Geldleistungen nach Pflegegrad: Kurz erklärt
- Pflegebedürftige Pflichtversicherte erhalten ab Pflegegrad 2 monatliche Geldleistungen von der Pflegekasse – das Pflegegeld. Die Voraussetzung ist, dass Privatpersonen (Angehörige oder Bekannte) die ambulante Pflege zu Hause übernehmen.
- Ob Sie gesetzlich oder privat pflichtversichert sind, spielt keine Rolle. Die ausgezahlten Geldleistungen im jeweiligen Pflegegrad sind identisch. Wofür Sie das Pflegegeld verwenden, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Geldleistungen auch mit Pflegesachleistungen kombinieren. Ihre Pflegeversicherung verrechnet dann automatisch beide Leistungen in einer sogenannten Kombinationsleistung.
- Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Vorsorgelücken geschlossen werden. Es ist sinnvoll, bereits vor Eintreten eines Pflegefalls vorzusorgen.

Versichern, was wirklich zählt

- Drei von fünf Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 13,90 Euro pro Monat.
Welche Arten von Geldleistungen nach Pflegegrad gibt es?

Kostenerstattung private und gesetzliche Pflegeversicherung
Kombination aus Geldleistungen und Sachleistungen
Höhe der Geldleistungen
Das elfte Sozialgesetzbuch (bzw. das Pflegestärkungsgesetz) legt die Höhe der Geldleistungen fest, die gesetzlich Pflegeversicherten monatlich im jeweiligen Pflegegrad zustehen. Denn vor 2017 orientierten sich diese Leistungen an den Pflegestufen und deren Zeitaufwand. In der privaten Pflegeversicherung werden die Leistungen für Versicherte in den allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt.
Generell gilt: Je unselbstständiger die pflegebedürftige Person und je mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird, umso höher fallen Pflegegrad und Pflegegeld aus. Eine gesetzliche Erhöhung des Pflegegeldes, ähnlich der Rentenerhöhungen, erfolgte zuletzt 2017. Im Jahr 2024 wird das Pflegegeld erstmals wieder erhöht. In der nachfolgenden Pflegegrad Geldleistungen Tabelle finden Sie einen Überblick über die Höhe der aktuellen Leistungen sowie des Pflegegeldes ab 2024.
Voraussetzung für den Erhalt der Geldleistung ist Pflegegrad 2 oder höher. Im Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld. Jedoch haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Pflegegrad Geldleistungen Tabelle
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Pflegegrad (von 1 bis 5)
|
Pflegegeld 2023* (Betrag
pro Monat) |
Pflegegeld ab 01.01.2024
|
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Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | kein Pflegegeld |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 572 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 764 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 946 Euro |
in Höhe von bis zu 125 € monatlich.)
Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege
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Pflegesachleistungen
Benötigen Sie Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst, erhalten Sie sogenannte Pflegesachleistungen. Das heißt, Sie können anstatt einer Geldleistung eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Die Leistungen selbst koordinieren Sie mit einem entsprechenden Dienstleister (Pflegedienst, Tagespflege). Die Kosten hierfür rechnen die gesetzlichen Pflegekassen bei gesetzlich Pflegeversicherten mit dem jeweiligen Dienstleister direkt ab. Sind Pflegebedürftige privat kranken- und pflegeversichert, gehen Rechnungen zuerst an Sie und können einfach bei Ihrem Versicherer eingereicht werden. Sie werden meist so zeitnah von Ihrer Privaten Pflegeversicherung erstattet, dass nichts vorfinanzieren müssen. Anspruch auf solche Leistungen haben Sie ab Pflegegrad 2.
Wünschen Sie mehr Unterstützung im Alltag oder zusätzliche Betreuungsleistungen? Dann können Sie Ihren Entlastungsbetrag durch umgewandelte Pflegesachleistungen aufstocken. Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch (oder auch Umwidmungsanspruch) können Sie Sachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen umwandeln, wie Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung. Bis zu 40 Prozent der maximalen Sachleistungen können in Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Das allerdings nur, sofern Sie den Betrag für Pflegesachleistungen in einem Monat noch nicht ausgeschöpft haben. Noch Fragen zum Umwandlungsanspruch?
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Entlastungsbetrag
Entlastungsleistungen erleichtern den Alltag des Pflegebedürftigen. Sie werden meist stundenweise beansprucht. Darunter fallen unter anderem Dienstleistungen für den Haushalt, Tages- und Nachtpflege oder Alltagsbegleiter. Für solche Betreuungsleistungen erhalten Sie den sogenannten Entlastungsbetrag. Bis zu einer Höhe von 125 Euro monatlich zahlt die Pflegeversicherung für ambulante Betreuung unabhängig vom Pflegegrad zusätzliche Leistungen aus. Das Geld aus dem Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie dürfen es nur für entsprechende Entlastungsangebote verwenden.
Werden die 125 Euro pro Monat nicht voll ausgeschöpft, kann der ausstehende Restbetrag in den Folgemonaten desselben Kalenderjahres mit genutzt werden. Und bis zum 30.06. des Folgejahres. -
Verhinderungspflege
Fällt eine Pflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub aus, springt die Verhinderungspflege ein. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dann für maximal sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft oder ein ambulanter Pflegedienst zur Verfügung. Sie können außerdem bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. -
Landespflegegeld
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf das sogenannte Landespflegegeld. Mit bis zu 1.000 Euro jährlich möchte die bayerische Staatsregierung Pflegebedürftigen ihre Wertschätzung ausdrücken und finanzielle Unterstützung leisten. Das Landespflegegeld ist keine Leistung der PPV/SPV, sondern eine freiwillige Geldleistung auf Länderebene. Sie kann nur beim Freistaat Bayern beantragt werden und wird nach einmaliger Antragstellung jedes Jahr ausgezahlt.
Wie wird die Geldleistung bei der Pflegeversicherung beantragt?
Schritt für Schritt zum Pflegegeld
- Antrag stellen: Per Telefon, E-Mail oder Brief stellen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegeversicherung. Dabei muss die pflegebedürftige Person diesen Antrag selbst stellen. Ist sie hierzu nicht in der Lage, kann dies auch eine bevollmächtigte Person oder gesetzliche Betreuungsperson übernehmen.
Pflegeversichert bei der Allianz? Dann nutzen Sie unseren Online-Pflegeantrag, um Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung zu beantragen. - Formular einschicken: Sie bekommen ein Antragsformular von Ihrem Versicherer zugesendet. In diesem Formular müssen Sie angeben, welche Leistungsart (z. B. Pflegegeld) Sie beantragen, wenn die Voraussetzungen der Pflegegrade 2-5 vorliegen. Dieses schicken Sie ausgefüllt zurück, sofern keine digitale Antragstellung erfolgt ist.
- Antrag prüfen lassen: Die Pflegeversicherung prüft Ihren Antrag. Es folgt ein Termin zur Begutachtung durch unabhängige Gutachter:innen, die über Ihre Pflegebedürftigkeit und damit auch Ihren Pflegegrad entscheiden.
- Leistungen abrechnen: Werden Sie bei der Begutachtung in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft, erhalten Sie monatlich die Ihrem Pflegegrad entsprechende Geldleistung (Pflegegeld). Die Auszahlung der Leistungen erfolgt rückwirkend ab dem Ersten des Monats der Antragstellung. Frühestens aber nach Vorliegen der Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit und nicht, solange sich die pflegebedürftige Person noch vollstationär in einem Krankenhaus befindet.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Pflege und Pflegegeld?
An diese Stellen sollten sich Versicherte wenden, wenn Sie Unterstützung oder Hilfe bei Fragestellungen rund um Pflege, Pflegegeldleistungen oder den Antrag auf Pflegegeld haben:
Privat Pflegepflichtversicherte: Wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Weitere Informationen finden Sie unter compass Pflegeberatung.
Privat Pflegeversicherte der Allianz: Wenn Sie bei der Allianz privat privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit!
Gesetzlich Pflegeversicherte in der Pflegekasse: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind jederzeit automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse versichert. Sie können sich direkt an Ihre Pflegekasse zur weiteren Beratung wenden. Oder ihren gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung einem sogenannten Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wahrnehmen. Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige oder Senioren rund um das Thema Pflege.



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