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Pflege zu Hause

Pflegende Angehörige oder ambulanter Pflegedienst?
Pflege zu Hause: Junge Frau im Rollstuhl amüsiert sich mit einer Betreuungsperson über etwas auf einem Tablet.
  • Mehr als 86 Prozent aller Pflege­bedürftigen in Deutsch­land werden in den eigenen vier Wänden versorgt. Diese Pflege zu Hause erfolgt meist durch private Pflege­personen wie Ange­hörige oder ambulante Pflege­dienste.
  • Abhängig von ihrem Pflege­grad erhalten Pflege­bedürftige finanzielle Leistungen von ihrer gesetz­lichen oder privaten Pflege­versicherung. Diese decken die tatsäch­lichen Kosten jedoch meist nicht ab.
  • Eine private Pflege­zusatz­versicherung wie die der Allianz kann helfen, Versorgungs­lücken bei den Pflegekosten zu schließen. Sie bietet Ihnen eine umfassende Ver­sorgung im Pflege­fall.
  • Mit der ent­sprechenden Pflege­vorsorge haben Sie die Freiheit: Entscheiden Sie selbst, wie Sie betreut werden möchten und ob eine Pflege zu Hause für Sie sinnvoll ist.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 
Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG Beitrag von 16,80 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.
Bei der Pflege zu Hause wird unter­schieden zwischen häuslicher Pflege durch Privat­personen wie Angehörige und ambulanter Pflege über mobile Pflege­dienste. Bei besonderem Pflege­bedarf oder als Unter­stützung für pflegende An­gehörige gibt es noch weitere Arten der häuslichen Pflege. Ein Über­blick:

Pflege­bedürftige können selbst über die Art ihrer Pflege entscheiden. Sie haben laut Gesetzgeber das Recht, so lange wie möglich in ihrer ge­wohnten Umgebung zu leben. Hier gilt der Grund­satz: Ambulant vor stationär. Denn einen passenden und vor allem bezahl­baren Platz im Pflege­heim zu finden ist schwer. Pflege­versicherungen sind daher dazu ange­halten, vor allem die häusliche Pflege durch An­gehörige oder ambulante Pflege durch einen Pflege­dienst zu unter­stützen. Diese ambulante Pflege zu Hause umfasst die medizinische, pflegerische und haus­wirtschaftliche Ver­sor­gung von Pflege­bedürftigen durch Privat­personen oder professionelle Pflege­dienste.

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Was Sie eine Pflege zu Hause kosten kann, hängt von verschie­denen Faktoren ab: vom individuellen Pflege­grad, dem Bundes­­land und Ihrem jeweiligen Pflege­­dienst­­leister. Ent­­scheidend ist zudem die Pflege­form – durch Angehörige, einen ambulanten Pflege­­dienst oder eine 24 Stunden Pflege­k­raft.
In dieser Tabelle finden Sie einen Überblick über die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen. Die Angaben sind grob geschätzt, da sich die Kosten nach den genauen Leistungen des Pflegedienstes richtet.

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Kosten und Leistungen pro Monat bei häuslicher Pflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Kosten für ambulanter Pflegedienst (beispielhaft) 857 € 1.961 € 3.553 € 5.177 € 5.966 €
Pflegegeld für häusliche Pflege 0 € 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (Kostenerstattung Pflegedienst) 0 € 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Leistungen Allianz Pflegezusatzversicherung (Tagessatz 105 €) 630 € 945 € 1.575 € 2.520 € 3.150 €

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst richten sich in erster Linie nach dem Pflegegrad und dem Zeitaufwand für Pflegemaß­nahmen, wie z.B. Unter­stützung bei Körper­pflege und Ernährung.

Leistung der Pflegeversicherung: Das Pflegegeld steht allen Pflegepflichtversicherten zur freien Verfügung, z. B. für pflegende An­gehöriger oder ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist.

Leistung der Pflegeversicherung: Pflege­sach­leistungen für ambulante Pflege­dienste erhalten nur gesetz­lich Pflege­versicherte. In diesem Fall erstattet die Pflegekasse die gesetzliche Leistung direkt an den Pflegedienst. Personen in der privaten Krankenversicherung bekommen den gleichen Betrag je Pflegegrad, rechnen jedoch selbst mit dem Pflegedienst ab.

Beispiel­rechnung Allianz Tarif PflegegeldBest mit einem Tages­geldsatz von 105 Euro = maximal 3.150 € pro Monat im Pflegegrad 5 bei ambulanter Pflege. Die Leistungen der Allianz im ambulanten Bereich können mit dem Ergänzungstarif Pflegetagegeld Erhöhung Ambulant erhöht werden. Im Tarif PflegetagegeldBest zahlt die Allianz bei stationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 2 die volle Leistung aus, d.h. bei 105 € Tagessatz = 3.150 € pro Monat.

Für die Kosten­übernahme bei der Pflege zu Hause wird zudem nach Art der Pflege­leistungen unter­schieden:

Eine Kostenübernahme der Pflege zu Hause in Form von Sach­leistungen aus der Pflege­versicherung erfolgt nur für zugelassene Pflege­kräfte.

Bei der ambulanten Pflege zu Hause sind Kosten, die anfallen, oftmals nicht ganz über die Leistungen der Pflege­versicherung abge­deckt. Für die restlichen Kosten, den Eigen­anteil, müssen Sie selbst auf­kommen. Um die dadurch ent­stehende Versorgungs­lücke im Pflege­fall zu schließen, empfiehlt sich eine früh­zeitige Pflege­vorsorge, z. B. mit der privaten Pflege­zusatz­versicherung (Pflege­tagegeldBest) der Allianz. Diese können Sie mit einem speziellen Tarif (Pflege­tagegeld Erhöhung Ambulant) um höhere Leistungen für ambulante bzw. häusliche Pflege ergänzen.

Bitte beachten Sie: Ein Vertrags­abschluss ist unter anderem nur möglich, wenn noch keine Pflege­bedürftigkeit besteht und noch kein Pflege­grad beantragt worden ist. Zudem darf in den letzten fünf Jahren keine ernst­hafte Krankheit bestanden haben.

  • Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für den Tarif Allianz Pflege­tagegeldBest.
  • Sie sind älter als 60 Jahre, oder haben noch Fragen zur Pflegezusatzversicherung? Wir sind gerne für Sie da!
Leistungen für die Pflege zu Hause gibt es in Form von Pflege­geld, Pflege­sach­leistungen oder Kombinations­leistungen – je nach Pflege­grad und Betreuungs­form. Generell gilt: Je höher der Pflege­grad, desto mehr finanzielle Unter­stützung erhalten Sie.
Pflegegeld
Erfolgt die häusliche Pflege durch pflegende An­gehörige oder Ihnen nahe­stehende Personen, erhalten Sie ab Pflege­grad 2 ein monat­liches Pflege­geld. Was genau Ihnen zusteht, ist für die einzelnen Pflege­grade gesetzlich festgelegt. Über dieses Geld können Sie frei verfügen und die Auf­wände Ihrer Pflege­personen honorieren. Das gilt sowohl für Mit­glieder der gesetz­lichen Pflege­versicherung (= soziale Pflege­versicherung, SPV) als auch für privat Pflege­versicherte (= PPV-Mit­glieder). Einen Über­blick über das Pflege­geld nach Pflege­grad finden Sie in der Tabelle.
Pflegesachleistung

Kümmert sich ein zuge­lassener, ambulanter Pflege­dienst zu Hause um Sie, erhalten gesetz­lich Pflegepflicht­versicherte statt Pflege­geld die sogenannten Pflege­sach­leistungen. Diese rechnet die gesetz­liche Pflege­pflicht­versicherung (SPV) direkt mit dem jeweiligen Pflege­dienst­leister ab.

Für Versicherte der privaten Pflege­pflicht­versicherung (PPV) gilt: Sie bekommen keine Pflege­sach­leistungen. Statt­dessen erhalten Sie für die Inanspruch­nahme ambulanter Pflege­dienste einen tariflich vereinbarten Kosten­ersatz (Geld­leistungen). Dieser Erstattungs­betrag für Pflege­leistungen wird direkt auf Ihr Konto über­wiesen. Die Versicherten rechnen in diesem Fall selbst mit Ihrem Pflege­dienst ab.

Wichtig: Die Höhe der Sach­leistungen aus der SPV und die der Geld­leistungen aus der PPV sind bei ent­sprechendem Pflege­grad gleich hoch. Nur die Art der Abrechnung unter­scheidet sich.

Kombinations­leistung
Eine Kombinations­leistung bekommen Pflege­bedürftige, wie beispiels­weise Demenz­kranke, die sowohl von einem Pflege­dienst als auch von Ange­hörigen gepflegt werden. Dabei werden Pflege­geld und Pflege­sach­leistungen nach ihrem jeweiligen Aufwand berechnet und an­teilig aus­bezahlt.

Die Höhe der Leistungen der gesetz­lichen Pflege­versicherung (sozialen Pflege­pflicht­versicherung) oder privaten Pflege­versicherung richtet sich generell nach:

  • dem Pflege­grad: Leistungen der Pflege­versicherung zur häuslichen Pflege erhalten nur pflege­bedürftige Personen mit einem Pflege­grad 2 (erhebliche Beeinträch­tigung) bis Pflege­grad 5 (schwerste Beeinträch­tigung mit besonderen pflege­rischen An­forderungen).
  • der gewählten Pflege­form (häusliche Pflege durch Ange­hörige oder ambulante Pflegedienste)
  • dem jeweiligen Versicherungs­träger (gesetzliche/soziale Pflege­pflicht­versicherung oder private Pflege­pflicht­versicherung)

Neben Pflege­geld und Pflege­sach­leistungen gibt es zusätzliche Leistungen und Zuschüsse, um bei einer Pflege zu Hause die Kosten zu decken. Sie können teils unab­hängig vom Pflege­grad für die An­schaffung spezieller Produkte oder Umbau­maßnahmen in Haus oder Wohnung verwendet werden. Ein Überblick:

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Leistung Pflegeversicherung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld für häusliche Pflege pro Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (Kostenerstattung Pflegedienst) pro Monat 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro, unabhängig vom Pflegegrad) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Einmal-Pflegehilfsmittel (Monatspauschale für Einwegprodukte, z. B. Einmalhandschuhe)  40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Betrag pro Einzelmaßnahme, z. B. Treppenlift) Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 € Bis zu 4.000 €

Leistung der Pflegeversicherung: Das Pflegegeld steht allen Pflegepflichtversicherten zur freien Verfügung, z. B. für pflegende An­gehöriger oder ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist.

Leistung der Pflegeversicherung: Pflege­sach­leistungen für ambulante Pflege­dienste erhalten nur gesetz­lich Pflege­versicherte. In diesem Fall erstattet die Pflegekasse die gesetzliche Leistung direkt an den Pflegedienst. Personen in der privaten Krankenversicherung bekommen den gleichen Betrag je Pflegegrad, rechnen jedoch selbst mit dem Pflegedienst ab.

Bis zu 16.000 Euro pro Pflege­haushalt für not­wendige Umbauten, wie beispiels­weise der Umbau von Bade­wanne zu Dusche zur Ent­lastung von An­gehörigen und Pflege­kräften.

Technische Pflege­hilfsmittel: Zudem haben Pflege­bedürftige Anspruch auf Unter­stützung durch Geräte und Sach­mittel. Hierzu zählen z. B. Pflege­bett und Notruf­system, aber auch kosten­lose Hilfs­mittel wie Patienten­lifter oder Elektro­mobile. Diese erleichtern die häusliche Pflege und werden auf Antrag dauer­haft oder leih­weise zur Verfügung gestellt.

Zum Schließen möglicher Versorgungs­lücken empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung wie die private Pflegezusatz­versicherung der Allianz. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt wurde. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

  • Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für den Tarif Allianz Pflege­tagegeldBest.
  • Sie haben noch Fragen zum Tarif Pflege­tagegeldBest? Wir sind gerne für Sie da!
Im Pflegefall individuell abgesichert mit der Pflege­zusatz­versicherung
Wie viel Unter­stützung Pflege­bedürftige im Alltag benötigen, hängt ganz von ihrer gesund­heitlichen Verfassung sowie ihrer individuellen Lebens-­ und Wohnungs­situation ab: Können Sie einen Groß­teil Ihres Alltags noch gut allein bewäl­tigen, ist eine ambulante Pflege häufig eine gute Wahl. Bei hohem Betreu­ungs­aufwand ist die (medi­zinische) Versor­gung in einem stationären Pflege­heim oft die bessere Lösung.
Hier einfach Pflegeleistungen beantragen.
Die Vor­teile und Nach­teile einer häus­lichen Pflege durch An­gehörige bzw. die ambulante Pflege durch Pflege­dienste auf einen Blick:
  • Gewohntes räum­liches und soziales Umfeld: Leben Pflege­bedürftige weiter­hin selbst­ständig im eigenen Haushalt, bleiben soziale Kontakte wie Nach­barinnen, Nachbarn, Bekannte oder An­gehörige leichter erhalten. Vor allem für Demenz­kranke ist eine vertraute Umgebung wichtig, um sich wohl­zufühlen.
  • Ent­lastung pflegender An­gehöriger: Erfahrenem Pflege­personal eines mobilen Pflege­dienstes gehen viele Pflege­aufgaben meist schneller und leichter von der Hand als Angehörigen. Diese sind oft physisch und emotional von der Situation über­fordert. Sie tun sich gerade in Bereichen wie Körper­pflege oder medizinischer Pflege daher oft schwer.
  • Individuelle Ver­sorgung: Pflege­maßnahmen können auf die pflege­bedürftige Person ab­gestimmt werden. So bleiben bewährte Tages­abläufe bestehen.
  • Geringere Kosten: Eine ambulante Pflege ist meist deutlich günstiger als die Unter­bringung pflege­bedürftiger Personen in einer stationären Pflege­einrichtung.
  • Gefahr der Ver­einsamung, wenn die pflege­bedürftige Person allein wohnt und wenig soziale Kontakte pflegt.
  • Umbau­arbeiten für eine adäquate Pflege in Haus oder Wohnung sind oft teuer. Bei Bedarf gibt es hierfür jedoch finanzielle Zuschüsse.
  • Doppel­belastung für An­gehörige: Pflege erfordert viel Hingabe und Zeit. Anforderungen, die sich beispiels­weise mit einem Vollzeit-Job nur schwer verein­baren lassen. Oft muss eine Frei­stellung beim Arbeit­geber beantragt werden oder die Arbeitszeit reduziert werden. Einkommens­verlust und weniger Freizeit sind die möglichen, negativen Folgen. Zudem bedeutet die Pflege­tätigkeit für viele Angehörige eine starke psychische Belastung.
  • Zeit­druck: Ambulante Pflege­kräfte können aus Zeit­mangel unter Um­ständen nicht aus­reichend auf Pflege­bedürftige ein­gehen.
  • Sofortige Hilfe in Notfall­situationen, wie bei Alarm in Pflege­heimen oder Pflege­einrichtungen, ist in der Regel nicht gewähr­leistet.
Hohe Kundenzufriedenheit beim Online-Antrag unserer Versicherungen

Welche Leistungen stehen mir im Pflegefall bei ambulanter Pflege zu?

Im Pflege­fall haben Pflege­bedürftige Anspruch auf verschiedene Hilfs­leistungen ihrer Pflege­versicherung: entweder auf Aus­zahlung von Pflegegeld bei der Pflege zu Hause durch Angehörige oder auf Pflege­sach­leistungen. Letztere werden für die ambulante Pflege durch Pflege­dienste ausgezahlt. Auch die Bereit­stellung von Pflege­hilfsmitteln, Wohnumbau­maßnahmen oder eine Pflege­beratung zählen zum „Leistungs­katalog der ambulanten Pflege“. Unterstützen Angehörige und ein ambulanter Pflege­dienst gemeinsam die pflege­bedürftige Person, kann diese eine Kombination aus Pflege­sach­leistungen und Pflege­geld beziehen: die sogenannte Kombinations­leistung.

Sind die Kosten für die Pflege von Angehörigen zu Hause steuerlich absetzbar?

Ja. Unter gewissen Umständen können Angehörige den sogenannten jährlichen Pflege­pausch­betrag bei ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Anspruch darauf haben Angehörige, die eine pflege­bedürftige Person in deren oder auch in ihrem eigenen Zuhause pflegen. Die Voraus­setzung: Der oder die Pflege­bedürftige hat einen anerkannten Pflege­grad 2, 3, 4 oder 5. Dabei dürfen sich Angehörige bei der Pflege zeit­weise von einem mobilen bzw. ambulanten Pflege­dienst unter­stützen lassen. Wie hoch der Pflegepauschbetrag ausfällt und worauf Sie in der Steuererklärung achten sollten, lesen Sie hier:

Wann übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten für z. B. eine häusliche Pflege?

Die Leistungen der sozialen Pflege­pflicht­versicherung (SPV), also der gesetzlichen Pflege­pflicht­versicherung, decken die Pflege­kosten oft nicht hin­reichend ab. Um diese finanzielle Lücke zu schließen, können Pflege­bedürftige eine private Pflege­zusatz­versicherung ab­schließen. Wenn die eigenen finanziellen Mittel oder die der Ange­hörigen nicht ausreichen, um die Kosten voll­ständig zu decken, können Betroffene beim Sozialamt einen Antrag auf die sogenannte "Hilfe zur Pflege" stellen. Diese Form der Sozial­hilfe wird Pflege­bedürftigen nur dann gewährt, wenn

  • ein Pflege­grad nachgewiesen ist.
  • der Pflege­bedarf länger als sechs Monate besteht und nicht durch andere Sozial­leistungen abge­deckt ist.
  • die pflege­bedürftige Person auch ihre finanzielle Pflege­bedürftigkeit nach­weisen kann.

Wie finde ich einen Pflegedienst für zu Hause?

Für Pflege­bedürftige und An­gehörige ist es bei der Viel­zahl an Pflege- und Betreuungs­angeboten oft schwer, die passende Lösung zu finden. Der Klinik-­Sozial­dienst, Pflege­kassen, Wohlfahrts­verbände oder Pflege­stütz­punkte helfen Ihnen bei der Suche nach einem verläss­lichen Anbieter für die stunden­weise Betreuung pflege­bedürftiger Personen. Meist findet sich auch eine Vielzahl von Beratungs­angeboten in Ihrer Nähe, falls Sie Fragen zur Pflege zu Hause haben:

Privat Pflege­pflicht­versicherte müssen sich an die compass Pflege­beratung wenden. Diese Pflege­beratung der privaten Kranken­versicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Kunden und Kundinnen mit einer Pflege­zusatz­versicherung der Allianz können sich zusätzlich direkt an die Allianz Pflege Assistance ARZ.care wenden. Diese steht Ihnen mit sofortiger Hilfe im Pflege­fall zur Seite. Die Expertinnen und Experten beraten Sie und Ihre nahen Familien­ange­hörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind.

Kann die Pflegeversicherung das Pflegegeld kürzen oder streichen?

Ja. In bestimmten Fällen kann eine Pflege­versicherung oder Pflege­kasse Pflege­bedürftigen das Pflege­geld kürzen oder sogar ganz streichen. Beispiels­weise dann, wenn sich eine pflege­bedürftige Person vorüber­gehend in Ver­hinderungspflege oder Kurzzeit­pflege befindet:

Bei Klinik­aufent­halt, Reha oder häuslicher Kranken­pflege wird das Pflege­geld nur während der ersten 28 Tage weiter­gezahlt. Ab Tag 29 bekommen Sie kein Pflege­geld mehr.

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