Leistungen der Pflegeversicherung kurz erklärt
- Jeder pflegeversicherten Person, die als pflegebedürftig in einen Pflegegrad eingestuft ist, stehen im Pflegefall per Gesetz verschiedene Pflegeleistungen zu. In der Regel sind dies Geldleistungen (Pflegegeld) oder Sachleistungen.
- Diese und weitere Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen sind prinzipiell gleich. Sie müssen zeitnah bei der Pflegekasse oder Ihrer Pflegeversicherung beantragt werden.
- Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5). Entscheidend für die Art und Höhe der Versicherungsleistung ist zudem, ob Pflegebedürftige ambulant Zuhause oder stationär in einem Pflegeheim gepflegt werden. Eine Pflege-WG ist auch möglich.
- Trotz aller Geld- und Sachleistungen werden die gesetzlichen Pflegeleistungen wahrscheinlich nicht ausreichen, um alle anfallenden Kosten zu decken. Deshalb empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wie der Allianz PflegetagegeldBest, um für den Pflegefall vorzusorgen.
Wann zahlt die Pflegeversicherung?
Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für mich aus?
Ob die gesetzlichen Leistungen ausreichen, hängt von Ihrer persönlichen finanziellen Situation und dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit ab. Je höher der festgestellte Pflegegrad im Pflegefall, desto mehr Betreuung und Pflegeleistung benötigen Sie. Entsprechend steigen die Kosten und Ihr Eigenanteil, den Sie zusätzlich zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung tragen müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung sinnvoll für die meisten Altersgruppen, da die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen meist nicht ausreichen. Sie schont bestehendes Vermögen und entlastet Angehörige.
Zudem: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sind, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Aber auch im Alter ist es möglich, sich über eine Pflegezusatzversicherung gut für den Pflegefall abzusichern.
Private Vorsorge kann die Pflegelücke schließen
Trotz der zahlreichen gesetzlichen Leistungen bleibt die Pflegepflichtversicherung nur ein Basisschutz. In vielen Fällen können Sie damit nicht alle pflegebedingten Aufwendungen abdecken. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil an den Pflegekosten reduzieren.
Schließen Sie mögliche Versorgungslücken: Eine private Pflegezusatzversicherung gewährleistet, dass Sie auch im Pflegefall autonom leben und wohnen können. Und das, ohne Ihre Angehörigen finanziell zu belasten.
Der Online-Abschluss der Allianz privaten Pflegezusatzversicherung ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Grundsätzlich kann unsere Pflegezusatzversicherung bis zum vollendeten 70. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sofern noch keine Pflegebedürftigkeit besteht, bislang kein Pflegegrad beantragt wurde und innerhalb der letzten fünf Jahre keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.
Zu den Allianz Pflegeversicherungs-Leistungen beraten wir Sie auch gerne persönlich. Oder Sie berechnen gleich hier direkt und unverbindlich, was der PflegetagegeldBest Tarif kostet.
Leistungen der Pflegeversicherung für Kinder
Leistungen bei ambulanter Pflege
Pflegegeld zur Unterstützung der privaten Pflege
Pflegebedürftige, die von selbst organisierten Pflegehilfen betreut werden, haben Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Hierzu zählen beispielsweise Angehörige, Bezugspersonen, Nachbarn bzw. Nachbarinnen oder selbst beschaffte Pflegekräfte ohne Zulassung bei der gesetzlichen Pflegekasse.
Dabei handelt es sich um eine finanzielle Leistungserbringung der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld wird nicht an die pflegende Person, sondern an den oder die Leistungsempfänger:in überwiesen. Diese:r kann darüber frei verfügen. In der Regel wird das Pflegegeld aber als „Anerkennung“ an den oder die pflegende Angehörige:n, Nachbarn bzw. Nachbarin oder Bezugsperson weitergegeben.
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:
- Pflegebedürftig mindestens mit Pflegegrad 2
- Regelmäßige Teilnahme an Pflegeberatungen: Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie die Beratung zweimal jährlich in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 sogar viermal jährlich. Wird die Pflegeberatung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.
Pflegesachleistungen zur Finanzierung professioneller Pflege
- Gesetzlich Versicherte, die mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes oder einer professionellen Einzelpflege zuhause gepflegt werden, erhalten sogenannte Pflegesachleistungen. Das heißt: Sie erhalten keine Geldleistungen, sondern eine Dienstleistung in Form häuslicher Pflege. Pflegedienst oder Pflegefachkraft werden direkt von der Pflegekasse bezahlt. Anspruch auf Sachleistungen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
- Privat Pflegeversicherte erhalten anstelle von Pflegesachleistungen eine Kostenerstattung – analog zur Vorgehensweise in der privaten Krankenversicherung.
- In der Höhe sind Pflegesachleistungen und Geldleistungen gleich. Nur die Abrechnung mit der Pflegeversicherung unterscheidet sich.
Kombinationspflege für eine individuelle Betreuung
Leistungen bei ambulanter Pflege: Tabelle
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Monatliche Leistungen nach Pflegegrad (PG)
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PG 1
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PG 2
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PG 3
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PG 4
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PG 5
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Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Leistungen bei stationärer Pflege
Nicht jede:r Pflegebedürftige ist rund um die Uhr auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen. Viele Heime und Tagespflegeeinrichtungen bieten deshalb auch eine teilstationäre Versorgung in Form einer Tages- oder Nachtpflege an. Das heißt: Die pflegeversicherte Person hält sich mehrere Stunden am Tag – oder über Nacht – in einer Pflegeeinrichtung auf. Die restliche Zeit verbringt er oder sie in den eigenen vier Wänden.
Die Tagespflege nehmen in der Regel Pflegebedürftige in Anspruch, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind und ganze Arbeitstage abdecken müssen. In solchen Fällen wird der bzw. die Pflegepatient:in morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht. Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 können die teilstationäre Betreuung beantragen. Personen mit Pflegegrad 1 dürfen hierfür lediglich den Entlastungsbetrag nutzen.
Leistungen bei stationärer Pflege: Tabelle
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Monatliche Leistungen nach Pflegegrad (PG)
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PG 1
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PG 2
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PG 3
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PG 4
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PG 5
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Vollstationäre Pflege gesetzlich | – | 1.061 € | 1.575 € | 2.111 € | 2.351 € |
Tages- und Nachtpflege gesetzlich | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Weitere Leistungen
Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade
Entlastungsleistungen sind zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie werden meist stundenweise beansprucht und variieren je nach Bundesland. Zu den Entlastungs- und Betreuungsleistungen zählen beispielsweise Dienstleistungen für den Haushalt, die Tages- und Nachtpflege oder Alltagsbegleiter:innen. Für genau solche Entlastungsleistungen gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag.
Der Entlastungsbetrag ist der einzige monatliche Zuschuss, den alle Pflegebedürftigen erhalten, die ambulant Zuhause versorgt werden. Der Pauschalbetrag in Höhe von 131 Euro steht allen Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen unabhängig vom Pflegegrad zu und ist zweckgebunden. Personen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten das Geld zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.
Pflegehilfsmittel zur Verbesserung der Pflegebedingungen
Kurzzeitpflege als Übergangslösung
Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
Die sogenannte Verhinderungspflege dient ab Pflegegrad 2 als Ersatzpflege, wenn Ihre Angehörigen Urlaub machen oder krank sind. Damit können Sie für maximal sechs Wochen im Jahr einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Ersatzpflegekraft engagieren. Sie erhalten dann noch maximal für sechs Wochen die Hälfte des bisherigen Pflegegelds zusätzlich. Hierfür steht Ihnen pro Kalenderjahr ein Höchstbetrag von 1.685 Euro zur Verfügung. Falls Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise beanspruchen, ändert sich die Höhe des Pflegegeldes nicht. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.
Darüber hinaus können Sie (im Kalenderjahr) bis zu 843 Euro des Leistungsbetrags vom nicht genutzten Budget aus der Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege einsetzen. Somit steigt das jährliche Budget für die Verhinderungshilfe auf bis zu 2.528 Euro.
Zuschüsse zu Wohnungsanpassung
Damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können, unterstützen Pflegekassen Baumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Dazu zählen:
- Türverbreiterungen
- Installation einer Rampe
- Einbau einer pflegegerechten, ebenerdigen Dusche
Die Pflegekasse steuert in allen Pflegegraden bis zu 4.180 Euro pro Umbaumaßnahme bei. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer ambulanten Wohngruppe (Pflege-WG) zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 Euro betragen, also höchstens 16.720 Euro.
Soziale Absicherung für Pflegepersonen
Ob Freunde bzw. Freundinnen, Kinder oder andere Angehörige: Die meisten (ehrenamtlichen) Pflegepersonen müssen ihre Arbeitszeiten reduzieren, um für die pflegebedürftige Person da zu sein. Dadurch erleiden sie mitunter hohe finanzielle Einbußen. Neben der Pflegetätigkeit bleibt wenig Zeit, um zum Beispiel für die eigene Rente vorzusorgen. Damit Betroffene nicht in Arbeitslosigkeit oder Altersarmut abdriften, übernimmt die Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen. Sie zahlt unter anderem den Beitragssatz zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzung: Die Pflegeperson kümmert sich mindestens zehn Stunden pro Woche um den Pflegebedürftigen (mit mindestens Pflegegrad 2). Deswegen kann sie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
Weitere Pflegeleistungen: Tabelle
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Leistungen nach Pflegegrad (PG)
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PG 1
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PG 2
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PG 3
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PG 4
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PG 5
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Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € |
Hausnotruf (monatlich) | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 1.884 € | 1.884 € | 1.884 € | 1.884 € |
Wohnraum-Anpassungen (je Maßnahme) | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € |
Antrag auf Pflegeleistung stellen
Einreichen: Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Um Pflegeleistungen erhalten zu können, müssen Sie innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben. Das kann sowohl eine gesetzliche als auch eine private Pflegepflichtversicherung sein. Bei pflegebedürftigen Kindern muss dies auf mindestens ein Elternteil zutreffen.
Pflegeleistungen beantragen Sie formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief bei Ihrer Pflegekasse. Diese sendet Ihnen dann ein Formular zu, das Sie ausfüllen und zurückschicken. Anschließend vereinbaren Sie mit der Pflegekasse einen Termin zur Begutachtung und Einstufung in einen passenden Pflegegrad. Auf Basis der gutachterlichen Empfehlungen trifft die Pflegekasse eine Entscheidung und schickt Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu.
Zeitpunkt: Wann stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen wie Pflegegeld werden von den Pflegekassen erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Beispiel: Sie sind ab Mai pflegebedürftig, reichen den Antrag aber erst im November ein. Dann erhalten Sie die Leistungen der Pflegeversicherung ebenfalls erst ab November. Für die Zeit vor dem Antragsdatum ist eine rückwirkende Unterstützung nicht möglich.
Unser Tipp: Um kein Geld zu "verschenken" sollten Sie den Antrag nicht später als vier Wochen nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen.
Beratung: Wer hilft mir bei Fragen zu meinem Antrag?
Für alle Fragen rund um Ihren Antrag auf Pflegeleistungen wenden Sie sich an Ihre jeweilige Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung zuständig, die ihren Mitgliedern eine kostenlose Pflegeberatung anbietet. Hierfür stehen Ihnen an Pflegestützpunkten vor Ort, zu Hause oder telefonisch Pflegeberater:innen zur Verfügung. Versicherte der privaten Krankenversicherung wenden sich an die compass Pflegeberatung. Diese bietet unter der Telefonnummer 0800 / 101 88 00 bundesweit kostenlos Informationen, Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an.
Unterstützung bei Pflege-WGs
Immer mehr neue Wohnformen für Pflegebedürftige entstehen, etwa betreutes Wohnen, Service-Wohnen und Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs). Zusammen mit anderen Betroffenen können Sie so in häuslicher Umgebung leben und gemeinsam ambulante Unterstützung erhalten. Ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.
Pflegeversicherungen fördern die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen mit einer sogenannten "Anschubfinanzierung": Jede:r Mitbewohner:in kann bei seiner bzw. ihrer Pflegekasse eine einmalige Starthilfe in Höhe von 2.613 Euro beantragen. Diese Förderung ist pro Wohngemeinschaft auf 10.452 Euro begrenzt.
Darüber hinaus gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin der Pflegegruppe kann diesen Zuschuss zusätzlich zu seinen sonstigen Pflegeleistungen beantragen. In der Regel dient er dazu, die gemeinschaftlich beauftragte Pflegekraft zu finanzieren.
Wie kann ich meinen Pflegegrad ermitteln?
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.