- Im Pflegefall deckt Ihre Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten ab. Werden Sie pflegebedürftig und können die Restkosten nicht allein tragen, kommen unter Umständen Ihre Kinder (Verwandte in gerader Linie) für Ihren Unterhalt auf.
- Wie viel Ihre Kinder zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Bei der Berechnung des Elternunterhalts ist sichergestellt, dass Kinder nicht selbst bedürftig werden. Ob und wieviel Kinder zahlen müssen, hängt in Summe von der sogenannten Leistungsfähigkeit ab: Begrenzend wirken dabei Schonvermögen und Selbstbehalt.
- Für die Höhe der Elternunterhaltszahlungen ist nicht nur die Leistungsfähigkeit der Kinder maßgeblich – entscheidend ist vor allem Ihr Bedarf als Pflegebedürftige:r je nach Pflegegrad.
- Eine private Pflegezusatzversicherung sorgt dafür, dass Sie sich über solche Szenarien wenige Gedanken machen müssen: Die Pflegezusatzversicherung schließt Versorgungslücken im Pflegefall und entlastet Betroffene seelisch und finanziell, wenn tatsächlich hohe Pflegekosten aufkommen.
Elternunterhalt: Wer zahlt was im Fall des Falles?
Wann Ihre Kinder zahlen müssen: Neues seit 2020

Ihre Kinder sind unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, Ihnen Unterhalt zu zahlen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als Elternteil pflegebedürftig werden und nicht selbst zahlen können.
Am 1. Januar 2020 ist hier eine Gesetzesänderung zum Elternunterhalt für Angehörige in Kraft getreten. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz regelt, dass Kinder nur zum Elternunterhalt verpflichtet sind, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro (als Einkommensgrenze) liegt.
Wer berechnet den Elternunterhalt?
Die Höhe eines eventuell zu zahlenden Elternunterhalts berechnet das Sozialamt anhand des Einkommens und Vermögens Ihrer Kinder. Damit die finanzielle Belastung nicht zu groß ist, wird ein Teil ihres Einkommens (= Selbstbehalt) nicht mit einberechnet. Auch das Vermögen Ihrer Kinder wird nur teilweise angetastet. Ausgenommen ist beispielsweise das sogenannte Schonvermögen, das zur Absicherung Ihrer Nachkommen dient.
Elternunterhalt zahlen nur Familienangehörige in gerader Linie. Direkte Zahlungen oder Pflegekosten müssen Schwiegerkinder zum Beispiel nicht leisten. Bei mehreren Geschwistern teilt sich der Unterhalt für Eltern gleichmäßig auf (gleichrangig und anteilig). Kann ein Geschwisterkind nicht für die Kosten aufkommen, übernimmt der Sozialleistungsträger dessen Anteil.
Wann greift der Elternunterhaltsanspruch für Kinder?
In welchem Fall, also unter welchen Voraussetzungen und wann müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen? Wann greift im Rahmen der Pflegeversicherung die Zuzahlung der Kinder? Damit Anspruch auf Elternunterhalt (Unterhaltsrecht) geltend gemacht werden kann, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zusammen mit Einkommen, Vermögen und Grundsicherung des bzw. der Pflegebedürftigen nicht ausreichend
- Mindestens ein Kind des bzw. der Pflegebedürftigen ist leistungsfähig (Mindest-Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro)
Grundsicherung im Alter
Personen, die vor 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise vom 65. Geburtstag auf den 67. Geburtstag angehoben. Wer zum Beispiel 1956 geboren ist und im Jahr 2021 65 Jahre alt wird, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 10 Monaten.
Zahlen Ehepartner:innen, wie bisher, untereinander Unterhalt?

Ja, die sogenannte Einstandspflicht bleibt bei Pflegebedürftigkeit bestehen. Angenommen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin kommt pflegebedürftig ins Pflegeheim, während der andere zu Hause wohnen bleibt. Dann gilt beim Ehegattenunterhalt die Neuregelung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nicht.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt nur Entlastungen im Verhältnis Eltern und Kinder, nicht aber für Ehepartner:innen. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass unter den gegebenen Lebensverhältnissen bei Eheleuten eine gegenseitige Einstandspflicht besteht. Daher muss weiterhin Ehegattenunterhalt gezahlt werden. Und zwar auch, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des zum Unterhalt verpflichteten Ehepartners oder der Ehepartnerin unter 100.000 Euro liegt.

Wie berechnet sich der Elternunterhaltsanspruch?

Die Höhe des Unterhalts für Eltern hängt vom Einkommen und Vermögen der Kinder ab. Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro gilt, dass die Kinder an den Pflegekosten der Eltern zu beteiligen sind.
Das Sozialamt orientiert sich bei der Berechnung am bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der Nachkommen. Davon wird der Selbstbehalt abgezogen. Die Hälfte dieses Ergebnisses ist der Betrag, den Ihr Kind monatlich zahlen muss.
Wie ermittelt man das bereinigte Nettoeinkommen?
Was bedeutet Selbstbehalt beim Unterhalt für Eltern?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Ihre Kinder für ihr eigenes Leben benötigen. Durch Abzug dieser Summe vom bereinigten Nettoeinkommen schützt der Staat sie vor übermäßigen Zahlungen. Im Jahr 2021 beträgt der monatliche Selbstbehalt 2.000 Euro für Unterhaltspflichtige und 1.600 Euro für deren Ehepartner:in. Der Familienselbstbehalt beträgt also 3.600 Euro. In diesem Selbstbehalt sind neben Miet- und Nebenkosten zum Beispiel auch Beträge für eine Haftpflichtversicherung enthalten. Vom darüber hinausgehenden Einkommen darf der bzw. die Unterhaltspflichtige die Hälfte behalten.
Ausgeschlossen von Abzügen sind Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen, Beiträge für Vereine, Rundfunkgebühren und Kosten für Abonnements (z.B. Zeitungen).
Was ist das Schonvermögen Ihrer Kinder?
Ihre Kinder müssen im Fall der Fälle auch mit dem eigenen Vermögen für Ihren Unterhalt sorgen. Allerdings darf ihr eigener Lebensunterhalt bzw. ihre Vorsorge nicht gefährdet werden. Deshalb bleiben bestimmte Teile des Vermögens Ihrer Kinder unberührt. Zu diesem sogenannten Schonvermögen (auch Schonbetrag) gehören die Rücklagen als Freibetrag, zum Beispiel für Altersvorsorge oder eine selbst genutzte Immobilie.
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.08.2016 dürfen fünf Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens als Minderung zur Berechnung des Unterhalts für Eltern verwendet werden. Dazu zählen auch verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge. Zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, vermietete Immobilien zur Kapitalanlage, Wertpapier-Depots oder Sparbücher als Teil des Schonvermögens bei Elternunterhalt.
Wird das Vermögen der Eltern auf den Elternunterhalt angerechnet?
Nicht direkt. Grundsätzlich wird erst das bestehende Vermögen und Einkommen der pflegebedürftigen Person (Elternteil) herangezogen, um die Pflegekosten zu decken. Schonvermögen und monatlicher Selbstbehalt bleiben dabei unangetastet. Auch selbst genutzte Immobilien dienen nicht der Finanzierung Ihrer Pflegekosten.
Entstehen nach Vermögensabzug Restkosten in Ihrer Pflegeversorgung, werden diese anteilig als Unterhalt für Eltern an Ihre Kinder weitergeben. Vorausgesetzt, diese sind leistungsfähig. Der zu zahlende Elternunterhalt berechnet sich aber nach Vermögen und Einkommen der Angehörigen, nicht der pflegebedürftigen Person selbst.
Elternunterhalt berechnen
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Jahresbruttoeinkommen | 120.000 € |
Abziehbare Posten (z.B. berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Kranken- und Altersvorsorge) |
Fahrtkosten 2.000 € Altersvorsorge 6.000 € |
Jahreseinkommensgrenze: Nach Abzug aller Kosten hat das Kind Unterhaltspflicht für Eltern | 112.000 € |
Monatliches Nettoeinkommen der Steuerklasse I (dient als Grundlage) | 5.265 € |
Monatlicher Selbstbehalt, z.B. | 2.000 € |
Zwischensumme | 3.265 € |
50 % des über dem abgezogenen Selbstbehalt liegenden Einkommens (50 % von 3.265 €) | 1.632,50 € |
Monatlicher Elternunterhalt | 1.632,50 € |


- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Können Kinder den Elternunterhalt umgehen bzw. ablehnen?
Ausnahmefälle (Verwirkungen) lassen sich in drei Kategorien einordnen:
- Unbilligkeit wegen sittlichen Verschuldens: Sittliches Verschulden liegt vor, wenn ein Elternteil seine Pflegebedürftigkeit etwa durch Spiel-, Trink- oder Drogensucht eigenverantwortlich herbeigeführt und eine entsprechende Behandlung abgelehnt hat. Das entschied das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil am 13.03.1990 (OLG Celle v. 13.03.1990 – Az. 17 UF 107/88).
- Grobe Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht: Das Gericht spricht von einer verwahrlosten Elternschaft, wenn sich ein Elternteil jahrelang nicht um sein eigenes Kind gekümmert hat. In diesem Fall kann der Unterhaltsanspruch versagt werden
- Schwere Verfehlung gegen Unterhaltspflichtige oder nahe Angehörige: Bei Bedrohungen, körperlicher Gewalt oder sexueller Misshandlung kann der Unterhaltsanspruch ebenfalls versagt werden. Das ist auch der Fall, wenn das Kind bei den Großeltern zurückgelassen wird. Oder wenn der Elternteil den Kontakt zum Kind verweigert.
Wenn Sie aus den oben genannt oder anderen Gründen den Unterhalt für Eltern vermeiden möchten, sollten Sie zunächst alle Optionen prüfen, die den Unterhalt verringern könnten. Dazu sollten Sie vor allem die Möglichkeiten des Schonvermögens prüfen, das der Gesetzgeber nicht anfassen darf. Ob sich die Zahlung von Elternunterhalt vermeiden lässt, hängt immer von einer Einzelprüfung ab.
Die fünf Pflegegrade
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, dass Kinder Elternunterhalt zahlen, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt?
Wer muss die Pflege der Eltern zahlen: Elternunterhalt auf mehrere Kinder verteilen?
Haben die Großeltern Anspruch auf "Elternunterhalt" durch die Enkel:innen?
Ja, unter Umständen können auch Enkel:innen von einer Mithaftung betroffen sein. Das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur die pflegebedürftige Person selbst, sondern auch deren Familienangehörige. Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Zunächst stehen die Ehepartner:innen einander für den Unterhalt ein, danach Verwandte ersten Grades (Kinder/Eltern), dann Verwandte zweiten Grades.
Bei Pflegebedürftigkeit geht nur der Anspruch gegen Verwandte ersten Grades (also gegen Kinder oder Eltern) auf das Sozialamt über. Ein Unterhaltsanspruch gegen die Enkel:innen geht aber nicht auf das Sozialamt über.
Dass sogar die übernächste Generation vom Elternunterhalt betroffen sein kann, zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Celle vom 13. Februar 2020 (Az. 6 U 76/19): Hier wurden die Enkel zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, das die Großmutter jahrelang auf einem Sparkonto für die Enkel angespart hatte.
Welche Nachteile entstehen, wenn Ihre Kinder keinen Elternunterhalt zahlen können?
Lassen sich die Kosten für den Elternunterhalt von der Steuer absetzen?
Ja. Grundsätzlich können Ihre Kinder die Kosten, die sie für das Alters- oder Pflegeheim zahlen, als Elternunterhalt steuerlich absetzen. Elternunterhalt bei Heimunterbringung: Ziehen Sie aus gesundheitlichen beziehungsweise pflegerischen Gründen in ein Pflegeheim, lassen sich die anfallenden Heimkosten in der Regel als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben.
Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastung sind beispielsweise:
- … die pflegebedürftige Person ist in einen der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft
- … der Unterhalt für Eltern wurde im Pflegeheim geleistet (Elternunterhalt bei Heimunterbringung).
- … die Rechnung wurde direkt an Pflegeheime oder Pflegedienste gezahlt (Zuzahlung Pflegeheim für Eltern).
Steuerlich wirkt sich jedoch nur der Betrag aus, der die sogenannte zumutbare Belastung (Ihres Kindes) übersteigt.


