Pflegeheimkosten: Für Sie zusammengefasst
- Die Kosten für einen Pflegeplatz im Heim setzen sich zusammen aus: Pflegesatz, Unterkunft (Mietkosten), Verpflegung (meist Vollpension), Investitionskosten, Ausbildungsumlage und sonstige Kosten.
- Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bzw. die private Pflegepflichtversicherung einen Kostenanteil für die Pflege im Heim: den Pflegesatz. Insgesamt zahlen Sie als Pflegebedürftiger den sogenannten Eigenanteil.
- Dieser Eigenanteil setzt sich zusammen aus Verpflegung und Unterkunft, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Investitionskosten sowie Ausbildungsvergütung. Er liegt durchschnittlich bei ungefähr 2.156 Euro monatlich im 1. Pflegejahr.
- Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein die Kosten zu übernehmen, unterstützt Sie gegebenenfalls das Sozialamt. Das Geld kann sich der Staat teilweise bei Ihren Angehörigen zurückholen, wenn deren Einkommen hoch genug ist.
Anteil an den Gesamtkosten, die Sie als Pflegebedürftiger für die stationäre Versorgung selbst tragen müssen.
Im Rahmen der Pflegereform zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag.
Dieser ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil (genauer den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) des jeweiligen Pflegeheims bei vollstationärer Pflege in Pflegegraden 2-5.
Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 5% der so definierten pflegebedingten Aufwendungen. Im 2. Jahr beträgt dieser 25%, im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70%.
Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.
Pflegesatz, Investitionskosten & Co.
Wie berechnen sich Ihre Kosten für ein Pflegeheim?

Im Saarland liegt der Eigenanteil im Durchschnitt bei 2.597 Euro monatlich im 1. Pflegejahr. In einem Pflegeheim in Sachsen-Anhalt hingegen liegt der Eigenanteil bei 1.557 Euro monatlich im 1. Jahr. Bundesweit können Sie mit durchschnittlich 2.156 Euro pro Monat im 1. Jahr rechnen.
Relevant ist nicht nur das Bundesland, sondern auch die genaue Lage (Großstadt oder ländliche Region). Weitere Faktoren sind Ausstattung und Alter des Pflegeheims. Auch die Art des Zimmers (wie Einzelzimmer oder Doppelzimmer) im Pflegeheim können die Preise stark differenzieren lassen.
Im Rahmen der Pflegereform zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag.
Dieser ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil (genauer den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) des jeweiligen Pflegeheims bei vollstationärer Pflege in Pflegegraden 2-5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 5% der so definierten pflegebedingten Aufwendungen. Im 2. Jahr beträgt dieser 25%, im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70%.
Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.
Eigenanteil Pflegekosten je Bundesland
Schonvermögen: Genutztes Eigentum als Sicherheit

Pflegeheime im Ausland

Für viele deutsche Pflegebedürftige ist die stationäre Pflege in einem Pflegeheim im Ausland eine erstrebenswerte Wahl. Es locken gutes Wetter, eine schöne Atmosphäre und oft niedrigere Kosten. Besonders beliebt sind Pflegeheime im asiatischen Raum wie z. B. in Thailand oder in Osteuropa mit Polen und Ungarn. Auch erfreuen sich Pflegeheime in Österreich und Spanien großer Beliebtheit.
Ein Wechsel sollte jedoch stets gut überlegt und vorab mit der Pflegeversicherung geklärt worden sein.
Pflegegrad Rechner
Was möchten Sie noch gerne wissen?
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Wie bemisst sich der Eigenanteil für die Betreuung in einem Pflegeheim?
Anfang 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II vollständig in Kraft getreten. Statt bisher drei Pflegestufen gibt es nun die Pflegegrade 1 bis 5. Für Pflegebedürftige in einem Pflegeheim gelten durch das PSG II neue Regeln: Bisher stieg der Eigenanteil mit zunehmender Pflegestufe. Seit 2017 ist er unabhängig vom Pflegegrad. Nun spricht man vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der in jeder Pflegeeinrichtung unterschiedlich hoch sein kann. -
Sind die Kosten für das Pflegeheim steuerlich absetzbar?
Ja, die selbst getragenen Kosten gelten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung. Als solche können Sie sie absetzen. Wenn Sie allerdings Ihre Wohnung aufgeben, um in ein Heim zu ziehen, ist die sogenannte Haushaltsersparnis abzuziehen. Den Restbetrag können Sie absetzen, sofern der Betrag höher ist als die zumutbare Belastung. Diese hängt ab von der Summe Ihrer Einkünfte sowie Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Übrigens: Falls Ihre Angehörigen für die Heimkosten aufkommen, können auch sie das (zumindest anteilig) steuerlich geltend machen. -
Was ist bei ausländischen Pflegeheimen (z. B. in Tschechien oder Polen) zu beachten?
Die Kosten für Pflegeheime sind in Deutschland oftmals höher als in Einrichtungen jenseits der deutschen Grenze – beispielsweise in Polen oder Tschechien. Achten Sie darauf, ob diese Pflegeheime Personal mit ausreichenden Deutschkenntnissen beschäftigen – es sei denn, Sie beherrschen selbst die Landessprache. Zudem sollten in dem Haus genügend ausgebildete Fachkräfte arbeiten, damit Ihre Pflege und die medizinische Versorgung gewährleistet sind. Denken Sie auch daran, dass Ihre Angehörigen möglicherweise höhere Reisekosten haben. -
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Pflege- und Altenheim?
Wenn ältere Menschen den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, dann bietet sich der Umzug ein Seniorenheim beziehungsweise Altenheim an. Hier werden sie rund um die Uhr bestens versorgt. Das Pflegeheim ist in der Regel nur für Menschen mit Pflegebedürftigkeit vorgesehen. -
Wann übernimmt der Sozialhilfeträger (Sozialamt) die Kosten für ein Pflegeheim?
Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige bei den Kosten für ihren Pflegeheimaufenthalt. Die restliche Summe muss der Versicherte selbst übernehmen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel (z. B. Rente und Vermögen) nicht aus, prüft das Sozialamt, inwieweit die unterhaltspflichtigen Angehörigen (z. B. Kinder, Ehegatten) im Rahmen des Elternunterhalts Unterstützung gewähren müssen. Dies gilt auch für alleinstehende Pflegebedürftige. Beachten Sie geltende Freibeträge für Angehörige bei Pflegeheimkosten.
Reicht das gesammelte Vermögen nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für das Pflegeheim.
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Pflegegeld und Pflegeheim?
Das Pflegegeld gilt nur für Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung, nicht für die Betreuung im Pflegeheim. Es sei denn, der Pflegebedürftige wird unter Woche im Pflegeheim und z. B. am Wochenende zu Hause gepflegt. Dann besteht Anspruch auf Leistungen der Häuslichen Pflege (z. B. Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel). -
Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?
Als Ratsuchender finden Sie eine Vielzahl an Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Videochat sind Pflegeberatungen möglich.
Für privat Pflegepflichtversicherte
Wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung, wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite.
Weitere Informationen: compass Pflegeberatung.
Für privat Pflegeversicherte der Allianz
Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind bzw. privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance WDS.care mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit!
Weitere Informationen im Glossar unter: WDS.care



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