Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Demenz ist eine degenerative Gehirn­erkrankung, bei der das Denk­vermögen und die Gedächtnis­leistung stark abnehmen. Symptome können Sprach­störungen, Orientierungs­losig­keit und Persönlich­keits­veränderung sein.
  • Oftmals sind Patienten und Patientinnen stark in ihrer Selbst­ständigkeit einge­schränkt und können den Alltag nicht mehr alleine bewältigen. Eine intensive Betreuung ist häufig unausweichlich.
  • Wie auch körperlich Erkrankte erhalten Demente bei vorliegender Pflege­bedürftig­keit Sach­leistungen oder Pflege­geld von ihrer Pflege­versicherung. Höhe und Umfang sind vom jeweiligen Pflege­grad des Demenz­erkrankten abhängig.
  • Lesen Sie hier, wie Sie für Demenzkranke Pflegeleistungen beantragen.
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  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
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Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

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Definition
Demenz ist der Überbegriff für verschiedene Erkrankungen, die zu einer zunehmenden Verkümmerung der geistigen Fähigkeiten führen. Je nach Demenzform ist das Denkvermögen oder die Gedächtnisleistung betroffen.

Anfangs fällt insbesondere eine verkürzte Merk­fähig­keit des Kurz­zeit­gedächtnisses auf, die sich kontinuierlich auf das Lang­zeit­gedächtnis ausweitet. Häufige Symptome sind Stimmungs­schwankungen oder unver­mittelte Aggressionen. Mit zunehmenden Krank­heits­verlauf tritt oft auch eine Veränderung der Persönlich­keit auf. Das Orientierungs­vermögen und die Urteils- und Sprach­fähigkeit kann so weit abnehmen, dass Patienten und Patientinnen ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können.

Was genau dazu führt, dass sich eine Demenz entwickelt, ist noch nicht gänzlich geklärt. Fest steht, dass bei dieser degenerativen Erkrankung des Gehirns zunehmend und unum­kehrbar Nerven­zellen im Hirn absterben oder deren Kontakt unter­einander zu Schaden kommt. Damit einher­gehend nimmt die Hirn­masse immer weiter ab. Auch die Ablagerung bestimmter Eiweiße im Gehirn sowie die Verminderung des wichtigen Boten­stoffes Acetylcholin beobachten Forscher:innen bei Demenzkranken.

Wichtig sind in jedem Fall eine gründliche fach­ärztliche Unter­suchung sowie eine umfassende Diagnose. Je früher die Fachärztin oder der Fach­arzt eine demenzielle Erkrankung feststellt, umso besser können thera­peutische Behand­lungs­möglich­keiten ausge­schöpft werden.

In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen von Demenz betroffen. Sollte es keinen Durch­bruch in der Prävention und in der Therapie geben, gehen Schätzungen davon aus, dass sich die Zahl der Kranken bis zum Jahr 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen erhöhen wird. Das entspricht einem mittleren Zuwachs von 25.000 bis 40.000 Erkrankten pro Jahr.

Eine „normale“ Alters­erkrankung stellt Demenz aber nicht dar, auch wenn die Lebens­erwartung stetig steigt. Neben dem zunehmenden Alter sind auch Über­gewicht, hoher Cholesterin­spiegel oder Diabetes Risiko­faktoren. Unbeein­flussbar ist hingegen die genetische Veranlagung (2 Prozent aller Demenz­erkrankungen sind vererbt) sowie das Geschlecht (Frauen erkranken öfter an Demenz als Männer).

Besonders gefährdet sind demnach Menschen mit ungesundem Lebens­stil (wenig Sport, schlechte Ernährung, Alkoholikerinnen und Raucher) und wenigen Sozial­kontakten, sowie Menschen, die sich geistig nicht fordern (kognitive Fähig­keiten) und die in jungen Jahren nur wenig Bildung genossen haben.

Krankheits­formen, Symptome und Vorsorge

Generell unter­scheiden Fachärzte und -ärztinnen zwischen einer primären und sekundären Demenz. Jede:r zehnte Demenz­kranke leidet an einer soge­nannten sekundären Demenz. Die auftretenden Symptome haben ihre Ursache dann in einer ander­weitigen Grund­erkrankung – die unter Umständen gut behandelbar ist. Schlägt eine entsprechende Therapie gut an, kann sich dies auch positiv auf die Gedächtnis­leistung der oder des Erkrankten auswirken.

  • Primäre Demenz = Alle Demenz­formen, bei denen eine geistige Erkrankung der Hauptgrund ist.
  • Sekundäre Demenz = Demenz­symptome treten aufgrund einer voraus­gehenden Krank­heit auf. Dazu gehören: Depression, Parkinson, Schild­drüsen­fehl­funktion, Hirn­tumor oder -schädigung, Alkoholismus, Infektions­krank­heiten wie Syphilis, HIV oder Hirn­haut­ent­zündung.

Alzheimer ist eine Unter­form der Demenz, von der über 60 Prozent aller Demenz­erkrankten betroffen sind. Typisch ist der langsam fort­schreitende Verlauf, bei dem Nerven­zellen­kontakte verkümmern oder absterben. Veränderte Eiweiße lagern sich dabei immer mehr im Hirn ab. Verstopfte Blut­gefäße führen zu einer Unter­versorgung des Sauerstoff- und Nähr­stoff­haus­halts tiefer Hirn­strukturen. Typische Alzheimer-Symptome sind: Störungen von Gedächtnis und Orientierung sowie im Sprach-, Denk- und Urteils­vermögen und Persönlichkeitsveränderung.

Daneben gibt es noch drei weitere Demenz­formen, die weniger häufig auftreten:

  • Vaskuläre Demenz = Hirn­zellen sterben infolge von Durch­blutungs­störungen ab. Symptome sind verlang­samte Reaktions­fähigkeit, Denk­schwierig­keiten und Stimmungs­schwankungen.
  • Lewy-Körper-Demenz = Eiweiß­ablagerungen setzen sich im Gehirn ab. Ähnelt der Alzheimer-Erkrankung, aller­dings sind die Symptome ähnlich einer Parkinson-Krank­heit. Auch ausgeprägte optische Sinnes­täuschungen sind typisch.
  • Frontotemporale Demenz (Pick-Krank­heit) = Seltene Form der Demenz­erkrankung mit Degeneration der Hirn­zellen im Stirn- und Schläfen­bereich. Patientinnen und Patienten leiden unter Persönlich­keits­veränderungen, Antriebs­lust, Aggressivität, enthemmtem Verhalten oder gesteigertem Bewegungs­drang. Wird oft mit einer psychischen Störung oder Schizo­phrenie verwechselt.
  • Vergesslichkeit
  • Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags
  • Sprachprobleme
  • Orientierungslosigkeit
  • Nachlassendes Urteilsvermögen
  • Abnehmende Lernfähigkeit
  • Stimmungsschwankungen
  • Antriebslosigkeit
  • Persönlichkeitsveränderung

Viele Alltags­faktoren der Patienten und Patientinnen sind entscheidend, ob und wie stark ausgeprägt eine Demenz­erkrankung auftritt. Eine bewusste Lebens­führung kann dabei helfen, einer Demenz bis zu einem gewissen Grad vorzubeugen.

  • Bewegung und gesunde Ernährung sorgen für allgemeine Fitness. Grund­erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen treten dann seltener auf. Ebenso verringert sich die Wahr­scheinlich­keit, an Demenz zu erkranken.
  • Insbesondere eine vitaminreiche Ernährung mit Obst und Gemüse sorgt für geistige Leistungs­fähigkeit auch im Alter.
  • Spiele, Musizieren, Lesen oder Rätseln regen die Gehirn­tätigkeit an.
  • Soziale Kontakte helfen, geistig fit zu bleiben.
  • Nichtraucher:innen haben ein geringeres Risiko, geistig abzubauen.
  • Wichtig ist: Eine aktive Vorsorge schützt besser vor Demenz­krank­heiten als wissen­schaftlich nicht bestätigte Ginkgo-Präparate aus der Drogerie.
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Pflegegeld und Sach­leistungen
Demenz­erkrankte erhalten Pflegegeld oder Pflege­sachleistungen. Das hängt davon ab, wie stark die Demenz Alltag und selbst­ständige Versorgung beein­trächtigen. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Schwere des vorliegenden Pflege­grads.

Demenz­kranke beziehen dabei je nach Pflege­grad die gleichen Leistungen wie Patientinnen und Patienten, die aufgrund von körper­lichen Einschränkungen oder Krank­heiten pflege­bedürftig sind.

Durch das zweite Pflege­stärkungs­gesetz hat sich die Situation für Demenz-Kranke deutlich verbessert: Davor erhielten demente Patienten und Patientinnen nur dann Pflege­leistungen, wenn sie neben der geistigen auch körperliche Einschränkungen aufwiesen. Seit 2017 erfasst das System körperliche, geistige und psychische Erkrankungen in der Pflege­versorgung gleichberechtigt.

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Begut­achtung und Zuschüsse
Um Pflegeleistungen zu beziehen, muss eine Pflege­bedürftig­keit vorliegen. Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach dem attestierten Pflegegrad der oder des Betroffenen.

Hierzu prüft ein:e Gutachter:in, wie selbst­ständig sich der oder die Pflege­bedürftige noch versorgen kann. Pflege­grad 1 steht für leichte Einschränkungen, bei Pflege­grad 5 besteht sehr hoher Pflege­bedarf. Relevant in der Einstufung sind dabei die Bereiche der Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähig­keiten, Verhaltens­weisen, Selbst­versorgung, Bewältigung der krank­heits- oder therapie­bedingten Anforderungen sowie die Gestaltung sozialer Kontakte.

Unabhängig vom jeweiligen Pflege­grad haben Sie Anspruch auf sogenannte wohn­umfeld­verbessernde Maß­nahmen, sofern Sie bei Demenz Pflege zu Hause wählen. Pro Maß­nahme stehen Ihnen dabei bis zu 4.000 Euro beispiels­weise für den Einbau eines Treppen­lifts oder eines barriere­freien Bade­zimmers zur Verfügung.

Pflegende Angehörige von Demenz­kranken können darüber hinaus Verhinderungs­pflege­geld für den Zeit­raum von maximal 42 Tagen im Jahr beantragen, wenn sie selbst durch Urlaub oder Krank­heit vorüber­gehend nicht pflegen können. Voraus­setzung ist, dass mindestens Pflege­grad 2 vorliegt und der oder die Pflege­bedürftige zuvor bereits 6 Monate oder länger in privater Pflege durch Angehörige, Nach­barn bzw. Nachbarinnen oder Bezugspersonen betreut wurde. Tages­pflege­einrichtungen sind ausge­schlossen. Die genaue Höhe ist abhängig vom Pflege­grad, besonderen Aufwendungen sowie der Anzahl der Pflege­tage. Den Antrag auf Verhinderungs­pflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Die Zuschüsse und Leistungen der Pflegeversicherung reichen in den meisten Fällen nicht aus, um Versorgungslücken im Demenzfall zu schließen. Eine Pflegezusatzversicherung kann diese Lücken schließen. Achtung: Sie wollen eine Pflegezusatzversicherung für Demenzkranke abschließen? Das ist nicht möglich. Der Vertrags­schluss ist nur möglich, solange keine Pflege­bedürftigkeit besteht! Bei der Allianz können Versicherte bis zum vollendeten 70. Lebensjahr aufgenommen werden. Der Online-Abschluss ist bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.
  • Wir möchten Sie gerne dabei unterstützen, alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten, falls Sie einmal pflege­bedürftig werden sollten. Dafür haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen als Orientierung hilft.
Checkliste hier herunterladen
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Die richtigen Adressen
Um Pflege­leistungen zu beantragen, sollten Sie den Antrag bei Ihrer Pflege­versicherung stellen - entweder persönlich vor Ort, schriftlich oder telefonisch. 

Fordern Sie den Antrag auf Pflege­leistungen bei Ihrer Pflege­versicherung an.
Den Antrag können Sie schrift­lich oder telefonisch stellen. 

  • Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind, dann reichen Sie den Pflegeantrag direkt hier online ein. Benötigen Sie Hilfe, können Sie die kosten­lose Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Wie geht es dann weiter? Ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF prüft im Rahmen eines Haus­besuchs, ob die gesetz­lichen Kriterien für den Leistungs­anspruch erfüllt sind und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Inner­halb von fünf Wochen erhalten Sie das Ergebnis der Begut­achtung inklusive Leistungs­zusage der Pflegeversicherung.

Die Besonderheit bei Demenz­kranken: Auch, wenn demente Personen insbe­sondere in der eigenen Wohnung einen gut sortierten Eindruck machen und einfache Alltags­tätig­keiten verrichten können, kann eine hohe Pflege­bedürftig­keit vorliegen. Denn oftmals vergessen Erkrankte zu essen, sich zu waschen oder Herd, Wasser­hahn und Co. auszu­schalten. Je nach Verfassung weisen einige Betroffene vor allem nachts erhöhte Verwirrt­heit auf, während sie sich im Tages­ablauf unauf­fällig verhalten.

Andere Patienten und Patientinnen sind in der Lage, über ihren Zustand hinweg­zutäuschen und Symptome zu über­spielen. Gutachter:innen müssen daher bei der Beurteilung von Demenz­kranken vermehrtes Augen­merk auf diese erschwerenden Umstände legen.

Alle gesetzlich Kranken­versicherten sind in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert. Privat Krankenversicherte sind in einer privaten Pflegeversicherung (PPV) abgesichert.

Bei Privatversicherten in der privaten Pflegeversicherung (PPV) führt der Medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherer, MEDICPROOF, diese Begutachtung durch.

Für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) übernimmt die Einstufung der Medizinische Dienst, MD.

Die richtige Betreuung
Pflegebedürftige Demenz­erkrankte können daheim, in einem Pflegeheim oder in soge­nannten Demenz-Wohn­gemein­schaften betreut werden. Etwa zwei Drittel aller Demenz­kranken leben in Deutschland in einem privaten Haus­halt, also nach wie vor in den eigenen vier Wänden oder bei Familien­angehörigen. (Quelle: Deutsche Alzheimer Gesell­schaft) Eine ambulante Pflege daheim erleichtert den Betroffenen oft den Alltag, da sie sich beispiels­weise in der gewohnten Umgebung besser zurecht­finden als in einem unge­wohnten Pflege­heim. Hinzu kommt, dass ambulante Pflege­dienste und die Demenz­pflege zu Hause deutlich kosten­günstiger sind als ein Platz im Senioren­heim bei Demenz.

Ob Sie sich dafür entscheiden, ein demenz­krankes Familien­mitglied zu Hause zu pflegen, hängt stark davon ab, wie sie die Betreuung organisieren können. Eine Kombination aus verschiedenen Betreuungs­angeboten ist sinnvoll, wenn Sie selbst berufs­tätig sind oder spezielle Anforderungen wie beispiels­weise eine Nacht­pflege nötig ist. Die private Pflege eines oder einer Demenz­kranken kann körperlich und psychisch zehrend sein, zumal es sich meist um nahe Angehörige handelt. Hilfs­angebote in Anspruch zu nehmen, ist gerade bei solchen Belastungen sinnvoll wie Erfahrungs­berichte zeigen. 

Ambulante Pflege­dienste haben geschultes Personal, das den Pflege­bedürftigen zu Hause versorgt. Alternativ bieten viele Pflege­einrichtungen stunden­weise Betreuung an, bei denen die Pflege­bedürftigen gemeinsam mit anderen Erkrankten soziale Kontakte haben und basteln oder spielen können.

Daneben gibt es betreute Wohn­gemein­schaften für Menschen mit Demenz. Auch bei fort­geschrittener Erkrankung haben Betroffenen soziale Kontakte, optimale Rundum-Betreuung und eine hohe Eigenständigkeit.

Welche Kosten auf Pflegende von Demenz­kranken zukommen, ist pauschal nicht beant­wortbar: Je nach Pflege­aufwand, Wohn­situation und weiteren Faktoren wie der eigenen Berufs­tätigkeit müssen unter­schiedliche Anstrengungen in Kauf genommen werden. Etwa 15.000 Euro jährlich veran­schlagt das Bundes­ministerium für Bildung und Forschung für leichte Demenz­verläufe. Diese Summe kann sich mit fort­schreitendem Krank­heits­verlauf auf bis zu 42.000 Euro steigern.

Im Durchschnitt kostet die Versorgung dementer Patienten und Patientinnen in Pflege­heimen dabei etwa doppelt so viel wie eine Pflege in den eigenen vier Wänden (Quelle: Deutsches Ärzte­blatt). Verrechnet man jedoch die geleisteten Stunden der informellen Pflege durch Angehörige in Bares, ist die Pflege zu Hause von Menschen mit fort­geschrittener Demenz sogar teurer als die Unter­bringung in einem Pflegeheim.

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Übersicht
Sehen Sie hier eine vereinfachte Übersicht, wie die fünf Pflegegrade berechnet werden.

So werden die fünf Pflegegrade berechnet


Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Ratgeber
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Häufige Fragen
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Warum sind Demenzkranke häufig so müde?

Patientinnen und Patienten mit Demenz sind oft aufgrund der Neben­wirkungen bestimmter Medikamente schläfrig. Gänzlich geklärt ist die gesteigerte Müdigkeit der Demenz­erkrankten aber bisher nicht.

Übermäßige Müdigkeit und Tages­schläfrig­keit, die erst im Alter auftritt, kann auch ein Zeichen beginnender Demenz sein. Die zunehmende Schlaf­dauer weist dabei auf einen raschen Abbau kognitiver Fähig­keiten hin. Warum das so ist, ist bislang noch nicht ausreichend medizinisch erforscht: Größere Unruhe der Patienten und Patientinnen, Über­lastung der Nerven­schalt­zellen und Eiweiß­ablagerungen im Gehirn können dazu führen.

Welche Aufgaben übernimmt die Demenzbetreuung?

Die Pflegebetreuung kümmert sich individuell um die Bedürfnisse von Demenz­erkrankten. Dazu gehören persönliche Pflege­leistungen wie Hilfe beim Ankleiden oder die tägliche Hygiene­versorgung. Auch haus­wirtschaft­liche Erledigungen über­nimmt die Demenz­betreuung: Hilfe bei Einkäufen, Erledigung des Haushalts, Kochen und Betreuung der Nahrungs­aufnahme, Hygiene­maßnahmen in der Wohnung wie Putzen oder Wäsche waschen. Hinzu kommt die Unter­stützung im Alltag, also beispiels­weise beim Aufrecht­erhalten sozialer Kontakte, gemeinsamen Spazier­gängen oder Beschäftigungen.

Was gehört nicht zur Demenzpflege?

Nicht zu den Aufgaben der Demenz­pflege gehören sämtliche Tätig­keiten, die medizinischen Hinter­grund haben. Diese verordnet der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin und führt ein medizinisch geschulter Pflege­dienst im Rahmen der Behand­lungs­pflege aus. Medikamenten­kontrollen, Injektionen, Verbände oder Wund­versorgung, das Legen von Kathetern oder physikalische Behand­lungen sind demnach nicht Teil der Aufgabe einer Demenzpflege.
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