„Polnische Pflegekräfte“ steht in Deutschland umgangssprachlich für eine bestimmte Art der Seniorenbetreuung. Der Begriff umfasst nicht nur Menschen aus Polen, sondern auch aus anderen Ländern Osteuropas wie Litauen, Lettland, Ungarn, Tschechien oder Rumänien. Bei dieser Art der Pflege wohnt die Pflegekraft bei Ihnen daheim. Neben der regelmäßigen Grundpflege, als Teil der Altenpflege, hilft sie Ihnen im Haushalt und bei täglichen Erledigungen (z. B. auch Arztbesuche). Osteuropäische Pflegekräfte sind ebenfalls eine wichtige soziale Bezugsperson für den Pflegebedürftigen im Alltag.
Aufgrund der engen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland besitzen vor allem polnische Pflegekräfte meist sehr gute Deutschkenntnisse. Sie haben jedoch häufig keine qualifizierte fachliche Ausbildung. In diesem Fall dürfen sie lediglich Aufgaben in der Pflege und im Haushalt übernehmen, nicht aber medizinische Tätigkeiten wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe.
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit sollte schnell und richtig entschieden werden. Dabei steht das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen stets im Mittelpunkt. Es stellt sich auch die Frage, ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär im Pflegeheim versorgt wird.
Für viele Senioren ist die Vorstellung, im Pflegeheim zu wohnen, zunächst schwierig. Solange es der Gesundheitszustand zulässt, sollte eine Betreuung zu Hause in Betracht gezogen werden. Ein Vergleich:
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Pflege zu Hause durch polnische Pflegekräfte | Vollstationäre Pflege im Pflegeheim | |
Versorgung | In der Regel nur Grundpflege; es sei denn die Pflegekraft hat entsprechende medizinische Ausbildung/Qualifikationen | Rundum Versorgung inklusiver medizinischer Behandlungspflege |
Umfeld & Alltag | Freie Zeiteinteilung in den eigenen vier Wänden; soziale Bindungen bleiben bestehen; ggf. manuelle Anpassung/Instandhaltung der Räumlichkeiten an Gesundheitszustand | Vorgegebene Tagesstruktur + ggf. Einschränkung der Privatsphäre; stets angepasstes Umfeld an Gesundheitszustand; hohe Chance auf neue soziale Kontakte |
Kosten pro Monat | 2.000 - 3.000€ | 2.149 € im Bundesdurchschnitt |
Es gibt viele Agenturen, die Sie bei der Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft unterstützen können. Alternativ können Sie sie auch selbst anstellen. Kosten und Aufwand der beiden Varianten sind durchaus unterschiedlich. Ein Vergleich mehrerer Agenturen lohnt sich in jedem Fall.
Was verdienen polnische Pflegekräfte?
Eine polnische Pflegekraft sollte mindestens den deutschen Pflege-Mindestlohn verdienen. Rechnen Sie mit monatlichen Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro für eine umfangreiche Betreuung.
Wie setzt sich das Gehalt zusammen?
Je nachdem, ob Sie polnische Pflegekräfte über eine Agentur oder persönlich beschäftigen, gibt es Unterschiede. Generell zahlen Sie den vereinbarten Lohn, Sozialversicherung und Steuern. Dazu kommen Unfallversicherung, Kost und Logis (insgesamt sind dies meist 400 bis 600 Euro pro Monat). Gegebenenfalls fallen noch Gebühren der Vermittlungs- und Betreuungsagentur an.
Die Kosten für polnische Pflegekräfte tragen Sie zunächst selbst. Zur Reduzierung der Pflegekosten haben Sie Anspruch auf Zuschüsse. Ab Pflegegrad 2 (ehemals Pflegestufen) können Sie Pflegegeld oder Verhinderungspflege beanspruchen.
Achtung bei Lockangeboten: Oftmals werben Unternehmen mit der Finanzierung von 24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte anhand der Pflegesachleistungen. Dies ist legal kaum möglich. Rechtssicherheit bei der Nutzung der Sachleistungen besteht nur mit einem sogenannten Versorgungsvertrag. Den Vertrag schließen Pflegedienste mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Außerdem geht der Dienstleister die Verpflichtung ein, dass er sich regelmäßigen Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen unterzieht.
Das Entsende-Unternehmen mit Sitz im Heimatland der osteuropäischen Pflegekraft hat in der Regel keinen Versorgungsvertrag mit Krankenkassen abgeschlossen. Gründe sind:
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft orientieren sich an den gewünschten Pflegeleistungen. In der Regel wird auch nach den Fach- und Sprachkenntnissen differenziert. Die monatlichen Kosten sind Gesamtkosten und decken alle Leistungen ab, u. a. Versicherungen, Fahrtkosten etc.
Wenn Sie eine Pflege- oder Betreuungskraft aus Osteuropa beschäftigen, können Sie die Kosten dafür grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen – pro Jahr mehrere Tausend Euro.
Für die häusliche Pflegeunterstützung einer osteuropäischen Pflegekraft müssen Sie zunächst einige Anforderungen erfüllen. Zusammengefasst sollten Sie auf Folgendes achten:
Wenn Sie eine Pflegekraft aus Polen oder anderen Ländern Osteuropas beschäftigen möchten, gibt es zwei Beschäftigungsmodelle, das Entsende- und das Arbeitgebermodell:
Die Pflegekraft können Sie über eine Agentur buchen und bei sich beschäftigen. Es gibt zwei Arten von Agenturen: Die Vermittlungsagentur macht Ihnen Vorschläge für eine passende Betreuungskraft, die Betreuungsagentur kümmert sich um die korrekte Anstellung.
Wie funktioniert das Entsende-Modell?
In der Regel arbeiten Sie mit einer deutschen Vermittlungsagentur zusammen. Diese macht Ihnen Personalvorschläge und ist Ihr direkter Ansprechpartner. Die Betreuungsagentur arbeitet mit der Pflegekraft im jeweiligen Heimatland zusammen. Dabei ist die Betreuungsagentur der weisungsbefugte Arbeitgeber des Pflegepersonals und übernimmt auch die Sozialversicherung. Sie schließen mit beiden Agenturen einen Dienstleistungsvertrag. Der Vertrag ist auf maximal zwölf Monate begrenzt. Dieses Modell wird häufig genutzt, da es für Sie und Ihre Angehörigen recht unkompliziert ist.
Tipp: Woran erkennen Sie eine seriöse Agentur?
Die zweite Möglichkeit sieht vor, dass Sie die osteuropäische Pflegehilfe selbst anmelden und anstellen. Als offizieller Arbeitgeber müssen Sie sich im Vorfeld auch um die Organisation kümmern.
Wie funktioniert das Arbeitgebermodell?
Wurde eine Pflegekraft gefunden, müssen Sie diese bei der Agentur für Arbeit und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) anmelden. Dazu benötigen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag für das Beschäftigungsverhältnis. Im Anschluss erhält das polnische Pflegepersonal Arbeitserlaubnis und Betriebsnummer. Diese benötigen Sie u. a. für die Anmeldung der Pflegekraft bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Natürlich sind Sie auch für eine angemessene Gehaltszahlung (Mindestlohn) zuständig. Umfang der Pflegeleistungen sind maximal 38,5 Stunden pro Woche.
Sie haben also deutlich mehr Aufwand mit dieser Variante. Der Vorteil: Sie können mehr Details selbst steuern, etwa die Höhe des Gehalts. Zudem entfallen Kosten für die Agenturen.