Pflegeversicherung als Student
- In Deutschland besteht seit 01.01.2009 in bestimmten Versicherungszweigen für alle Personen Versicherungspflicht. Deshalb ist der Abschluss einer Kranken- und einer Pflegeversicherung für Studierende Pflicht.
- Im Normalfall können Studenten und Studentinnen unter gewissen bei den Eltern bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert sein. Eine kostenfreie Mitversicherung beim Ehepartner oder der Ehepartnerin ist ohne Altersgrenzen möglich.
- Verdienen sie jedoch selbst Geld, übernimmt ihr Arbeitgeber (wie bei anderen Angestellten auch) einen Anteil an den Kosten der Pflegeversicherung.
- Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist freiwillig aber durchaus sinnvoll – sie schließt im Pflegefall Versorgungslücken.
- Durch ihr junges Alter und durch ihren meist noch sehr guten Gesundheitszustand profitieren Studierende von günstigen Tarifen (im Pflege-Bahr Tarif sogar mit staatlicher Förderung).
Was ist eine Pflegeversicherung für Studenten und Studentinnen?
Ist die Pflegeversicherung für Studierende Pflicht?
In Deutschland unterscheidet man zwischen: der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV), der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) und der privaten Pflegezusatzversicherung. Der Abschluss einer Krankenversicherung und Pflegeversicherung (SPV oder PPV) ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend und gilt somit auch für Studenten und Studentinnen.
Gesetzlich Versicherte (Studenten bzw. Studentinnen) sind dabei automatisch in der Pflegekasse versichert, die an ihre Krankenversicherung angeschlossen ist. Privatversicherte (Studenten bzw. Studentinnen) müssen sich selbst um eine private Pflegepflichtversicherung kümmern.
Im Gegensatz zu einer Pflegepflichtversicherung ist die private Pflegezusatzversicherung freiwillig. Sie schließt Versorgungslücken im Falle einer Pflegebedürftigkeit und passt sich an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Welche Arten von Pflegeversicherung für Studierende gibt es?
Bei der Immatrikulation an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen müssen Studenten und Studentinnen aufgrund der Versicherungspflicht einen Versicherungsnachweis über Kranken- und Pflegeversicherung vorlegen. Diese Pflicht besteht auch während eines Urlaubssemesters oder eines Auslandssemesters.
Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende
Diese Möglichkeiten zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende gibt es:
- Familienversichert: Studentinnen und Studenten können bis zum 25. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über einen Elternteil in der Familienversicherung in der GKV versichert sein. Wer vor dem Studium freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hat, kann darüber hinaus diese Altersgrenze um 12 Monate verlängern.
- Gesetzlich pflichtversichert: Studierende, die keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung haben, sind ab Beginn des Studiums bis maximal zum 30. Geburtstag pflichtversichert. Den Beitrag müssen sie hierfür selbst zahlen. Studierende, die neben dem Studium mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sind wie alle Angestellten automatisch über den Arbeitgeber versichert. Das gilt auch für Dual-Studierende.
- Freiwillig gesetzlich versichert: Auch Studentinnen und Studenten, die älter als 30 Jahre sind, können sich selbst gesetzlich versichern. Sie müssen dann als Student:in die Pflegeversicherung selbst zahlen und sind somit freiwillig gesetzlich versichert.
- Privat krankenversichert (Eltern): Wer vor dem Studium über die Eltern privat versichert war, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin bleiben. Studierende benötigen dann gegebenenfalls eine Befreiung von der GKV.
Pflegeversicherung als Student:in: Gibt es eine Altersgrenze?
Kosten der Pflegeversicherung für Studierende
- Die Pflegepflichtversicherung ist für Studenten und Studentinnen bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei, wenn sie über die Eltern oder den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind.
- Ist dies nicht möglich, muss sich der oder die Studierende um eine eigene Pflegepflichtversicherung kümmern. Grundsätzlich ist es so, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung "folgt".
- GKV krankenversicherungspflichtige Studenten und Studentinnen sind in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert. Für sie ist bezüglich der beitragspflichtigen Einnahmen der sogenannte BAföG-Bedarfssatz relevant. Bei krankenversicherungspflichtigen Studierenden gelten als beitragspflichtige Einnahmen (für den Kalendertag) ein Dreißigstel des Betrages, der als monatlicher Bedarf nach der Regelung im BAföG für solche Studierende festgesetzt ist. Das gilt für Studentinnen und Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Ab Wintersemester 2024 ist hier somit von einem Bedarfsbetrag von derzeit 875,00 Euro, inklusive Zuschuss zur Krankenversicherung, auszugehen. Dies ist die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Die soziale Pflegepflichtversicherung für Studierende über 30 Jahre ist deutlich teurer, da sich ältere Studierende nicht mehr in der beitragsgünstigen studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichern können. Für diese Gruppe ist im Hinblick auf die beitragspflichtigen Einnahmen nicht der BAföG-Bedarfssatz, sondern die monatliche Bezugsgröße ausschlaggebend. Für diese freiwillig GKV-versicherten Studenten und Studentinnen gilt als beitragspflichtige Einnahmen bzw. Bemessungsgrundlage ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße. Dies sind monatlich 1.178,33 Euro in 2024. Diese Bemessungsgrundlage ist relevant für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung als Student:in ist im Vergleich zu einer privaten Pflegepflichtversicherung kaum teurer. Wie hoch die Beiträge einer privaten Pflegezusatzversicherung für Studierende ausfallen, hängt von Alter, Gesundheitszustand und vom gewählten Tarif beim Versicherungsanbieter ab.
Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch verankert – hier wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um die Pflegeversicherung für Angestellte, Rentner:innen oder Studierende handelt. Private und gesetzliche Pflegeversicherung unterscheiden sich dabei im Leistungsumfang nicht.
Versicherungsschutz besteht dann, wenn nachgewiesener Bedarf an einer Pflege besteht. Die Pflege kann im häuslichen Umfeld oder stationär stattfinden. Jeder, der länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Notwendig ist ein Antrag auf Pflegeleistungen.
Zuschuss zur Pflegeversicherung bei Studierenden mit BAföG
Pflegeversicherung, Student:in & BAföG: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) umfasst eine staatliche Unterstützung für Schüler:innen und Studierende. Studentinnen und Studenten, die BAföG-Leistungen beziehen, bekommen neben der finanziellen Unterstützung für Lernutensilien und Wohnung auch einen festen monatlichen Zuschuss von 28 Euro für die Pflegeversicherung.
Da die Pflegeversicherung für Studierende über 30 Jahre meist deutlich teurer ausfällt, werden ältere Studenten und Studentinnen zusätzlich entlastet. Sie bekommen seit der BAföG-Reform 2019 einen höheren Zuschlag für die soziale Pflegeversicherung von 38 Euro monatlich.
Darum ist eine Pflegezusatzversicherung auch für Studierende sinnvoll
Junge Erwachsene können z. B. während oder nach einer schweren Erkrankung Pflege zu Hause benötigen: Angehörige oder (ambulante) Pflegekräfte müssen sie unter Umständen dann zu Hause bei alltäglichen Dingen wie Anziehen, Körperhygiene oder bei Erledigungen unterstützen.
Auch wer zum Beispiel aufgrund eines Unfalls und einer daraus resultierenden Invalidität in einen Pflegegrad eingestuft wird, braucht intensive Pflege und Betreuung. Entsprechend wachsen die Pflegekosten. Tritt diese oder eine andere Art Pflegefall tatsächlich ein, reichen die Standardleistungen der Pflegekassen oft nicht aus. Der Eigenanteil, den Sie als Student:in aus eigener Tasche zahlen müssen, steigt. Zudem kann ein Pflegefall auch Ihre Eltern finanziell belasten, wenn Sie während des Studiums einer Pflege bedürfen.
Nicht zu vergessen: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Somit steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahrzehnten stetig an. Damit einhergehend die Last der Pflegekassen. Als heute 25-Jährige:r haben Sie rund 40 Jahre Erwerbstätigkeit vor sich: Wie in vier Jahrzehnten die Leistungen Ihrer Pflegekasse ausfallen, lässt sich aus heutiger Sicht schwer einschätzen.
Warum ist eine private Pflegezusatzversicherung bei Studenten und Studentinnen noch sinnvoll? Sind Sie jünger, haben Sie meist noch einen besseren Gesundheitszustand. Auch das bringt Ihnen hier als Student:in Vorteile. Je gesünder Sie sind, desto geringer ist Ihr Beitrag zu einer Pflegezusatzversicherung.
Das kostet eine Pflegezusatzversicherung bei der Allianz
Was heißt Pflegebedürftigkeit und wann kann sie bei Studierenden entstehen?
Welche Pflegegrade gibt es?
Welche weiteren Versicherungen und Zusatzversicherungen für Studierende gibt es?
Ist die Pflegeversicherung für Studierende steuerlich absetzbar?
Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung kann in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen in der entsprechenden Zeile eingetragen werden.
Grundsätzlich lassen sich auch die Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen – allerdings mit Einschränkungen. Sie können als Student:in mit Einkommen höchstens 1.900 Euro (Arbeitnehmer:innen) bzw. 2.800 Euro (selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit) im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Wenn schon die Kranken- und Pflegepflichtversicherung diese Summe übertreffen, können Sie für die private Pflegezusatzversicherung nichts mehr absetzen.
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