• Ob Polizist, Lehrer oder Richter: Für Beamte in Deutsch­land ist eine Pflege­versicherung verpflichtend.
  • Die Mehrzahl der Beamten ist privat kranken­versichert und folglich über die private Pflege­pflicht­ver­sicherung (PPV) versichert. Die private Pflegeversicherung übernimmt Leistungen und Kosten als Träger. Gesetz­lich kranken­versicherte Beamte sind in der sozialen Pflege­versicherung (SPV) versichert: Träger sind die gesetzlichen Pflegekassen.
  • Die monat­lichen Bei­träge für die jeweiligen Pflicht­ver­sicherungen bemessen sich nach Bei­tritts­alter in der PPV oder nach Brutto­ein­kommen in der SPV.
  • Egal über welchen Träger (PPV oder SPV) – die Pflege­pflicht­versicherung bietet im Pflegefall nur einen Basisschutz. In der Regel übersteigen die Pflegekosten die Leistungen deutlich. Wer als Beamter vorsorgen und finanzielle Lücken schließen möchte, für den ist eine private Pflege­zusatz­versicherung,  wie z. B. das PflegetagegeldBest der Allianz, sinnvoll.

Maximal bis zur Beitrags­bemessungs­grenze i. H. v. 59.850 Euro für das Jahr 2023.

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  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.

Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

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Definition
Wie für alle Pflichtversicherten in Deutschland gilt auch für Beamte der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Lesen Sie hier, was das im Detail für Sie heißt.

Prinzipiell folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Beamte haben hier die Wahl: Sie sind versicherungsfrei. Deshalb können sie sich beihilfekonform privat krankenversichern und als Pflichtversicherung eine Private Pflegeversicherung (PPV) wählen. Beamte können sich aber auch für eine freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung entscheiden. Sie sind dann in der SPV, der sozialen Pflegeversicherung abgesichert.

Die Mehrzahl der deutschen Beamten sichert sich über die private Pflegepflichtversicherung ab. Beamte als Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung sind eher die Ausnahme.

Die private Pflegepflichtversicherung bzw. soziale Pflegeversicherung bietet Beamten eine Basisabsicherung, wenn sie pflegebedürftig sind und ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Beispiel: Eine pensio­nierte Lehrerin ist durch fortschreitende Demenz so stark eingeschränkt, dass sie ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann. Sie wird vom Gutachter mit Pflegegrad 4 eingestuft. Die private Pflegepflicht­versicherung über­nimmt einen Teil der Kosten für ihre ambu­lanten oder stationären Pflegeleistungen.

Beamte in Deutsch­land sind gesetzlich verpflichtet, für den Pflegefall vorzusorgen. Die Entscheidung, ob sie sich privat oder gesetzlich pflegeversichern, folgt "automatisch" ihrer Entscheidung, ob sie sich privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich: Pflegepflichtversicherung folgt der gewählten PKV oder GKV.
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Sehen Sie nachfolgend die Gegenüberstellung der beiden gesetzlichen Pflegeversicherungen: private Pflegepflichtversicherung und soziale Pflegeversicherung
  • Beamter ist entweder in der Privaten Kranken­versicherung. Träger sind die Privaten Kranken­versicherungen.
  • Die zugehörige Pflege­pflichtversicherung im Sinne der gesetzlichen Pflege­versicherung (PV) ist - die Private Pflegepflicht­versicherung (PPV)
  • Beihilfe? Ja. Leistungen der PPV plus Beihilfe (für Beihilfe­berechtigte) entsprechen in der Regel den Leistungen der SPV bzw. fallen in Summe sogar höher aus.

    Vor allem im stationären Bereich sind Beihilfeberechtigte in der Regel besser gestellt als Nicht-beihilfeberechtigte, da es in vielen Bundesländern eine sogenannte ergänzende oder zusätzliche Beihilfe gibt.

  • Ist eine Zusatzvorsorge durch die private Pflege­zusatzversicherung als Pflegeversicherung für Beamte sinnvoll? Ja. Abschluss ist zusätzlich möglich und sinnvoll: als Pflege­tagegeld­versicherung oder Pflege­kostenversicherung.
  • Oder Beamter ist freiwillig in gesetzlicher Kranken­versicherung: Träger sind die gesetzlichen Kranken­kassen.
  • Die zugehörige Pflege­pflicht­versicherung im Sinne der gesetzlichen Pflege­versicherung (PV) ist - die soziale Pflege­versicherung (SPV)
  • Beihilfe? Ja, sofern beihilfeberechtigt.
  • Ist eine Zusatzvorsorge durch private Pflege­zusatz­versicherung als Pflegeversicherung für Beamte sinnvoll? Ja. Abschluss ist möglich und zusätzlich sinnvoll: als Pflege­tagegeld­versicherung oder Pflege­kosten­versicherung.
Berechnen Sie ihren individuellen Beitrag zur Pflege­zusatz­versicherung.
Interessieren Sie sich für eine Pflegezusatzversicherung? Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
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Beiträge & Höhe
Wie viel zahlen Beamte für die Pflegeversicherung? Die Beiträge hängen unter anderem davon ab, ob sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind. Die Kosten der Pflege­versicherung für Beamte variieren bei beiden Möglichkeiten.
  • Sind Sie als Beamter in der PPV versichert, entscheidet Ihr Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, wie hoch die monatlichen Kosten bzw. Beiträge für Ihre Pflegeversicherung ausfallen.
  • Beihilfe­berechtigte zahlen für ihre PPV maximal 40 Prozent des Höchst­beitrags zur sozialen Pflegepflicht­versicherung. Das sind seit dem 01. Januar 2024 70,38 Euro pro Monat.

Dieser Höchstbeitrag gilt nur für Kund:innen, die seit mindestens 5 Jahren in der PPV versichert sind.

  • Sind Sie als Beamter in der sozialen Pflegeversicherung, gilt grundsätzlich: Je höhere Ihr Einkommen, desto höher sind Ihre monatlichen Kosten der Pflegeversicherung (Beiträge).
  • Der Beitrags­satz für Beihilfe­berechtigte beträgt die Hälfte von 3,4 Prozent der beitrags­pflichtigen Ein­nahmen, also 1,7 Prozent. Das entspricht den Vorschriften im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).
  • Sind Sie kinderlos und mindestens 23 Jahre alt, zahlen Sie zu diesen 1,7 Prozent einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Beitragssatzpunkten – insgesamt zahlen Sie in diesem Fall 2,3 Prozent Ihres Bruttoeinkommens als Beitrag zur SPV.
  • Diese Regelung gilt auch für beihilfe­berechtigte Angestellte im öffentlichen Dienst, die in der gesetzlichen Pflege­kasse versichert sind. Sie zahlen ebenfalls 50 Prozent des Beitrags­satzes – also 1,525 Prozent.
Rechenbeispiel: Verdienen Sie als Beamtin in der SPV (mit Ausnahme von Sachsen) mit zwei Kindern monatlich 4.000 Euro brutto, fließen etwa 68 Euro in die Pflegeversicherung. Einen Zuschuss Ihres Dienstherrn erhalten Sie nicht. Dafür haben Sie Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Bei einer persön­lichen Beratung klären wir gern alle Fragen. Finden Sie jetzt Ihren Allianz Experten:
Beitragsbeispiele
Mit einer Privat­vorsorge schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Zusatz­kosten im Pflegefall. Bitte beachten Sie, dass der Vertrags­abschluss nur möglich ist, wenn beispiels­weise noch keine Pflege­bedürftigkeit besteht und noch kein Pflege­grad beantragt worden ist. Oder wenn inner­halb der letzten fünf Jahren keine ernst­haften Erkrankungen bestanden. Die Allianz Pflege­zusatz­versicherung kann bis zum vollendeten 70. Lebens­jahr ab­geschlossen werden. Ein Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebens­jahr möglich.
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Höhe nach Pflege­grad
Pflegeleistungen bekommen Sie je nach Pflegegrad (Schwere der Pflege­bedürftigkeit), z.B. in Form von ansteigendem Pflege­geld.

Welche Pflegeversicherungs-Leistungen Beamten im Pflegefall zustehen, bestimmt ihr Pflege­grad (früher: Pflege­stufe). Je nach Beeinträchtigung werden sie in einen der Pflegegrade 1- 5 eingestuft: Ein Gutachter prüft dafür, wie selbst­ständig Pflege­bedürftige ihren Alltag bewältigen können. Beispielsweise prüft der Gutachter, wie mobil die Pflege­bedürftigen sind oder wie gut sie ihren Alltag noch selbstständig meistern können.

Abhängig von Pflegegrad bzw. Pflege­situation erhalten Beamte eine festgelegte monatliche Summe, siehe Tabelle. Die Leistungen aus der PPV bestimmen sich nach dem versicherten Prozentsatz.

Sie erhalten in der Regel 50 Prozent bis 70 Prozent Beihilfe vom Dienstherrn, was die Pflegeleistungen betrifft, und zwar als Beihilfe nach beamten­rechtlichen Vorschriften. Voraussetzung ist, dass sie beihilfeberechtigt sind. Die restlichen Pflegeversicherungs-Leistungen erbringt bei freiwillig gesetzlich Versicherten die Pflegekasse. Bei privat Versicherten leistet das Versicherungsunternehmen je nach vereinbartem Prozentsatz.

Pflegebedürftig wird man tendenziell im Alter, weswegen sich im Ruhestand die Beihilfe für Pflegeleistungen erhöht. In der Regel liegt der Beihilfe­bemessungssatz als Versorgungs­empfänger dann bei 70 Prozent.

Übrigens: Für (z.B. im Haus­halt) steht  ambulant Pflege­bedürftigen  zusätzlich ein einheitlicher Entlastungs­betrag von bis zu 125 Euro im Monat zur Verfügung. Und zwar in allen Pflegegraden.

Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich.

Zu beachten: Aus der PPV erhalten Beamte diese Beträge anteilig zu dem von ihnen versicherten Prozentsatz.

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad
Pflege zu Hause
durch Angehörige
Pflege zu Hause durch
zugelassene Pflegekräfte
Stationäre Pflege
im Heim
Pflegegrad 1 125 € 125 € 125 €
Pflegegrad 2 332 € 760 € 980 €
Pflegegrad 3 572 € 1.431 € 1.472 €
Pflegegrad 4 764 € 1.778 € 1.985 €
Pflegegrad 5 946 € 2.200  € 2.215 €
Hier finden Sie Unterstützung und Hilfe im Pflegefall:

Hilfe für privat Pflege­pflicht­versicherte
Wenn Sie privat pflege­pflicht­versichert sind, dann wenden Sie sich an die compass Pflege­beratung. Das ist die Pflege­beratung der privaten Kranken­versicherer, die Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite steht. 

Hilfe für Pflegezusatzversicherte der Allianz
Die Allianz Pflege Assistance steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei der Allianz eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Sie und Ihre nahen Familien­ange­hörigen werden von Experten beraten.

Hilfe für gesetzlich Pflegeversicherte in der Pflegekasse
Als gesetzlich krankenversicherter (GKV) sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse versichert. Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse zur weiteren Beratung.

 

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Zuschuss vom Dienstherrn
Kriterien wie Pflegegrad, Art der Pflege und Bundes­land ent­scheiden über die Höhe der Bei­hilfe, die Ihnen als beihilfeberechtiger Beamter zusteht.

Wer als Staatsdiener pflege­bedürftig wird, hat Anspruch auf Unterstützung: Der Dienstherr (z.B. Bund oder Bundes­land) leistet die sogenannte Beihilfe.

Für privat versicherte Beamte gilt: Die Pflege­versicherungsleistungen aus Beihilfe plus privater Pflege­pflicht­versicherung ent­sprechen in Summe in etwa den Leistungen der sozialen Pflegekasse. Gut zu wissen: Durch ergänzende und zusätzliche Beihilfe vieler Bundesländer sind Beihilfeberechtigte in der stationären Pflege besser gestellt als Nichtbeihilfeberechtigte.

  • Beihilfe zu Pflege­leistungen beantragen Beamte bei der zuständigen Beihilfe­stelle.
  • Nach Bewilligung des Antrags über­nimmt die Beihilfe bei privat pflege­versicherten Beamten rund 50 bis 70 Prozent der Pflege­kosten. Wie hoch die Unter­stützung konkret ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundes­land ab und von weiteren Voraussetzungen wie z.B. dem Pflegegrad.
  • Die Kostenlücke bzw. Restkosten können Beamte mit einem Pflegetagegeldtarif absichern.
Die absolute Höhe der Beihilfe hängt vom Pflegegrad ab, vom Bemessungssatz und vom Bundesland. Je nachdem, ob pflege­bedürftige Beamte ihren Alltag noch weit­gehend selbst­ständig bestreiten (Pflege­grad 1) oder erheb­lich ein­ge­schränkt sind (Pflege­grad 5), erhalten sie weniger oder mehr Beihilfe. Das gilt auch für die Leistungen der Pflegekasse und der privaten Pflegeversicherung.
 
Für privat pflege­versicherte Bei­hilfe­berechtigte erstellt die MEDIC­PROOF GmbH zunächst ein Gutachten zur Pflege­bedürftigkeit. Auf Basis der Be­gut­achtung wird anhand ihrer Be­ein­trächtigung der Pflege­grad ermittelt. Diese Ein­stufung bestimmt wiederum die finanziellen Leistungen der Bei­hilfe­stellen und Pflege­versicherungen. Gesetzlich Versicherte werden durch den MD (Medizinischer Dienst; früher MDK) begutachtet.

Erfolgt die Pflege nicht in den eigenen vier Wänden, sondern stationär in einem Pflege­heim, zahlt die Bei­hilfe anteilig für die reinen Pflegeleistungen. In einigen Bundes­ländern sind Kosten für Unter­kunft und Ver­pflegung für Beamte nicht beihilfe­fähig. Es sei denn, sie über­steigen eine bestimmte Höhe bzw. einen bestimmten Eigenanteil. Die Regelung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Welche stationären Pflegeleistungen können Versicherte insgesamt erwarten? Lesen Sie dazu mehr im Ratgeber Pflegeheim Kosten.

Bei häuslicher Pflege kommt es darauf an, ob selbst organisierte private Pfleger, z.B. Familien­angehörige oder professionelle Pflegefachkräfte den Bei­hilfe­berechtigten betreuen. Kümmern sich Privatpersonen (Partner, Freude oder eigene Kinder) um ihn, erhält der pflegebedürftige Beamte Pflegegeld.

Zu beachten bei häuslicher Pflege: Die Geld­leistung des Pflegegeldes fällt deut­lich niedriger aus als die Beihilfe­höchst­grenzen für pro­fessionelle Pflegedienste (genannt auch Pflegesachleistung SPV beziehungsweise Kostenersatz in der PPV).

Gemeinst ist hier Pflegegeld im Sinne von § 37 SGB V versus Pflegesachleistungen nach § 36 SGB V.

Maßgeblich für den Umfang der Beihilfe bei Pflege­bedürftigkeit mit Pflegegrad ist die jeweilige Beihilfe­ordnung der Länder oder die Bundes­beihilfe­verordnung. Die meisten Bundes­länder legen Höchst­grenzen für beihilfe­fähige Pflege­leistungen fest. Es gibt aber auch großzügige Bundesländer wie z.B. das Bundesland Bayern. Es gewährt obendrein eine ergänzende bzw. zusätzliche Beihilfe. Grundsätzlich orientieren sich die Länder bei der Beihilfe­bemessung an den Vor­schriften der gesetz­lichen Pflegeversicherung.
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Vorteile von Pflege­tage­geld & Co.
Pflege, vor allem stationäre, wird immer teurer und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Möchten Sie die die Lücke der anfallenden Rest­kosten schließen, ist eine private Pflegezusatz­versicherung sinnvoll.
 

Ob eine private Pflegezusatzversicherung für Beamte sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrer Gehalts­stufe und Ihren Lebens­umständen ab. Grund­sätzlich gilt: Pflegeversicherungs-Leistungen für Beamte aus der privaten und sozialen Pflege­pflicht­versicherung dienen als Basis­absicherung. Die Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit tatsächlich entstehen, liegen in der Regel weit über den gezahlten Zuschüssen.

Schon jetzt betragen Heim- und Pflegekosten je nach Bundesland durchschnittlich rund 3.500 bis 4.000 Euro pro Monat. Das ist weit mehr, als die Pflegepflichtversicherung abdeckt. Um diese Versorgungslücke nicht mit Privatvermögen ausgleichen oder Angehörige finanziell belasten zu müssen, ist eine private Pflegezusatzversicherung auch für Beamte sinnvoll.

Je nachdem, wie und in welchem Umfang Sie vorsorgen möchten, haben Sie die Wahl zwischen unter­schiedlichen Zusatz­versicherungen:

  • Pflegetagegeldversicherung: Im Pflege­fall erhalten Sie als Versicherungs­nehmer je nach Pflegegrad einen fest vereinbarten Tages­satz, zum Beispiel 50 Euro täglich. Über das Pflege­tage­geld können Sie frei verfügen. Also un­ab­hängig davon, ob Sie stationär im Heim, von einem pro­fessionellen Pflege­dienst oder Angehörigen betreut werden.
  • Pflegekostenversicherung: Der Versicherer übernimmt in diesem Fall nach­gewiesene Pflege­kosten. Meist sind nur Kosten für Leistungen abgedeckt, die der Katalog der sozialen Pflege­versicherung beinhaltet. Sie können den von der Versicherung gezahlten Betrag nicht beliebig einsetzen.

Nehmen Sie bei weiteren Fragen Kontakt mit uns auf: Bei einer persön­lichen Beratung klärt Ihr Allianz Experte gerne alle offenen Punkte.

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Polizist, Lehrer & Co.
Gibt es Unter­schiede zwischen den Berufs­gruppen? Gibt es eine Pflege­versicherung für Beamte im Ruhe­stand? Je nach Beamten­verhältnis fallen die Bestimmungen zur Pflege­versicherung anders aus.
 
Egal ob Sie Richterin oder Berufs­soldat sind, die Pflege­versicherung ist Pflicht. Allerdings gibt es einige Unterschiede für gewisse Berufsgruppen bzw. Beamtengruppen:

Sind Sie als Lehrer verbeamtet, können Sie sich in der privaten Pflege­pflicht­versicherung oder in der sozialen Pflegeversicherung versichern. Im Pflege­fall erhalten Sie einen Teil der Pflege­kosten über die Beihilfestelle erstattet.

Anders sieht es aus, wenn Sie als frei­beruflicher Lehrer an Schulen unter­richten. Dann müssen Sie sich selbst kranken- und pflege­versichern und können keine Beihilfe beziehen. Nicht ver­beamtete Referendare und nicht verbeamtete Lehrer mit geringem Ein­kommen sind auto­matisch in der gesetz­lichen Kranken- und Pflege­versicherung pflicht­versichert. Übersteigt ihr Bruttoeinkommen regelmäßig die Versicherungspflicht­grenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 5.775 Euro im Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr), können sie in die PKV und damit in die private Pflege­pflicht­versicherung wechseln.

Bei Polizeivollzugsbeamten und Polizeianwärtern ist entscheidend, in welchem Bundesland sie tätig sind. Danach regelt sich, ob sie Beihilfe oder Heilfürsorge bekommen oder ein Wahlrecht haben hinsichtlich Beihilfe oder Heilfürsorge. Lesen Sie hier mehr zur Beihilfe für Polizeivollzugsbeamte und Soldaten.

Auch für angehende Beamte (Beamtenanwärter) ist eine private oder gesetzliche Pflege­versicherung Pflicht. Das heißt: Sind Sie als Beamtenanwärter im öffentlichen Dienst tätig, sind Sie sogenannter Beamter auf Widerruf: Sie schließen eine private Pflege­pflicht­versicherung oder soziale Pflegeversicherung für Beamte ab.

Die Beitrags­kosten berechnen sich wie bei Versicherten mit Beamten­status. Die Kosten der Pflege­versicherung für Beamte sind somit gleich. Werden Beamten­anwärter pflege­bedürftig, haben sie Anspruch auf die­selben finanziellen Leistungen wie ver­eidigte Beamte.

Gut zu wissen

Auch nach Ende ihrer Dienstzeit zahlen Beamte im Ruhestand weiter in die Pflege­pflicht­versicherung ein. Warum? Selbst, wenn Sie rund­um gesund in den Ruhe­stand starten, kann früher oder später eine Be­ein­trächtigung auftreten. Eventuell sind Sie dann auf Pflege angewiesen, die Kosten verursacht. In diesem Fall ist eine ausreichende Grund­absicherung durch eine Pflege­pflicht­versicherung für pensionierte Beamte unverzichtbar.

Pensionäre bzw. pensionierte Beamte zahlen die Beiträge zur Pflege­versicherung für sich (und für bei der Beihilfe berücksichtigungs­fähige Angehörige) jeden Monat zusammen mit den Bei­trägen zur Privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Kranken­versicherung.

Hinweis: In der gesetzlichen Pflegeversicherung für Beamte im Ruhestand bzw. als Versorgungsempfänger erhöht sich in der Regel der Bemessungs­satz der Beihilfe. Dadurch verringert sich unter Umständen der restliche Absicherungs­bedarf im Alter und somit die Kosten für die Private Krankenversicherung bzw. die private Pflegeversicherung. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Private Krankenversicherung für Beamte.

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Häufige Fragen
  • Kann ich die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung für Beamte steuerlich absetzen?

    Ja, Ihre Beiträge zur sozialen und privaten Pflegeversicherung können Sie als Beamter steuer­lich geltend machen. In Ihrer Steuer­erklärung führen Sie die Kosten unter "Sonderausgaben" an. Das gilt aber nur für die Leistungen, die zur Grund­sicherung zählen.
  • Wann erhalte ich als Beamter Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung?

    Nur nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit und eines Pflegegrades bestehen bei entsprechend festgesteller Beeinträchtigung Leistungsansprüche aus der PPV. Ihre Pflegeleistungen müssen insofern auch dort beantragen. Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind, dann reichen Sie den Pflegeantrag direkt online ein.
  • Bleiben die Beiträge einer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung gleich hoch?

    Nein, Ihre Beiträge sind in ihrer Höhe nicht festgelegt. Beitrags­erhöhungen sind jedoch an gesetz­liche Regelungen geknüpft. In der SPV erhöht sich der Beitrag mehr oder weniger automatisch bei höherem Einkommen und höherer Beitragsbemessungsgrenze. Privatver­sicherungsunternehmen andererseits ist es gestattet, Beiträge in die PPV auf­grund veränderter Rahmenbedingungen zu erhöhen, zum Beispiel wegen eines steigenden Pflege­risikos im Bundes­durchschnitt.
  • Ist eine private Pflegezusatzversicherung für Beamte sinnvoll?

    Sie müssen zwar keine private Pflege­zusatz­versicherung abschließen, aufgrund hoher und ständig steigender Pflegekosten ist sie jedoch sinnvoll. Warum? Auch wenn der Basisschutz durch Ihre Pflegepflichtversicherung gegeben ist: Im Pflegefall können hohe Kosten anfallen, die nicht abgedeckt sind über die Pflichtversicherung (plus Bei­hilfe Ihres Dienst­herrn). Das betrifft z.B. mögliche hohe Eigenanteile für Pflegeheime bei stationärer Pflege. Oder, wenn ein Pflegetagegeld gewünscht ist. Damit Sie später nicht auf Ihr Erspartes zurück­greifen oder Angehörige belasten müssen, macht es Sinn, mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung vorzusorgen.
  • Was ist die GPV?

    Die Abkürzung GPV steht für Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen. Sie führt die Pflegeversicherung speziell für die Mitglieder der Postbeamten­krankenkasse und der Kranken­versorgung der Bundesbahn­beamten (als private Kranken­versicherungsunternehmen) durch.
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