Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Pflegegeld, sobald Sie oder Ihre Angehörigen von einer Pflegebedürftigkeit ausgehen. Sollten Sie selbst dazu nicht in der Lage sein, darf dies eine andere Person für Sie übernehmen. Der Antrag erfolgt über ein entsprechendes Formular Ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Er kann aber auch formlos erfolgen – per E-Mail, Fax, per Telefon oder Kurzbrief.
Pflegegeld kurz erklärt
- Sie erhalten Pflegegeld, wenn Angehörige, Bekannte oder Bezugspersonen Sie zu Hause pflegen. Um Pflegegeld beantragen zu können, müssen Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
- Je höher der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, desto höher das Pflegegeld. Der Betrag wird Ihnen von Ihrer Pflegeversicherung monatlich ausgezahlt. Sie können frei entscheiden, wie Sie das Geld einsetzen.
- Verbinden Sie das Pflegegeld mit einer Pflegesachleistung. Dann verringert sich zwar Ihr Pflegegeld um die Höhe der Sachleistungen. So kann die häusliche Betreuung neben Privatpersonen aber auch ein professioneller Pflegedienst übernehmen.
- Das Pflegegeld aus der Pflichtversicherung deckt oft nicht alle Kosten. Um den finanziellen Eigenanteil im Pflegefall zu reduzieren, lohnt sich oftmals eine private Pflegezusatzversicherung.
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 15,68 Euro pro Monat.
Wem steht das Pflegegeld zu?
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Pflegegeld für Kinder
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Pflegegeld ohne Pflegegrad
Was ist zu beachten?
Der Anspruch auf Pflegegeld besteht auch für pflegebedürftige Kinder, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Kinder können durch Behinderungen, Unfälle oder Krankheiten pflegebedürftig sein oder werden. Auch in diesen Fällen prüft ein Gutachten den Pflegegrad. Der Antrag auf Pflegegeld für Kinder erfolgt genauso wie bei Erwachsenen. Auch die Leistungen sind vergleichbar.
Kleinkinder bis zum 18. Lebensmonat werden in ihrer Pflegebedürftigkeit anders eingestuft. In der Regel erhalten Sie einen höheren Pflegegrad als üblich. Mit Erreichen des 18. Lebensmonats wird dann automatisch ein Pflegegrad zurückgestuft. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung für Kinder.
Bekomme ich auch Pflegegeld ohne Pflegegrad?
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie bereits in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) eingestuft wurden. Auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie Leistungen beantragen: Die Pflegeversicherung prüft dann, ob Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden und Ihnen somit auch Pflegegeld zusteht. Die Einstufung erfolgt anhand eines Pflegegrad-Punktesystems.
Unabhängig vom Pflegegrad haben Sie bzw. Ihre pflegenden Angehörigen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden.
Wie viel kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Beitragsbeispiele Allianz Private Pflegezusatzversicherung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegesachleistung statt Geldleistung
Übertragen Sie Ihre Betreuung vollständig einem professionellen Pflegedienst, erhalten Sie kein Pflegegeld (keine Geldleistung). Stattdessen werden die Pflegekosten des (ambulanten) Pflegedienstes als sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet. Hierfür stellt die Pflegekasse einen Maximalbetrag zur Verfügung.
Auch wenn es Pflegesachleistung heißt, handelt es sich um Unterstützung für Pflegebedürftige durch eine Person. In diesem Fall die Fachkraft eines Pflegedienstes. Besonders schwerstkranke Menschen benötigen oft Intensivpflege durch eine speziell ausgebildete Fachkraft.
Kombination Pflegegeld mit stationärer Behandlung oder Pflegedienst
Nehmen Sie eine Kombinationsleistung in Anspruch, bekommen Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen (Dienstleistungen eines Pflegedienstes). Die Höhe des Pflegegeldes vermindert sich dabei entsprechend des Wertes der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Beispiel: Sie nutzen 80 Prozent des Maximalbudgets für Pflegesachleistungen. Dann erhalten Sie noch anteilig Pflegegeld in Höhe von 20 Prozent des ihm bzw. ihr zustehenden Betrages. Ist der Höchstbetrag durch den Einsatz eines Pflegedienstes bereits ausgeschöpft, wird kein weiteres Pflegegeld mehr gezahlt.
Eine solche Kombinationsleistung können sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte in Anspruch nehmen. Leistungen und Höhe des Pflegegeldes sind in beiden Fällen gleich. Einen Unterschied gibt es lediglich bei der Abrechnung:
- Gesetzlich Versicherte beantragen die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse. Diese rechnet Ihre Pflegesachleistungen (Kosten für den Pflegedienst) direkt mit dem jeweiligen Dienstleister ab.
- Privat Versicherte erhalten eine Rechnung des Pflegedienstes. Diese rechnen sie mit Ihrem privaten Versicherer ab und erhalten eine entsprechende Kostenerstattung.
Landespflegegeld Bayern
In Bayern gibt es eine Besonderheit: das Landespflegegeld. Es wird für alle Bürger:innen mit einem Hauptwohnsitz in Bayern ab Pflegegrad 2 zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt.
Das bayerische Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Es ist als Wertschätzung und finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen gedacht. Sie erhalten damit die Möglichkeit, pflegenden Angehörigen, Bezugspersonen, Helferinnen und Helfern etwas Gutes zu tun. Informationen und den Online-Antrag zum Landespflegegeld Bayern finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege.
Auch andere Bundesländer, wie z.B. Berlin, Bremen oder Rheinland-Pfalz, zahlen Landespflegegelder. Diese unterscheiden sich jedoch in Voraussetzung und Höhe. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Landesamt, der Bezirksverwaltung oder Stadtverwaltung.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Pflegegeld Tabelle
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Wie viel Geld erhalte ich bei welchem Pflegegrad*?
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Bei Pflegegrad 1 | 0 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 2 | 347 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 3 | 599 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 4 | 800 € Pflegegeld/Monat |
Bei Pflegegrad 5 | 990 € Pflegegeld/Monat |
*Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich. |
Was muss ich tun, wenn sich mein Pflegegrad ändert?
Regelungen zur Auszahlung und Steuer
Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
- Für Sie als pflegebedürftige Person gilt: Das Pflegegeld von Ihrer Pflegeversicherung ist eine Sozialleistung, die Sie nicht versteuern müssen. Geben Sie das Pflegegeld Angehörigen, müssen auch diese keine Steuern darauf zahlen.
- Für pflegende Angehörige oder Lebenspartner:innen gilt: Überlässt die pflegebedürftige Person Ihnen Ihr Pflegegeld als Honorierung Ihrer Arbeit, gilt das nicht als Einkommen. Sie müssen das Pflegegeld daher nicht versteuern.
- Wichtig für pflegende Angehörige: Damit der sogenannte Pflegepauschbetrag gewährt wird, darf der oder die Pflegebedürftige seine bzw. ihre pflegenden Angehörigen nicht bezahlen. Auch nicht mit Mitteln aus dem Pflegegeld.
- Ausnahmefall Unterhalt: Müssen Angehörige Unterhalt zahlen, kann das Pflegegeld unter Umständen als "fiktives Einkommen" angesehen werden. Somit kann es in die Berechnung des Unterhalts einfließen.
- Für Pflegepersonen, die in keinem Angehörigenverhältnis zu Ihnen stehen, gilt: Das weitergeleitete Pflegegeld zählt als Einkommen der Pflegeperson. Ob eine Einkommenssteuerpflicht für das Pflegegeld besteht, prüft das jeweilige Finanzamt.
- Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Pflegepersonen gilt: Solange der weitergeleitete Betrag die Pflegegeld-Höhe nicht übersteigt, stellt er keine Beitragsbemessungsgrundlage dar. Da es keinen Pflegegeld-Verwendungsnachweis gibt, müssen Sie nicht nachweisen, wofür Sie es eingesetzt haben.
Wann wird Pflegegeld nicht gezahlt oder angepasst?
In bestimmten Fällen, z. B. bei einer Änderung der Pflegeart oder Verstoß gegen Auflagen, bekommen Sie weniger Pflegegeld. Hierzu zählen:
- Versäumen von Beratungsterminen: Zur Qualitätssicherung Ihrer Pflege haben Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen zweimal im Jahr einen Termin zur Pflegeberatung mit Pflegefachkräften. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es sogar viermal. Die Kosten hierfür zahlen die Pflegekassen. Nehmen Sie die Beratungsbesuche nicht wahr, kann die Kasse Ihr Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.
- Verhinderungspflege: Nutzen Sie die sogenannte Verhinderungspflege, wenn Ihre Angehörigen Urlaub machen oder krank sind. Ein professioneller Pflegedienst, andere Angehörige oder Nachbarn und Nachbarinnen pflegen Sie während dieses Zeitraums. Sie erhalten dann noch maximal für sechs Wochen die Hälfte des bisherigen Pflegegelds zusätzlich. Falls Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise beanspruchen, ändert sich die Höhe des Pflegegelds nicht.
In bestimmten Pflegesituationen sieht es jedoch anders aus. In folgenden Fällen erhalten Sie dennoch das volle Pflegegeld oder darüber hinaus Unterstützung:
- Tages-/Nachtpflege: Hier werden Sie entweder tagsüber oder nachts zeitweise in einem Pflegeheim betreut. Wenn Sie diese teilstationäre Pflege nutzen, erhalten Sie weiterhin das volle Pflegegeld.
- Kurzzeitpflege: Ist die Pflege zu Hause nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt zu aufwendig, müssen Pflegebedürftige manchmal kurzzeitig in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Während dieser Kurzzeitpflege erhalten Sie zusätzlich acht Wochen lang die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes.