• Sie wünschen sich mehr Flexibilität und Unter­stützung und möchten im Falle einer Pflege­bedürftigkeit zu Hause betreut werden? Dann ist eine ausländische Pflegekraft, die kostengünstig bei Ihnen wohnt, vielleicht die Lösung.
  • Eine Pflegekraft aus dem Ausland kann Sie bei der Grundpflege, sowie im Haushalt unterstützen. Je nach Ausbildung darf sie zudem medizinische Aufgaben der Gesundheits- und Kranken­pflege übernehmen.
  • Pflegekräfte aus dem Ausland werden über Agenturen vermittelt oder privat von der Pflege­person angestellt. Dabei hat sich die Bezeichnung „polnische Pflege­kräfte“ in Deutschland als umgangs­sprachlicher Sammel­begriff für Pflege­kräfte aus Ost­europa etabliert.
  • Ausländische Pflege­kräfte aus EU-Mitglieds­staaten dürfen ohne besondere Genehmigung in Deutschland arbeiten. In der Regel ist jedoch eine Zustimmung der Bundes­agentur für Arbeit erforderlich.
  • Mit einer Pflegezusatzversicherung der Allianz können Sie ein selbst­bestimmtes und finanziell unab­hängiges Leben führen - trotz Pflegefall. Sie können die für Sie passende Pflege­kraft auswählen, ohne sich um die Finanzierung zu sorgen.
Jetzt für den Fall der Fälle vorsorgen
  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.

Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

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Statistik
Deutschland leidet im Bereich der Alten- und Kranken­pflege unter einem extremen Fachkräfte­mangel. Um dem entgegen­zuwirken, werden seit Jahren Pflege­kräfte aus anderen EU-Staaten angeworben. Inzwischen stammt jedoch die Mehrheit aller ausländischen Pflege­kräfte, die in Deutschland arbeiten, aus Dritt­staaten außerhalb der EU.
Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einem "deutlichen Fachkräfte­engpass", der in der Alten- und Krankenpflege spürbar ist. Bereits jetzt können zwei Drittel aller offenen Stellen nicht besetzt werden. Bis 2030 werden Fachleuten zufolge mehr als 180.000 Pflege­kräfte zusätzlich benötigt. Ein Problem für Kliniken, Alten- und Pflegeheime, aber auch für ambulante Pflegedienste und Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden möchten.

Ein Teil der Lösung liegt in der Zu­wanderung und Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte: Mehr als 200.000 von 1,7 Millionen sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten im Pflegesektor sind Pflegekräfte aus dem Ausland. Ihr Anteil wächst stetig und liegt derzeit etwa bei 13,5 Prozent. Doch woher kommen ausländische Pflege­kräfte, die in Deutschland arbeiten?

Ein kontinuierlicher Zustrom an Pflegekräften kommt aus EU-Staaten, insbesondere ost­europäische Pflegekräfte aus Polen, Rumänien, der Türkei oder Kroatien. Ihre Zahl stieg bis 2021 auf etwa 85.000. Ein Großteil der ausländischen Pflege­kräfte stammt inzwischen aus Nicht-EU-Staaten, sogenannten "Drittstaaten". Ihr Anteil macht gesammelt fast 60 Prozent des Pflege- und Betreuungs­personals aus. Dazu zählen vor allem ausländische Pflege­kräfte aus Bosnien und Herzegowina, dem Westbalkan (Serbien) sowie Geflüchtete aus Asylherkunfts­staaten. Auch Pflegekräfte aus Marokko und Tunesien, Südamerika (Mexiko, Brasilien, El Salvador) oder den Philippinen kamen zuletzt häufiger nach Deutschland. Die beschleunigte fachliche Anerkennung ausländischer Pflege­kräfte und bessere gesetzliche Rahmen­bedingungen wie das Fachkräfte­einwanderungs­gesetz sollen helfen, personelle Lücken zu schließen.

Um den Bedarf an Pflege­kräften zu decken, unterhält die Bundes­regierung verschiedene Kooperationen mit Ländern wie Brasilien, Mexiko und El Salvador. Für die Rekrutierung ausländischer Pflege­kräfte aus Nicht-EU-­Staaten, wie den Balkan­ländern, Asien oder Nord­afrika, existieren spezielle Anwerbe­programme.

Triple Win: Seit 2013 kommen dank des Anwerbe-Programms "Triple Win" Pflege­kräfte aus Nicht-EU-­Staaten nach Deutschland. Darunter fallen insbesondere Pflege­kräfte aus Drittstaaten, wie den Philippen, aus Tunesien, Mexiko oder Brasilien.

West­balkan-­Regelung: Gerade in den letzten Jahren hat die Zuwanderung von Pflege­kräften aus den Balkan­staaten zugenommen. Durch die West­balkan-Regelung genügt für sie eine konkrete Job-Zusage, um nach Deutschland zu kommen.
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Ost­europa
Der Begriff „polnische Pflege­kräfte“ umfasst in Deutschland mehr als nur eine Herkunfts­bezeichnung. Umgangs­sprachlich steht er für eine bestimmte Art der Senioren­betreuung durch Menschen aus Polen oder anderen Ländern Ost­europas. Dabei werden Pflege­bedürftige rund um die Uhr zuhause betreut.

Ost­europäische Pflege­kräfte machen einen großen Teil der ausländischen Pflege­kräfte in Deutschland aus. Polen, Bosnien und Herzegowina sowie Rumänien zählen zu den häufigsten Herkunfts­ländern bei Pflege­kräften aus dem Ausland.

Für Pflege­kräfte aus Polen oder ost­europäischen Ländern wie Litauen, Lettland, Tschechien oder Ungarn hat sich umgangssprachlich der Sammel­begriff "polnische Pflege­kräfte" etabliert. In dieser Bedeutung schließt der Begriff jedoch kein Pflege­personal in Kliniken, Alten- oder Pflege­heimen mit ein. Polnische Pflege­kräfte übernehmen vielfach die ambulante Pflege von pflege­bedürftigen Personen in privaten Haus­halten.

Eine Pflegezusatz­versicherung bietet Ihnen finanzielle Freiräume, z.B. für Kosten, die durch Pflegekräfte entstehen und nicht vollständig über die gesetzliche Pflege­versicherung abgedeckt sind. Sie erhalten damit ein fest verein­bartes Pflege­tage­geld, das Sie zur freien Verfügung haben.

Interessieren Sie sich für eine Pflegezusatzversicherung? Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Was kostet Sie die Absicherung im Pflegefall? So berechnen Sie Ihre Pflegezusatzversicherung.
Sie möchten Versorgungslücken im Pflegefall schließen? Lassen Sie sich persönlich beraten.
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Unterstützung in Haushalt und Pflege
Pflege­kräfte aus dem Ausland oder polnische Pflegekräfte sichern Pflege­bedürftigen eine individuelle Betreuung zuhause. Abgesehen von Haushalt und Einkauf übernimmt die polnische Pflege­kraft auch die sogenannte Grund­pflege, einschließlich Körper­pflege, Ankleide­hilfe und Unterstützung beim Toiletten­gang. Darüber hinaus steht sie der betreuten Person bei Besorgungen oder Arzt­terminen zur Seite.

In diesen Bereichen können ausländische oder polnische Pflege­kräfte in Deutschland Sie im Alltag unterstützen:

  • Grundpflege: Eine ausländische Betreuungs­kraft, die mit Ihnen zusammen­lebt, kann Sie tagtäglich bei verschiedenen Tätigkeiten im Bereich der Grund­pflege unter­stützen. Hierzu zählen beispiels­weise alltägliche Verrichtungen, wie die Unter­stützung bei der Körper­pflege (Waschen, Anziehen), beim Kochen und bei den Mahl­zeiten. Daneben fördert Sie Ihre Mobilität und Eigenständig­keit.
  • Haushalts­hilfe: Ausländische Pflege­kräfte übernehmen Einkäufe und Besorgungen für Sie und begleiten Sie bei Erledigungen, wie z. B. Arzt­besuchen. Sie putzen die Wohnung, waschen die Wäsche, bügeln und kümmern sich um Ihr sonstiges Wohl­ergehen. Häusliche Pflege­kräfte stellen eine wichtige Bezugs­person für Pflege­bedürftige dar, die Ihnen Gesell­schaft leistet und für Unter­haltung sorgt.

Wichtig zu wissen: Verfügt eine ausländische Pflegekraft nicht über eine in Deutschland anerkannte Ausbildung zur Pflege­fachkraft, darf sie keine medizinischen Aufgaben übernehmen. Dazu zählt die Durch­führung medizinischer Tätigkeiten der Behandlungspflege, wie Medikamenten­gabe, Verbands­wechsel und Blutzucker­messung. Für diese und einfachere Leistungen, wie Blutdruck­messung oder Kompressions­strümpfe wechseln, müssen Pflegebedürftige entsprechende Unterstützung anfordern.

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Kosten und Finanzierung
Sie können sich bei der Suche nach polnischen Pflege­kräften in Deutschland an entsprechende Vermittlungs­agenturen wenden. Alternativ können Sie sie auch selbst anstellen. Kosten und Aufwand der beiden Varianten sind durch­aus unter­schiedlich. Ein Vergleich mehrerer Agenturen lohnt sich in jedem Fall.
  • Was verdienen polnische Pflegekräfte?

    Generell gilt bei der Beschäftigung ausländischer Pflege­kräfte das deutsche Arbeitsrecht. Das bedeutet: Eine polnische Pflege­kraft sollte mindestens den deutschen Pflege-Mindest­lohn verdienen. Neben dem vereinbarten Lohn zahlen Sie Sozial­versicherung (Sozial­abgaben) und Steuern. Hinzu kommen eine Unfall­versicherung, Kost und Logis (je nach Möglichkeit der Unter­bringung meist 400 bis 600 Euro monatlich). Rechnen Sie mit monatl­ichen Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro für eine umfang­reiche Betreuung.

    Abhängig davon, ob Sie polnische Pflege­kräfte über eine Agentur oder per­sönlich beschäftigen, gibt es Unter­schiede. Unter Umständen fallen noch Gebühren der Vermittlungs- oder Betreuungs­agentur an.

  • Wer übernimmt die Kosten für eine polnische Pflegekraft?

    Die Kosten für polnische Pflege­kräfte tragen Sie zunächst selbst. Ob die Pflegeversicherung die Kosten für eine ausländische Pflegekraft bezahlt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dazu muss man sich die Leistungen der Pflegeversicherungen genauer ansehen. Grundsätzlich wird bei den Leistungen der Pflege­versicherung im ambulanten Bereich zwischen Pflegesach­leistungen und Pflegegeld unterschieden.

    Pflegesachleistungen:

    Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 Pflegesach­leistungen.

    • Damit ein Pflegedienst, der eine ausländische Pflegekraft organisiert, direkt mit der Pflege­versicherung abrechnen kann, muss ein Versorgungs­vertrag bestehen. Diese Vereinbarung muss der Pflegedienst mit der entsprechenden Krankenkasse abschließen, um direkt mit der Kranken­kasse abrechnen zu können. Wenn ein Versorgungs­vertrag abgeschlossen wird, verpflichtet sich der ambulante Pflegedienst von den Kassen vorgegebene Qualitäts­standards in der ambulanten Pflege zu erbringen. In der Regel besteht kein Versorgungs­vertrag zwischen ausländischen Dienst­leistern, die polnische Pflegekräfte vermitteln. Darum gilt: Achtung bei Lock­angeboten! Oftmals werben Unter­nehmen damit, dass Sie eine 24-Stunden-Pflege durch eine ausländische oder polnische Pflege­kräfte über Pflege­sach­leistungen finanzieren können. Dies ist legal kaum möglich!

      Die direkte Abrechnung zwischen Krankenkasse und Pflegedienst gilt nur für gesetzlich Kranken­versicherte.
      Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Sachleistungen, daher ist es in diesem Fall unerheblich, ob ein Versorgungs­vertrag zwischen Pflegedienst und Krankenkasse besteht. Die private Pflege­pflicht­versicherung stellt Ihnen Geld­leistungen zur Verfügung, z. B. für einen ambulanten Pflegedienst.

    Pflegegeld:

    • Falls kein Versorgungs­vertrag zwischen dem Pflegedienst für ausländische Pflegekräfte und der Krankenkasse besteht oder selbst eine ausländische Pflegekraft organisiert wird, kann Pflege­geld beantragt werden.

    Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, wenn diese zu Hause gepflegt werden und nicht direkt mit einem Pflegedienst abrechnen können / möchten. Die Höhe ist abhängig vom Pflege­grad. Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung und kann ohne Nachweispflicht, also auch zur Bezahlung von ausländischen Pflegekräften, verwendet werden.

    Grundsätzlich sind die Leistungen der Pflege­versicherung für Pflegesach­leistungen deutlich höher als das Pflegegeld:

    • Pflegegrad / Pflegegeld* / Pflegesachleistung*
    • Pflegegrad 1 / Pflegegeld - / Pflegesachleistung -
    • Pflegegrad 2 / Pflegegeld 332 € / Pflegesachleistung 760 €
    • Pflegegrad 3 / Pflegegeld 572 € / Pflegesachleistung 1.431 €
    • Pflegegrad 4 / Pflegegeld 764 € / Pflegesachleistung 1.778 €
    • Pflegegrad 5 / Pflegegeld 946 € / Pflegesachleistung 2.200 €

    *Stand 2024

    Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen Pflegekasse, privat Krankenversicherte in der Privaten Pflegeversicherung versichert.

  • Wie setzen sich die Kosten für die Pflegekraft zusammen?

    Die Kosten für eine polnische Pflege­kraft orientieren sich an den gewünschten Pflege­leistungen. In der Regel wird auch nach den Fach- und Sprach­kenntnissen differenziert. Die monat­lichen Kosten sind Gesamt­kosten und decken alle Leistungen ab, u. a. Versicherungen, Fahrtkosten etc.
  • Sind die Kosten für polnische Pflegekräfte steuerlich absetzbar?

    Beschäftigen Sie polnische Pflege­­kräfte legal zu Ihrer Pflege­betreuung, können Sie die Kosten dafür grund­­sätzlich steuerlich absetzen. Hintergrund ist die "Steuer­ermäßigung bei Auf­wendungen für haushalts­nahe Beschäftigungs­verhältnisse, haushalts­nahe Dienst­leistungen und Hand­werker­leistungen" (§ 35a EStG). Demnach können Sie für die individuelle Pflege durch eine Pflege- oder Betreuungs­kraft aus Ost­europa mehrere Tausend Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.
Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
Lebens­lange Absicherung in allen Pflege­graden, best­mögliche Versorgung im Pflege­fall und umfassende Assistance­leistungen. Entdecken Sie die Allianz Pflege­zusatz­versicherung.
Beitragsbeispiele
Im Pflegefall reichen die gesetz­lichen Leistungen oftmals nicht aus und es entsteht eine Versorgungs­lücke. Diese können Sie mit einer Privat­vorsorge schließen. Die Allianz Pflege­zusatz­versicherung kann bis zum vollendeten 70. Lebens­jahr ab­geschlossen werden. Ein Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebens­jahr möglich.
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Pro und Contra ausländischer Pflege­kräfte
Für viele Senioren und Seniorinnen ist die Vorstellung, bei einer Pflege­bedürftigkeit ins Alters­heim zu ziehen und das gewohnte Umfeld zu verlassen, zunächst schwierig. Solange es der Gesundheits­zustand zulässt, sollten Sie eine Pflege­betreuung zu Hause in Betracht ziehen. Zwar bringt die individuelle, ambulante Pflege einige Schwierigkeiten mit sich. Vieles spricht allerdings deutlich für die Beschäftigung einer Pflege­kraft aus dem Ausland.
  • Mehr Unabhängig­keit: Sie können länger zu Hause wohnen bleiben – auch noch im hohen Alter, wenn es Ihre Gesundheit zulässt.
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung: Durch eine Betreuungs­kraft in Ihren eigenen vier Wänden haben Sie immer eine helfende Hand an Ihrer Seite.
  • Starke Entlastung: Ost­europäische Pflege­kräfte unterstützen Sie im Haushalt, bei Tätig­keiten der Grund­pflege (Waschen, Anziehen, Essen) und bei alltäglichen Erledigungen wie Arzt­besuchen. Das bedeutet auch eine physische und psychische Erleichterung für Ihre Ange­hörigen.
  • Soziale Bindung: Pflege­bedürftige bauen oft eine freundliche bis familiäre Beziehung zu Ihrer polnischen Pflege­kraft auf. Diese leistet Ihnen Gesellschaft, sorgt für Unter­haltung im Alltag und wird durch die gemeinsamen Aktivitäten zur wichtigen Bezugs­person.
  • Geringe Sprach­barriere: Aufgrund der engen Beziehungen beider Länder besitzen vor allem polnische Pflege­kräfte meist sehr gute Deutsch­kenntnisse.
  • Preiswert und einfach: Mit der richtigen Vermittlung (beispiels­weise durch eine Agentur) ist die Anstellung ausländischer Pflege­kräfte legal und unkompliziert. Zudem bietet die individuelle Pflege oft eine günstige Alternative zu einem ambulanten Pflege­dienst.
  • Mangelnde Qualifi­kation: Die nicht ausreichend vorhandene oder fehlende Anerkennung der medizinischen Fach­ausbildung aus dem jeweiligen Heimat­land bedeutet für Pflege­bedürftige Mehr­aufwand. Denn selbst für einfache medizinische Tätig­keiten, wie Blut­druck oder Blut­zucker messen, benötigen sie ärztliche Hilfe. Alternativ müssen sie die Unter­stützung eines ambulanten Pflege­dienstes anfordern.
  • Einge­schränkte Privat­sphäre: Die Unter­bringung einer polnischen Pflegekraft erfolgt in der Regel innerhalb der eigenen vier Wände der zu pflegenden Person, um eine Rundum­betreuung zu gewährleisten. Einerseits sind Pflege­bedürftige dadurch weniger allein und haben eine soziale Bezugs­person. Andererseits hat diese auch Urlaub oder freie Zeiten, in denen eine Vertretung benötigt wird. Darüber hinaus empfängt sie eventuell Besuch oder geht verschiedenen Freizeit­aktivitäten nach. Eine solche Wohn­gemeinschaft kann für bis dato allein­lebende Pflege­bedürftige anfangs eine große Umstellung bedeuten.
  • Anpassung der Räumlich­keiten: Im Falle einer Pflege zu Hause sind meist gewisse An­passungen in Haus oder Wohnung notwendig. Beispiels­weise Rampen für Treppen­stufen, Halte­griffe und Toilette­nsitz im Bad oder barriere­freie Tür­schwellen. Für die Unter­bringung einer polnischen Pflege­kraft muss ein eigenes Zimmer geräumt und eingerichtet werden, damit diese bei Ihnen wohnen kann. Das verursacht Aufwand und Kosten.
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Voraus­setzungen
Für die häusliche Pflege­unter­stützung durch eine ost­europäische Pflege­kraft oder Pflegekräfte aus dem Ausland müssen Sie zunächst einige Anforderungen erfüllen. Zusammen­gefasst sollten Sie ins­besondere auf folgende Punkte achten:
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Lebenslange Absicherung in allen Pflegegraden, bestmögliche Versorgung im Pflegefall und umfassende Assistanceleistungen. Entdecken Sie die Allianz Pflegezusatzversicherung.
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Beschäftigungs­modelle
Wenn Sie eine Pflege­kraft aus Polen oder anderen Ländern beschäftigen möchten, gibt es zwei Beschäftigungs­modelle: das Entsendungs­modell und das Arbeitgeber­modell.
Entsendungsmodell

Eine osteuropäische Pflege­kraft können Sie im Rahmen der sogenannten EU-Entsendung über eine Agentur buchen und dann bei sich beschäftigen. Dabei gibt es zwei Arten von Agenturen für die Vermittlung polnischer Pflege­kräfte:

  • Vermittlungs­agenturen: In der Regel arbeiten Sie mit einer deutschen Vermittlungs­agentur zusammen. Sie macht Ihnen Personal­vorschläge für eine passende Betreuungs­kraft und ist Ihr direkter Ansprech­partner.
  • Betreuungs­agenturen: Die Betreuungs­agentur arbeitet mit der Pflege­kraft im jeweiligen Heimatland zusammen. Sie ist der weisungsbefugte Arbeitgeber des Pflege­personals, kümmert sich um die korrekte Anstellung und übernimmt auch die Sozial­versicherung.

Sie schließen mit beiden Agenturen einen Dienstleistungs­vertrag. Der Vertrag ist auf maximal zwölf Monate begrenzt. Ein Vorteil: Die polnischen Pflege­kräfte bleiben während dieser Zeit über ihre ausländische Sozial­versicherung versichert. Dieses Modell wird häufig genutzt, da es für Sie und Ihre Angehörigen recht unkompliziert ist.

Bei der Wahl einer Vermittlungs- oder Betreuungs­agentur für polnische Pflege­kräfte in Deutschland sollten Sie darauf achten, ob die Agentur unter anderem folgende Services anbietet und Sicher­heiten vorweisen kann:

  • Kostenlose Beratung
  • Online-Frage­bogen zu gewünschten Leistungen
  • Internationale Vernetzung mit Betreuungs­agenturen
  • Rechts­sicherheit durch zertifizierte Bescheinigungen (wie A1-Antrag)
  • Die Suche nach Betreuungs­kräften erfolgt mit Ihnen gemeinsam
  • Zusicherung der Mindestlohn­zahlung
  • Kosten der Dienstleistung liegen im Rahmen von 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat (exklusive einer Vermittlungs­gebühr)
  • Die Agentur ist Mitglied in einem anerkannten Verband, beispielsweise im Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP).
Arbeitgebermodell

Das Arbeitgeber­modell ist die zweite Möglichkeit, wenn Sie polnische Pflege­kräfte privat anstellen möchten. Dabei müssen Sie die osteuropäische oder polnische Pflege­kraft selbst anmelden und anstellen. Als offizieller Arbeitgeber kümmern Sie sich auch um die Organisation im Vorfeld. Und so funktioniert's:

  1. Wurde eine Pflegekraft gefunden, müssen Sie diese bei der Agentur für Arbeit und der Zentralen Auslands- und Fach­vermittlung (ZAV) anmelden. Dazu benötigen Sie einen gültigen Arbeits­vertrag für das Beschäf­tigungs­verhältnis.
  2. Im Anschluss erhält das polnische Pflege­personal Arbeits­erlaubnis und Betriebs­nummer. Diese benötigen Sie unter anderem für die Anmeldung der Pflegekraft bei der Kranken­kasse des Pflege­bedürftigen.
  3. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie natürlich auch für eine angemessene Gehalts­zahlung (Mindestlohn) zuständig. Umfang der Pflege­leistungen sind maximal 38,5 Stunden pro Woche.

Sie haben insgesamt also deutlich mehr Aufwand mit dieser Variante.
Der Vorteil: Sie können mehr Details der Anstellung selbst steuern, etwa die Höhe des Gehalts. Zudem entfallen Kosten/­Vermittlungs­provisionen für die Agenturen.

Übersicht
Sehen Sie hier eine vereinfachte Übersicht, wie die fünf Pflegegrade berechnet werden.
  • So werden die fünf Pflegegrade berechnet


    Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Wie schnell kann ich eine Pflegekraft aus Polen zur Unterstützung der Pflege bekommen?

    Bei seriösen Pflegedienst­anbietern können Sie mit dem Beginn der polnischen Pflege­kraft innerhalb von fünf bis sieben Tagen rechnen.
  • Darf eine polnische Pflegekraft Menschen mit Demenz betreuen?

    Routine und Sicherheit sind für demenz­kranke Personen besonders wichtig. Eine Pflegekraft aus Osteuropa kann Pflege­bedürftigen mit einer gleichmäßigen Alltags­gestaltung unterstützen. Achten Sie bei der Auswahl der Pflege­agenturen besonders auf Zertifizierungen und Qualitäts­siegel.
  • Unterstützen polnische Pflegekräfte bei Kurzzeitpflege?

    Wenn Sie eine begrenzte Zeit zu Hause nicht versorgt werden können, dann bietet sich Kurz­zeitpflege an. Auch osteuropäische Pflege­kräfte können diese schnell und unkompliziert leisten. Dabei wird die pflege­bedürftige Person über einen begrenzten Zeitraum in den eigenen vier Wänden versorgt.
  • Wird eine polnische Pflegekraft von der Pflegekasse bezahlt?

    Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Dazu muss man sich die Leistungen der Pflegeversicherungen genauer ansehen. Grundsätzlich wird bei den Leistungen der Pflege­versicherung im ambulanten Bereich zwischen Pflegesach­leistungen und Pflegegeld unterschieden.

    Pflegesachleistungen:

    Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 Pflegesach­leistungen. Damit ein Pflegedienst, der eine ausländische Pflegekraft organisiert, direkt mit der Pflege­versicherung abrechnen kann, muss ein Versorgungs­vertrag bestehen. Diese Vereinbarung muss der Pflegedienst mit der entsprechenden Krankenkasse abschließen, um direkt mit der Kranken­kasse abrechnen zu können. Wenn ein Versorgungs­vertrag abgeschlossen wird, verpflichtet sich der ambulante Pflegedienst von den Kassen vorgegebene Qualitäts­standards in der ambulanten Pflege zu erbringen. Diese Regelung gilt nur für Personen in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Sachleistungen, daher ist es in diesem Fall unerheblich, ob ein Versorgungs­vertrag zwischen Pflegedienst und Krankenkasse besteht. Die private Pflege­pflicht­versicherung stellt Ihnen Geld­leistungen zur Verfügung, z. B. für einen ambulanten Pflegedienst.

    Pflegegeld:

    Falls kein Versorgungs­vertrag zwischen dem Pflegedienst für ausländische Pflegekräfte und der Krankenkasse besteht oder selbst eine ausländische Pflegekraft organisiert wird, kann Pflege­geld beantragt werden.

    Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, wenn diese zu Hause gepflegt werden und nicht direkt mit einem Pflegedienst abrechnen können / möchten. Die Höhe ist abhängig vom Pflege­grad. Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung und kann ohne Nachweispflicht, also auch zur Bezahlung von ausländischen Pflegekräften, verwendet werden.

    Grundsätzlich sind die Leistungen der Pflege­versicherung für Pflegesach­leistungen deutlich höher als das Pflegegeld. Die genauen Leistungsbeträge finden Sie unter diesem Link.

    In der Regel besteht kein Versorgungs­vertrag zwischen ausländischen Dienst­leistern, die polnische Pflegekräfte vermitteln. Somit kann die ausländische Pflegekraft nicht über Pflegesach­leistungen finanziert werden. Grund dafür ist, dass die hohen Qualitäts­standards der Kranken­kassen im Rahmen des Versorgungs­vertrags, von diesen Dienst­leistern nicht erreicht werden.

    Gesetzlich Kranken­versicherte sind in der Regel in der sozialen Pflege­versicherung (SPV), privat Kranken­versicherte in der privaten Pflege­versicherung (PPV) versichert.

  • Wie lange dürfen ausländische Pflegekräfte in Deutschland beschäftigt werden?

    Das Arbeits­verhältnis zwischen einer Pflege­kraft aus dem EU-Ausland und der zu pflegenden Person ist zeitlich nicht begrenzt. Da alle arbeits­rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen, wird in den meisten Fällen eine Agentur beauftragt, die die Pflege­kräfte über das Entsende­modell nach Deutsch­land vermittelt. Eine Entsendung ist bis zu zwei Jahre möglich. Hinweis: Es ist zu empfehlen, sich vorab bei der entsprechenden Pflegekasse zu informieren, bevor eine solche Vermittlungs­agentur kontaktiert oder beauftragt wird.
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