpflege) & Hausnotruf
- Vermittlung weiterer lebenspraktischer Services: Haushalt und Reinigung, Einkaufen und Menüservice, Transport und Begleitung, Garten- und Haustierbetreuung
- Wenden Sie sich für diese Angebote an die Allianz Pflege Assistance:
24/7 Service-Hotline: Telefon 0800-4720135 (für PflegetagegeldBest)
E-Mail-Adresse: [email protected]
Spezielle Allianz Leistungen für Angehörige
- Psychologischer Mediator oder psychologische Mediatorin zur familiären Konfliktlösung
- Selbsthilfegruppen
- Umgang mit Demenzerkrankungen
- Pflegeschulungen
- Wenden Sie sich für diese Angebote an die Allianz Pflege Assistance:
24/7 Service-Hotline: 0800-4720135 (für PflegetagegeldBest)
E-Mail-Adresse: [email protected]
Noch nicht Allianz versichert?
Berechnen Sie hier Ihren individuellen Beitrag für die Allianz Pflegezusatzversicherung. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss der Allianz Pflegezusatzversicherung nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Wer darf Pflegeberatungen anbieten?
Welche gesetzlichen Regelungen betreffen die Pflegeberatung?
Seit 01. Januar 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Dieser wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geschaffen. Er ist in § 7a SGB XI verankert. Somit kann jede privat sowie gesetzlich versicherte Person, die eine Pflegeversicherung erhält, sich kostenlos beraten lassen.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SBG XI erlassen. Der GKV-Spitzenverband ist gleichzeitig auch der Spitzenverband der Pflegekassen. Darüber hinaus ist er Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes.
Gibt es eine Weiterbildung zum Pflegeberater oder zur Pflegeberaterin?
Es gibt mehrere Institutionen, die eine Weiterbildung zum Pflegeberater anbieten. Diese wird nach § 7a SGB XI und § 45 SGB XI sowie den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt.
Die Weiterbildung befasst sich unter anderem mit Grundlagen des Pflegefachwissens, Case Management, Recht in der Pflege, Qualitätsmanagementsystemen sowie Aufklärung, Beratung und Antragstellung. Teil der Ausbildung ist außerdem ein Pflegepraktikum, das in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stattfindet. Danach dürfen Sie als Pflegeberater Individualberatungen anbieten sowie auch Pflegekurse für pflegende Angehörige durchführen.
Angebot von ARZ.care: Tele-Pflege als Alternative zum Hausbesuch
Im Rahmen der Pflege-Assistance Services bietet unser Partner ARZ.care Versicherten der privaten Pflegeversicherungen z.B. Pflegezusatzversicherung als Alternative zum häuslichen Besuch eine Video- und Onlineberatung (Tele-Pflege**) an.
So aktivieren Sie Ihre Tele-Pflege:
- Rufen Sie die 24/7 Service-Hotline an 0800/4720135 (für PflegetagegeldBest)
- Vereinbaren Sie einen Termin für eine Video-/Onlineberatung
- ARZ.care übersendet dem bzw. der Versicherungsnehmer:in dafür einen Link per E-Mail
- Aktivieren Sie diesen Link
- Nutzen Sie nun die Tele-Pflege Angebote
- Das Gute? Für die Nutzung sind weder eine App, ein Programm noch eine Registrierung erforderlich
** Telepflege: für Neu- und Bestandskunden und -kundinnen PflegetagegeldBest (bei Bestandskunden und -kundinnen nur bei den Tarifen PZTB02, PZTB03, PZTBEST, PZTP02), PflegePolice Flexi, PflegeRente gegen Einmalbeitrag und Allianz Kapital-Unfallschutz mit Pflege.