Begriffserklärung

Pflege

Im Bereich der Pflege und Pflege­leistungen gibt es eine Vielzahl von Fach­begriffen, die nicht immer leicht verständlich sind. Wir haben für Sie einige davon zusammen­getragen und mit kurzen Erklärungen versehen.
Das finden Sie hier
  • Allianz Pflege Assistance

    Wenn Sie bei der Allianz privat versichert* sind, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance WDS.care mit umfassenden Service- und Assistanceleistungen zur Seite. Unsere Experten bieten sofortige Hilfe im Pflegefall für Sie und Ihre Angehörigen - jederzeit und bei Bedarf auch weltweit. Und das völlig kostenfrei - selbst für nahe Angehörige, die nicht bei uns versichert sind.

    Ihre 24/7 Service-Hotlines:

    0201-177848 66 (für PflegetagegeldBest)

    0201-177 848 65 (für PflegePolice Flexi, PflegeRente gegen Einmalbeitrag)

    0800-471 022 1 (für Kapital-UnfallSchutz mit Pflege)

    E-Mail Adresse:

    allianz-pflegeservice@wds.net

    Beratung & Organisation der individuellen Pflege, z. B.

    • Beratung zu Hause oder telefonisch innerhalb von 24 Stunden (z. B. zur Bedarfsanalyse, Wohnsituation, Beantragung der Pflege)
    • Beratung Online und per Video durch examinierte Pflegekräfte (Tele-Pflege)
    • 24h-Pflegeheimplatzgarantie am Wunschort
    • Versorgung durch Pflegedienste aller Art (z.B. Kurzzeitpflege)
    • Hausnotruf

    Unterstützung für pflegende Angehörige, z.B.:

    • Psychologischer Mediator zur familiären Konfliktlösung
    • Selbsthilfegruppen
    • Umgang mit Demenzerkrankungen
    • Pflegeschulungen

    Vermittlung lebenspraktischer Services, z. B.:

    • Haushalt & Reinigung
    • Einkaufen & Menüservice
    • Krankentransport & Begleitung
    • Garten- & Haustierbetreuung

    Tele-Pflege als Alternative zum Hausbesuch: So aktivieren Sie das Angebot von WDS.care:

    • Rufen Sie die 24/7 Service-Hotline an (siehe oben)
    • Vereinbaren Sie einen Termin für eine Video-/ Onlineberatung
    • WDS.care übersendet dem Versicherungsnehmer dafür einen Link per Mail
    • Aktivieren Sie diesen Link
    • Nutzen Sie nun die Tele-Pflege-Angebote

    * Für Neu- und Bestandskunden PflegetagegeldBest (Bestandskunden nur bei den Tarifen PZTB02, PZTB03, PZTBEST, PZTP02), PflegePolice Flexi, PflegeRente gegen Einmalbetrag und Allianz Kapital-UnfallSchutz mit Pflege

  • Alltagskompetenz

    Unter Alltagskompetenz versteht man, dass ein Erwachsener die alltäglichen Aufgaben innerhalb seiner Kultur selbständig und unabhängig in einer eigenverantwortlichen Weise erfüllen kann.
  • Beamte Pflegeversicherung für Beamte und Beamte auf Widerruf

    Für Beamte gilt in Deutschland die Pflicht einer Pflegeversicherung. Tritt der Fall der Pflegebedürftigkeit ein, kann die Pflegeversicherung helfen, die Basiskosten abzudecken. Gesetzlich krankenversicherte Staatsdiener zahlen in die soziale Pflegeversicherung ein und privat krankenversicherte Beamte in die private Pflegepflichtversicherung.
  • Begutachtung

    Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige erst, wenn die Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten festgestellt worden ist. Zu diesem Zweck beauftragt der Soziale Pflegeversicherer den MD (Medizinischer Dienst; früher MDK) und die Private Pflegepflichtversicherung die MEDICPROOF GmbH.
    Die Begutachtung erfolgt durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft (Gutachter).
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege beinhaltet von einem Arzt angeordnete, an Pflegekräfte delegierte und unter seiner Aufsicht durchgeführte Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, wie zum Beispiel Insulininjektionen, Verbandswechsel, Katheterwechsel, Medikamentengaben, Blutdruckkontrollen. Sie dienen dazu, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Behandlungspflege erhalten Versicherte in ihrem eigenen Haushalt oder in dem ihrer Familie als häusliche Krankenpflege, wenn es zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung oder zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung erforderlich ist.
  • Behinderteneinrichtung

    Pflege in einer Behinderteneinrichtung erfolgt, wenn die Pflege eines Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe (§ 43a SGB XI) durchgeführt wird.
  • Beratungseinsatz / Beratungsbesuch

    Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben je nach Pflegegrad einmal halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) einen Beratungseinsatz, auch "Beratungsbesuch" genannt, durchführen zu lassen. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden. Die Kosten für die Beratung trägt die Pflegeversicherung.
  • Betreutes Wohnen im Alter

    Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff. In der Regel ist damit gemeint, dass ältere Personen eigenständig in einem eigenen Haushalt leben, dabei allerdings Serviceangebote der Altenpflege in Anspruch nehmen können. Häufig sind diese Wohnungen barrierefrei gestaltet und an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Preise sind abhängig von der Ausstattung, Lage und den Leistungen.
  • Bürgerentlastungsgesetz

    Seit 2010 gibt es steuerliche Entlastungen mit dem Bürgerentlastungsgesetz. In der Kranken- und Pflegeversicherung können dadurch Beiträge für die Basisabsicherung steuerlich abzugsfähig gemacht werden. Die von Ihnen als Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge für Sie selbst, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder sind durch das Bürgerentlastungsgesetz absetzbar.
  • compass private pflegeberatung

    Alle Angebote der Compass Pflegeberatung finden Sie hier auf einen Blick.
  • Demenz

    Oftmals sind Patienten stark in ihrer Selbst­ständigkeit einge­schränkt und können den Alltag nicht mehr alleine bewältigen. Eine intensive Betreuung ist häufig unausweichlich. Im Ratgeber Demenz finden Sie Leistungen und Hilfsangebote für Demente.
  • Elternunterhalt

    Die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Leistungen in einem Pflegefall. Falls Sie die übrigen Kosten nicht selbst tragen können, werden Ihre Kinder unter bestimmten Umständen hinzugezogen. Diese müssen dann für Ihren Unterhalt bezahlen - das ist der sogenannte Elternunterhalt. Je nach Einkommen und Vermögen wird bestimmt, wie viel Ihr Kind zahlen muss. Zusätzlich spielt bei der Höhe auch der eigene Bedarf eine Rolle.
  • Entlastungsbetrag

    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
  • Geldleistungen nach Pflegegrad

    Ab dem Pflegegrad 2 zahlen Pflegekassen den Pflegebedürftigen monatliche Geldleistungen. Voraussetzung dafür ist die ambulante Pflege zu Hause durch Angehörige oder Bekannte. Wofür das Pflegegeld verwendet wird, ist Ihnen überlassen. Nach Bedarf können die Geldleistungen mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Egal ob gesetzlich oder privat versichert, die ausgezahlten Geldleistungen der jeweiligen Pflegegrade sind identisch.
  • Grundpflege

    Kann eine pflegebedürftige Person Ihre eigenen Grundbedürfnisse nicht mehr selbst erfüllen, kann die Grundpflege in Anspruch genommen werden. Diese kann in den eigenen vier Wänden, teilstationär oder vollstationär erfolgen. Findet die Grundpflege zuhause statt, können auch Angehöre, Freunde oder Nachbarn die Aufgaben erfüllen. Die Kosten werden teilweise von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung übernommen.
  • Hälftiges Pflegegeld

    Die Hälfte des Pflegegeldes wird während der Verhinderung einer Pflegeperson bis zu sechs Wochen und bei einer Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen weitergezahlt.
  • Häusliche Pflege

    Häusliche Pflege erfolgt, wenn die Pflege eines Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung durch eine Pflegeperson oder durch einen Pflegedienst durchgeführt wird.
  • Höchstaltersgrenze (Pflegezusatzversicherungen)

    Für den Allianz Tarif PflegetagegeldBest (Pflegezusatzversicherung) gelten folgende Altersgrenzen bzw. folgendes Höchstaufnahmealter: Grundsätzlich können Versicherte bis zum vollendeten 70. Lebensjahr aufgenommen werden. Der Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich.

    Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. 

    Den Allianz Tarif PflegeBahr gibt es ohne Höchstaufnahmealter.

  • Investitionskosten

  • Kinderlose bzw. Versicherte ohne Kinder

    Die Pflegeversicherung ist grundsätzlich für jeden Pflicht in Deutschland. Das bedeutet für gesetzlich Versicherte die Mitgliedschaft bei der sozialen Pflegeversicherung und für privat Versicherte der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung. Versicherte ohne Kinder zahlen ab dem Alter von 23 Jahren einen Kinderlosenzuschlag von 0,35 Prozentsatzpunkten an die soziale Pflegeversicherung. Ausnahmen bestehen für Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende, Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II und Personen, die vor 1940 geboren wurden. Privatversicherte zahlen keinen Zuschlag.
  • Kinder Pflegepflichtversicherung

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder prinzipiell bei der Familienversicherung versichert. Für gesetzlich versicherte Eltern in der sozialen Pflegepflichtversicherung entstehen keine Kosten für die Kinder, sondern reduzierte Beitragssätze. Gegenüber Kinderlosen werden 0,35 Prozent eingespart. In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder kostenfrei mitversichert. Die Pflegeversicherungen übernehmen die Kosten der Leistungen in einem Pflegefall für die Kinder. Es gibt keine Unterschiede bei den Pflegegraden und Leistungen zwischen Kindern und Erwachsenen.
  • Kombinationsleistung

    Das Pflegegeld (für ehrenamtliche Pflegekräfte) und die Pflegesachleistung (für professionelle Pflegekräfte) können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegesachleistung nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, so wird daneben anteiliges Pflegegeld gezahlt.
  • Kosten polnische Pflegekräfte

    "Polnische Pflegekraft" ist ein umgangssprachlicher Begriff für Betreuungskräfte aus Osteuropa, nicht nur aus Polen. Diese kümmern sich um Haushalt und Grundpflege, wenn sie bei Ihnen zu Hause wohnen. Ist die Pflegekraft nicht fachlich ausgebildet, darf sie nur Betreuungsaufgaben übernehmen und keine medizinischen Aufgaben durchführen.
  • Kosten Pflegeheim

    Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim errechnen sich aus Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Miete von Zimmer und Ausstattung. Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Sie selbst zahlen einen Eigenanteil.
  • Kurzzeitpflege

    Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf eine zeitlich befristete Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Die Leistung der Kurzzeitpflege ist dabei auf längstens acht Wochen und einen Höchstbetrag begrenzt. Außerdem kann die Leistung der Kurzzeitpflege mit Leistungen der Verhinderungspflege kombiniert werden. Diese ergibt sich aus § 42 SGB XI "Kurzzeitpflege".
  • Leistungen der Pflegeversicherung

  • Medicproof

    Als Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) prüft die MEDICPROOF GmbH, ob bei privat versicherten Antragstellern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist.

    Internet: https://www.medicproof.de/

  • Modul

    Der Grad der Selbständigkeit wird in sechs verschiedenen Modulen (Lebensbereichen) gemessen, diese werden unterschiedlich gewichtet und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Dieses Ergebnis bildet dann den Pflegegrad.

    Die sechs Lebensbereiche sind:

    • Mobilität
    • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Selbstversorgung
    • Bewältigung von und selbstständiger Umfang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
  • Pflege Bahr

    Mit einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung erhalten Sie eine Grundversorgung, falls Sie pflegebedürftig werden sollten. Diese können Sie mit dem staatlich geförderten Allianz Tarif PflegeBahr ergänzen. Der Pflege Bahr leistet schon ab Pflegegrad 1, auch bei Demenzerkrankungen. Die Pflege Bahr Versicherung kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
  • Pflegebedürftigkeit

    Laut Pflegegesetz (SGB XI) sind Personen pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mindestens in der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
  • Pflegebedürftigkeits-Richtlinien

    Die Richtlinien regeln rechtsverbindlich die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und der Pflegegrade (§ 15 SGB XI) sowie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI). Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll. Die Richtlinien sind für die Pflegekassen (§ 46 SGB XI) und die Private Pflegepflichtversicherung (§ 110 SGB XI) verbindlich.
  • Pflegebegutachtung

    Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet Ihre Situation und entscheidet über Art und Umfang der Leistungen anhand der fünf Pflegegrade. Privat Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherer, MEDICPROOF, begutachtet.
  • Pflegeberatung

    Pflegebedürftige in Deutschland und deren Angehörige haben seit 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese erfolgt durch Pflegeberater und Pflegestützpunkte. Zudem kann die Pflegeberatung vor Ort, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder online stattfinden. Die Berater helfen dabei Hilfsangebote und Sozialleistungen zu beantragen und individuelle Versorgungspläne zu erstellen.
  • Pflege durch Angehörige

    Pflege durch Angehörige kann entweder durch Familienmitglieder, wie z.B. Partner, Eltern oder Kinder erfolgen. Aber auch nahestehende Nachbarn oder Freunde können die Pflege in der häuslichen Umgebung übernehmen. Ab einem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld. Mit Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden die pflegenden Angehörigen bei Krankheit oder Urlaub entlastet.
  • Pflegegeld

    Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt.
  • Pflegegrade 1-5

    Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, erfolgt eine Einteilung je nach Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit und Fähigkeiten in einen der fünf Pflegegrade laut dem Pflegestärkungsgesetz.
  • Pflegegrad Punkte

    Der Pflegegrad wird über ein Punktesystem bestimmt, sobald Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben. Das Begutachtungsverfahren beruht auf einem Fragenkatalog für die sechs unter "Pflegegrad Rechner" genannten Module. Das Ergebnis Ihrer Antworten liefert einen Punktwert zwischen 0 und 100. Über die gesamt erreichte Punktzahl definiert sich Ihr Pflegegrad. Je höher die Anzahl der Pflegegrad Punkte ist, desto höher ist der Pflegebedarf.
  • Pflegehilfsmittel

    Die häusliche Pflegehilfe in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird ergänzt um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Verbrauchshilfsmittel (z.B. Inkontinenzartikel) oder technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Badewannenlifter), die der Erleichterung der häuslichen Pflege dienen oder eine selbständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglichen. Technische Hilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen.
  • Pflegekraft

    Unter dem Begriff Pflegekraft werden sämtliche Berufe in der Pflege zusammengefasst, wie z.B. Altenpfleger.
  • Pflegekurse

    Für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen werden kostenlose Schulungskurse ermöglicht, die die notwendigen Fähigkeiten zur eigenständigen Durchführung der Pflege vermitteln und helfen sollen, mit den seelischen und körperlichen Belastungen der Pflege besser fertig zu werden. Kunden der Privaten Pflegepflichtversicherung können sich direkt bei compass private Pflegeberatung informieren.
  • Pflegepauschbetrag

    Eine Privatperson, die sich unentgeltlich um eine zu pflegende Person in der häuslichen Umgebung kümmert, wird vom Staat durch einen Pflegepauschbetrag belohnt. Sinn dahinter ist, dem Pflegenden für die Extrakosten wie beispielsweise Fahrtkosten entgegenzukommen. Ein Pauschbetrag kann jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Ab 2021 gelten andere Pauschbeträge, abhängig vom Pflegegrad bzw. der Hilfslosigkeit.

    Den Pflegepauschbetrag können Ihre Angehörigen unter gewissen Umständen bei der eigenen Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie ein Angehöriger zu Hause (auch in seiner eigenen Wohnung) pflegt, hat dieser grundsätzlich Anspruch auf den jährlichen Pflegepauschbetrag.

    Seit 2021 gelten neue Pauschbeträge in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit:

    • Die Höhe des Pflegepauschbetrags beläuft sich bei Pflegegrad 2 auf 600 Euro, bei Pflegegrad 3 auf 1.100 Euro und bei den Pflegegraden 4 und 5 auf 1.800 Euro im Jahr.*
    • Dieser Betrag kann beispielsweise Kosten für Fahrten oder Kleidung abdecken.
    • Sie müssen dafür Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben. Sind Sie „hilflos“ (Merkzeichen ´H´ im Schwerbehindertenausweis), so beträgt der Pflegepauschbetrag ebenfalls 1.800 Euro im Jahr.
    • Ihr Angehöriger darf sich bei der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst zeitweise unterstützen lassen.
    • Damit der Pauschbetrag gewährt wird, dürfen Sie Ihre Angehörigen nicht bezahlen, auch nicht mit Mitteln aus dem Pflegegeld.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine vereinfachte, pauschalierte Darstellung handelt. Im Zweifel gehen Sie bitte zum Beispiel auf einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu.

    *Stand: 2021

  • Pflegeperson

    Pflegepersonen sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
  • Pflegepflichtversicherung

    Privatversicherte Personen sind gesetzlich dazu verpflichtet eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung zählt als gesetzlicher Mindestschutz, falls Sie pflegebedürftig werden. Die Leistungen decken sich mit denen der sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte. Tritt ein Pflegefall ein, wird die Pflegebedürftigkeit nach einem der fünf Pflegegrade beurteilt.
  • Pflegesachleistung

    Sachleistung bedeutet, dass die Pflegeversicherung die Leistung nicht in Form einer Geldzahlung erbringt, damit der Versicherte davon selbst die Pflege bezahlt, sondern dass die Pflegeversicherung eine Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag damit beauftragt, die Pflegehilfe zu erbringen. In der Privaten Pflegepflichtversicherung
    werden keine Sachleistungen erbracht, sondern je nach Pflegegrad entsprechender Kostenersatz.
  • Pflegetagebuch

    In einem Pflegetagebuch wird dokumentiert, welche Pflege- und Hilfsleistungen Pflegebedürftige benötigen und wie viel Zeitaufwand dafür aufkommt. Dies unterstützt die erleichterte Feststellung der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit um Ihnen den passenden Pflegegrad zuordnen zu können. Wichtig ist, dass alles, was Sie in das Pflegetagebuch schreiben, wahrheitsgemäß ist und keine Situationen verschönert werden.
  • Pflegeunterstützungsgeld

    Für eine einmalige Freistellung von der Arbeit von bis zu 10 Tagen erhalten pflegende Angehörige eine Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), wenn in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Organisation oder Sicherstellung der Pflege nötig ist.
  • Pflegeversicherung

    Durch unterschiedliche Umstände wie Unfall, Krankheit oder altersbedingt benötigt jeder Mensch eventuell Unterstützung. Mithilfe der privaten Pflegeversicherung, welche an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann, wird die Familie in einem Pflegefall entlastet. Desto früher die Versicherung abgeschlossen wird, umso geringer sind die Beitragskosten.
  • Pflegezeit

    Die Pflegezeit gestattet einem Arbeitnehmer, sich für eine begrenzte Zeitdauer von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um Angehörige zu pflegen, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Es soll dazu beitragen, Berufstätigkeit und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Wenn pflegende Angehörige Pflegezeit in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegeversicherung in dieser Zeit, unter gewissen Voraussetzungen, einen Ausgleich zum entgangenen Arbeitsentgelt sowie Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung und an die Arbeitslosenversicherung. Für weitere Details ist es empfehlenswert, sich an die zuständige Pflegeversicherung zu wenden.

  • Pflege zu Hause

    Die Pflege zu Hause ist die häufigste Art der Pflegebetreuung, bei der Pflegebedürftige von Angehörigen oder ausgebildeten Fachkräften versorgt werden. Die Pflegeleistungen können dabei variieren von der Unterstützung in alltäglichen Situationen bis zu einer Rundumbetreuung. Die Pflegeversicherung ist hierbei von Vorteil, da Pflegebedürftige finanziell unterstützt werden und die Kosten von Hilfsmitteln übernommen werden.
  • Pflegezusatzversicherung

    Im Pflegefall reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung oft nicht aus, um ein selbst bestimmtes und finanziell unabhängiges Leben zu führen. Diese sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär) und es entsteht eine Versorgungslücke. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie diese Lücke gezielt schließen und erhalten die passende Unterstützung.

    Die Allianz Pflegezusatzversicherung mit dem Tarif PflegetagegeldBest bietet Ihnen eine zu Ihren individuellen Bedürfnissen passende Absicherung für den Pflegefall. Zudem bietet Sie Ihnen hervorragende Service- und Assistanceleistungen.

    Warum eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, lesen Sie hier.

    Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

  • Soziale Sicherung der Pflegepersonen

    Sofern die Pflege durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson erfolgt, werden für diese unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Außerdem besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Voraussetzung für die Absicherung der Pflegeperson in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung:

    Die Pflege wird nicht erwerbsmäßig betrieben. Pro Woche wird mindestens 10 Stunden gepflegt, regelmäßig auf mindestens zwei Tage verteilt. Daneben darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

  • Stationäre Betreuungsleistungen

    Neben den Leistungen der stationären Pflege wird ein Zuschlag für die Betreuung gezahlt, wenn eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit der Pflegeeinrichtung besteht.
  • Stationäre Pflege

    Stationäre Pflege erfolgt, wenn die Pflege eines Pflegebedürftigen in einer zugelassenen vollstationären Einrichtung durchgeführt wird.
  • Studenten Pflegeversicherung

    Auch für Studenten gilt die Pflicht einer Kranken- und Pflegeversicherung. Normalerweise, unter bestimmten Voraussetzungen, können Studenten bei den Eltern bis zum 25. Lebensjahr mit familienversichert sein - ohne Beitrag. Die beitragsfreie Mitversicherung bei Ehepartnern erfolgt ohne Altersgrenzen. Geht der Student einer Tätigkeit nach, übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Pflegeversicherung. Aufgrund des jungen Alters und dem meist sehr guten Gesundheitszustand, stehen Studenten günstigere Tarife und zusätzlicher Schutz im Pflegefall zur Verfügung.
  • Suche nach Pflegeheim

    Die vollstationäre Versorgung im Pflegeheim bietet eine medizinische und pflegerische Rundumbetreuung für Pflegebedürftige. Um die passende Einrichtung zu finden, bietet es sich an online oder vor Ort zu recherchieren. Die Erstellung einer Checkliste mit den wichtigsten Kriterien ist hierbei hilfreich. Lesen Sie hier, inwiefern Sie Unterstützung durch die  Allianz Pflege Assistance z.B. bei der Suche nach einem Pflegeheim erhalten können.
  • Teilstationäre Pflege

    Kann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht Anspruch auf zeitlich unbegrenzte teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Das gilt insbesondere

    • in Fällen einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
    • in Fällen einer Einschränkung der Pflegetätigkeit der Pflegeperson
    • zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege
  • Träger

    Die Träger der Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen. Diese sind untrennbar an die Krankenkassen gebunden. Das bedeutet, Sie sind dort pflegeversichert, wo Sie auch krankenversichert sind. Die Leistungen zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegekassen unterscheiden sich nicht. Durch die Träger erhalten Pflegebedürftige eine Grundabsicherung.
  • Verhinderungspflege

    Bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Mit der Verhinderungspflege können auch Alltagsbegleitungen, Haushaltshilfe etc. finanziert werden. Vorausgesetzt, es besteht eine Einstufung mindestens in den Pflegegrad 2 und die zu pflegende Person wohnt zu Hause Die Leistungen der Verhinderungspflege sind auf maximal 6 Wochen und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Außerdem kann die Leistung der Verhinderungspflege mit Leistungen der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
  • Vollstationäre Pflege

    Vollstationäre Pflege bedeutet, dass sich der Pflegebedürftige am Tag und in der Nacht (ohne zeitliche Begrenzung) in einem zugelassenen Pflegeheim aufhält.
  • Wohngruppen

    Die Gründung einer ambulanten Wohngemeinschaft kann bezuschusst werden. Unter gewissen Voraussetzungen steht zudem eine monatliche Pauschale bei Versorgung in einer Wohngruppe zur Verfügung.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    Es können durch die Pflegeversicherung Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen gewissen Betrag je Maßnahme nicht übersteigen. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Zeitaufwand in der Pflege

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