Pflegeversicherung für Kinder leicht erklärt: In Deutschland sind Kinder automatisch pflegepflichtversichert. Wo die Kinder pflegeversichert sind, richtet sich nach der Krankenversicherung der Eltern: Privatversicherte Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV), während gesetzlich versicherte Kinder in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sind. Bei Beamtenkindern übernimmt in der Regel die Versicherung des beihilfeberechtigten Elternteils die Absicherung.
In der privaten Pflegepflichtversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert.
Wenn ein Kind pflegebedürftig wird, zahlt die jeweilige Pflegeversicherung die Pflegekosten. Wie viel übernommen wird, hängt vom Pflegegrad und der Pflegeart ab. Die Höhe der Leistungen der privaten und sozialen Pflegeversicherung ist gleich. Diese gesetzlichen Leistungen reichen aber oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken.
Eltern können privat vorsorgen, um im Pflegefall die Restkosten abzudecken und Versorgungslücken für ihre Kinder zu schließen, beispielsweise mit einer Pflegezusatzversicherung. Hier finden Sie Hinweise zur Berechnung einer Pflegezusatzversicherung für Kinder.