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Pflege­heim: Kosten und Kosten­übernahme

Wer zahlt was bei voll­stationärer Pflege?
Frau erklärt Seniorin etwas auf einem Klemmbrett.
  • Die Kosten für ein Pflegeheim hängen maßgeblich von Pflegegrad, Bundesland und der Ausstattung des Pflegeheims ab.
  • Wer übernimmt die Kosten? Je nach Pflege­grad übernimmt die Pflegeversicherung einen festgelegten Betrag der Pflege­kosten für die vollstationäre Pflege im Heim.
  • Die gesetzlichen Leistungen decken die Kosten bei einer Unterbringung im Pflegeheim nicht komplett ab. Als Pflegebedürftige:r zahlen Sie daher einen sogenannten Eigen­anteil. Dieser liegt bei durchschnittlich 3.155 Euro monatlich im ersten Pflegejahr.
  • Vollstationäre Pflege ist teuer: Eine private Pflege­zusatz­versicherung hilft, den Eigen­anteil der Kosten im Pflegefall zu reduzieren. Sie ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit und hohe Lebensqualität auch im Pflegefall.
  • Tipp: Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Kosten im Pflegefall mit dem Pflegevorsorgerechner. Dort erfahren Sie auch, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Mit Pflege­versicherung ist hier die private Pflege­pflichtversicherung (PPV) und die gesetzliche Pflege­kasse bzw. soziale Pflege­versicherung (SPV) gemeint.

Gesetzlich Kranken­versicherte sind in der gesetzlichen Pflege­versicherung versichert. Privat­versicherte schließen mit ihrer privaten Kranken­versicherung eine private Pflege­versicherung ab.

Pflege­bedürftige in Deutschland müssen aktuell mit anteiligen Pflegeheim­kosten von monatlich 3.155 Euro im 1. Pflegejahr rechnen (im Bundesdurchschnitt). Dieser Betrag entspricht aber nur dem Teil der Kosten, die Sie als Pflege­bedürftige:r selbst für die Unter­bringung und Versorgung in einem Pflegeheim zahlen. Die Gesamtkosten für ein Pflegeheim bestehen aus:

  • Ihrem Eigenanteil (im Bundesdurchschnitt 3.155 Euro monatlich)
  • pauschalen Pflege­leistungen der gesetzlichen Pflege­kassen bzw. der privaten Pflegepflicht­versicherung (je nach Pflegegrad)
  • einem Leistungs­zuschlag Ihres jeweiligen Pflege­versicherers (abhängig von der Pflege­dauer im Pflegeheim)

Details zur Kostenübernahme finden Sie in der Tabelle.

Wichtig: Die genaue Höhe der Kosten schwankt von Bundesland zu Bundesland. Zudem hängt sie von der Lage (Großstadt oder ländliche Region), der Aus­stattung und dem Alter des Pflege­heims (Gebäude und Räumlich­keiten) und der Art der Unterbringung (beispielsweise Einzel­zimmer oder Doppel­zimmer) ab.

Die Kosten für Pflegeheimplätze in Deutschland und somit der durchschnittliche Eigenanteil variieren stark, je nach Bundesland. Während in einigen Regionen der monatliche Eigenanteil vergleichsweise moderat ausfällt, kann er in anderen Bundesländern deutlich höher sein. Faktoren wie regionale Wirtschaftslage, Lebenshaltungskosten und Gehälter beeinflussen die Kosten für ein Altersheim. Besonders in wirtschaftsstarken Regionen und Ballungsräumen sind die Zuzahlungen oft höher als in ländlichen Gebieten.

Wie groß die Kostenspanne im 1. Pflegejahr ist, sehen Sie anhand der ausgewählten Bundesländer. Bundes­weit können Sie mit durch­schnittlich 3.155 Euro Eigen­anteil pro Monat im 1. Pflege­jahr rechnen.

  • Baden-Württemberg: 3.456 Euro Eigenanteil pro Monat
  • Bayern: 3.147 Euro Eigenanteil pro Monat
  • Hamburg: 3.120 Euro Eigenanteil pro Monat
  • Saarland: 3.513 Euro Eigenanteil pro Monat
  • Thüringen: 2.940 Euro Eigenanteil pro Monat
Quelle: Wido - Wissenschaftliches Institut der AOK 09/2025

Die Kosten für ein Pflegeheim bestehen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage sowie Zusatzleistungen und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege. Diese Kosten können auf Heimbewohner:innen umgelegt werden und wirken sich so direkt auf Ihren Eigenanteil aus. Im Folgenden ein kurzer Überblick:

  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten: Für die Unterbringung ist eine Art der Miete fällig, zudem müssen Essen und Getränke für Heimbewohner:innen bezahlt werden.
  • Investitionskosten: Daraus werden Rücklagen zur Instand­haltung oder Moder­nisierung der Pflege­ein­richtung gebildet.
  • Ausbildungsumlage: Ausbildungs­kosten für Personen, die in einer Pflege­einrichtung zu Alten­pflegern und Altenpflegerinnen aus- oder weitergebildet werden.
  • Zusatzleistungen: Wenn Pflegeheim und Pflegebedürftige:r Zusatzleistungen wie etwa ein größeres Zimmer oder eine besondere Betreuung vereinbaren, fallen dafür Leistungszuschläge an.
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege: Pauschal­betrag, der unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad von allen Bewohnerinnen und Bewohnern eines Pflegeheims gezahlt werden muss. Der EEE kann in jeder Pflege­einrichtung unter­schiedlich hoch sein.

Wer zahlt was? Die folgende Tabelle zeigt Ihnen pro Pflegegrad die Leistungen der gesetzlichen Pflege­­versicherung bzw. der privaten Pflege­pflicht­­versicherung, Ihren Eigenanteil sowie die Gesamtkosten im ersten Pflegejahr im Bundesdurchschnitt. Die Leistung je Pflegegrad setzt sich aus den Leistungs­­beträgen und -zuschlägen des Versicherers zusammen. Nähere Infos hierzu finden Sie unterhalb der Tabelle. Die Differenz aus Gesamtkosten und Pflegeversicherungs-Leistungen ergibt den durch­schnittlichen Eigen­anteil pro Pflegegrad bei stationärer Pflege.

In der Tabelle ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungs­beträgen und bundes­durchschnittlichen Leistungs­zuschlägen je Pflege­grad im 1. Jahr ausgewiesen.

Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes

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Pflegegrad

Das zahlt die
Pflegeversicherung

Ihr Eigenanteil

Gesamtkosten
im 
Pflegefall

Pflegegrad 1 131 €*  2.367 € 2.507 €
Pflegegrad 2 1.090 €

3.155 €

4.245 €

Pflegegrad 3 1.604 €

3.155 €

4.759 €
Pflegegrad 4 2.140 € 3.155 € 5.295 €
Pflegegrad 5 2.380 € 3.155 €

5.535 €

* Entlastungs­beitrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser muss separat beantragt werden und wird nur unter bestimmten Voraus­setzungen gewährt. Es besteht kein genereller Anspruch auf diese Leistung.

Seit der letzten Pflege­reform erhalten Pflege­bedürftige zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungs­beträgen einen Leistungs­zuschlag. Die Höhe des Leistungs­betrags ist abhängig vom Pflegegrad, die Höhe des Leistungs­zuschlags von der Pflege­dauer bei stationärer Pflege. Die Summe aus Leistungs­zuschlag und Leistungsbetrag ergibt die Gesamt­leistung, die Pflege­bedürftige bei stationärer Pflege erhalten.
 

  • Leistung­s­zuschlag im ersten Jahr: 15 Prozent, durch­schnittlich 285 Euro monatlich.
  • Leistungs­zuschlag im zweiten Jahr: 30 Prozent, durch­schnittlich 569 Euro monatlich.
  • Leistungs­zuschlag im dritten Jahr: 50 Prozent, durch­schnittlich 949 Euro monatlich.
  • Leistungs­zuschlag ab dem vierten Jahr: 75 Prozent, durch­schnittlich 1.423 Euro monatlich.

Leistungszuschlag (unabhängig vom Pflegegrad, abhängig von der Pflegedauer) + Leistungsbeträge (abhängig vom Pflegegrad, unabhängig von der Dauer) = Summe der Leistungen der Pflegeversicherung

Prüfen Sie die Kosten-Zusammensetzung und vergleichen Sie Pflegeheime. Zusätzlich können Sie Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten mit einer Pflegezusatzversicherung reduzieren. Im Allianz Tarif PflegetagegeldBest können Sie beispielsweise bis zu 4.500 Euro monatlich absichern.

Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden möchten. Bitte beachten Sie, dass der Vertrags­abschluss nur möglich ist, wenn beispiels­weise noch keine Pflege­bedürftigkeit besteht und noch kein Pflege­grad beantragt worden ist. Zudem darf in den letzten fünf Jahren keine ernst­hafte Krankheit bestanden haben.
  • Damit Sie die Kosten nicht alleine stemmen müssen: Pflegezusatzversicherung direkt berechnen
  • Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Die Pflege­versicherung deckt nur einen Teil der Kosten für die stationäre Versorgung im Pflegeheim ab. Die restlichen Kosten müssen von der pflege­bedürftigen Person selbst, dem Sozial­amt oder Angehörigen übernommen werden. Dabei sind Schonvermögen und Selbstbehalt entscheidend:

Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG Beitrag von 16,80 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

Die Pflege­versicherung – sowohl die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) für gesetzlich Krankenversicherte als auch die private Pflegepflichtversicherung (PPV) für privat Krankenversicherte – übernimmt einen Teil der anfallenden Pflegeheim­kosten bei stationärer Pflege.

Die Höhe der Pflege­leistungen ist abhängig vom Pflegegrad und der Dauer des Heimaufenthalts. In unserer Tabelle zur Kostenübernahme sehen Sie, wie viel die Pflegeversicherung durchschnittlich pro Pflegegrad übernimmt. Grund­sätzlich werden nur Leistungen für zugelassene Pflege­­einrichtungen (wie Altersheime oder Pflegeheime) erbracht.

Pflegeleistungen erhalten Sie, wenn sie dauerhaft (mindestens sechs Monate) aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sind und ein Pflegegrad festgestellt wurde. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Das bedeutet, dass in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung eingezahlt wurde. 

Ein anerkannter Pflege­grad kann nur durch eine Begut­achtung der betroffenen Person festgestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese Begut­achtung und Einstufung der medizinische Dienst (MD), bei Privat­versicherten ist MEDICPROOF zuständig.

Die Pflege­leistungen reichen in der Regel jedoch nicht aus, um die Kosten für eine Unter­bringung im Pflegeheim komplett abzudecken. Die Differenz müssen Sie in Form Ihres Eigen­anteils selbst tragen. Außer Sie haben schon frühzeitig vorgesorgt mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Dann erhalten Sie Leistungen je nach Pflegegrad und vereinbartem Tagessatz, mit denen Sie Ihren Eigenanteil abdecken oder stark reduzieren können.

  • Online abschließen bis zum 60. Lebensjahr. In wenigen Minuten – sicher und transparent.

  • Sie sind älter als 60 Jahre oder haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Die Pflegezusatzversicherung bietet Ihnen lebens­langen Schutz bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen in allen Pflegegraden, unabhängig davon wie Sie gepflegt werden, und Entlastung Ihrer Angehörigen – wenn Sie diese rechtzeitig abschließen.

So können Sie finanzielle Versorgungslücken schließen und Ihren Eigenanteil an Pflege- und Heimkosten reduzieren.

Die Pflegezusatzversicherung der Allianz bietet:

  • Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
  • 100 Prozent Leistung ab Pflegegrad 2, wenn Sie in einem Pflegeheim stationär betreut werden
  • Absicherung ab dem ersten Tag Ihrer Versicherung – ohne Wartezeit!
  • Flexible Erhöhung der versicherten Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Starke Assistance- und Serviceleistungen: Pflege-Hotline, Vermittlung ambulanter Pflegedienste und Pflegeheime, persönliche Pflegeberatung zu Hause
Eine Erhöhung der versicherten Leistung ohne Gesundheitsprüfung ist alle drei Jahre um 10 Prozent möglich, maximal bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Dies gilt auch, wenn Sie bereits Leistungen beziehen.

Wichtige Hinweise zum Abschluss:

  • Ein Online-­Abschluss ist bis zum vollendeten 60. Lebens­­jahr möglich.
  • Sind Sie bereits 60 Jahre oder älter, sind wir gerne persönlich für Sie da.
  • Bitte beachten Sie, dass der Vertrags­abschluss nur möglich ist, wenn beispiels­weise noch keine Pflege­bedürftigkeit besteht und noch kein Pflege­grad beantragt worden ist. Zudem darf in den letzten fünf Jahren keine ernst­hafte Krankheit bestanden haben.
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  • Sind Sie älter als 60 oder haben Sie Fragen? Dann sind unsere Ansprechpartner:innen gerne für Sie da.

Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tages­satz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatz entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.

Kann ich die Kosten fürs Pflegeheim steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten fürs Pflegeheim sind steuerlich ab­setzbar. Ihren Eigen­anteil an den Pflegeheim­kosten können Sie in der Steuer­erklärung als außer­gewöhnliche Belastung absetzen. Geben Sie allerdings Ihre Wohnung auf, um in ein Heim zu ziehen, ist gegebenen­falls die sogenannte Haushalts­ersparnis abzuziehen. Den Rest­betrag können Sie absetzen, sofern der Betrag höher ist als die zumut­bare Belastung (abhängig von Ihren Einkünften, Familien­stand und Anzahl Ihrer Kinder).

Übrigens: Kommen Ihre Angehörigen für die Heim­kosten auf, können Sie dies in der Regel zumindest anteilig eben­falls steuerlich geltend machen.

Wird die Rente direkt an das Pflegeheim überwiesen?

In Ab­stimmung mit der Deutschen Renten­versicherung sind seit 2020 aufgrund des Bundes­teilhabe­gesetzes keine direkten Renten­zahlungen an Pflege­heime mehr möglich. Anstatt einer solchen sogenannten "Renten­überleitung" müssen pflege­bedürftige Rentner:innen ihre Renten­zahlungen über ihr eigenes Girokonto laufen lassen. Gleiches gilt für Leistungen des Sozial­amts, falls die eigene Rente zur Deckung der Pflegeheim­kosten nicht ausreicht. Von dort aus können Sie dann einen Dauer­auftrag, also ent­sprechende monatliche Über­weisungen an Ihr Pflege­heim vornehmen lassen.

Muss ich Haus oder Wohnung verkaufen, um das Pflege­heim zu bezahlen?

Wenn Sie pflege­­bedürftig werden, zahlt Ihre Pflege­pflicht­­versicherung nur einen Teil der Kosten. Haben Sie recht­zeitig vorgesorgt, müssen Sie sich über die Pflegeheim­kosten und die Finanzierung keine Gedanken mehr machen. Denn dann können Sie Ihren monatlichen Eigen­anteil beispiels­weise über eine private Pflege­zusatz­­versicherung oder mit Ihrem Vermögen abdecken. Sollte dies nicht ausreichen, müssen Sie gegebenen­­falls Ihr Haus oder sonstiges Eigentum verkaufen. Wohnen Ihr:e Partner:in oder Ihre minder­­jährigen Kinder in Ihrem Eigen­heim, gilt dieses als „selbst genutzt“ und zählt damit zum Schon­­vermögen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen, um den Eigen­­anteil für das Pflege­­heim zu finanzieren.

Was ist Pflegegeld und wird es für stationäre Pflege verwendet?

Das Pflege­geld gilt nur für Pflege­bedürftige in häuslicher Betreuung – nicht für die Betreuung im Pflege­heim. Es sei denn, Sie werden unter der Woche im Pflege­heim und z. B. am Wochen­ende zu Hause gepflegt. Dann besteht Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege (z. B. Pflege­sach­leistungen oder Pflege­hilfs­mittel).

Pflege­bedürftige, die mindestens in Pflege­grad 2 eingestuft sind und von Angehörigen, Bekannten oder Freunden und Freundinnen unentgeltlich zu Hause gepflegt werden, erhalten Pflege­geld. Dieses wird Ihnen als Pflege­versicherte:n monatlich von der Pflege­versicherung zur freien Verfügung ausgezahlt und in der Regel an die pflegende Person weitergegeben.

Was kostet ein Pflegeheim im Ausland?

Viele Deutsche ziehen Pflegeheime im Ausland in Betracht. Denn die vollstationäre Pflege im Ausland, beispielsweise in Polen, Tschechien oder Thailand, ist oft günstiger als in Deutschland.

Bei der Auswahl eines Pflegeheims im Ausland sollten Sie in jedem Fall auf ausreichende Deutsch­kenntnisse des Personals achten, falls Sie nicht selbst die Landes­sprache beherrschen. Auch die Anzahl an qualifizierten ausländischen Pflege­kräften ist wichtig, um eine adäquate Pflege und medizinische Versorgung sicherzustellen. Ein Wechsel ins Ausland sollte wohlüberlegt sein, da deutsche Pflege­versicherungen außerhalb Deutschlands keine voll­stationären Leistungen übernehmen. Statt­dessen wird aus­schließlich Pflege­geld gezahlt, unabhängig davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.

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