Die Kostenübernahme bei der Kurzzeitpflege ist abhängig vom jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit. Danach wird grundsätzlich unterschieden, wer Ihre Pflegekosten zahlt:
- Bei einer Kurzzeitpflege mit mindestens Pflegegrad 2 (bis 5) erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekassen.
- Beantragen Sie eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Entscheidend ist zudem, um welche Art von Pflegeleistungen es sich handelt. Die Leistungen der Kurzzeitpflege bei vollstationären Aufenthalt umfassen:
- Grundpflege in Heim oder Klinik
- medizinische Behandlungspflege
- Teilnahme an hausinternen Angeboten der Einrichtung
- Betreuung durch einen Sozialdienst
Die Pflegeversicherung übernimmt pro Jahr reine Pflegekosten bis zu einer Summe von maximal 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Verteilt auf bis zu acht Wochen. Die Kosten sind jedoch oftmals höher. Zudem müssen Sie während der Kurzzeitpflege die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen. Hinzu kommen eventuelle Instandhaltungs- und Investitionskosten des Heimaufenthalts bei Kurzzeitpflege.