Pflegegeld: Für Sie zusammengefasst
- Sie erhalten Pflegegeld, wenn Angehörige, Bekannte oder Freunde Sie zu Hause pflegen. Zudem müssen Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
- Die Pflegeversicherung zahlt Ihnen als Pflegeversicherten das Pflegegeld monatlich. Je höher der Grad der Pflegebedürftigkeit, desto höher der Betrag. Sie können frei entscheiden, wie Sie das Geld einsetzen.
- Das Pflegegeld lässt sich mit einer Pflegesachleistung verbinden. Die häusliche Betreuung kann also neben Privatpersonen auch ein professioneller Pflegedienst übernehmen. Dann verringert sich Ihr Pflegegeld prozentual um den Anteil der Pflegesachleistungen.
- Oft deckt das Pflegegeld aus der Pflichtversicherung nicht alle Kosten. Um diese Versorgungslücke zu schließen und zusätzliche finanzielle Belastungen abzuwenden, lohnt sich eine private Pflegezusatzversicherung.

Versichern, was wirklich zählt

- Drei von fünf Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 13,90 Euro pro Monat.
Sie suchen eine Pflegezusatzversicherung?
Wem steht das Pflegegeld bei häuslicher Pflege zu?
Unter welchen Voraussetzungen gibt es Pflegegeld?
Unter welchen Voraussetzungen gibt es Pflegegeld?
Es gibt zwei Voraussetzungen, um Pflegegeld zu beziehen:
Wer bekommt Pflegegeld?
Die pflegebedürftige Person erhält das Geld per Überweisung auf ihr Konto. Doch wenn Sie Ihre Betreuung vollständig einem professionellen Pflegedienst übertragen, erhalten Sie kein Pflegegeld (keine Geldleistung). Stattdessen werden die Pflegekosten des Dienstes als Pflegesachleistung abgerechnet. Hierfür stellt die Pflegekasse einen Maximalbetrag zur Verfügung, der für Pflegedienste in Anspruch genommen werden darf.
Auch wenn es Pflegesachleistung heißt, handelt es sich um Unterstützung für Pflegebedürftige durch eine Person – in diesem Fall die Fachkraft des Pflegedienstes. Besonders schwerstkranke Menschen benötigen oft Intensivpflege durch eine speziell ausgebildete Fachkraft.
Die Pflegegeld-Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Unabhängig vom Pflegegrad haben Sie bzw. Ihre pflegenden Angehörigen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden.
Pflegegeld für Kinder: Was ist zu beachten?
Es gibt auch Pflegegeld für Kinder, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Kinder können durch Behinderungen, Unfälle oder Krankheiten pflegebedürftig sein, auch hier prüft ein Gutachten den Pflegegrad. Ansprechpartner sind die gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise das Versicherungsunternehmen bei privat Versicherten. Die Leistungen sind teilweise die gleichen wie bei Erwachsenen.
Kleinkinder bis zum 18. Lebensmonat werden den Pflegegraden anders, in der Regel höher, zugeordnet. Mit Erreichen des 18. Lebensmonats wird dann automatisch ein Pflegegrad zurückgestuft. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung für Kinder.
Bekommen Sie auch Pflegegeld ohne Pflegegrad?
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie bereits in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) eingestuft wurden. Auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie Leistungen beantragen: Die Pflegeversicherung prüft dann, ob Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden und Ihnen somit auch Pflegegeld zusteht. Die Einstufung erfolgt anhand eines Pflegegrad-Punktesystems.
Übrigens: Mit der Pflegezusatzversicherung der Allianz können Sie finanzielle Versorgungslücken schließen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Höchstaufnahmealter: Der Online-Abschluss ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Grundsätzlich kann die Pflegezusatzversicherung bis zum vollendeten 70. Lebensjahr abgeschlossen werden. Falls Sie bereits 60 Jahre oder älter sind, sind wir gerne persönlich für Sie da.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2023?
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Wie viel Geld erhalte ich bei welchem Pflegegrad?
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Bei Pflegegrad 1 | 0 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 2 | 316 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 3 | 545 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 4 | 728 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 5 | 901 € Pflegegeld/Monat |
Pflegegeld beantragen: So geht's
Formlosen Antrag stellen
Das Pflegegeld beantragen Sie selbst bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, darf dies eine andere Person für Sie übernehmen. Der Antrag kann z.B. auch per E-Mail, Fax, per Telefon oder Kurzbrief formlos erfolgen. Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind, dann reichen Sie den Pflegeantrag direkt online ein.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, sobald Sie davon ausgehen, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.



Formular ausfüllen

Prüfung, Genehmigung, Auszahlung
Die Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse prüft den Antrag. Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, beauftragt die gesetzliche Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter. Bei privaten Versicherungen übernimmt das MEDICPROOF.
Sie erhalten Pflegegeld ab Pflegegrad 2: Die Auszahlung der Leistungsbeträge erfolgt ab dem Ersten des Monats der Antragstellung, sofern zu diesem Zeitpunkt die Leistungsvoraussetzungen bereits vorlagen.


Änderung & Ablehnung
Was müssen Sie tun, wenn sich Ihr Pflegegrad ändert?
Kann die Versicherung Ihren Antrag ablehnen?
Kann ich Widerspruch gegen die Einstufung einlegen?
Wie hoch ist das anteilige Pflegegeld bei Kombinationsleistung?
Pflegegeld mit stationärer Behandlung oder Pflegedienst kombinieren
Nehmen Sie eine Kombinationsleistung in Anspruch, bekommen Sie sowohl Pflegegeld als auch die Dienstleistungen eines Pflegedienstes (Pflegesachleistung). Die Höhe des Pflegegeldes vermindert sich dabei prozentual anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Das heißt: Wer zum Beispiel 80 Prozent des Maximalbudgets der Pflegesachleistungen nutzt, erhält noch anteiliges Pflegegeld in Höhe von 20 Prozent des ihm zustehenden Betrages. Oft ist der Höchstbetrag durch den Einsatz eines Pflegedienstes bereits ausgeschöpft. Dann kann kein volles bzw. anteiliges Pflegegeld mehr gezahlt werden kann.
Sowohl gesetzlich Versicherte als auch Privatversicherte können die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, die Leistungen und die Höhe des Pflegegeldes sind bei beiden Systemen gleich. Einen Unterschied gibt es bei der Abrechnung:
- Gesetzlich Versicherte beantragen die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse. Die Pflegesachleistungen (Kosten für den Pflegedienst) rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab.
- Privat Versicherte erhalten eine Rechnung des Pflegedienstes. Diese rechnen sie mit dem privaten Versicherungsunternehmen ab und erhalten eine Kostenerstattung.
Was möchten Sie gerne zum Pflegegeld wissen?
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Wann wird Ihnen das Pflegegeld ausgezahlt?
Wenn Sie nach Prüfung einen Anspruch auf Pflegegeld haben gilt: Leistungsbeginn ist der Erste des Monats der Antragstellung, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Leistung (Pflegegeld) vorlagen. Für die Monatsberechnung wird ein Monat mit 30 Tagen angesetzt. -
Ist ein Verwendungsnachweis für das Pflegegeld erforderlich?
Nein, wofür Sie das Geld verwenden, können Sie selbst entscheiden. Es ist kein Verwendungsnachweis für das Pflegegeld erforderlich. Das gilt auch beim Pflegegeld für Kinder. -
Was passiert mit Ihrem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt, Reha oder häuslicher Krankenpflege?
Sie erhalten bis zu vier Wochen das volle Pflegegeld als Weiterzahlung, wenn Sie sich in einer (Rehabilitations-)Klinik aufhalten oder durch eine häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Bei Aufenthalt in der Klinik: Ab dem 29. Tag gibt es kein Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt. Die Auszahlung des Pflegegeldes ist solange ausgesetzt, bis Ihre Angehörigen die Pflege wieder übernehmen. -
Wann endet die Pflegegeldzahlung?
- Im Todesfall bezahlt die Pflegeversicherung das Pflegegeld für den gesamten Monat. Eine Rückforderung des Pflegegeldes erfolgt in diesem Falle nicht.
- Sie erhalten kein Pflegegeld mehr, wenn ein professioneller Dienst Ihre Pflege vollständig übernimmt oder wenn Sie dauerhaft in eine stationäre Einrichtung ziehen.
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Gab es eine Pflegegeld Erhöhung 2023?
Nein, es gab keine Pflegegeld-Erhöhung 2023. Allerdings wurden Akuthilfen für pflegende Angehörige, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurden, bis Ende des Jahres verlängert. Das Pflegegeld 2023 ist genauso hoch wie das Jahr zuvor. -
Wer hilft mir bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Hilfe für privat Pflegepflichtversicherte:
Wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind, dann wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung. Das ist die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer, die Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite steht.Hilfe für Pflegezusatzversicherte der Allianz:
Die Allianz Pflege Assistance steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei der Allianz eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Sie und Ihre nahen Familienangehörigen werden von Experten beraten.
Hilfe für gesetzlich Pflegeversicherte in der Pflegekasse:
Als gesetzlich krankenversicherter (GKV) sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse versichert. Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse zur weiteren Beratung.



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