Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • In Deutschland besteht seit 01.01.2009 in bestimmten Versicherungs­zweigen für alle Personen Versicherungs­pflicht. Deshalb ist der Abschluss einer Kranken- und einer Pflegeversicherung für Studierende Pflicht.
  • Im Normalfall können Studenten und Studentinnen unter gewissen Voraussetzungen bei den Eltern bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familien­versichert sein. Eine kostenfreie Mitversicherung beim Ehepartner oder der Ehepartnerin ist ohne Altersgrenzen möglich.
  • Verdienen sie jedoch selbst Geld, übernimmt ihr Arbeitgeber (wie bei anderen Angestellten auch) einen Anteil an den Kosten der Pflegeversicherung.
  • Der Abschluss einer privaten Pflege­zusatzversicherung ist freiwillig aber durchaus sinnvoll – sie schließt im Pflegefall Versorgungslücken.
  • Durch ihr junges Alter und durch ihren meist noch sehr guten Gesundheits­zustand profitieren Studierende von günstigen Tarifen (im Pflege-Bahr Tarif sogar mit staatlicher Förderung).
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Kurz und bündig
Beim Thema Pflege denken viele sofort an ältere Menschen. Aber auch Jüngere können zum Pflegefall werden und sind bei Pflege­bedürftigkeit ebenfalls durch die Pflege­versicherung abgesichert.
Die Pflegeversicherung sichert seit 1995 als Pflichtversicherung das Pflegerisiko quer über die Gesellschaft der Bundesrepublik ab – Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Arbeitslose, Rentner:innen bis hin zu Familien.

In Deutschland unterscheidet man zwischen: der sozialen Pflegepflicht­versicherung (SPV), der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) und der privaten Pflegezusatzversicherung. Der Abschluss einer Krankenversicherung und Pflegeversicherung (SPV oder PPV) ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend und gilt somit auch für Studenten und Studentinnen.

Gesetzlich Versicherte (Studenten bzw. Studentinnen) sind dabei automatisch in der Pflegekasse versichert, die an ihre Kranken­versicherung angeschlossen ist. Privatversicherte (Studenten bzw. Studentinnen) müssen sich selbst um eine private Pflege­pflichtversicherung kümmern.

Im Gegensatz zu einer Pflege­pflicht­versicherung ist die private Pflege­zusatz­versicherung freiwillig. Sie schließt Versorgungs­lücken im Falle einer Pflege­bedürftigkeit und passt sich an Ihre individuellen Bedürfnisse an.

Möglich­keiten während des Studiums

Bei der Immatrikulation an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen müssen Studenten und Studentinnen aufgrund der Versicherungs­pflicht einen Versicherungs­nachweis über Kranken- und Pflege­versicherung vorlegen. Diese Pflicht besteht auch während eines Urlaubs­semesters oder eines Auslandssemesters.

Diese Möglichkeiten zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende gibt es:

  1. Familienversichert: Studentinnen und Studenten können bis zum 25. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über einen Elternteil in der Familienversicherung in der GKV versichert sein. Wer vor dem Studium freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hat, kann darüber hinaus diese Altersgrenze um 12 Monate verlängern.
  2. Gesetzlich pflichtversichert: Studierende, die keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familien­versicherung haben, sind ab Beginn des Studiums bis maximal zum 30. Geburtstag pflicht­versichert. Den Beitrag müssen sie hierfür selbst zahlen. Studierende, die neben dem Studium mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sind wie alle Angestellten automatisch über den Arbeitgeber versichert. Das gilt auch für Dual-Studierende.
  3. Freiwillig gesetzlich versichert: Auch Studentinnen und Studenten, die älter als 30 Jahre sind, können sich selbst gesetzlich versichern. Sie müssen dann als Student:in die Pflege­versicherung selbst zahlen und sind somit freiwillig gesetzlich versichert.
  4. Privat krankenversichert (Eltern): Wer vor dem Studium über die Eltern privat versichert war, kann dies unter bestimmten Voraus­setzungen auch weiterhin bleiben. Studierende benötigen dann gegebenenfalls eine Befreiung von der GKV.
  • Zu beachten: Die Entscheidung, welche Art von Kranken- und Pflegeversicherung Sie wählen, ist grundsätzlich für das gesamte Studium bindend. Jedoch ist eine Befreiung von der Versicherungs­pflicht innerhalb der ersten drei Monaten nach Beginn des Studiums bzw. nach Wegfall des Anspruchs auf Familienversicherung möglich. Ihren Befreiungsantrag müssen Sie dabei innerhalb der ersten drei Monaten nach Eintritt der Versicherungs­pflicht stellen und das Bestehen eines Versicherungs­schutzes bei einer PKV nachweisen.
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Gut zu wissen
Ja. Mit dem 30. Geburtstag endet der Zugang zur KVdS (Krankenversicherung der Studenten). Durch das MDK-Reformgesetz zum 01.01.2020 wurde anderseits die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester bei der Versicherungspflicht der Studierenden in der GKV gestrichen. Das hat für Studierende Vorteile: Die Zahl ihrer Semester ist nun nicht mehr entscheidend. Sie fallen auch nach Abschluss des 14. Fachsemesters nicht aus der KVdS.
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Beiträge: Das zahlen Sie
Die gute Nachricht zuerst: Jüngere Studentinnen und Studenten sind beitragsfrei. Wie sieht es bei älteren Studierenden aus?
  • Die Pflegepflichtversicherung ist für Studenten und Studentinnen bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei, wenn sie über die Eltern oder den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind.
  • Ist dies nicht möglich, muss sich der oder die Studierende um eine eigene Pflegepflichtversicherung kümmern. Grundsätzlich ist es so, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung "folgt".
  • GKV kranken­versicherungs­pflichtige Studenten und Studentinnen sind in der Kranken­versicherung der Studenten (KVdS) versichert. Für sie ist bezüglich der beitragspflichtigen Einnahmen der sogenannte BAföG-Bedarfssatz relevant. Bei kranken­versicherungs­pflichtigen Studierenden gelten als beitragspflichtige Einnahmen (für den Kalendertag) ein Dreißigstel des Betrages, der als monatlicher Bedarf nach der Regelung im BAföG für solche Studierende festgesetzt ist. Das gilt für Studentinnen und Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Ab Wintersemester 2024 ist hier somit von einem Bedarfsbetrag von derzeit 875,00 Euro, inklusive Zuschuss zur Krankenversicherung, auszugehen. Dies ist die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Die soziale Pflege­pflicht­versicherung für Studierende über 30 Jahre ist deutlich teurer, da sich ältere Studierende nicht mehr in der beitragsgünstigen studentischen Kranken­versicherung (KVdS) versichern können. Für diese Gruppe ist im Hinblick auf die beitragspflichtigen Einnahmen nicht der BAföG-Bedarfssatz, sondern die monatliche Bezugsgröße ausschlaggebend. Für diese freiwillig GKV-versicherten Studenten und Studentinnen gilt als beitragspflichtige Einnahmen bzw. Bemessungs­grundlage ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße. Dies sind monatlich 1.178,33 Euro in 2024. Diese Bemessungs­grundlage ist relevant für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Pflege­versicherung als Student:in ist im Vergleich zu einer privaten Pflege­pflicht­versicherung kaum teurer. Wie hoch die Beiträge einer privaten Pflegezusatzversicherung für Studierende ausfallen, hängt von Alter, Gesundheits­zustand und vom gewählten Tarif beim Versicherungsanbieter ab.

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Bedarf und Pflege­leistungen
Die Pflege­versicherung bietet Leistungen für Personen, die länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, und erfordert einen Antrag.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch verankert – hier wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um die Pflegeversicherung für Angestellte, Rentner:innen oder Studierende handelt. Private und gesetzliche Pflegeversicherung unterscheiden sich dabei im Leistungsumfang nicht.

Versicherungsschutz besteht dann, wenn nachgewiesener Bedarf an einer Pflege besteht. Die Pflege kann im häuslichen Umfeld oder stationär stattfinden. Jeder, der länger als sechs Monate auf Unterstüt­zung im Alltag angewiesen ist, erhält Leistungen aus der Pflege­versicherung. Notwendig ist ein Antrag auf Pflege­leistungen.

  • Hier haben wir für Sie eine über­sichtliche Check­liste zusammen­gestellt, die Ihnen zeigt, was Sie im Pflege­fall beachten müssen.
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Pflege und BAföG
BAföG-Empfänger:innen erhalten einen monatlichen Zuschuss zur sozialen Pflege­versicherung. Ältere Studenten und Studentinnen erhalten zusätzliche Entlastung durch höhere Zuschüsse.

Pflegeversicherung, Student:in & BAföG: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) umfasst eine staatliche Unterstützung für Schüler:innen und Studierende. Studentinnen und Studenten, die BAföG-Leistungen beziehen, bekommen neben der finanziellen Unterstützung für Lern­utensilien und Wohnung auch einen festen monatlichen Zuschuss von 28 Euro für die Pflegeversicherung.

Da die Pflegeversicherung für Studierende über 30 Jahre meist deutlich teurer ausfällt, werden ältere Studenten und Studentinnen zusätzlich entlastet. Sie bekommen seit der BAföG-Reform 2019 einen höheren Zuschlag für die soziale Pflege­versicherung von 38 Euro monatlich.

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Adé Versorgungs­lücken
Pflege ist teuer und eine Pflege­­bedürftigkeit kann jeden treffen, nicht nur "ältere Semester". Eine private Pflege­zusatz­versicherung für Studenten und Studentinnen kann im Hinblick auf den Gesundheits­zustand und die Beiträge besonders lohnen.

Junge Erwachsene können z. B. während oder nach einer schweren Erkrankung Pflege zu Hause benötigen: Angehörige oder (ambulante) Pflegekräfte müssen sie unter Umständen dann zu Hause bei alltäglichen Dingen wie Anziehen, Körperhygiene oder bei Erledigungen unterstützen.

Auch wer zum Beispiel aufgrund eines Unfalls und einer daraus resultierenden Invalidität in einen Pflegegrad eingestuft wird, braucht intensive Pflege und Betreuung. Entsprechend wachsen die Pflegekosten. Tritt diese oder eine andere Art Pflegefall tatsächlich ein, reichen die Standard­leistungen der Pflegekassen oft nicht aus. Der Eigenanteil, den Sie als Student:in aus eigener Tasche zahlen müssen, steigt. Zudem kann ein Pflegefall auch Ihre Eltern finanziell belasten, wenn Sie während des Studiums einer Pflege bedürfen. 

Nicht zu vergessen: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Somit steigt die Zahl der Pflege­bedürftigen in den nächsten Jahrzehnten stetig an. Damit einhergehend die Last der Pflegekassen. Als heute 25-Jährige:r haben Sie rund 40 Jahre Erwerbstätigkeit vor sich: Wie in vier Jahrzehnten die Leistungen Ihrer Pflegekasse ausfallen, lässt sich aus heutiger Sicht schwer einschätzen.

Warum ist eine private Pflege­zusatz­versicherung bei Studenten und Studentinnen noch sinnvoll? Sind Sie jünger, haben Sie meist noch einen besseren Gesundheits­zustand. Auch das bringt Ihnen hier als Student:in Vorteile. Je gesünder Sie sind, desto geringer ist Ihr Beitrag zu einer Pflegezusatzversicherung.

  • Wer privat vorsorgt, kann zwischen einer privaten Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld wählen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Pflege-Bahr. Dieser bezuschusst die private Vorsorge mit staatlichen Fördergeldern.
Beitragsbeispiele
Mit einer Pflege­zusatz­versicherung ermög­lichen Sie sich ein finanziell unab­hängiges und selbst­bestimmtes Leben. Bitte beachten Sie, dass der Vertrags­abschluss nur möglich ist, wenn beispiels­weise noch keine Pflege­bedürftig­keit besteht und noch kein Pflege­grad beantragt worden ist. Oder wenn inner­halb der letzten fünf Jahren keine ernst­haften Erkrank­ungen bestanden. Die Allianz Pflegezusatz­versicherung kann bis zum vollendeten 70. Lebens­jahr ab­geschlossen werden. Ein Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebens­jahr möglich.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Was heißt Pflegebedürftigkeit und wann kann sie bei Studierenden entstehen?

Egal ob jung oder alt: Braucht jemand langfristig Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Waschen, Essen oder dem Anziehen, spricht man von Pflegebedürftigkeit. Benötigt jemand nur kurzzeitig Unterstützung im Alltag spricht man hingegen von häuslicher Krankenpflege, wozu z. B. die Behandlungspflege zählt. Die Ursache für beide Formen der Pflege sind vielfältig und können natürlich auch junge Menschen betreffen: Durch einen Unfall beim Sport, in der Freizeit oder im Straßenverkehr, genauso wie durch schwere Krankheiten.

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie sind entscheidend dafür, welche Leistungen Sie als pflegebedürftige Person von der Pflegekasse oder Pflegeversicherung erhalten. Die Eingruppierung in diese Grade richtet sich nach der körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung. Während Pflegegrad 1 nur wenig Unterstützung benötigt, stellt Pflegegrad 5 die aufwendigste Pflegestufe mit den umfangreichsten Leistungen dar.

Welche weiteren Versicherungen und Zusatzversicherungen für Studierende gibt es?

Immer mehr Versicherungen und Knappschaften bieten Versicherungstarife an, die speziell auf die finanziellen Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind. Ob Zahnzusatzversicherungen für Studenten und Studentinnen oder gute Optionstarife, die einen günstigen Beitrag für die private Krankenversicherung ermöglichen (bei der Allianz beispielsweise OptionFlexiMed).

Ist die Pflegeversicherung für Studierende steuerlich absetzbar?

Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung kann in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen in der entsprechenden Zeile eingetragen werden.

Grundsätzlich lassen sich auch die Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen – allerdings mit Einschränkungen. Sie können als Student:in mit Einkommen höchstens 1.900 Euro (Arbeitnehmer:innen) bzw. 2.800 Euro (selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit) im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Wenn schon die Kranken- und Pflegepflichtversicherung diese Summe übertreffen, können Sie für die private Pflegezusatzversicherung nichts mehr absetzen.

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