Beim Pflegepauschbetrag handelt es sich um eine Steuervergünstigung, die Sie als pflegender Angehöriger im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Der Pflegepauschbetrag kann sich unter gewissen Voraussetzungen steuermindernd in Ihrer Steuererklärung auswirken.
Bei der Ermittlung Ihres steuerpflichtigen Einkommens wird der Pflegepauschbetrag mindernd berücksichtigt. Dafür ist es u. a. erforderlich, dass Sie eine Ihnen nahestehende, pflegebedürftige (Pflegegrad 2 - 5) oder hilflose Person pflegen.
Hintergrund: Durch die Pflegetätigkeit entstehen dem Pflegenden zum Beispiel Reinigungs- oder Fahrtkosten, die er aus eigener Tasche bezahlt. Der Pauschbetrag soll zumindest für einen Teil dieser finanziellen Aufwände entschädigen. Die gesetzliche Grundlage für den Pflegepauschbetrag ist in § 33b Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) zu finden.