- Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflegebedürftige in Deutschland und deren Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durch die Pflegekassen.
- Die Pflegeberatung wird von Pflegeberatern und -beraterinnen und Pflegestützpunkten durchgeführt. Ganz einfach vor Ort, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder online.
- Pflegeberater:innen helfen dabei, Hilfsangebote und Sozialleistungen zu beantragen und erstellen individuelle Versorgungspläne für Pflegebedürftige.
- Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service der Pflegekasse. Neben der freiwilligen Beratung gibt es noch eine verpflichtende Beratung, wenn bereits Leistungen bezogen werden.
Pflegeberatung: Unterstützung für Pflegebedürftige

Pflegeberatung: Auf den Punkt gebracht
Diese Leistungen bietet die Pflegeberatung

Diese Richtlinien gewährleisten einen gleichberechtigten und besseren Zugang zu Sozialleistungen und sorgen für bedarfsgerechte Unterstützung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Diese Leistungen werden angeboten:
- Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs
- Informationen zur häuslichen Krankenpflege
- Hilfestellung bei möglichen Sozialleistungen und Hilfsangeboten
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
- Erfassung der benötigten Hilfsmittel wie beispielsweise Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Rollstühle usw.
- Überwachung des Versorgungsplans und Anpassung an veränderte Bedarfslage
- Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen oder anderen Angeboten für pflegende Angehörige
- Bereitstellung einer Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten
- Unterstützung bei Leistungsanträgen
Wie hoch sind die Kosten für eine Pflegeberatung?
Hat die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeberatung. Das gilt sowohl für die Pflegeberatung nach Paragraf § 37 Abs. 7a SGB XI als auch nach Paragraf § 37 Abs. 3 SGB X. Außerdem muss die Beratung ein:e anerkannte:r Pflegeberater:in durchführen. Ist die zu pflegende Person privat pflegeversichert, übernimmt die jeweilige Versicherung die Kosten.
Auch wenn kein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können Sie die Pflegeberatung in Anspruch nehmen. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten jedoch nicht. Sie müssen die Beratung selbst bezahlen. Die Kosten für private Pflegeberater:innen liegen bei rund 80 Euro.
Gibt es Unterschiede in der Pflegeberatung?

Es gibt zwei verschiedene Arten der Pflegeberatung. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient als Erstinformation für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen. Ein:e Pflegeberater:in informiert Sie im Beratungsgespräch über mögliche Geld- und Sachleistungen, die für die Pflege möglich sind.
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein kontinuierlicher Service der Pflegekasse. Sie greift dann, wenn jemand bereits Leistungen erhält und ausschließlich von Privatpersonen gepflegt wird. Die Beratungstermine finden in festen Intervallen – abhängig vom Pflegegrad – statt und sind verpflichtend. Durch diese Art der regelmäßigen Pflegeberatung soll die Qualität in der häuslichen Pflege gesichert sein. Verpassen Sie einen Beratungstermin, können Ihnen Kürzungen des Pflegegelds drohen.

So finden Sie eine Pflegeberatungsstelle

Beratungsstellen: Ob Pflegeberatungen in Berlin, Köln, München, Hamburg, Leipzig, Hannover, Wuppertal oder einer anderen Stadt – Anlaufstellen finden Sie in ganz Deutschland. So können Sie die Beratung direkt vor Ort in Ihrem Umkreis in Anspruch nehmen. Wo sich die nächste Beratungsstelle befindet, erfahren Sie beispielsweise über die compass Pflegeberatung.
Bei Ihnen zu Hause: Nicht immer besteht die Möglichkeit, eine Beratungsstelle persönlich aufzusuchen. In diesem Fall bieten viele Beratungsstellen einen Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause an. So kann sich der oder die Pflegeberater:in außerdem direkt einen ersten Überblick über die häusliche Situation verschaffen.
Per Telefon: Bestimmte Fragen können Sie schnell und einfach am Telefon klären. Ein Gespräch per Telefon bietet sich auch dann an, wenn Sie bereits eine umfassende Beratung erhalten haben und nur noch ergänzende Infos benötigen.
Online: Es gibt immer mehr Online-Beratungsstellen im Internet. Dadurch können Sie sich ganz bequem von zu Hause aus von einem Pflegeberater bzw. einer Pflegeberaterin informieren lassen.
Noch nicht Allianz versichert?
Wer darf Pflegeberatungen anbieten?
Welche gesetzlichen Regelungen betreffen die Pflegeberatung?
Seit 01. Januar 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Dieser wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geschaffen. Er ist in § 7a SGB XI verankert. Somit kann jede privat sowie gesetzlich versicherte Person, die eine Pflegeversicherung erhält, sich kostenlos beraten lassen.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SBG XI erlassen. Der GKV-Spitzenverband ist gleichzeitig auch der Spitzenverband der Pflegekassen. Darüber hinaus ist er Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes.
Gibt es eine Weiterbildung zum Pflegeberater oder zur Pflegeberaterin?
Es gibt mehrere Institutionen, die eine Weiterbildung zum Pflegeberater anbieten. Diese wird nach § 7a SGB XI und § 45 SGB XI sowie den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt.
Die Weiterbildung befasst sich unter anderem mit Grundlagen des Pflegefachwissens, Case Management, Recht in der Pflege, Qualitätsmanagementsystemen sowie Aufklärung, Beratung und Antragstellung. Teil der Ausbildung ist außerdem ein Pflegepraktikum, das in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stattfindet. Danach dürfen Sie als Pflegeberater Individualberatungen anbieten sowie auch Pflegekurse für pflegende Angehörige durchführen.
Angebot von ARZ.care: Tele-Pflege als Alternative zum Hausbesuch
Im Rahmen der Pflege-Assistance Services bietet unser Partner ARZ.care Versicherten der privaten Pflegeversicherungen z.B. Pflegezusatzversicherung als Alternative zum häuslichen Besuch eine Video- und Onlineberatung (Tele-Pflege**) an.
So aktivieren Sie Ihre Tele-Pflege:
- Rufen Sie die 24/7 Service-Hotline an 0800/4720135 (für PflegetagegeldBest)
- Vereinbaren Sie einen Termin für eine Video-/Onlineberatung
- ARZ.care übersendet dem bzw. der Versicherungsnehmer:in dafür einen Link per E-Mail
- Aktivieren Sie diesen Link
- Nutzen Sie nun die Tele-Pflege Angebote
- Das Gute? Für die Nutzung sind weder eine App, ein Programm noch eine Registrierung erforderlich
** Telepflege: für Neu- und Bestandskunden und -kundinnen PflegetagegeldBest (bei Bestandskunden und -kundinnen nur bei den Tarifen PZTB02, PZTB03, PZTBEST, PZTP02), PflegePolice Flexi, PflegeRente gegen Einmalbeitrag und Allianz Kapital-Unfallschutz mit Pflege.


