Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten Pflegebedürftige erst, wenn die Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten festgestellt worden ist.
Zu diesem Zweck beauftragt der Soziale Pflegeversicherer den Medizinischen Dienst (MDK) und die Private Pflegepflichtversicherung die MEDICPROOF GmbH.
Die Begutachtung erfolgt durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft (Gutachter).
Die compass private Pflegeberatung bietet kostenlose Information, Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Pflege für Versicherte der Privaten Pflegepflichtversicherung.
Telefonnummer 08 00.1 01 88 00 (bundesweit gebührenfrei)
Internet: http://www.compass-pflegeberatung.de/
Leistungsumfang:
Als Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) prüft die MEDICPROOF GmbH, ob bei privat versicherten Antragstellern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist.
Internet: https://www.medicproof.de/
Der Grad der Selbständigkeit wird in sechs verschiedenen Modulen (Lebensbereichen) gemessen, diese werden unterschiedlich gewichtet und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Dieses Ergebnis bildet dann den Pflegegrad.
Die sechs Lebensbereiche sind:
Das Pflegegesetz (SGB XI) definiert alle Personen als pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und sie muss verbunden sein mit einer geringen, erheblichen, schweren oder schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Die Richtlinien regeln rechtsverbindlich die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und der Pflegegrade (§ 15 SGB XI) sowie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI).
Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll.
Die Richtlinien sind für die Pflegekassen (§ 46 SGB XI) und die Private Pflegepflichtversicherung (§ 110 SGB XI) verbindlich.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet Ihre Situation und entscheidet über Art und Umfang der Leistungen anhand der fünf Pflegegrade.
Privat Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherer, MEDICPROOF, begutachtet.
Für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen werden kostenlose Schulungskurse ermöglicht, die die notwendigen Fähigkeiten zur eigenständigen Durchführung der Pflege vermitteln und helfen sollen, mit den seelischen und körperlichen Belastungen der Pflege besser fertig zu werden.
Kunden der Privaten Pflegepflichtversicherung können sich direkt bei compass private Pflegeberatung informieren.
Sachleistung bedeutet, dass die Pflegeversicherung die Leistung nicht in Form einer Geldzahlung erbringt, damit der Versicherte davon selbst die Pflege bezahlt, sondern dass die Pflegeversicherung eine Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag damit beauftragt, die Pflegehilfe zu erbringen.
In der Privaten Pflegepflichtversicherung werden keine Sachleistungen erbracht, sondern je nach Pflegegrad entsprechender Kostenersatz.
Die Pflegezeit gestattet einem Arbeitnehmer, sich für eine begrenzte Zeitdauer von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um Angehörige zu pflegen, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden.
Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Es soll dazu beitragen, Berufstätigkeit und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Wenn pflegende Angehörige Pflegezeit in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegeversicherung in dieser Zeit, unter gewissen Voraussetzungen, einen Ausgleich zum entgangenen Arbeitsentgelt sowie Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung und an die Arbeitslosenversicherung.
Für weitere Details ist es empfehlenswert, sich an die zuständige Pflegeversicherung zu wenden.
Bei einem Pflegefall ist nur die Pflegepflichtversicherung meist nicht ausreichend, um ein finanziell unabhängiges Leben zu führen. Mit der Allianz Pflegezusatzversicherung PflegetagegeldBest erhalten Pflegebedürftige ein bestimmtes Pflegetagegeld. Die Höhe wird nach Tagessatz, Pflegegrad und ambulant bzw. stationär bestimmt. Zudem kommen Service- und Assistanceleistungen für Sie selbst und Ihre Angehörigen dazu.
Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Die Pflegepflichtversicherung deckt meistens nicht alle Kosten ab, weshalb der Rest aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Die Pflegezusatzversicherung hilft, diese Versorgungslücke zu füllen, ohne das eigene Vermögen oder das der Angehörigen belastet wird.
Sofern die Pflege durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson erfolgt, werden für diese unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Außerdem besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Voraussetzung für die Absicherung der Pflegeperson in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung:
Die Pflege wird nicht erwerbsmäßig betrieben. Pro Woche wird mindestens 10 Stunden gepflegt, regelmäßig auf mindestens zwei Tage verteilt. Daneben darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Kann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht Anspruch auf zeitlich unbegrenzte teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Das gilt insbesondere
Wenn Sie bei der Allianz privat versichert* sind, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance WDS.care mit umfassenden Service- und Assistanceleistungen zur Seite.
Die Experten unseres Partners bieten sofortige Hilfe im Pflegefall für Sie und Ihre Angehörigen - jederzeit und bei Bedarf auch weltweit. Und das völlig kostenfrei - selbst für nahe Angehörige, die nicht bei uns versichert sind.
Ihre 24/7 Service-Hotlines:
0201-177 848 66 (für PflegetagegeldBest)
0201-177 848 65 (für PflegePolice Flexi, PflegeRente gegen Einmalbeitrag)
0800-471 022 1 (für Kapital-UnfallSchutz mit Pflege)
E-Mail Adresse:
Beratung & Organisation der individuellen Pflege, z. B.
Unterstützung für pflegende Angehörige, z.B.:
Vermittlung lebenspraktischer Services, z. B.:
* Für Neu- und Bestandskunden PflegetagegeldBest (Bestandskunden nur bei den Tarifen PZTB02, PZTB03, PZTBEST, PZTP02), PflegePolice Flexi, PflegeRente gegen Einmalbetrag und Allianz Kapital-UnfallSchutz mit Pflege