Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflege­bedürftige in Deutschland und deren Ange­hörige einen gesetz­lichen Anspruch auf Pflege­beratung nach § 7a Sozial­gesetz­buch (SGB) XI durch die Pflegekassen.
  • Die Pflege­beratung wird von Pflege­beratern und -beraterinnen und Pflege­stütz­punkten durch­geführt. Ganz einfach vor Ort, bei Ihnen zu Hause, tele­fonisch oder online.
  • Pflegeberater:innen helfen dabei, Hilfs­angebote und Sozial­leistungen zu bean­tragen und erstellen individuelle Versorgungs­pläne für Pflegebedürftige.
  • Die Pflege­beratung ist ein kosten­loser Service der Pflege­kasse. Neben der frei­willigen Beratung gibt es noch eine ver­pflicht­ende Beratung, wenn bereits Leistungen bezogen werden.
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Gut zu wissen
Eine Pflege­beratung ist eine professionelle Beratungs­dienstleistung. Sie hilft Pflege­bedürftigen und ihren Angehörigen bei der Planung und Organisation von Pflege­leistungen sowie bei der Auswahl passender Unterstützungs­möglichkeiten und Pflege­einrichtungen.

Pflege­personen oder deren pflegende Angehörige werden über die Möglich­keiten der Pflege informiert. Jeder Pflege­bedürftige wird individuell betrachtet und hat Anspruch auf eine Beratung, die auf seine persön­lichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

Die Pflege­berater weisen auf Sozial­leistungen und Hilfs­angebote hin, ermitteln den individuellen Betreuungs- und Hilfe­bedarf und arbeiten mit Ange­hörigen einen Versorgungs­plan aus. Informationen für Pflege­bedürftige und die Entlastung von Ange­hörigen stehen dabei im Fokus.

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Pflege­bedürftige Familien­mitglieder selbst zu versorgen, ist sowohl körperlich als auch psychisch belastend. In der Pflege­beratung erhalten pflegende Ange­hörige umfassende Beratung und Hilfe­stellungen. Pflege­berater sorgen dabei für eine bessere Versorgungs­situation von Pflege­bedürftigen. Ziel ist, die Pflege­situation für Pflege­bedürftige sowie Pflege­personen positiv zu gestalten.

Durch einen regel­mäßigen Beratungs­besuch erhalten Sie nicht nur Unter­stützung und Hilfe­stellung bei der Pflege. Die Beratung dient auch dem Schutz der zu pflegenden Person. Sobald Probleme in der Pflege zu Hause entstehen oder die Pflege­bedürftig­keit steigt, kann so die Pflege­kasse schnell reagieren.

Ob die Pflege­beratung Pflicht ist oder nicht, ist vom Pflege­grad und der Versorgungs­form des Pflege­bedürftigen abhängig. Wird der oder die Pflege­bedürftige aus­schließ­lich von Privat­personen versorgt, so gilt:

  • Pflegegrad 1: Die Pflege­beratung ist frei­willig und steht Pflegenden halb­jährlich kosten­frei zur Verfügung.
  • Pflegegrad 2-3: Eine Pflege­beratung ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI alle sechs Monate verpflichtend.
  • Pflegegrad 4-5: Die Beratung muss alle drei Monate, also viertel­jährlich, stattfinden.
Sobald sich eine Pflege­situation heraus­kristallisiert, ist dies der späteste Zeit­punkt für die Verein­barung einer Pflege­beratung. Die Berater:innen verstehen sich dabei als Moderatorin, Lotse, Orientierungs­geberin, Zuhörer und Begleiterin und empfehlen passende Hilfe­leistungen für ihren individuellen Unter­stützungs­bedarf. Um zu vermeiden, dass die pflegenden Ange­hörigen über­fordert sind, sollte dieser Termin wahr­genommen werden.
  • Nutzen Sie zusätzlich zu einer Pflege­­beratung unsere Check­­liste für den Pflege­­fall. Damit behalten Sie alle wichtigen Punkte im Blick.
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Umfang und Hilfsangebote
Mit dem zweiten Pflege­stärkungs­gesetz (PSG II) hat die Bundesregierung ein­heit­liche Pflege­beratungs­richt­linien erlassen. Die Inhalte sowie die Durch­führung der Pflege­beratung sind somit bundes­weit gleich.

Diese Richt­linien gewähr­leisten einen gleich­berechtigten und besseren Zugang zu Sozial­leistungen und sorgen für bedarfs­gerechte Unter­stützung der Pflege­bedürftigen und deren Ange­hörigen. Diese Leistungen werden angeboten:

  • Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs
  • Informationen zur häuslichen Krankenpflege
  • Hilfestellung bei möglichen Sozial­leistungen und Hilfsangeboten
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Erfassung der benötigten Hilfs­mittel wie beispiels­weise Pflege­bett, Pflege­hilfs­mittel, Rollstühle usw. 
  • Überwachung des Versorgungs­plans und Anpassung an veränderte Bedarfslage
  • Kontaktherstellung zu Selbst­hilfe­gruppen oder anderen Angeboten für pflegende Angehörige
  • Bereitstellung einer Verhinderungs­pflege, um pflegende Angehörige zu entlasten
  • Unterstützung bei Leistungsanträgen
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Pflegegrad entscheidet
In der Regel ist die Pflege­beratung kostenlos. Bei privater Pflege­beratung oder Internet­beratungs­stellen können Ihnen jedoch Kosten entstehen.

Hat die pflege­bedürftige Person einen aner­kannten Pflege­grad, über­nimmt die Pflege­kasse die Kosten für die Pflege­beratung. Das gilt sowohl für die Pflege­beratung nach Paragraf § 37 Abs. 7a SGB XI als auch nach Paragraf § 37 Abs. 3 SGB X. Außer­dem muss die Beratung ein:e aner­kannter Pflege­berater:in durch­führen. Ist die zu pflegende Person privat pflege­versichert, über­nimmt die jeweilige Versicherung die Kosten.

Auch wenn kein aner­kannter Pflege­grad vorliegt, können Sie die Pflege­beratung in Anspruch nehmen. In diesem Fall über­nimmt die gesetz­liche Kranken­versicherung die Kosten jedoch nicht. Sie müssen die Beratung selbst bezahlen. Die Kosten für private Pflege­berater:innen liegen bei rund 80 Euro.

Oft gefragt

Es gibt zwei verschiedene Arten der Pflege­beratung. Die Pflege­beratung nach § 7a SGB XI dient als Erst­information für Pflege­bedürftige und Ihre Ange­hörigen. Ein:e Pflege­berater:in informiert Sie im Beratungs­gespräch über mögliche Geld- und Sach­leistungen, die für die Pflege möglich sind.

Die Pflege­beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein kontinuier­licher Service der Pflege­kasse. Sie greift dann, wenn jemand bereits Leistungen erhält und aus­schließ­lich von Privat­personen gepflegt wird. Die Beratungs­termine finden in festen Intervallen – abhängig vom Pflege­grad – statt und sind verpflichtend. Durch diese Art der regel­mäßigen Pflege­beratung soll die Qualität in der häuslichen Pflege gesichert sein. Verpassen Sie einen Beratungs­termin, können Ihnen Kürzungen des Pflegegelds drohen.

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Online, per Telefon oder persönlich in Beratungs­stellen an vielen Standorten
Als Ratsuchende:r finden Sie eine Vielzahl an Beratungs­angeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Video­chat sind Pflege­beratungen möglich.

Beratungsstellen: Ob Pflege­beratungen in Berlin, Köln, München, Hamburg, Leipzig, Hannover, Wuppertal oder einer anderen Stadt – Anlauf­stellen finden Sie in ganz Deutschland. So können Sie die Beratung direkt vor Ort in Ihrem Umkreis in Anspruch nehmen. Wo sich die nächste Beratungs­stelle befindet, erfahren Sie beispiels­weise über die compass Pflegeberatung.

Bei Ihnen zu Hause: Nicht immer besteht die Möglich­keit, eine Beratungs­stelle persönlich aufzu­suchen. In diesem Fall bieten viele Beratungs­stellen einen Beratungs­besuch bei Ihnen zu Hause an. So kann sich der oder die Pflege­berater:in außer­dem direkt einen ersten Über­blick über die häusliche Situation verschaffen.

Per Telefon: Bestimmte Fragen können Sie schnell und einfach am Telefon klären. Ein Gespräch per Telefon bietet sich auch dann an, wenn Sie bereits eine umfassende Beratung erhalten haben und nur noch ergänzende Infos benötigen.

Online: Es gibt immer mehr Online-Beratungs­stellen im Internet. Dadurch können Sie sich ganz bequem von zu Hause aus von einem Pflege­berater informieren lassen.

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Checkliste
Bei der Vielzahl an Beratungs­möglich­keiten ist es nicht immer leicht, den Über­blick zu behalten. Folgende Schritte helfen Ihnen, eine gute Pflege­beratung zu finden und für den ersten Termin vorbe­reitet zu sein:
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Im Pflegefall individuell abgesichert mit der Pflegezusatz­versicherung
Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wer darf Pflegeberatungen anbieten?

Eine umfassende Pflege­beratung bieten Kranken­kassen, Pflege­dienste, Kranken­häuser, Verbraucher­zentralen, Sozial­ämter, Pflege­stütz­punkte und private Pflege­berater an. Durchgeführt wird die Pflege­beratung von aner­kannten Pflege­fach­kräften, Sozial­versicherungs­fach­angestellten oder Sozial­arbeitern und Sozialarbeiterinnen mit ent­sprechender Weiterbildung.

Welche gesetzlichen Regelungen betreffen die Pflegeberatung?

Seit 01. Januar 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflege­beratung. Dieser wurde durch das Pflege-Weiter­entwicklungs­gesetz geschaffen. Er ist in § 7a SGB XI verankert. Somit kann jede privat sowie gesetz­lich versicherte Person, die eine Pflege­versicherung erhält, sich kosten­los beraten lassen.

Mit dem zweiten Pflege­stärkungs­gesetz (PSG II) hat der Spitzen­verband Bund der Kranken­kassen (GKV-Spitzen­verband) Richt­linien zur einheit­lichen Durch­führung der Pflege­beratung nach § 7a SBG XI erlassen. Der GKV-Spitzen­verband ist gleich­zeitig auch der Spitzen­verband der Pflege­kassen. Darüber hinaus ist er Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzen­verbandes Bund der Kranken­kassen (MDS). Alle gesetz­lichen Kranken­kassen sind Mitglieder des GKV-Spitzen­verbandes.

Gibt es eine Weiterbildung zum Pflegeberater oder zur Pflegeberaterin?

Es gibt mehrere Institutionen, die eine Weiter­bildung zum Pflege­berater anbieten. Diese wird nach § 7a SGB XI und § 45 SGB XI sowie den Richt­linien des GKV-Spitzen­verbandes durchgeführt.

Die Weiter­bildung befasst sich unter anderem mit Grund­lagen des Pflege­fach­wissens, Case Management, Recht in der Pflege, Qualitäts­management­systemen sowie Aufklärung, Beratung und Antrag­stellung. Teil der Ausbildung ist außer­dem ein Pflege­praktikum, das in ambulanten und stationären Pflege­einrichtungen statt­findet. Danach dürfen Sie als Pflege­berater Individual­beratungen anbieten sowie auch Pflege­kurse für pflegende Ange­hörige durchführen.

Angebot von ARZ.care: Tele-Pflege als Alternative zum Hausbesuch

Im Rahmen der Pflege-Assistance Services bietet unser Partner ARZ.care Versicherten der privaten Pflegeversicherungen z.B. Pflegezusatzversicherung als Alternative zum häuslichen Besuch eine Video- und Onlineberatung (Tele-Pflege**) an.

So aktivieren Sie Ihre Tele-Pflege:

  • Rufen Sie die 24/7 Service-Hotline an 0201/177848-66 (für PflegetagegeldBest)
  • Vereinbaren Sie einen Termin für eine Video-/Onlineberatung
  • ARZ.care übersendet dem bzw. der Versicherungsnehmer:in dafür einen Link per E-Mail
  • Aktivieren Sie diesen Link
  • Nutzen Sie nun die Tele-Pflege Angebote
  • Das Gute? Für die Nutzung sind weder eine App, ein Programm noch eine Registrierung erforderlich

** Telepflege: für Neu- und Bestandskunden und -kundinnen PflegetagegeldBest (bei Bestandskunden und -kundinnen nur bei den Tarifen PZTB02, PZTB03, PZTBEST, PZTP02), PflegePolice Flexi, PflegeRente gegen Einmalbeitrag und Allianz Kapital-Unfallschutz mit Pflege.

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