Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Kinder sind in Deutschland gesetzlich pflegeversichert. Die Pflege­pflicht­versicherung dient als Basisabsicherung und folgt der Krankenversicherung: Privatversicherte Kinder sind der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) zugehörig – gesetzlich krankenversicherte in der sozialen Pflege­versicherung (SPV). Kinder von Beihilfeberechtigten sind über die jeweilige Pflichtversicherung des beihilfeberechtigten Elternteils abgesichert.
  • In der privaten Pflege­pflicht­versicherung sind Kinder beitrags­frei mitversichert. Die SPV ist als Familien­versicherung ausgelegt und Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebens­jahres mit abgesichert.
  • Wird ein Kind pflegebedürftig und zum Pflegefall mit Pflegegrad, übernimmt die Pflicht­versicherung die Kosten der Pflege­leistungen zu einem gewissen Anteil bis zu einem Maximalbetrag.
  • Um die Restkosten abzusichern und Versorgungs­lücken zu schließen, können Eltern für ihre Kinder privat vorsorgen. Zum Beispiel mit Pflege­zusatz­versicherungen wie einer Pflege­tage­geld­versicherung, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung. Die Allianz bietet Pflegetagegeld für Kinder z.B. im Premium Kinderpaket an.
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Definition: gesetzliche Basisabsicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung dient der Basisabsicherung von Kindern für den Pflegefall. Ihr Kind ist entweder in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) oder in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgesichert.
  • Seit 2009 besteht in der Bundesrepublik Deutschland in der Krankenversicherung für alle Personen eine Versicherungs­pflicht. Das gilt auch für Kinder. Die Pflegeversicherung "folgt" dabei der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Einfach gesagt gilt für die grundsätzliche Pflegeversorgung von Kindern die Faustregel:
  • Ist Ihr Kind privat krankenversichert, wird es über eine private Pflege­pflichtversicherung abgesichert. Das heißt, es bezieht Leistungen aus der privaten Pflegepflicht­versicherung (PPV).
  • Ist Ihr Kind gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, besteht Versicherungs­pflicht in der sozialen Pflegeversicherung SPV. Das heißt, Leistungen werden aus der SPV bezogen.
  • Kinder von beihilfeberechtigten Staatsdienern sind über die sogenannte Beihilfe für den Pflegefall abgesichert. 
Eltern und Großeltern können für den Pflegefall bei Kindern jedoch noch besser vorsorgen, den Leistungsumfang erhöhen und finanzielle Lücken schließen: Mit freiwilligen privaten Pflege­versicherungen wie z.B. einer Pflegezusatzversicherung für Kinder.

Zu beachten: Versicherungsnehmer einer Pflegezusatzversicherung für Kinder müssen die Eltern sein. Großeltern können jedoch die Beitragszahlung übernehmen.

Darum ist die Kombination von Pflegepflichtversicherung und privater Pflegevorsorge für Kinder sinnvoll:

  1. Pflicht: Privat Krankenversicherte schließen für Kinder bei ihrer Krankenversicherung eine private Pflegepflichtversicherung ab. Leistungsträger ist hier die jeweilige Private Krankenversicherung (PKV).
    Für gesetzlich krankenversicherte Kinder erfolgt die soziale Pflegeversicherung über die Pflegekassen, auch gesetzliche Träger oder Leistungsträger genannt. Dies ist die häufigste Versicherungsform in Deutschland.
  2. Zusatzvorsorge: Ergänzend dazu sind private Pflege­zusatz­versicherungen, Pflegekosten­versicherungen und Pflegerenten­versicherungen abschließbar. Der Abschluss dieser Privatvorsorge erfolgt freiwillig: Im Fall einer Pflege­bedürftigkeit verbessert sie die individuelle Pflegeversorgung Ihres Kindes und hilft, finanzielle Versorgungslücken zu schließen.
  • Sowohl für PPV- als auch für SPV-versicherte Kinder ist eine private Zusatz­versicherung möglich und sinnvoll. Mit dem Optionstarif OptionFlexiMed der Allianz ermöglichen Sie Ihrem Kind einen flexiblen Einstieg in die Private Krankenvoll- und Krankenzusatz­versicherung. Der aktuelle Gesundheits­zustand wird sozusagen einge­froren und kann für einen späteren Einstieg in die Option genutzt werden. Im Tarif können Kinder ab dem 15. Lebens­jahr versichert werden. Sollten Sie bereits selbst bei der Allianz in diesem Tarif versichert sein, kann dieser für Kinder auch schon früher ab­geschl­ossen werden.
Gut zu wissen

Altersstufen in der sozialen Pflege­versicherung

Im allgemeinen Verständnis bezeichnet man Personen bis zum 18. Geburtstag als Kinder und Jugendliche. Im Hinblick auf die SPV gilt der Kinderstatus, solange das Kind familienversichert ist. In der Regel sind Kinder dies bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gibt allerdings Ausnahmen:

Ist Ihr Nachwuchs nicht erwerbstätig, kann er bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres als Kind familienversichert sein. Sind Ihre Kinder noch in der Schulausbildung, Berufs­ausbildung oder Student? Dann ist die Pflegeversicherung in der Regel sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung möglich.

Welche Altersstufen gelten in der privaten Pflege­pflicht­versicherung?

Wie in der SPV endet bei Kindern in der PPV die Versicherungspflicht bei den Eltern grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Verlängerungen bis zum 23., beziehungsweise bis zum 25. Geburtstag als Altersstufe und auch unbegrenzt sind unter gewissen Voraussetzungen möglich (Studium, Ausbildung).

Besonderheit für behinderte Kinder

Für behinderte Kinder, die selbst nicht für ihren Unterhalt sorgen können, besteht die Absicherung über die Familienversicherung grundsätzlich ohne Grenze beim Alter.

Alles zur PPV und SPV

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für alle gleich. Der Grund: Diese sind im Sozialgesetzbuch verankert. Somit macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Pflegeversicherung für Studenten, Rentner, Angestellte oder eben Kinder handelt. Auch ist der Leistungsumfang von privater und gesetzlicher Pflege­pflichtversicherung identisch.

Versicherungsschutz durch die gesetzliche Pflegeversicherung für Kinder besteht dann, wenn ein nachgewiesener Bedarf an einer Pflege von mindestens sechs Monaten besteht. Pflegegrad und Art der Pflege (z.B. Pflege zu Hause, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Nachtpflege) entscheiden, in welcher Höhe die Pflegeversicherung Pflegegeld oder Geldleistungen (PPV) bzw. Sachleistungen (SPV) bezahlt.

Sofern möglich, erfolgt die Pflege von Kindern meist in der häuslichen Umgebung durch nahe Angehörige. Dafür stehen dem Versicherungsnehmer Leistungen aus der privaten oder der sozialen Pflegeversicherung zu, wie z. B. Pflegegeld.

  • Um über die Pflegeversicherung Leistungen zu beziehen, muss ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt werden.

Die Pflegepflichtversicherung ist für Kinder beitragsfrei, solange diese in der Familienversicherung unterkommen.

Wer Kinder hat, spart monatlich einen Teil der Pflegeversicherungs-Kosten für seine eigene soziale Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung rechnet Kinder aufgrund des Kinder­berücksichtigungs­gesetzes an. Das sogenannte Kinderberücksichtigungsgesetz vom 01.01.2005 bestimmt, dass kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung derzeit einen Beitragszuschlag von 0,6 % zahlen müssen. Insofern liegt der „normale“ Beitragssatz zum 1. Juli 2023 bei 3,4% des Einkommens (bei einem Kind). Die Beitrags­höhe zur gesetzlichen Pflege­versicherung ist wie bisher abhängig vom Einkommen und nun auch davon, wie viele berücksichtigungs­fähige Kinder man hat. Der erhöhte Beitragssatz für Kinderlose beträgt in Summe 4 %.

Nein, private Versicherungen erheben keinen Kinderlosenzuschlag bei der Pflegepflichtversicherung. Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung basiert die private Pflegepflichtversicherung auf Alterungsrückstellungen. Ob Sie als Versicherungsnehmer Nachwuchs haben, spielt für den Beitrag keine Rolle.

Wer in der Familie Nachwuchs bekommt, muss für den Beitragsnachlass einen Nachweis erbringen. Ein bestimmtes Formular gibt es dafür nicht. In der Regel reicht es aus, die Geburtsurkunde, Bescheinigung für das Pflegekind oder die Adoptionsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

Den Pflegeversicherungs-Kinder-Nachweis sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach der Geburt oder Adoption erbringen. Damit können Sie die Ersparnis rückwirkend geltend machen. Enthält Ihre Personalakte keinen Nachweis über die Elterneigenschaft, gelten Sie als kinderlos und müssen den Beitragszuschlag zahlen. Dies gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird. Die Elterneigenschaft gilt übrigens das ganze Leben – auch wenn die Kinder erwachsen sind oder versterben.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitrags­pflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.

Auch für Privat­versicherte ist die Beitrags­bemessungs­grenze der Pflege­versicherung entscheidend. An ihr orientiert sich der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung.

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Private Pflegevorsorge
Wer für seinen Nachwuchs besser vorsorgen und Leistungslücken schließen möchte, kann dies über eine zusätzliche private Pflegevorsorge machen: Eine Art Privatvorsorge ist beispielsweise die Pflegezusatzversicherung mit Pflegetagegeld.

Auch bei Kindern gilt: Pflegeleistungen sind teuer und die Pflicht­versicherung zahlt je nach Pflegegrad meist nur einen Teil der aufkommenden Pflege­kosten. Wie hoch der Leistungs- bzw. Kostenanteil ist, den die Pflichtversicherung übernimmt, hängt von folgenden Punkten ab: Vom Pflegegrad des Kindes und der Art der Pflege – ambulant oder stationär. Für die restlichen Kosten müssen Sie als Eltern aufkommen.

Mit Pflege­zusatz­versicherungen für Kinder sorgen Sie zusätzlich privat vor und schöpfen das ganze Spektrum möglicher Pflege­leistungen aus: Beispielsweise für nötige Umbau­maß­nahmen bei häuslicher Pflege, für Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste.

Wofür Sie das Pflege­tage­geld einer Pflegezusatzversicherung bei Ihrem Kind einsetzen, ist Ihnen über­lassen. Beispielsweise enthält das Allianz Premium Kinderpaket eine Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 40 Euro. Finden Sie alles über die dort verfügbare Pflege­versicherung: Leistungen, Tagessatz und Services unter Tarife.
Die Altershöchstgrenzen für die private Pflegevorsorge, z.B. einer Kinder-Pflegezusatzversicherung, unterscheiden sich je nach Anbieter. Bei der Allianz ist Ihr Kind mit einer Pflegetagegeldversicherung z.B. im Kinderpaket zunächst bis zum 21. Lebensjahr versichert. Danach läuft der Vertrag für Ihre Tochter oder Ihren Sohn automatisch weiter und die gewählten Tarife können als Erwachsener fortgeführt werden. In der Regel kommt es dabei zu höheren Beiträgen, wenn dann ab Alter 21 Alterungsrückstellungen aufgebaut werden.
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Günstiger als gedacht
Wie viel eine Pflegezusatzversicherung für Ihr Kind kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber aufgrund des jungen Einstiegsalters lohnt es sich auf alle Fälle, die Beiträge genauer unter die Lupe zu nehmen.

Kosten einer Pflegeversicherung

Möchten Eltern für Kinder eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, sind die Beiträge meist noch sehr günstig. Sie richten sich nach dem Alter und Gesundheits­zustand des Kindes, den gewünschten Pflegeversicherungs-Leistungen und den Tarifkonditionen des Versicherers.
Somit sind die Kosten einer Pflegeversicherung für Kinder in der Regel überschaubar. Ist der Nachwuchs sehr jung, sind leistungsstarke Pakete für einen Rundumschutz, die eine Pflegezusatzversicherung inkludieren, sinnvoll und günstig.

Die Allianz bietet diese in Form der Kinderpakete an. Mehr Informationen zu den Allianz Kinderpaketen finden Sie auf der Produktseite Kinderpaket:

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Versorgungslücken frühzeitig schließen
Die Sorge, dass dem eigenen Kind etwas zustößt, ist eine große emotionale Belastung. Hinzu kommen eventuelle finanzielle Nöte, tritt der Fall der Pflegebedürftigkeit tatsächlich ein. Private Kinder Pflegezusatzversicherungen helfen in mehrfacher Hinsicht:

Die Pflegepflichtversicherungen (SPV oder PPV) übernehmen die Pflegekosten nur bis zu einem festgelegten Maximalbetrag. Er stellt meist nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten dar. Um die Versorgungslücke zu schließen, kann auch für Kinder eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.

Für Ihr Kind haben Sie die Wahl zwischen einer privaten Pflegetagegeld­versicherung, Pflegerentenversicherung und Pflegekostenversicherung. Die Höhe der Beiträge ist hier auch abhängig vom Alter, von Vorerkrankungen und vom Gesundheits­zustand. Zu beachten: Der staatlich bezuschusste Pflege Bahr ist nur für junge Erwachsene ab einem Mindestalter von 18 Jahren geeignet.

Wenn Sie Interesse an einer Pflegezusatzversicherung für Ihr Kind haben, dann beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Der Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. 

Haben Sie Fragen oder wollen Sie die Pflegezusatzversicherung für Kinder abschließen? Dann klicken Sie hier:

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Pflegefall, Pflege­grad & Besonderheiten
Kinder können durch Unfälle, Krankheiten oder angeborene Erkrankungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen und damit in eine Pflegebedürftigkeit geraten bzw. zum Pflegefall werden. Diese Pflegebedürftigkeit kann lebenslang anhalten.
Die meisten verbinden Pflegebedürftigkeit mit dem letzten Lebensabschnitt und einem hohem Alter. Aber auch Kinder und Teenager können davon betroffen sein. Deutschlandweit leben laut dem Bundesgesundheitsministerium rund 215.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren mit anerkanntem Pflegegrad.

Wie pflegebedürftig jemand ist, misst sich in Deutschland anhand von Pflegegraden (ehemals Pflegestufen). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Hilfe benötigt die Person. Und desto höher sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung.

Bei Kindern eine Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, ist schwieriger als bei Erwachsenen, denn alle und vor allem kleinere Kinder sind im Alltag auf Hilfe angewiesen. Trotzdem werden bei der Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst; früher MDK) oder Medicproof (bei Privat­versicherten) die gleichen Kriterien herangezogen wie bei erwachsenen Pflegebedürftigen.

Auch wenn grundsätzlich dieselben Kriterien für Kindern und Erwachsene gelten: Der einzige Unterschied bei der Begutachtung für den Pflegegrad von Kindern ist, dass Kinder zudem mit gesunden gleichaltrigen Kindern verglichen - und nur der Pflegemehrbedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind berücksichtigt wird.

  • Zu beachten: Ab dem vollendeten 11. Lebensjahr werden Kinder in allen Modulen der Pflegegrad-Begutachtung bewertet. Dann gelten die gleichen, für den Pflegegrad relevanten Berechnungs­vorschriften wie für Erwachsene. Im Rahmen der Begutachtung wird allerdings bis zum Alter von 18 Jahren in der Regel noch das Begutachtungsformular für Kinder eingesetzt. Dieses enthält eine entsprechende altersgerechte Formulierung.
Benötigt ein Kind durch eine Krankheit bereits ab der Geburt erhöhte Pflege, gibt es bis zum vollendeten 18. Lebensmonat eine Sonderregelung. Babys bekommen pauschal einen Pflegegrad höher zugesprochen als bei der Begutachtung festgestellt. Der Grund: In dieser Zeit sind alle Säuglinge pflegebedürftig und durchlaufen viele Entwicklungsschritte. Die Regelung ist sinnvoll, um eine Belastung der Familie durch laufend neue Gutachten und Gesundheitsprüfungen zu vermeiden.
Bestmögliche Vorsorge und Behandlung
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Häufige Fragen
Was möchten Sie zum Thema Pflege­versicherungen für Kinder noch gerne wissen?
  • Was ist das Kinderberücksichtigungsgesetz?

    Am 26.11.2004 wurde das "Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflege­versicherung" – das sogenannte "Kinderberücksichtigungsgesetz" – verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass kinderlose, gesetzlich Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % des Brutto­einkommens entrichten müssen. Dieser Beitragszuschlag wird allein vom Arbeitnehmer getragen und ist seit dem 01. Januar 2005 zusammen mit dem bereits zu entrichtenden Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zu erheben.
  • Zahlt die gesetzliche Pflege­versicherung der Kinder für Eltern?

    Nein, personenbezogene Versicherungen zahlen nur für die vertraglich versicherte Person Der Leistungsfall einer gesetzlichen Pflegeversicherung tritt nur dann ein, wenn der Versicherte (das Kind) selbst betroffen ist. Angehörige sind über die Pflegepflichtversicherung für Kinder nicht mitversorgt. Dieser Grundsatz gilt für beide gesetzlichen Pflegepflicht­versicherungen - soziale Pflegeversicherung, SPV, und private Pflegepflichtversicherung, PPV. Somit haftet eine Pflegeversicherung der Kinder auch nicht für Eltern.
  • Können Kinder eine private Pflegeversicherung für ihre Eltern abschließen?

    Eltern sind bis zum Abschluss der Erstausbildung ihrer Kinder unterhalts­pflichtig. Das wissen die meisten. Dass es umgekehrt ebenfalls eine Unterhalts­pflicht gibt, wenn die Eltern einer Pflege bedürfen, ist weniger bekannt. Benötigen Eltern Pflege und haben nicht ausreichend vorgesorgt, sind erwachsene Kinder zu Elternunterhalt verpflichtet und müssen die Pflegekosten übernehmen. Dies gilt ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro laut § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

    Deshalb möchten viele Kinder ihre Eltern auch im Alter versorgt wissen. Haben Eltern bislang keine private Pflege­zusatz­versicherung, können Kinder diese nicht für ihre Eltern abschließen. Jedoch können Kinder ihren Eltern helfen, die Unterlagen vorzubereiten und beim Abschluss unterstützen. Oder sie bezahlen die Beiträge der Pflege­zusatz­versicherung für ihre Eltern. Abschließen und unterschreiben müssen den Vertrag allerdings die erwachsenen und mündigen Personen (Eltern) selbst.

  • Wie setze ich die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung meines Kindes richtig von der Steuer ab?

    Falls Sie für Ihren Nachwuchs Versicherungsbeiträge zahlen, können Sie die privaten Pflegeversicherungskosten der Kinder steuerlich geltend machen. Tragen Sie dafür in der Anlage Kind unter „Pflege- und Krankenversicherung“ die Beträge für die private Pflegezusatzversicherung ein. Das ist ein hilfreicher Tipp zu Kosten der Pflegeversicherung und Steuern bei der Pflegeversicherung.
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