- Motorrad anmelden ist in Deutschland Pflicht. Sie benötigen unter anderem Ihre Zulassungsbescheinigungen und eine gültige eVB-Nummer. Bei der Zulassungsstelle zahlen Sie bei Neuzulassung ab 30 Euro für die Anmeldung.
- Ziehen Sie um, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Ihr Motorrad ummelden. Bei einer Motorrad-Ummeldung entstehen Kosten ab rund 24 Euro.
- Motorrad-Abmelden ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder stilllegen wollen. Das Abmelden ist mit Kosten von rund 16 Euro am günstigsten. Fahren Sie Ihr Motorrad nur im Sommer, ist statt Ab- und Anmelden ein Saisonkennzeichen sinnvoller.
- Ein Motorrad mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2015 können Sie auch online anmelden, ummelden oder abmelden. Dies ist in der Regel günstiger. Stellen Sie eine Vollmacht aus, kann Sie eine andere Person bei der Zulassungsstelle vertreten.
Motorrad anmelden, um- & abmelden
Aktuelles: Motorrad-Saisonstart
+++ Motorradfahrer aufgepasst, es geht ab in die neue Saison! +++ Motorrad richtig anmelden +++ Vor der ersten Fahrt technische Inspektion beachten +++ Mit der Allianz gut absichern und ins Frühjahr starten +++
Motorrad zulassen: Kurz erklärt
Motorrad anmelden
Motorrad anmelden: Was brauche ich?
Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihr E-Motorrad oder Motorrad anmelden, sind diese Unterlagen nötig:
Tipp: Kleinkrafträder bis 50 ccm benötigen keine Kfz-Zulassung. Für sie reicht eine Moped-Versicherung. Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum sind ebenfalls zulassungsfrei, Sie müssen Sie jedoch bei der Zulassungsstelle melden – Voraussetzung ist eine Leichtkraftrad-Versicherung.
Kosten Motorrad anmelden
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Leistung
|
Kosten
|
|---|---|
| Neuzulassung | 30 € |
| Internetbasierte Zulassung oder Wiederzulassung | 12,80 € |
| Wunschkennzeichen | 10,20 € |
| Reservierung des Wunschkennzeichens | 2,60 € |
| Zuteilung neues Kennzeichen | 27,10 € |
| Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks (ohne Halterwechsel) | 23 € |
| Internetbasierte Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks (ohne Halterwechsel) | 10,60 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 10,20 € |
| Saisonkennzeichen | 30 € |
| Herstellung Motorradkennzeichen | je nach Anbieter |
Motorrad ummelden
Motorrad ummelden: Fristen und Kosten
Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Innerhalb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevollmächtigte Person oder beauftragen einen Zulassungsdienst. Eine formlose Benachrichtigung reicht nicht aus. Wer mit dem Motorrad-Ummelden länger als zwei Wochen wartet, riskiert ein Bußgeld.
Folgende Kosten kommen beim Ummelden Ihres Motorrads auf Sie zu:
- Ummeldung nach Umzug aus anderem Zulassungsbezirk (neues Kennzeichen): 27,10 Euro vor Ort, 12,40 Euro online
- Ummeldung nach Umzug aus anderem Zulassungsbezirk (kein neues Kennzeichen): 23,60 Euro vor Ort, 9,90 Euro online
- Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks (kein neues Kennzeichen): 24,20 Euro vor Ort, 10,40 Euro online
Wichtig: Wer umzieht, darf das bisherige Motorrad-Kennzeichen behalten – auch, wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Das erspart Ihnen zwar nicht die Motorrad-Ummeldung, aber Gebühren für ein neues Nummernschild.
Unterlagen zum Motorrad-Ummelden
Wenn Sie Ihr Motorrad ummelden, brauchen Sie diese Unterlagen:
Tipp bei Halterwechsel: Wollen Sie nach Kauf eines gebrauchten Bikes die Motorrad-Versicherung wechseln, brauchen Sie dieselben Dokumente wie für eine Motorrad-Ummeldung nach Umzug. Ist die Maschine stillgelegt, ist zusätzlich die Abmeldebescheinigung erforderlich. Ist das Bike noch auf Vorbesitzerin oder Vorbesitzer zugelassen, wird es durch Ihre Motorrad-Ummeldung automatisch abgemeldet und auf Sie zugelassen.
Motorrad abmelden
Motorrad-Abmelden: Kosten und Unterlagen
Je nach Zulassungsstelle betragen die Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro – unabhängig davon, ob das Fahrzeug kreisfremd oder kreiszugehörig ist. Erledigen Sie das Motorrad-Abmelden online, zahlen Sie 12,10 Euro.
Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, sind diese Unterlagen erforderlich:
Wichtig: Die Unterlagen zum Abmelden Ihres Motorrads brauchen Sie unabhängig davon, ob Sie die Abmeldung online oder bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.
Muss ich beim Motorrad-Abmelden die Versicherung kündigen?
Motorrad stilllegen oder Saisonkennzeichen?
Sie können Ihr Motorrad maximal sieben Jahre außer Betrieb setzen. Innerhalb dieses Zeitraums ist die erneute Motorrad-Zulassung bei Vorlage einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung jederzeit möglich. Nach Ablauf der Frist erlischt die Betriebserlaubnis.
Nutzen Sie Ihr Motorrad nur während der Sommermonate, ist dagegen ein Motorrad-Saisonkennzeichen sinnvoller als ein dauerndes Ab- und Wiederanmelden. Dabei legen Sie einen Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Außerhalb der Saison ist das Kennzeichen ungültig, Ihr Motorrad befindet sich in "Ruhezeit".
Wo Motorrad an-, um- und abmelden?
Bei der Zulassungsstelle Motorrad an-, um- und abmelden (mit und ohne Vollmacht)
Regulär können Sie Ihr Motorrad bei der zuständigen Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes an-, ab- oder ummelden.
Wichtig: Den Behördengang darf eine andere Person für Sie übernehmen (z. B. Lebenspartner:in, Nachbar:in). Ihr:e Stellvertreter:in braucht zwei Vollmachten: Eine Vollmacht bestätigt, dass die Motorrad-Zulassung in Ihrem Auftrag erfolgt. Die andere belegt, dass Sie mit dem Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer (Bankeinzug) einverstanden sind. Der oder die Bevollmächtigte ist verpflichtet, sich bei der Kfz-Behörde auszuweisen und Ihren Ausweis vorzulegen (Kopie reicht meist).
Online Motorrad abmelden, anmelden und ummelden
Im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie online Ihr Motorrad abmelden, anmelden oder ummelden. Vorausgesetzt, Sie haben einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Ausweislesegerät oder Smartphone mit kostenloser AusweisApp2.
Wichtig: Sie können online Motorräder an-, um- oder abmelden, deren Erstzulassung am oder nach dem 1. Januar 2015 erfolgt ist. Seit diesem Ausgabedatum befinden sich auf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Stempelplaketten verdeckte Sicherheitscodes. Diese sind für die digitale Abwicklung aller Zulassungsvorgänge notwendig.
Häufige Fragen zur Motorrad-Zulassung
Motorrad anmelden mit Wunschkennzeichen: Was muss ich beachten?
Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenabfolge, reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab – online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungsbehörde. Vorausgesetzt, die gewünschte Kombination ist noch frei.
Wie lange Sie das Wunschkennzeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an. In der Regel beträgt die Reservierungsdauer zehn bis 90 Tage, in Ausnahmefällen auch länger. Teils lässt sich die Reservierung gebührenpflichtig verlängern. Für Ihr Wunschkennzeichen zahlen Sie bundesweit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reservierungsgebühr. Hinzu kommen Kosten für Motorrad-Anmeldung und Prägen des Kennzeichens.
Darf man ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
Kann ich mein Motorrad ohne TÜV anmelden?
Nein. Ein Motorrad ohne gültige Hauptuntersuchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungsstelle nicht frei. Das gilt zum Beispiel für Krafträder, deren TÜV während der Winterpause abläuft. Oder für sogenannte "Scheunenfunde", die seit Jahren ungenutzt in Garage oder Schuppen stehen, aber noch funktionstüchtig sind.
In beiden Fällen ist eine HU Pflicht. Sie dürfen aber nicht mit dem Motorrad zur Prüfstelle fahren. Entweder Sie schieben das Bike oder transportieren es auf einem Anhänger dorthin, um eine neue Plakette zu bekommen. In letzterem Fall muss Ihr Hänger mit einer Anhänger-Versicherung abgesichert sein.
Kann ich mein Motorrad angemeldet verkaufen?
Mo bis Sa 8-20 Uhr
Ermitteln Sie Ihren individuellen Beitrag zur Motorrad-Versicherung.