Von Team Gesundheit, aktualisiert am 26.05.2026
Pflegeheim: Kosten und Kostenübernahme
Pflegeheimkosten kurz erklärt
- Die Kosten für ein Pflegeheim hängen maßgeblich von Pflegegrad, Bundesland und der Ausstattung des Pflegeheims ab.
- Wer übernimmt die Kosten? Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung einen festgelegten Betrag der Pflegekosten für die vollstationäre Pflege im Heim.
- Die gesetzlichen Leistungen decken die Kosten bei einer Unterbringung im Pflegeheim nicht komplett ab. Als Pflegebedürftige:r zahlen Sie daher einen sogenannten Eigenanteil. Dieser liegt bei durchschnittlich 3.155 Euro monatlich im ersten Pflegejahr.
- Vollstationäre Pflege ist teuer: Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, den Eigenanteil der Kosten im Pflegefall zu reduzieren. Sie ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit und hohe Lebensqualität auch im Pflegefall.
- Tipp: Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Kosten im Pflegefall mit dem Pflegevorsorgerechner. Dort erfahren Sie auch, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Mit Pflegeversicherung ist hier die private Pflegepflichtversicherung (PPV) und die gesetzliche Pflegekasse bzw. soziale Pflegeversicherung (SPV) gemeint.
Gesetzlich Krankenversicherte sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Privatversicherte schließen mit ihrer privaten Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung ab.
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Pflegebedürftige in Deutschland müssen aktuell mit anteiligen Pflegeheimkosten von monatlich 3.155 Euro im 1. Pflegejahr rechnen (im Bundesdurchschnitt). Dieser Betrag entspricht aber nur dem Teil der Kosten, die Sie als Pflegebedürftige:r selbst für die Unterbringung und Versorgung in einem Pflegeheim zahlen. Die Gesamtkosten für ein Pflegeheim bestehen aus:
- Ihrem Eigenanteil (im Bundesdurchschnitt 3.155 Euro monatlich)
- pauschalen Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegekassen bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung (je nach Pflegegrad)
- einem Leistungszuschlag Ihres jeweiligen Pflegeversicherers (abhängig von der Pflegedauer im Pflegeheim)
Details zur Kostenübernahme finden Sie in der Tabelle.
Wichtig: Die genaue Höhe der Kosten schwankt von Bundesland zu Bundesland. Zudem hängt sie von der Lage (Großstadt oder ländliche Region), der Ausstattung und dem Alter des Pflegeheims (Gebäude und Räumlichkeiten) und der Art der Unterbringung (beispielsweise Einzelzimmer oder Doppelzimmer) ab.
Wie unterscheiden sich die Pflegeheimkosten je Bundesland?
Die Kosten für Pflegeheimplätze in Deutschland und somit der durchschnittliche Eigenanteil variieren stark, je nach Bundesland. Während in einigen Regionen der monatliche Eigenanteil vergleichsweise moderat ausfällt, kann er in anderen Bundesländern deutlich höher sein. Faktoren wie regionale Wirtschaftslage, Lebenshaltungskosten und Gehälter beeinflussen die Kosten für ein Altersheim. Besonders in wirtschaftsstarken Regionen und Ballungsräumen sind die Zuzahlungen oft höher als in ländlichen Gebieten.
Wie groß die Kostenspanne im 1. Pflegejahr ist, sehen Sie anhand der ausgewählten Bundesländer. Bundesweit können Sie mit durchschnittlich 3.155 Euro Eigenanteil pro Monat im 1. Pflegejahr rechnen.
- Baden-Württemberg: 3.456 Euro Eigenanteil pro Monat
- Bayern: 3.147 Euro Eigenanteil pro Monat
- Hamburg: 3.120 Euro Eigenanteil pro Monat
- Saarland: 3.513 Euro Eigenanteil pro Monat
- Thüringen: 2.940 Euro Eigenanteil pro Monat
Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?
Die Kosten für ein Pflegeheim bestehen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage sowie Zusatzleistungen und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege. Diese Kosten können auf Heimbewohner:innen umgelegt werden und wirken sich so direkt auf Ihren Eigenanteil aus. Im Folgenden ein kurzer Überblick:
- Unterbringungs- und Verpflegungskosten: Für die Unterbringung ist eine Art der Miete fällig, zudem müssen Essen und Getränke für Heimbewohner:innen bezahlt werden.
- Investitionskosten: Daraus werden Rücklagen zur Instandhaltung oder Modernisierung der Pflegeeinrichtung gebildet.
- Ausbildungsumlage: Ausbildungskosten für Personen, die in einer Pflegeeinrichtung zu Altenpflegern und Altenpflegerinnen aus- oder weitergebildet werden.
- Zusatzleistungen: Wenn Pflegeheim und Pflegebedürftige:r Zusatzleistungen wie etwa ein größeres Zimmer oder eine besondere Betreuung vereinbaren, fallen dafür Leistungszuschläge an.
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege: Pauschalbetrag, der unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad von allen Bewohnerinnen und Bewohnern eines Pflegeheims gezahlt werden muss. Der EEE kann in jeder Pflegeeinrichtung unterschiedlich hoch sein.
Pflegeheimkosten und Eigenanteil pro Monat nach Pflegegrad
Wer zahlt was? Die folgende Tabelle zeigt Ihnen pro Pflegegrad die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung, Ihren Eigenanteil sowie die Gesamtkosten im ersten Pflegejahr im Bundesdurchschnitt. Die Leistung je Pflegegrad setzt sich aus den Leistungsbeträgen und -zuschlägen des Versicherers zusammen. Nähere Infos hierzu finden Sie unterhalb der Tabelle. Die Differenz aus Gesamtkosten und Pflegeversicherungs-Leistungen ergibt den durchschnittlichen Eigenanteil pro Pflegegrad bei stationärer Pflege.
In der Tabelle ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungsbeträgen und bundesdurchschnittlichen Leistungszuschlägen je Pflegegrad im 1. Jahr ausgewiesen.
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes
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Pflegegrad
|
Das zahlt die |
Ihr Eigenanteil
|
Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 €* | 2.367 € | 2.507 € |
| Pflegegrad 2 | 1.090 € |
3.155 € |
4.245 € |
| Pflegegrad 3 | 1.604 € |
3.155 € |
4.759 € |
| Pflegegrad 4 | 2.140 € | 3.155 € | 5.295 € |
| Pflegegrad 5 | 2.380 € | 3.155 € |
5.535 € |
Leistungszuschläge
Seit der letzten Pflegereform erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungsbeträgen einen Leistungszuschlag. Die Höhe des Leistungsbetrags ist abhängig vom Pflegegrad, die Höhe des Leistungszuschlags von der Pflegedauer bei stationärer Pflege. Die Summe aus Leistungszuschlag und Leistungsbetrag ergibt die Gesamtleistung, die Pflegebedürftige bei stationärer Pflege erhalten.
- Leistungszuschlag im ersten Jahr: 15 Prozent, durchschnittlich 285 Euro monatlich.
- Leistungszuschlag im zweiten Jahr: 30 Prozent, durchschnittlich 569 Euro monatlich.
- Leistungszuschlag im dritten Jahr: 50 Prozent, durchschnittlich 949 Euro monatlich.
- Leistungszuschlag ab dem vierten Jahr: 75 Prozent, durchschnittlich 1.423 Euro monatlich.
Leistungszuschlag (unabhängig vom Pflegegrad, abhängig von der Pflegedauer) + Leistungsbeträge (abhängig vom Pflegegrad, unabhängig von der Dauer) = Summe der Leistungen der Pflegeversicherung
Wie kann ich meinen Eigenanteil reduzieren?
Prüfen Sie die Kosten-Zusammensetzung und vergleichen Sie Pflegeheime. Zusätzlich können Sie Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten mit einer Pflegezusatzversicherung reduzieren. Im Allianz Tarif PflegetagegeldBest können Sie beispielsweise bis zu 4.500 Euro monatlich absichern.
Wer übernimmt die Kosten für das Pflegeheim?
Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten für die stationäre Versorgung im Pflegeheim ab. Die restlichen Kosten müssen von der pflegebedürftigen Person selbst, dem Sozialamt oder Angehörigen übernommen werden. Dabei sind Schonvermögen und Selbstbehalt entscheidend:
Können Pflegebedürftige die Kosten im Pflege- bzw. Altersheim nicht allein tragen, springen der Sozialhilfeträger bzw. das Sozialamt vorübergehend ein. Dies ist der Fall, wenn die eigenen finanziellen Mittel, wie z. B. Rente, Barvermögen oder Immobilien der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen.
Das Sozialamt wird jedoch versuchen, einen Teil der Kosten von nahen Angehörigen zurückzufordern. Hierfür wird geprüft, inwieweit unterhaltspflichtige Angehörige (z. B. Kinder) finanzielle Unterstützung gewähren müssen. Dies gilt auch für alleinstehende Pflegebedürftige. Reicht das gesammelte Vermögen nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für das Altersheim.
Sollten Pflegebedürftige ihren Eigenanteil nicht selbst zahlen können, sind die nächsten Angehörigen zur Zahlung verpflichtet. Üblicherweise kommen dann die Ehepartner:innen oder Kinder für die offenen Kosten im Rahmen des Elternunterhalts auf.
Was bedeutet Elternunterhalt?
Volljährige Kinder sind gleichmäßig verpflichtet, ihre pflegebedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen. Sofern ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese einkommensabhängige Unterstützung wird als Elternunterhalt bezeichnet. Zahlt bei mehreren Kindern ein Kind diesen Elternunterhalt allein, kann es anteilig von den Geschwistern eine Erstattung fordern. Sofern auch deren Einkommen und Vermögen den gesetzlichen Selbstbehalt übersteigen.
Das Schonvermögen schützt einen Teil des Vermögens der pflegebedürftigen Person. Wenn private Vorsorge oder das eigene Barvermögen nicht für die Pflegeheimkosten ausreichen, müssen Sie unter Umständen Vermögensgüter verkaufen – mit Ausnahme Ihres Schonvermögens. Dazu zählen beispielsweise Immobilien, wenn diese von Ehepartner:in oder Kindern genutzt werden. Die Höhe des Schonvermögens bei Bargeld und Ersparnissen liegt aktuell bei 10.000 Euro für alleinstehende Personen und bei 20.000 Euro für Paare.
Zahlen Ehepartner:in, Kinder oder andere Angehörige einen Teil der Pflegeheimkosten, steht ihnen bei der Berechnung ein gewisser Selbstbehalt zu. Das ist der Betrag, den Angehörige von ihrem Einkommen als Eigenbedarf behalten dürfen, bevor sie finanziell unterstützen müssen.
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung – sowohl die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) für gesetzlich Krankenversicherte als auch die private Pflegepflichtversicherung (PPV) für privat Krankenversicherte – übernimmt einen Teil der anfallenden Pflegeheimkosten bei stationärer Pflege.
Die Höhe der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad und der Dauer des Heimaufenthalts. In unserer Tabelle zur Kostenübernahme sehen Sie, wie viel die Pflegeversicherung durchschnittlich pro Pflegegrad übernimmt. Grundsätzlich werden nur Leistungen für zugelassene Pflegeeinrichtungen (wie Altersheime oder Pflegeheime) erbracht.
Wann erhalte ich im Pflegefall finanzielle Unterstützung?
Pflegeleistungen erhalten Sie, wenn sie dauerhaft (mindestens sechs Monate) aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sind und ein Pflegegrad festgestellt wurde. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Das bedeutet, dass in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung eingezahlt wurde.
Ein anerkannter Pflegegrad kann nur durch eine Begutachtung der betroffenen Person festgestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese Begutachtung und Einstufung der medizinische Dienst (MD), bei Privatversicherten ist MEDICPROOF zuständig.
Die Pflegeleistungen reichen in der Regel jedoch nicht aus, um die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim komplett abzudecken. Die Differenz müssen Sie in Form Ihres Eigenanteils selbst tragen. Außer Sie haben schon frühzeitig vorgesorgt mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Dann erhalten Sie Leistungen je nach Pflegegrad und vereinbartem Tagessatz, mit denen Sie Ihren Eigenanteil abdecken oder stark reduzieren können.
Wie kann ich mit einer Pflegezusatzversicherung die Pflegeheimkosten reduzieren?
Die Pflegezusatzversicherung bietet Ihnen lebenslangen Schutz bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen in allen Pflegegraden, unabhängig davon wie Sie gepflegt werden, und Entlastung Ihrer Angehörigen – wenn Sie diese rechtzeitig abschließen.
So können Sie finanzielle Versorgungslücken schließen und Ihren Eigenanteil an Pflege- und Heimkosten reduzieren.
Die Pflegezusatzversicherung der Allianz bietet:
- Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
- 100 Prozent Leistung ab Pflegegrad 2, wenn Sie in einem Pflegeheim stationär betreut werden
- Absicherung ab dem ersten Tag Ihrer Versicherung – ohne Wartezeit!
- Flexible Erhöhung der versicherten Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Starke Assistance- und Serviceleistungen: Pflege-Hotline, Vermittlung ambulanter Pflegedienste und Pflegeheime, persönliche Pflegeberatung zu Hause
Wichtige Hinweise zum Abschluss:
- Ein Online-Abschluss ist bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich.
- Sind Sie bereits 60 Jahre oder älter, sind wir gerne persönlich für Sie da.
- Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Zudem darf in den letzten fünf Jahren keine ernsthafte Krankheit bestanden haben.
Beitragsbeispiele der Allianz Pflegezusatzversicherung
Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatz entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung

Was möchten Sie noch zum Thema Pflegeheimkosten wissen?
Kann ich die Kosten fürs Pflegeheim steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten fürs Pflegeheim sind steuerlich absetzbar. Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Geben Sie allerdings Ihre Wohnung auf, um in ein Heim zu ziehen, ist gegebenenfalls die sogenannte Haushaltsersparnis abzuziehen. Den Restbetrag können Sie absetzen, sofern der Betrag höher ist als die zumutbare Belastung (abhängig von Ihren Einkünften, Familienstand und Anzahl Ihrer Kinder).
Übrigens: Kommen Ihre Angehörigen für die Heimkosten auf, können Sie dies in der Regel zumindest anteilig ebenfalls steuerlich geltend machen.
Wird die Rente direkt an das Pflegeheim überwiesen?
In Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung sind seit 2020 aufgrund des Bundesteilhabegesetzes keine direkten Rentenzahlungen an Pflegeheime mehr möglich. Anstatt einer solchen sogenannten "Rentenüberleitung" müssen pflegebedürftige Rentner:innen ihre Rentenzahlungen über ihr eigenes Girokonto laufen lassen. Gleiches gilt für Leistungen des Sozialamts, falls die eigene Rente zur Deckung der Pflegeheimkosten nicht ausreicht. Von dort aus können Sie dann einen Dauerauftrag, also entsprechende monatliche Überweisungen an Ihr Pflegeheim vornehmen lassen.
Muss ich Haus oder Wohnung verkaufen, um das Pflegeheim zu bezahlen?
Wenn Sie pflegebedürftig werden, zahlt Ihre Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten. Haben Sie rechtzeitig vorgesorgt, müssen Sie sich über die Pflegeheimkosten und die Finanzierung keine Gedanken mehr machen. Denn dann können Sie Ihren monatlichen Eigenanteil beispielsweise über eine private Pflegezusatzversicherung oder mit Ihrem Vermögen abdecken. Sollte dies nicht ausreichen, müssen Sie gegebenenfalls Ihr Haus oder sonstiges Eigentum verkaufen. Wohnen Ihr:e Partner:in oder Ihre minderjährigen Kinder in Ihrem Eigenheim, gilt dieses als „selbst genutzt“ und zählt damit zum Schonvermögen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen, um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu finanzieren.
Was ist Pflegegeld und wird es für stationäre Pflege verwendet?
Das Pflegegeld gilt nur für Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung – nicht für die Betreuung im Pflegeheim. Es sei denn, Sie werden unter der Woche im Pflegeheim und z. B. am Wochenende zu Hause gepflegt. Dann besteht Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege (z. B. Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel).
Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind und von Angehörigen, Bekannten oder Freunden und Freundinnen unentgeltlich zu Hause gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Dieses wird Ihnen als Pflegeversicherte:n monatlich von der Pflegeversicherung zur freien Verfügung ausgezahlt und in der Regel an die pflegende Person weitergegeben.
Was kostet ein Pflegeheim im Ausland?
Viele Deutsche ziehen Pflegeheime im Ausland in Betracht. Denn die vollstationäre Pflege im Ausland, beispielsweise in Polen, Tschechien oder Thailand, ist oft günstiger als in Deutschland.
Bei der Auswahl eines Pflegeheims im Ausland sollten Sie in jedem Fall auf ausreichende Deutschkenntnisse des Personals achten, falls Sie nicht selbst die Landessprache beherrschen. Auch die Anzahl an qualifizierten ausländischen Pflegekräften ist wichtig, um eine adäquate Pflege und medizinische Versorgung sicherzustellen. Ein Wechsel ins Ausland sollte wohlüberlegt sein, da deutsche Pflegeversicherungen außerhalb Deutschlands keine vollstationären Leistungen übernehmen. Stattdessen wird ausschließlich Pflegegeld gezahlt, unabhängig davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.