Seit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz von 2017 ist dabei allein entscheidend, wie selbständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag meistern kann.
Pflegegrade bemessen sich demnach nicht mehr nach Zeitaufwand. Vor der Pflegereform 2017 richtete sich die Einstufung vor allem nach der für die Pflegetätigkeit benötigten Zeit: Die Dauer der täglichen Pflege war entscheidend für eine Pflegestufe zwischen 0 und 3.