Kosten für einen Platz im Pflegeheim: Lassen Sie sich persönlich beraten!
Wer zahlt was bei voll­stationärer Pflege?

Pflege­heim: Kosten, Zusammen­setzung und Kosten­übernahme

  • Die Kosten für einen Pflege­platz im Pflege­heim setzen sich aus mehreren Faktoren wie z. B. Pflege­kosten, Unter­kunft oder Verpflegung zusammen.
  • Je nach Pflege­grad übernimmt die private Pflegepflicht­versicherung (PPV) bzw. Pflege­kasse (soziale Pflege­versicherung SPV) einen gewissen Kosten­anteil für die Pflege im Heim.
  • Sie als Pflege­bedürftiger zahlen den sogenannten Eigen­anteil. Das ist jener Anteil an den Gesamt­kosten, den Sie für die stationäre Versorgung selbst tragen müssen. Lesen Sie hier, wie sich der Eigen­anteil genau zusammensetzt. Durch­schnittlich liegt der Eigen­anteil bei circa 2.568 Euro monatlich im 1. Pflege­jahr.
  • Vollstationäre Pflege ist teuer: Eine private Pflege­zusatz­versicherung hilft, Kosten­lücken beim Eigen­anteil zu schließen und ermöglicht mehr Komfort und zusätzliche Pflege­leistungen (Zusatz­leistungen).

Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes

Jetzt für den Fall der Fälle vorsorgen
  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.

Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

1 von 4
Eigen­anteil & Zuzahlung für das Pflege­heim
Die Kosten für einen Pflegeheim­platz betragen im Bundes­durchschnitt aktuell 2.568 Euro im 1. Pflege­jahr. Dieser Betrag entspricht dem Eigen­anteil, der durchschnittlich als Zuzahlung für die Unter­bringung im Pflege­heim geleistet werden muss.
Die Pflege­kasse (soziale Pflege­versicherung SPV) bzw. private Pflege­pflicht­versicherung (PPV) übernimmt nur einen Teil der anfallenden Pflegeheim­kosten. Dieser orientiert sich am Pflege­grad des Pflege­bedürftigen. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst finanzieren, die sogenannten Eigen­anteile. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen einen Vergleich der Pflege­kosten im Heim im Bundes­durchschnitt inklusive der gesetzlichen Leistungen für vollstationäre Pflege:

In der Tabelle ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungs­beträgen und bundes­durchschnittlichen Leistungs­zuschlägen je Pflege­grad im 1. Jahr ausgewiesen.

Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes

Wischen um mehr anzuzeigen

Pflegegrad

Leistungen für

vollstationäre Pflege

Eigenanteil*

Gesamtkosten im

Pflegefall

Pflegegrad 2 980 €

2.568 €

3.548 €

Pflegegrad 3 1.472 €

2.568 €

4.040 €
Pflegegrad 4 1.985 € 2.568 € 4.553 €
Pflegegrad 5 2.215 € 2.568 €

4.783 €

*Bundesdurchschnittlicher Eigenanteil setzt sich zusammen aus Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), Investitionskosten (IK), Ausbildungsvergütung (AV) und Verpflegung und Unterkunft.

Die Gesamt­kosten für einen Platz im Pflege­heim werden vom jeweiligen Pflege­grad beeinflusst. So wirken sich körperliche und geistige Einschränkungen, wie beispiels­weise eine Demenz, auf die Höhe der Pflegeheim­kosten aus. Die Einstufung in einen bestimmten Pflege­grad ist maßgeblich für die Berechnung der Kosten. Werden Sie aufgrund einer Demenz in Pflege­grad 3 eingestuft, belaufen sich die Gesamt­kosten für ein Pflege­heim auf durch­schnittlich 4.040 Euro.

Durch die Pflege­reform wurden Heim­bewohner und Ihre Angehörigen finanziell etwas entlastet. Heim­bewohner (in Pflege­heimen und Pflege­einrichtungen) erhalten je nach Pflege­grad und Aufent­halts­dauer im Heim Zuschüsse zu den Pflegekosten. Wichtig: Der Zuschuss bezieht sich nur auf Pflege­kosten (gegebenen­falls inklusive Ausbildungs­vergütungen). Weitere Kosten wie für Unter­kunft und Verpflegung im Heim zahlt der Pflegebedürftige in voller Höhe selbst. Es gilt ein einheitlicher Betrag beim Eigen­anteil für alle Pflegeheim­bewohner, unabhängig vom Pflege­grad.

Prinzipiell gilt: Sollte die pflege­bedürftige Person in einen höheren Pflege­grad eingestuft werden, steigt mit der Höher­stufung auch der Leistungs­anteil der Pflege­kassen bzw. privaten Pflege­pflicht­versicherung. Der Pflege­satz erhöht sich damit aber auch. Andere Faktoren wie Kosten für die Unter­bringung und Verpflegung oder der einrichtungs­einheitliche Eigen­anteil (EEE) sind dabei für alle Pflegeheim­bewohner gleich (unabhängig von den Pflege­graden der Bewohner). Der verbleibende Eigen­anteil an den Gesamt­kosten bleibt somit von Anfang an, also auch bei einer Höher­stufung auf einen anderen Pflege­grad gleich.

Steigende Personal­kosten können – unabhängig vom Pflege­grad, zu steigenden Kosten­erhöhungen führen. Die Pflegeeinrichtung kann unter bestimmten Voraus­setzungen das Entgelt erhöhen. Diese Preis­erhöhung gibt der Gesetz­geber im Wohn- und Betreuungs­vertrags­gesetz (WBVG) vor. 

Der Gesetz­geber schafft für Pflege­bedürftige in stationären Einrichtungen zudem ein gewisses Maß an Planbarkeit: Heim­betreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für jede Kosten­änderung eine Ankündigungs­frist von vier Wochen zu beachten.

  • Einen Teil der anfallenden Pflegeheim­kosten für die pflegerische Versorgung übernimmt die Pflege­versicherung
  • Wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind, ist das die soziale Pflegepflicht­versicherung (SPV). Diese wird auch Pflege­kasse genannt und zahlt den sogenannten Kassen­anteil.
  • Als privat Kranken­versicherter sind Sie in der privaten Pflegepflicht­versicherung (PPV) versichert.
  • Es werden nur Leistungen in der vollstationären Pflege für zugelassene Pflege­einrichtungen erbracht. Für die Zulassung gibt es gesetzliche Vorgaben.
  • Die Höhe der Leistung, die die Pflege­versicherung an das Pflege­heim richtet, ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Der Eigen­anteil des Versicherten an den Pflegeheim­kosten ist allerdings unabhängig vom Pflege­grad und bleibt gleich. Ausnahme Pflege­grad 1: Hier gibt es keine voll­stationären Leistungen.
  • Weitere Kosten neben den Pflege­kosten wie für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selbst übernehmen.
  • Mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung können Sie diese Belastung reduzieren.

 

Pflege­kosten reduzieren
Mit der Pflege­zusatz­versicherung der Allianz können Sie finanzielle Versorgungs­lücken schließen und Ihren Anteil an Pflege­kosten reduzieren. Um den Eigenanteil im Pflegefall zu reduzieren, ist es notwendig, bereits vor dem Eintritt des Pflegefalls vorzusorgen. Im Tarif Pflege­tagegeld­Best gelten für Sie folgende Alters­grenzen. Grund­sätzlich können Versicherte bis zum vollendeten 70. Lebens­jahr (Höchst­aufnahme­alter) aufgenommen werden. Der Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebens­jahr möglich. Falls Sie bereits 60 Jahre oder älter sind, sind wir gerne persönlich für Sie da. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.
Beitragsbeispiele
Hier finden Sie Unterstützung und Hilfe im Pflegefall:

Hilfe für privat Pflege­pflicht­versicherte
Wenn Sie privat pflege­pflicht­versichert sind, dann wenden Sie sich an die compass Pflege­beratung. Das ist die Pflege­beratung der privaten Kranken­versicherer, die Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite steht. 

Hilfe für Pflegezusatzversicherte der Allianz
Die Allianz Pflege Assistance steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei der Allianz eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Sie und Ihre nahen Familien­ange­hörigen werden von Experten beraten.

Hilfe für gesetzlich Pflegeversicherte in der Pflegekasse
Als gesetzlich krankenversicherter (GKV) sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse versichert. Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse zur weiteren Beratung.

 

2 von 4
Kosten­berechnung & Pflege­sätze
Die Pflege­sätze werden zwischen dem Träger eines einzelnen Pflege­heimes und den Leistungs­trägern (z. B. Pflege­kasse oder private Pflegepflicht­versicherung) vereinbart.
Älteres Paar auf einem Sofa schaut gemeinsam ein Dokument zu Pflegeheim-Kosten an.

Im Saar­land liegt der Eigen­anteil am Pflege­heim im Durch­schnitt bei 3.080 Euro monatlich im 1. Pflege­jahr. In einem Pflege­heim in Sachsen-Anhalt hingegen liegt der Eigen­anteil bei 2.036 Euro monatlich im 1. Jahr. Bundes­weit können Sie mit durchschnittlich 2.568 Euro pro Monat im 1. Jahr rechnen.

Relevant ist nicht nur das Bundes­land, sondern auch die genaue Lage (Groß­stadt oder ländliche Region). Weitere Faktoren sind Aus­stattung und Alter des Pflege­heims. Auch die Art der Unterbringung (wie Einzel­zimmer oder Doppel­zimmer) im Pflege­heim können die Preise stark differenzieren lassen.  Einen Rechner für Pflege­heim Kosten gibt es nicht. Allerdings finden Sie hier eine Übersicht zu den Pflege­graden.

m Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes

Anfang 2017 ist das Pflege­stärkungs­gesetz (PSG) II in Kraft getreten. Statt bisher drei Pflege­stufen gibt es nun die Pflege­grade 1 bis 5. Für Pflege­bedürftige in einem Pflege­heim gelten durch das PSG II neue Regeln: Bisher stieg der Eigen­anteil an Pflegeheim­kosten mit zunehmender Pflege­stufe. Seit 2017 ist er unabhängig vom Pflege­grad. Nun spricht man vom einrichtungs­einheitlichen Eigen­anteil, der in jeder Pflege­einrichtung unter­schiedlich hoch sein kann.
Als Pflege­satz bezeichnet man Entgelte, die Benutzer einer teil- oder vollstationären Einrichtung oder die Kosten­träger der Benutzer für bestimmte Leistungen der Einrichtung zahlen müssen. Tipp: Im Ratgeber Pflege­heim-Suchefinden Sie eine ausführliche Über­sicht mit Pflegeheim­kosten nach Bundes­ländern und dem entsprechenden Eigen­anteil für 2024.
Im Überblick
Die Kosten für die Betreuung und Versorgung im Pflege­heim, auch Heim­entgelt genannt, umfassen folgende Posten: Pflege­bedingte Kosten (Pflege­kosten), Unter­bringungs- und Verpflegungs­kosten, Investitions­kosten, Kosten für die Ausbildung der Auszubildenden (Ausbildungs­umlage) und sonstige Kosten.
  • Pflegebedingte Kosten (Pflegekosten)

    Im Gegen­satz zur häuslichen Pflege werden Pflege­bedürftige in einem Pflege­heim vollstationär versorgt. Dazu gehört eine allumfassende Betreuung und Pflege.

    Personen mit anerkanntem Pflege­grad haben Anspruch auf Leistungen aus der PPV/SPV. Ein anerkannter Pflege­grad kann nur von Experten der MD (Medizinischer Dienst) bzw. MEDICPROOF (bei Privat­versicherten) per Gutachten erstellt werden.

  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten

    Die Kosten für Unter­kunft und Verpflegung müssen Sie als Bewohner selber bezahlen.

    Für die Unter­bringung fallen Unterbringungs­kosten in Form von Miet­kosten an. Miet­neben­kosten (z. B. Strom, Wasser) werden bei vollstationärer Pflege meist nicht gesondert berechnet, sondern sind in den Unterkunfts­kosten enthalten.

    Verpflegungs­kosten: Zusätzlich entstehen Kosten für Essen und Getränke für die gesamte Versorgung des Heim­bewohners, wie zum Beispiel Aufwendungen für Mahl­zeiten. Übrigens: Sollte der Pflege­bedürftige nicht in der Lage sein, die Nahrung selbst aufzunehmen, und stattdessen durch eine Magen­sonde ernährt werden, dann muss der Heim­betreiber den Kosten­anteil für Verpflegung reduzieren.

  • Investitionskosten

    Investitions­kosten sind in erster Linie die Kosten für die Ausstattung bzw. Instandhaltung und die Mietkosten der Pflege­einrichtung. Sie stellen einen weiteren Teil der monatlichen Pflege­heim­kosten dar.

    Ähnlich wie bei einer Eigentums­wohnung bildet das Pflege­heim Rück­lagen für Wohn­raum und Instand­haltung, die auf die Heim­bewohner umverteilt werden können. Dies sind beispiels­weise Einrichtungs­kosten für eine neue Ausstattung in Gemeinschafts­räumen oder Kosten für einen neuen Aufzug. Diese Kosten sind von Heim zu Heim unterschiedlich. Achten Sie daher bei der Pflege­heim­suche auf Qualität und Zustand der Einrichtung.

    Gebäude und abschreibungs­fähige Anlage­güter wie z. B. Geräte oder Mobiliar. Die genaue Definition der Investitions­kosten findet sich in § 82 SGB XI.

  • Ausbildungsumlage

    Hiermit sind die Kosten für die Ausbildung von Personen gemeint, die in der Pflege­einrichtung in Alten­pflege ausgebildet oder weiter­gebildet werden. Die Ausbildungs­kosten dürfen auf die Pflege­heim­bewohner umgelegt werden.
  • Zusatzleistungen (Zuschläge)

    Neben den aufgeführten Kosten gibt es sogenannte Zusatz­leistungen, etwa ein größeres Zimmer oder eine besondere Betreuung. Wenn sich ein Bewohner zum Beispiel ein Einzel­zimmer wünscht, muss er dieses zusätzlich selber bezahlen. Er verständigt sich mit dem Pflege­heim über diese Zusatz­leistung. Die Leistungs­zuschläge werden schriftlich zwischen Pflege­einrichtung und Pflege­bedürftigem vereinbart – und als Zuschläge ausgewiesen.

    Zusatz­leistungen können laut § 88 SGB XI folgende Leistungen sein:

    • besondere Komfort­leistungen (bei Unter­kunft und Verpflegung)
    • zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen

    Gut zu wissen: Vereinbarte Zusatz­leistungen müssen vertraglich fest­gehalten werden. Sie dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie schriftlich fest­gehalten sind.

Lebens­lange Absicherung in allen Pflege­graden, best­mögliche Versorgung im Pflege­fall und umfassende Assistance­leistungen. Entdecken Sie die Allianz Pflege­zusatz­versicherung.
3 von 4
Kostenüber­nahme: Möglichkeiten
Für viele Familien stellt sich die Frage, wie der Pflege­heim­platz finanziert werden kann. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Oft gefragt

Die Pflege­versicherung unterstützt Pflege­bedürftige bei den Kosten für ihren Pflegeheim­aufenthalt. Die restliche Summe muss der Versicherte selbst übernehmen.

Reichen die eigenen finanziellen Mittel (z. B. Rente und Vermögen) nicht aus, prüft das Sozial­amt, inwieweit die unterhalts­pflichtigen Angehörigen (z. B. Kinder) im Rahmen des Eltern­unterhalts Unterstützung gewähren müssen. Dies gilt auch für allein­stehende Pflege­bedürftige. Beachten Sie geltende Frei­beträge für Angehörige zur Übernahme der offenen Pflegeheim­kosten. Reicht das gesammelte Vermögen nicht aus, übernimmt der Sozial­hilfe­träger die Kosten für das Pflege­heim.

Gut informiert

Für viele deutsche Pflege­bedürftige ist die stationäre Pflege in einem Pflege­heim im Ausland, wie z. B. in Polen oder Tschechien eine erstrebens­werte Alternative zum Pflege­heim in der Nähe. Je nach Wunsch­land variieren die Kosten für ein Pflege­heim stark, diese sind aber meist geringer als in Deutschland.

Neben niedrigeren Kosten locken gutes Wetter und Urlaubs­flair viele Heim­bewohner in die Ferne. Besonders beliebt sind Pflege­heime im asiatischen Raum wie z. B. in Thailand. Dennoch wünschen sich Pflege­bedürftige nicht selten ein Pflege­heim in der Nähe Ihrer Angehörigen, weshalb die Wahl auch häufig auf europäische Nachbar­länder wie Polen, Ungarn oder Österreich fällt. Denn dorthin können Angehörige zu geringeren Kosten und häufiger reisen als beispiels­weise zu einem Pflege­heim in Übersee. Gleiches gilt für Pflege­heime in Spanien, die sich ebenfalls großer Beliebtheit erfreuen.

Darauf sollten Sie achten: Informieren Sie sich vorab, ob diese Pflege­heime Personal mit ausreichenden Deutsch­kenntnissen beschäftigen – es sei denn, Sie beherrschen selbst die Landes­sprache. Zudem sollten in der Pflege­einrichtung genügend ausgebildete Fach­kräfte arbeiten, damit Ihre Pflege und die medizinische Versorgung gewähr­leistet sind. Ein Wechsel sollte jedoch stets gut überlegt werden. Außerdem wichtig zu wissen: In Heimen außerhalb Deutschlands gibt es grund­sätzlich keine voll­stationären Leistungen aus der PPV bzw. SPV, sondern es wird ausschließlich Pflege­geld gezahlt.

Weitere ausführliche Informationen zu Pflege im Ausland finden Sie in der Allianz Gesundheitswelt.

Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
Im Pflegefall individuell abgesichert mit der Pflegezusatz­versicherung
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
4 von 4
Häufige Fragen
  • Sind die Kosten für das Pflegeheim steuerlich absetzbar?

    Ja. Die selbst getragenen Kosten können Sie in der Steuer­erklärung als außer­gewöhnliche Belastung absetzen. Geben Sie allerdings Ihre Wohnung auf, um in ein Heim zu ziehen, ist gegebenen­falls die sogenannte Haushalts­ersparnis abzuziehen. Den Rest­betrag können sie absetzen, sofern der Betrag höher ist als die zumutbare Belastung (abhängig von Ihren Einkünften, Familien­stand und Anzahl Ihrer Kinder). Übrigens: Kommen Ihre Angehörigen für die Heim­kosten auf, können Sie dies in der Regel zumindest anteilig eben­falls steuerlich geltend machen.
  • Pflegeheim zu teuer – wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

    Der Anteil der Pflege­versicherung an den Pflege­heim-Kosten ist abhängig vom individuellen Pflege­grad des Pflege­bedürftigen. Für die restlichen Kosten, die die Pflege­versicherung nicht übernimmt, müssen Pflege­bedürftige selbst aufkommen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel u. a. Rente und Vermögen nicht aus und können auch Angehörige keine finanzielle Unter­stützung leisten, springt der Sozialhilfe­träger bei den Kosten für den Pflegeheim­aufenthalt mit ein. Bei der Berechnung Ihrer Ausgaben kann ein Pflegeheim­kosten-Rechner helfen.
  • Muss Eigentum verkauft werden, um das Pflege­heim zu bezahlen?

    Wenn Sie pflege­bedürftig werden, zahlt Ihre Pflege­pflicht­versicherung nur einen Teil der Kosten. Sie können die restlichen Ausgaben, sofern Sie rechtzeitig vorgesorgt haben, über eine private Pflege­zusatz­versicherung der mit Ihrem Vermögen abdecken. Sollte dies nicht ausreichen, müssen Sie gegebenen­falls Ihr Haus oder sonstiges Eigentum verkaufen. Wohnen Ihr Partner oder Ihre minder­jährigen Kinder in Ihrem Eigen­heim, gilt dieses als „selbst genutzt“ und zählt damit zum Schon­vermögen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Immobilie in diesen Fällen nicht verkaufen müssen, um den Eigen­anteil für das Pflege­heim zu finanzieren.
  • Was ist Pflegegeld und wird es für stationäre Pflege verwendet?

    Nein. Das Pflege­geld gilt nur für Pflege­bedürftige in häuslicher Betreuung, nicht für die Betreuung im Pflege­heim. Es sei denn, der Pflege­bedürftige wird unter der Woche im Pflege­heim und z. B. am Wochen­ende zu Hause gepflegt. Dann besteht Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege (z. B. Pflege­sach­leistungen oder Pflege­hilfs­mittel).
    Werden Pflege­bedürftige, die mindestens in Pflege­grad 2 eingestuft sind, von Angehörigen, Bekannten oder Freunden zu Hause gepflegt, erhalten sie Pflege­geld. Dieses wird Ihnen als Pflege­versicherten monatlich von der Pflege­versicherung zur freien Verfügung ausgezahlt.
     
    Das Pflege­geld kann auch für Pflege­sach­leistungen (Betreuung durch einen professionellen Pflege­dienst) verwendet werden. In der Regel deckt das Pflege­geld nicht alle Pflege­kosten ab. Eine Pflege­zusatz­versicherung ist daher in den meisten Fällen sinnvoll.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Pflegezusatz­versicherung?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service-Hotline
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Pflegezusatzversicherung.