- Selbstständigkeit im Fokus: Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist heute nicht mehr die benötigte Pflegezeit. Stattdessen wird bewertet, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist und wieviel Unterstützung von außen sie im Alltag benötigt.
- Pflegegrade statt Pflegestufen: Die Pflegegrade 1 bis 5 haben die ehemaligen Pflegestufen 1 bis 3 im Rahmen der Pflegereform von 2017 (Zweites Pflegestärkungsgesetz, PSG II) abgelöst.
- Pflegeleistungen: Die Höhe der Pflegeleistung (Geldleistung und Sachleistung) ist allein an den jeweiligen Pflegegrad gekoppelt. Der für die Pflegeverrichtungen erforderliche Zeitaufwand ist nicht mehr relevant.
- Gleichbehandlung in der Pflege durch eine Reform der Bewertungsgrundlagen für die Pflegebegutachtung: Dauerhaft psychisch Erkrankte und körperlich Pflegebedürftige werden bei Pflegeleistungen seither gleichgestellt.
Pflegegrad Zeitaufwand: Selbstständigkeit statt Pflegezeit

Pflegegrade: Selbstständigkeit statt Zeitaufwand kurz erklärt


- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Was ist in der Pflege unter Zeitaufwand zu verstehen?

Pflegebedürftige sind je nach Gesundheitszustand und ihrer Eigenständigkeit im Alltag auf Unterstützung von außen angewiesen. Um festzustellen, auf welche Pflegeleistungen Sie Anspruch haben, wird Ihre Pflegesituation bewertet.
Seit der letzten Pflegereform 2017 erfolgt diese Bewertung nicht mehr nach Pflegestufen, sondern in Pflegegraden. Die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Pflegereform im Überblick:
- Pflegegrade statt Pflegestufen: Mit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Jahr 2017 wurden die bis dahin geltenden Pflegestufen 1 bis 3 abgeschafft. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit einer Person erfolgt seither in die fünf Pflegegrade 1-5.
- Wegfall der Pflegezeitbemessung: Entscheidend für die frühere Einteilung in Pflegestufen war, wie viel Zeit Pflegetätigkeiten in Anspruch nehmen. Hierfür wurde der durchschnittliche Zeitaufwand für Pflegetätigkeiten im Bereich der Grundpflege (Ernährung, Mobilität und Körperpflege) gemessen.
- Reform der Pflegebegutachtung: Der Faktor "Zeitaufwand" ist heute unerheblich. Entscheidend sind nur der Grad der Selbstständigkeit und der sich hieraus ergebende Pflegegrad. Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs bewerten Gutachter:innen in sechs verschiedenen Modulen, wie gut die pflegebedürftige Person ihren Alltag selbstständig bewältigen kann.
- Berechnung Pflegegrad: Pflegebedürftige erhalten anhand verschiedener Kriterien Punkte für ihre Selbstständigkeit, z. B. bei Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsverrichtung oder der Pflege sozialer Kontakte. Je mehr Unterstützung Sie dabei benötigen, desto höher der jeweilige Pflegegrad.
- Bessere Beurteilung des Pflegebedarfs: Die vormals nur drei Pflegestufen orientierten sich an körperlichen Beeinträchtigungen. Für die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad wird sowohl die körperliche als auch die geistige Selbstständigkeit gleichermaßen berücksichtigt.
- Pflegeleistungen: Abhängig vom ermittelten Pflegegrad erhalten Sie Pflegeleistungen in Form von Pflegegeld oder Sachleistungen wie Pflegehilfsmittel von Ihrer Pflegeversicherung. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dies die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV), auch Pflegekasse genannt. Der Unterschied: In der SPV gibt es Geldleistungen nur beim Pflegegeld – ansonsten Sachleistungen. Privat Krankenversicherte (PKV) können Geldleistungen in Form von Pflegegeld und Kostenersatz über ihre jeweilige Private Pflegepflichtversicherung (PPV) beziehen. Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind, dann reichen Sie den Pflegeantrag direkt online ein.
Optimal versorgt im Pflegefall
Sie möchten bereits vor Eintreten eines Pflegefalls für eine erhöhte Pflegeleistung sorgen? Dann ergänzen Sie Ihre Pflegepflichtversicherung durch eine Private Pflegezusatzversicherung. Denn egal ob Kurzzeitpflege, Übergangspflege oder Langzeitpflege: Die Pflegezusatzversicherung hilft, Versorgungslücken der Pflegekasse im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu schließen.
Eine Pflegezusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Zusatzkosten im Pflegefall. Die gesetzlichen Leistungen reichen oftmals nicht aus und es entsteht eine Versorgungslücke. Mit einer Privatvorsorge ermöglichen Sie sich ein finanziell unabhängiges und selbstbestimmtes Leben.
Allianz PflegetagegeldBest: Beitragsbeispiele
Wie wird der Pflegegrad aufgrund verschiedener Module berechnet?
Berechnung Pflegegrad
Die Pflegebegutachtung ist die Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen. Sie erfolgt durch unabhängige medizinische Gutachter:innen von MEDICPROOF (Privat Krankenversicherte) oder dem Medizinischen Dienst (MD, früher MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Und so erfolgt die Pflegebegutachtung:
- Ermittlung: Anhand von bestimmten Kriterien wird in sechs Modulen eine Einschätzung der Selbstständigkeit bei der Bewältigung des Alltags vorgenommen.
- Berechnung: Aus den Kriterien lassen sich für jedes Modul bestimmte Punktwerte ableiten. Je mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird, desto höher ist die Summe der Punkte pro Modul. Diese Punkte werden gewichtet und sind ausschlaggebend für den entsprechenden Pflegegrad.
- Gewichtung: Pro Modul können Sie einen maximalen Punktwert erhalten. Diese Punktwerte werden jedoch nicht einfach addiert. Um sicherzustellen, dass der Bereich der Selbstversorgung am stärksten Berücksichtigung findet, erfolgt eine unterschiedliche Gewichtung der errechneten Punkte pro Modul.
Einen Überblick über die einzelnen Module sowie ihre jeweilige Gewichtung bei der Pflegegrad Berechnung finden Sie in der folgenden Tabelle:
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Modul
|
Modul-Erklärung
|
Gewichtung in Prozent
|
---|---|---|
1. Mobilität | Bewertung der körperlichen Selbstständigkeit, z. B. beim Sitzen, Stehen, Gehen, Treppensteigen | 10 % |
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Entscheidungsfindung, Einschätzung von Risiken und Sachverhalten, Mitteilungsvermögen | 15 % |
3. Verhaltensweisen sowie psychische Problemlagen | Aggression; Möglichkeit der Schädigung von Gegenständen, anderen Personen oder sich selbst; Ängste | 15 % |
4. Selbstversorgung | Fähigkeit zur eigenen Körperhygiene, Duschen, Waschen, An- und Auskleiden, Toilettengänge; Essen und Trinken | 40 % |
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | Eigenständigkeit bei Blutdruck- oder Blutzuckermessung, Medikamenteneinnahme und Ähnlichem | 20 % |
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Wie gut kann die betroffene Person z. B. Kontakte alleine pflegen oder sich selbst beschäftigen? | 15 % |
Wichtiger Hinweis: Bei den beiden Modulen kognitive/kommunikative Fähigkeiten (2) und Verhaltensweisen/psychische Problemlagen (3) fließt nur der höhere der beiden Werte mit einer Gewichtung von 15 % in das Ergebnis der Begutachtung mit ein.
Zu den genannten Modulen prüfen die unabhängigen Gutachter:innen auch Ihre außerhäuslichen Aktivitäten sowie Ihre Haushaltsführung. Diese Bereiche fließen zwar nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein, liefern aber hilfreiche Hinweise bei der Planung Ihrer individuellen Pflege zuhause. Mehr über die Berechnung der Pflegegrad Punkte erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema:
Vor 2017: Pflegezeitbemessung und Pflegestufen
Pflegezeitbemessung nach Pflegeaufwand
Pflegestufen nach Pflegebedürftigkeit
Eine Einordnung der Pflegebedürftigkeit erfolgte bis zum 31.12.2016 abhängig vom gesammelten Zeitaufwand für Pflegetätigkeiten in den oben genannten Bereichen. Dabei kannte das Pflegeversicherungsgesetz mit dem Schwerpunkt auf körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen nur drei Pflegestufen. Deren Einteilung erfolgte nach dem jeweiligen Zeitaufwand für die tägliche Pflege:
- Erhebliche Pflegebedürftigkeit: mindestens 90 Minuten (im Wochendurchschnitt, Anteil Grundpflege: 45 Minuten)
- Schwerpflegebedürftigkeit: mindestens drei Stunden (Anteil Grundpflege: zwei Stunden)
- Schwerstpflegebedürftigkeit: mindestens 5 Stunden (Anteil Grundpflege: vier Stunden)
Bei geistigen Beeinträchtigungen wie psychischen Erkrankungen oder Demenz wurde von Pflegeversicherungen nach Begutachtung eine sogenannte Pflegestufe 0 anerkannt. Die Voraussetzung hierfür: eine dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von geistigen Beeinträchtigungen.
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Pflegestufe
|
Pflegebedürftigkeit
|
Zeitaufwand tägliche Pflege
(bis Anfang 2017) |
Anteil Grundpflege
|
---|---|---|---|
0 | geistige Beeinträchtigungen | Individuelle Anerkennung notwendig | keine Angabe |
1 | Erhebliche Pflegebedürftigkeit | Mindestens 90 Minuten (im Wochendurchschnitt) | 45 Minuten |
2 | Schwerpflegebedürftigkeit | Mindestens 3 Stunden | 2 Stunden |
3 | Schwerstpflegebedürftigkeit | Mindestens 5 Stunden | 4 Stunden |
Die fünf Pflegegrade
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Pflegetagebuch führen


Unabhängig von der Art der Pflegetätigkeit (Kurzzeitpflege, Übergangspflege, Pflegezeit oder Langzeitpflege): Gerade Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder zu Hause pflegen, sollten ein Pflegetagebuch führen. Das sind die Vorteile eines Pflegetagebuchs:
- Sie behalten den Überblick über den tatsächlichen Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person und können den Umfang Ihres Pflegeaufwands dokumentieren.
- Das Pflegetagebuch hilft dem MD (Medizinischen Dienst) bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dabei ist weniger die Anzahl der geleisteten Stunden wichtig. Es kommt vielmehr auf die Art der Pflegetätigkeit selbst an, also in welchen Bereichen es an Selbstständigkeit fehlt.
- Wird das Pflegetagebuch realistisch und korrekt geführt, kann es einen entscheidenden Beitrag zur Bewilligung des richtigen Pflegegrads leisten.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Welche Geldleistung gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf monatliches Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen. Die Staffelung für das Pflegegeld fällt dabei wie folgt aus:
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Während Ihnen die Pflegekasse Pflegegeld direkt auszahlt, erfolgt die Verrechnung von Sachleistungen (beispielsweise Tagesbetreuungen) durch Pflegekasse und Dienstleister. Eine Kombination der Geldleistungen (bestehend aus Sachleistung und Pflegegeld) ist möglich. Pflegegeld erhalten Sie in diesem Fall anteilig ausgezahlt.
Unabhängig vom Zeitaufwand für die tatsächlich geleistete Pflege: Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Worauf achten der Medizinische Dienst bzw. MEDICPROOF bei der Begutachtung zur Pflegegradeinstufung?
MEDICPROOF ist bei Privat Krankenversicherten für die Überprüfung und Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zuständig. Welche private Pflegepflichtversicherung Sie abgeschlossen haben, ist für den Gutachterdienst MEDICPROOF dabei unerheblich.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und damit automatisch Mitglied der sozialen Pflegepflichtversicherung (Pflegekasse)? Dann nimmt ein unabhängiger medizinischer Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) die Bewertung für die Einstufung in Pflegegrade vor.
Unabhängig vom zuständigen Gutachterdienst und jeweiligen Versicherungsstatus erfolgt die Begutachtung anhand eines festgelegten Fragenkatalogs. Dieser gliedert sich in sechs Module, die die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person feststellen sollen. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten oder die Pflege sozialer Kontakte beleuchtet. Je unselbstständiger die Ausführung (z. B. beim Treppensteigen oder Essen kochen), desto mehr Punkte werden pro Modul vergeben. Und je mehr Punkte, desto höher der jeweilige Pflegegrad.
Wo erhalte ich Beratung zu Pflegezeiten und Pflegegraden?
Hilfe für privat Pflegepflichtversicherte:
Wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind, dann wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung. Das ist die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer, die Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite steht.
Hilfe für Pflegezusatzversicherte der Allianz:
Die Allianz Pflege Assistance steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei der Allianz eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Sie und Ihre nahen Familienangehörigen werden von einem Experten-Team beraten und unterstützt.
Hilfe für gesetzlich Pflegeversicherte in der Pflegekasse:
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) sind automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse versichert. Als kostenloser Service der Pflegekassen steht Ihnen die Pflegeberatung zur Verfügung. Geschulte Pflegeberater helfen Ihnen bei Fragen rund um die Pflege. Sie beantragen gemeinsam mit Ihnen Sozialleistungen oder erstellen individuelle Versorgungspläne für Pflegebedürftige. Entsprechende Beratungsangebote finden Antragssteller und deren Angehörige online oder vor Ort bei lokalen Pflegestützpunkten.
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Pflegestufe und einem Pflegegrad?


