Sie haben die Wahl, wo Sie gepflegt werden wollen. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen entscheiden sich für die Pflege im eigenen Zuhause (Pflegehilfe), damit sie ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen müssen. Die Pflege in den eigenen vier Wänden übernehmen häufig Angehörige, was die Pflegesituation meist entspannt. Im Gegensatz zu professionellen Pflegekräften erhalten Angehörige dafür kein Gehalt.
Die Pflegekasse zahlt Ihnen jedoch entsprechend Ihres Pflegegrades ein monatliches Pflegegeld, über das Sie frei verfügen können. Häufig honorieren Sie als Pflegebedürftiger damit die Leistungen Ihrer Familienmitglieder. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet.
Nein, wofür Sie das Geld verwenden, können Sie selbst entscheiden. Es ist kein Verwendungsnachweis für das Pflegegeld erforderlich.
In Bayern gibt es eine Besonderheit: Das Landespflegegeld. Es wird zusätzlich zum Pflegegeld ausbezahlt, für alle Bürger mit einem Hauptwohnsitz in Bayern. Das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr ist als Anerkennung für pflegende Angehörige gedacht.
Es gibt zwei Voraussetzungen, um Pflegegeld zu beziehen: Sie sind pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad zwischen 2 und 5, und ein Angehöriger oder ein Freund pflegt Sie zu Hause. Dies kann sowohl Ihre eigene als auch die Wohnung des Pflegenden sein. Auch Ihre Kinder erhalten unter diesen Voraussetzungen Pflegegeld.
Wenn Sie Ihre Betreuung vollständig einem professionellen Pflegedienst übertragen, erhalten Sie kein Pflegegeld (keine Geldleistung). Stattdessen werden die Pflegekosten des Dienstes als Pflegesachleistung abgerechnet. Eine Pflegeperson ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass die Pflege sichergestellt ist. Das kann auch durch den Einsatz von Hilfsmittel sichergestellt werden, das bedeutet, es gibt Pflegegeld auch ohne eine Pflegeperson.
Sie haben erst ab einem anerkannten Pflegegrad von mindestens 2 Anspruch auf Pflegegeld. Aber auch ohne diesen können Sie ein Pflegegeld beantragen. Die Pflegeversicherung prüft dann, ob Ihnen ein Pflegegrad und damit je nachdem auch Pflegegeld zustehen.
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Pflegegrad
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Pflegegeld pro Kalendermonat
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Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegegrad 5 | 901 € |
Wenn Ihr Pflegegrad steigt, können Sie auch ein höheres Pflegegeld erhalten. Dafür müssen Sie allerdings einen erneuten Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Ihre Pflegekasse wird den Antrag ablehnen, wenn Sie die Voraussetzungen für das Pflegegeld nicht erfüllen. Sollten Sie beispielsweise in keinen oder nur in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, haben Sie kein Anrecht auf ein Pflegegeld. Auch wenn Sie sich für eine stationäre Pflege entscheiden oder ausschließlich professionelle Pflegedienste beschäftigen, ist ein Pflegegeld für Sie nicht möglich.