In der Tabelle ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungsbeträgen und bundesdurchschnittlichen Leistungszuschlägen je Pflegegrad im 1. Jahr ausgewiesen.
Im Rahmen der Pflegereform zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil (genauer den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) des jeweiligen Pflegeheims bei vollstationärer Pflege in Pflegegraden 2-5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 5% der so definierten pflegebedingten Aufwendungen. Im 2. Jahr beträgt dieser 25%, im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70%.
Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.