- Selbstständigkeit im Fokus: Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist heute nicht mehr die benötigte Pflegezeit. Stattdessen wird bewertet, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist und wieviel Unterstützung von außen sie im Alltag benötigt.
- Pflegegrade statt Pflegestufen: Die Pflegegrade 1 bis 5 haben die ehemaligen Pflegestufen 1 bis 3 im Rahmen der Pflegereform von 2017 (Zweites Pflegestärkungsgesetz, PSG II) abgelöst.
- Pflegeleistungen: Die Höhe der Pflegeleistung (Geldleistung und Sachleistung) ist allein an den jeweiligen Pflegegrad gekoppelt. Der für die Pflegeverrichtungen erforderliche Zeitaufwand ist nicht mehr relevant.
- Gleichbehandlung in der Pflege durch eine Reform der Bewertungsgrundlagen für die Pflegebegutachtung: Dauerhaft psychisch Erkrankte und körperlich Pflegebedürftige werden bei Pflegeleistungen seither gleichgestellt.
Pflegegrad Zeitaufwand: Selbstständigkeit statt Pflegezeit

Pflegegrade: Selbstständigkeit statt Zeitaufwand kurz erklärt


- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Wie wird der Pflegegrad aufgrund verschiedener Module berechnet?
Berechnung Pflegegrad
Die Pflegebegutachtung ist die Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen. Sie erfolgt durch unabhängige medizinische Gutachter:innen von MEDICPROOF (Privat Krankenversicherte) oder dem Medizinischen Dienst (MD, früher MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Und so erfolgt die Pflegebegutachtung:
- Ermittlung: Anhand von bestimmten Kriterien wird in sechs Modulen eine Einschätzung der Selbstständigkeit bei der Bewältigung des Alltags vorgenommen.
- Berechnung: Aus den Kriterien lassen sich für jedes Modul bestimmte Punktwerte ableiten. Je mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird, desto höher ist die Summe der Punkte pro Modul. Diese Punkte werden gewichtet und sind ausschlaggebend für den entsprechenden Pflegegrad.
- Gewichtung: Pro Modul können Sie einen maximalen Punktwert erhalten. Diese Punktwerte werden jedoch nicht einfach addiert. Um sicherzustellen, dass der Bereich der Selbstversorgung am stärksten Berücksichtigung findet, erfolgt eine unterschiedliche Gewichtung der errechneten Punkte pro Modul.
Einen Überblick über die einzelnen Module sowie ihre jeweilige Gewichtung bei der Pflegegrad Berechnung finden Sie in der folgenden Tabelle:
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Modul
|
Modul-Erklärung
|
Gewichtung in Prozent
|
---|---|---|
1. Mobilität | Bewertung der körperlichen Selbstständigkeit, z. B. beim Sitzen, Stehen, Gehen, Treppensteigen | 10 % |
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Entscheidungsfindung, Einschätzung von Risiken und Sachverhalten, Mitteilungsvermögen | 15 % |
3. Verhaltensweisen sowie psychische Problemlagen | Aggression; Möglichkeit der Schädigung von Gegenständen, anderen Personen oder sich selbst; Ängste | 15 % |
4. Selbstversorgung | Fähigkeit zur eigenen Körperhygiene, Duschen, Waschen, An- und Auskleiden, Toilettengänge; Essen und Trinken | 40 % |
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | Eigenständigkeit bei Blutdruck- oder Blutzuckermessung, Medikamenteneinnahme und Ähnlichem | 20 % |
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Wie gut kann die betroffene Person z. B. Kontakte alleine pflegen oder sich selbst beschäftigen? | 15 % |
Wichtiger Hinweis: Bei den beiden Modulen kognitive/kommunikative Fähigkeiten (2) und Verhaltensweisen/psychische Problemlagen (3) fließt nur der höhere der beiden Werte mit einer Gewichtung von 15 % in das Ergebnis der Begutachtung mit ein.
Zu den genannten Modulen prüfen die unabhängigen Gutachter:innen auch Ihre außerhäuslichen Aktivitäten sowie Ihre Haushaltsführung. Diese Bereiche fließen zwar nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein, liefern aber hilfreiche Hinweise bei der Planung Ihrer individuellen Pflege zuhause. Mehr über die Berechnung der Pflegegrad Punkte erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema:
Vor 2017: Pflegezeitbemessung und Pflegestufen
Pflegezeitbemessung nach Pflegeaufwand
Pflegestufen nach Pflegebedürftigkeit
Eine Einordnung der Pflegebedürftigkeit erfolgte bis zum 31.12.2016 abhängig vom gesammelten Zeitaufwand für Pflegetätigkeiten in den oben genannten Bereichen. Dabei kannte das Pflegeversicherungsgesetz mit dem Schwerpunkt auf körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen nur drei Pflegestufen. Deren Einteilung erfolgte nach dem jeweiligen Zeitaufwand für die tägliche Pflege:
- Erhebliche Pflegebedürftigkeit: mindestens 90 Minuten (im Wochendurchschnitt, Anteil Grundpflege: 45 Minuten)
- Schwerpflegebedürftigkeit: mindestens drei Stunden (Anteil Grundpflege: zwei Stunden)
- Schwerstpflegebedürftigkeit: mindestens 5 Stunden (Anteil Grundpflege: vier Stunden)
Bei geistigen Beeinträchtigungen wie psychischen Erkrankungen oder Demenz wurde von Pflegeversicherungen nach Begutachtung eine sogenannte Pflegestufe 0 anerkannt. Die Voraussetzung hierfür: eine dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von geistigen Beeinträchtigungen.
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Pflegestufe
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Pflegebedürftigkeit
|
Zeitaufwand tägliche Pflege
(bis Anfang 2017) |
Anteil Grundpflege
|
---|---|---|---|
0 | geistige Beeinträchtigungen | Individuelle Anerkennung notwendig | keine Angabe |
1 | Erhebliche Pflegebedürftigkeit | Mindestens 90 Minuten (im Wochendurchschnitt) | 45 Minuten |
2 | Schwerpflegebedürftigkeit | Mindestens 3 Stunden | 2 Stunden |
3 | Schwerstpflegebedürftigkeit | Mindestens 5 Stunden | 4 Stunden |
Die fünf Pflegegrade
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.


