Egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gleichwertig zu denen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Der einzige Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflichtversicherung besteht im Leistungsfall bei der Pflege durch einen Pflegedienst:
In diesem Fall bezahlen die gesetzlichen Pflegekassen (als Träger) Ihren Pflegedienst direkt. Sind Sie hingegen privatversichert, erhalten Sie eine Kostenerstattung. Das heißt: Die Rechnung für den Pflegedienst zahlen Sie zunächst aus eigener Tasche. Anschließend reichen Sie diese bei Ihrem Versicherer ein und erhalten Ihr Geld zurück.