Kosten für einen Platz im Pflegeheim: Lassen Sie sich persönlich beraten!
Wer zahlt was bei voll­stationärer Pflege?

Pflegeheim: Kosten, Zusammen­setzung und Kosten­übernahme

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Kosten für einen Pflegeplatz im Pflegeheim setzen sich aus mehreren Faktoren wie z.B. Pflegekosten, Unterkunft oder Verpflegung zusammen.
  • Je nach Pflegegrad übernimmt die private Pflegepflicht­versicherung (PPV) bzw. Pflegekasse (soziale Pflegeversicherung SPV) einen gewissen Kostenanteil für die Pflege im Heim
  • Sie als Pflegebedürftiger zahlen den sogenannten Eigenanteil. Das ist jener Anteil an den Gesamtkosten, den Sie für die stationäre Versorgung selbst tragen müssen. Wie sich der Eigenanteil genau zusammensetzt, lesen Sie hier. Durchschnittlich liegt der Eigenanteil bei circa 2.156 Euro monatlich im 1. Pflegejahr.
  • Vollstationäre Pflege ist teuer: Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, Kostenlücken beim Eigenanteil zu schließen und ermöglicht mehr Komfort und zusätzliche Pflegeleistungen (Zusatzleistungen).

Im Rahmen der Pflegereform zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag.

Dieser ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil (genauer den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) des jeweiligen Pflegeheims bei vollstationärer Pflege in Pflegegraden 2-5.

Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 5% der so definierten pflegebedingten Aufwendungen. Im 2. Jahr beträgt dieser 25%, im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70%.

Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.

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Eigenanteil & Zuzahlung für das Pflegeheim
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz betragen im Bundesdurchschnitt aktuell 2.156 Euro im 1. Pflegejahr. Dieser Betrag beinhaltet die Summe der Eigenanteile, die bei einer Unterbringung im Pflegeheim durchschnittlich als Zuzahlung geleistet werden müssen.
Die Pflegekasse (soziale Pflegeversicherung SPV) bzw. private Pflegepflichtversicherung (PPV) übernimmt nur einen Teil der anfallenden Pflegeheimkosten. Dieser orientiert sich am Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst finanzieren, die sogenannten Eigenanteile. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen einen Vergleich der Pflegekosten im Heim im Bundesdurchschnitt inklusive der gesetzlichen Leistungen für vollstationäre Pflege:

In der Tabelle ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungsbeträgen und bundesdurchschnittlichen Leistungszuschlägen je Pflegegrad im 1. Jahr ausgewiesen.

 

Im Rahmen der Pflegereform zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil (genauer den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) des jeweiligen Pflegeheims bei vollstationärer Pflege in Pflegegraden 2-5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 5% der so definierten pflegebedingten Aufwendungen. Im 2. Jahr beträgt dieser 25%, im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70%.

 

Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.

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Pflegegrad
Leistungen für vollstationäre Pflege
Eigenanteil*
Gesamtkosten im Pflegefall
Pflegegrad 2 830 €

2.438 €

3.268 €

Pflegegrad 3 1.322 €

2.438 €

3.760 €
Pflegegrad 4 1.835 € 2.438 € 4.273 €
Pflegegrad 5 2.065 € 2.438 €

4.503 €

* Bundesdurchschnittlicher Eigenanteil setzt sich zusammen aus Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), Investitionskosten (IK), Ausbildungsvergütung (AV) und Verpflegung und Unterkunft.

Die Gesamtkosten für einen Platz im Pflegeheim werden vom jeweiligen Pflegegrad beeinflusst. So wirken sich körperliche und geistige Einschränkungen, wie beispielsweise eine Demenz, auf die Höhe der Pflegeheimkosten aus. Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad ist maßgeblich für die Berechnung der Kosten. Werden Sie aufgrund einer Demenz in Pflegegrad 3 eingestuft, belaufen sich die Gesamtkosten für ein Pflegeheim auf durchschnittlich 3.466 Euro. 

Durch die Pflegereform wurden Heimbewohner und Ihre Angehörigen finanziell etwas entlastet. Heimbewohner (in Pflege­heimen und Pflege­einrichtungen) erhalten je nach Pflege­grad und Aufent­halts­dauer im Heim Zuschüsse zu den Pflegekosten. Wichtig: Der Zuschuss bezieht sich nur auf Pflege­kosten (gegebenen­falls inklusive Ausbildungsvergütungen). Weitere Kosten wie für Unter­kunft und Verpflegung im Heim zahlt der Pflegebedürftige in voller Höhe selbst. Es gilt ein einheitlicher Betrag beim Eigenanteil für alle Pflegeheimbewohner, unabhängig vom Pflegegrad.

Prinzipiell gilt: Sollte die pflegebedürftige Person in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden, steigt mit der Höherstufung auch der Leistungsanteil der Pflegekassen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung. Der Pflegesatz erhöht sich damit aber auch. Andere Faktoren wie Kosten für die Unterbringung und Verpflegung oder der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) sind dabei für alle Pflegeheimbewohner gleich (unabhängig von den Pflegegraden der Bewohner). Der verbleibende Eigenanteil an den Gesamtkosten bleibt somit von Anfang an, also auch bei einer Höherstufung auf einen anderen Pflegegrad gleich.

Steigende Personalkosten können - unabhängig vom Pflegegrad zu steigenden Kostenerhöhungen führen. Die Pflegeeinrichtung kann daher unter bestimmten Voraussetzungen das Entgelt erhöhen. Diese Preiserhöhung gibt der Gesetzgeber im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor. 

Der Gesetzgeber schafft für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen zudem ein gewisses Maß an Planbarkeit: Heimbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet für jede Kostenänderung eine Ankündigungsfrist von vier Wochen zu beachten.

  • Einen Teil der anfallenden Pflegeheimkosten für die pflegerische Versorgung übernimmt die Pflegeversicherung
  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist das die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV). Diese wird auch Pflegekasse genannt und zahlt den sogenannten Kassenanteil.
  • Als privat Krankenversicherter sind Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert.
  • Es werden nur Leistungen in der vollstationären Pflege für zugelassene Pflegeeinrichtungen erbracht. Für die Zulassung gibt es gesetzliche Vorgaben.
  • Die Höhe der Leistung, die die Pflegeversicherung an das Pflegeheim richtet, ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Der Eigenanteil des Versicherten an den Pflegeheimkosten ist allerdings unabhängig vom Pflegegrad und bleibt gleich. Ausnahme Pflegegrad 1: Hier gibt es keine vollstationären Leistungen.
  • Weitere Kosten neben den Pflegekosten wie für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selbst übernehmen. 
  • Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie diese Belastung reduzieren.
Pflegekosten reduzieren
Mit der Pflegezusatzversicherung der Allianz können Sie finanzielle Versorgungslücken schließen und Ihren Anteil an Pflegekosten reduzieren. Im Tarif PflegetagegeldBest gelten für Sie folgende AltersgrenzenGrundsätzlich können Versicherte bis zum vollendeten 70. Lebensjahr (Höchstaufnahmealter) aufgenommen werden. Der Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Falls Sie bereits 60 Jahre oder älter sind, sind wir gerne persönlich für Sie da.
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Kosten­berechnung & Pflegesätze
Die Pflegesätze werden zwischen dem Träger eines einzelnen Pflegeheimes und den Leistungsträgern (z.B. Pflegekasse oder private Pflegepflichtversicherung) vereinbart.
Älteres Paar auf einem Sofa schaut gemeinsam ein Dokument zu Pflegeheim-Kosten an.

Im Saarland liegt der Eigenanteil am Pflegeheim im Durchschnitt bei 2.597 Euro monatlich im 1. Pflegejahr. In einem Pflegeheim in Sachsen-Anhalt hingegen liegt der Eigenanteil bei 1.557 Euro monatlich im 1. Jahr. Bundesweit können Sie mit durchschnittlich 2.156 Euro pro Monat im 1. Jahr rechnen.

Relevant ist nicht nur das Bundesland, sondern auch die genaue Lage (Großstadt oder ländliche Region). Weitere Faktoren sind Ausstattung und Alter des Pflegeheims. Auch die Art des Zimmers (wie Einzelzimmer oder Doppelzimmer) im Pflegeheim können die Preise stark differenzieren lassen.  Einen Rechner für Pflegeheim Kosten gibt es nicht. Allerdings finden Sie hier einen Rechner für den Pflegegrad.

Im Rahmen der Pflegereform zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag.

Dieser ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil (genauer den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) des jeweiligen Pflegeheims bei vollstationärer Pflege in Pflegegraden 2-5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 5% der so definierten pflegebedingten Aufwendungen. Im 2. Jahr beträgt dieser 25%, im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70%.

Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.

Anfang 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II vollständig in Kraft getreten. Statt bisher drei Pflegestufen gibt es nun die Pflegegrade 1 bis 5. Für Pflegebedürftige in einem Pflegeheim gelten durch das PSG II neue Regeln: Bisher stieg der Eigenanteil an Pflegeheimkosten mit zunehmender Pflegestufe. Seit 2017 ist er unabhängig vom Pflegegrad. Nun spricht man vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der in jeder Pflegeeinrichtung unterschiedlich hoch sein kann.
Als Pflegesatz bezeichnet man Entgelte, die Benutzer einer teil- oder vollstationären Einrichtung oder die Kostenträger der Benutzer für bestimmte Leistungen der Einrichtung zahlen müssen. Tipp: Finden Sie im Ratgeber Pflegeheim-Sucheeine ausführliche Übersicht mit Pflegeheimkosten nach Bundesländern und den entsprechenden Eigenanteil für 2022.
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Im Überblick
Die Kosten für die Betreuung und Versorgung im Pflegeheim, auch Heimentgelt genannt, umfassen folgende Posten: Pflegebedingte Kosten (Pflegekosten), Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Investitionskosten, Kosten für die Ausbildung der Auszubildenden (Ausbildungsumlage) und sonstige Kosten.
  • Pflegebedingte Kosten (Pflegekosten)

    Im Gegensatz zur häuslichen Pflege werden Pflegebedürftige in einem Pflegeheim vollstationär versorgt. Dazu gehört eine allumfassende Betreuung und Pflege.

    Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen aus der PPV/SPV. Ein anerkannter Pflegegrad kann nur von Experten der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bzw. MEDICPROOF (bei Privatversicherten) per Gutachten erstellt werden.

  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten

    Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Bewohner selber bezahlen. 

    Für die Unterbringung fallen Unterbringungskosten an in Form von Mietkosten. Mietnebenkosten (z.B. Strom, Wasser) werden bei vollstationärer Pflege meist nicht gesondert berechnet, sondern sind in den Unterkunftskosten enthalten.

    Verpflegungskosten: Zusätzlich entstehen Kosten für Essen und Getränke für die gesamte Versorgung des Heimbewohners, wie zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten. Übrigens: Sollte der Pflegebedürftige nicht in der Lage sein, die Nahrung selbst aufzunehmen, und stattdessen durch eine Magensonde ernährt werden, dann muss der Heimbetreiber den Kostenanteil für Verpflegung reduzieren.

  • Investitionskosten

    Investitionskosten sind in erster Linie die Kosten für die Herstellung, Anschaffung oder Miete und den Betrieb der Pflegeeinrichtung. Sie stellen einen weiteren Teil der monatlichen Pflegeheimkosten dar. 

    Ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung bildet das Pflegeheim Rücklagen für Wohnraum und Instandhaltung, die auf die Heimbewohner umverteilt werden können. Dies sind beispielsweise Einrichtungskosten für eine neue Ausstattung in Gemeinschaftsräumen oder Kosten für einen neuen Aufzug. Diese Kosten sind von Heim zu Heim unterschiedlich. Achten Sie daher bei der Pflegeheimsuche auf Qualität und Zustand der Einrichtung. 

    Gebäude und abschreibungsfähige Anlagegüter wie z.B. Geräte oder Mobiliar. Die genaue Definition der Investitionskosten findet sich in § 82 SGB XI.

  • Ausbildungsumlage

    Hiermit sind die Kosten für die Ausbildung von Personen gemeint,  die in der Pflegeeinrichtung in Altenpflege ausgebildet oder weitergebildet werden. Die Ausbildungskosten dürfen auf die Pflegeheimbewohner umgelegt werden.
  • Zusatzleistungen (Zuschläge)

    Neben den aufgeführten Kosten gibt es sogenannte Zusatzleistungen, etwa ein größeres Zimmer oder eine besondere Betreuung. Wenn sich ein Bewohner zum Beispiel ein Einzelzimmer wünscht, muss er dieses zusätzlich selber bezahlen. Er verständigt sich mit dem Pflegeheim über diese Zusatzleistung. Die Leistungszuschläge werden schriftlich zwischen Pflegeeinrichtung und Pflegebedürftigem vereinbart - und als Zuschläge ausgewiesen.

    Zusatzleistungen können laut § 88 SGB XI folgende Leistungen sein:

    • besondere Komfortleistungen (bei Unterkunft und Verpflegung)
    • zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen

    Gut zu wissen: Vereinbarte Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden. Sie dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie schriftlich festgehalten sind.

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Kostenüber­nahme: Möglichkeiten
Für viele Familien stellt sich die Frage, wie der Pflegeheimplatz finanziert werden kann. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Oft gefragt

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige bei den Kosten für ihren Pflegeheimaufenthalt. Die restliche Summe muss der Versicherte selbst übernehmen.

Reichen die eigenen finanziellen Mittel (z. B. Rente und Vermögen) nicht aus, prüft das Sozialamt, inwieweit die unterhaltspflichtigen Angehörigen (z. B. Kinder) im Rahmen des Elternunterhalts Unterstützung gewähren müssen. Dies gilt auch für alleinstehende Pflegebedürftige. Beachten Sie geltende Freibeträge für Angehörige bei Pflegeheimkosten. Reicht das gesammelte Vermögen nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für das Pflegeheim.

Gut informiert

Für viele deutsche Pflegebedürftige ist die stationäre Pflege in einem Pflegeheim im Ausland, wie z.B. in Polen oder Tschechien eine erstrebenswerte Alternative zum Pflegeheim in der Nähe. Je nach Wunschland variieren die Kosten für ein Pflegeheim stark, sind meist aber geringer als in Deutschland.

Neben niedrigeren Kosten locken gutes Wetter und Urlaubsflair viele Heimbewohner in die Ferne. Besonders beliebt sind Pflegeheime im asiatischen Raum wie z. B. in Thailand. Dennoch wünschen sich Pflegebedürftige nicht selten ein Pflegeheim in der Nähe Ihrer Angehörigen, weshalb die Wahl auch häufig auf europäische Nachbarländer wie Polen, Ungarn oder Österreich fällt. Denn dorthin können Angehörige zu geringeren Kosten und häufiger reisen als beispielsweise zu einem Pflegeheim in Übersee. Gleiches gilt für Pflegeheime in Spanien, die sich ebenfalls großer Beliebtheit erfreuen.

Darauf sollten Sie achten: Informieren Sie sich vorab, ob diese Pflegeheime Personal mit ausreichenden Deutschkenntnissen beschäftigen – es sei denn, Sie beherrschen selbst die Landessprache. Zudem sollten in der Pflegeeinrichtung genügend ausgebildete Fachkräfte arbeiten, damit Ihre Pflege und die medizinische Versorgung gewährleistet sind. Ein Wechsel sollte jedoch stets gut überlegt werden. Außerdem wichtig zu wissen: In Heimen außerhalb Deutschlands gibt es grundsätzlich keine vollstationären Leistungen aus der PPV bzw. SPV, sondern es wird ausschließlich Pflegegeld gezahlt.

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Im Pflegefall individuell abgesichert mit der Pflegezusatz­versicherung
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Häufige Fragen
  • Sind die Kosten für das Pflegeheim steuerlich absetzbar?

    Ja. Die selbst getragenen Kosten können sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Geben sie allerdings Ihre Wohnung auf, um in ein Heim zu ziehen, ist gegebenenfalls die sogenannte Haushaltsersparnis abzuziehen. Den Restbetrag können sie absetzen, sofern der Betrag höher ist als die zumutbare Belastung (abhängig von Ihren Einkünften, Familienstand und Anzahl Ihrer Kinder). Übrigens: Kommen Ihre Angehörigen für die Heimkosten auf, können Sie dies in der Regel zumindest anteilig ebenfalls steuerlich geltend machen.
  • Pflegeheim zu teuer – wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

    Der Anteil der Pflegeversicherung an den Pflegeheim-Kosten ist abhängig vom individuellen Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Für die restlichen Kosten, die Pflegeversicherung nicht übernimmt, müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel aus u. a. Rente und Vermögen nicht aus und können auch Angehörige keine finanzielle Unterstützung leisten, springt der Sozialhilfeträger bei den Kosten für den Pflegeheimaufenthalt mit ein. Bei der Berechnung Ihrer Ausgaben kann ein Pflegeheimkosten Rechner helfen.
  • Muss Eigentum verkauft werden, um das Pflege­heim zu bezahlen?

    Wenn Sie pflegebedürftig werden, zahlt Ihre Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten. Sie können die restlichen Ausgaben, sofern Sie rechtzeitig vorgesorgt haben, über eine private Pflegezusatzversicherung oder mit Ihrem Vermögen abdecken. Sollte dies nicht ausreichen, müssen Sie gegebenenfalls Ihr Haus oder sonstiges Eigentum verkaufen. Wohnen Ihr Partner oder Ihre minderjährigen Kinder in Ihrem Eigenheim, gilt dieses als „selbst genutzt“ und zählt damit zum Schonvermögen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Immobilie in diesen Fällen nicht verkaufen müssen, um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu finanzieren.
  • Was ist Pflegegeld und wird es für stationäre Pflege verwendet?

    Nein. Das Pflegegeld gilt nur für Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung, nicht für die Betreuung im Pflegeheim. Es sei denn, der Pflegebedürftige wird unter Woche im Pflegeheim und z. B. am Wochenende zu Hause gepflegt. Dann besteht Anspruch auf Leistungen der Häuslichen Pflege (z. B. Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel).
    Werden Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, von Angehörigen, Bekannten oder Freunden zuhause gepflegt, erhalten sie Pflegegeld. Dieses wird Ihnen als Pflegeversicherten monatlich von der Pflegeversicherung zur freien Verfügung ausgezahlt.
     
     
    Das Pflegegeld kann auch für Pflegesachleistungen (Betreuung furch einen professionellen Pflegedienst) verwendet werden. In der Regel deckt das Pflegegeld nicht alle Pflegekosten ab. Eine Pflegezusatzversicherung ist daher in den meisten Fällen sinnvoll.
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