- Festangestellte, Verbeamtete und Rentner:innen können ihre Kfz-Versicherung anteilig von der Steuer absetzen. Selbstständige können auch Teil- und Vollkaskoversicherung absetzen.
- Voraussetzung: Sie sind Versicherungsnehmer:in und Halter:in des Autos und verfügen über ein versteuerbares Einkommen.
- Festangestellte, Verbeamtete und Rentner:innen setzen maximal 1.900 Euro von der Steuer ab, Selbstständige maximal 2.800 Euro.
- Je nachdem, ob Sie das Auto ausschließlich privat oder auch beruflich nutzen, tragen Sie die Kosten an anderen Stellen in der Steuererklärung ein.
Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen
Kfz-Versicherung & Steuererklärung: Kurz erklärt
Ist die Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?
Wer kann die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?
Während Unternehmen Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kfz-Steuer von der Steuer absetzen können, ist für Privatpersonen lediglich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzbar. Kosten für die Kfz-Haftpflicht können sowohl Selbstständige als auch Festangestellte, Verbeamtete und Renter:innen von der Steuer absetzen. Für die beiden Gruppen ergeben sich einige Unterschiede:
Festangestellte, Verbeamtete, Rentner:innen, Pensionäre und Pensionärinnen
- Können lediglich Haftpflicht von der Steuer absetzen
- Können maximal 1.900 Euro an jährlichen Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen (u.A. Unfallversicherung, Krankenversicherung, Plegeversicherung)
Selbstständige
- Können neben Haftpflicht auch Beiträge ihrer Kaskoversicherung (= Vollkasko oder Teilkasko) geltend machen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Steuersatz ab.
- Können maximal 2.800 Euro an jährlichen Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Autoversicherung in der Steuererklärung anzugeben, ist ein steuerpflichtiges Einkommen notwendig. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie sowohl Versicherungsnehmer:in als auchFahrzeughalter bzw. Fahrzeughalterin sind. Zahlen Sie zum Beispiel die Kfz-Versicherung Ihres Kindes, ohne Halter:in des Pkw zu sein, können Sie die Beitragskosten nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wichtig: Die Steuererklärung, in der Sie Ihre Kfz-Versicherung angeben, ist für 2025 am 31. Juli 2026 fällig.
So geben Sie die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung an
Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei rein privater Nutzung
- Nutzen Sie das Auto ausschließlich privat, gelten die Kfz-Versicherungskosten im Rahmen der Sonderausgaben als "sonstige Vorsorgeaufwendungen".
- Theoretisch ist auch die Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzbar, das gilt auch, wenn Sie einen Zweitwagen versichern. Aber: Unter anderem zählen auch Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". Deshalb ist der absetzbare Höchstsatz in der Regel bereits erreicht.
- Einzutragen in: Anlage Vorsorgeaufwand – 7: weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen – Zeile 46
Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei rein beruflicher Nutzung
- Nutzen Sie das Auto ausschließlich für berufliche Fahrten, ist der Kfz-Haftpflicht-Beitrag steuerlich absetzbar unter Werbungskosten.
- In welchem Umfang und bis zu welcher Höchstgrenze Sie in diesem Fall die Kfz-Versicherung absetzen können, ist von Steuerzahler:in zu Steuerzahler:in unterschiedlich.
- Entscheidend ist unter anderem, welche steuerlichen Vorteile Sie bereits beansprucht haben, zum Beispiel die Entfernungspauschale. Anders als bei Sonderausgaben sind die Werbungskosten nicht gedeckelt.
- Einzutragen in: Anlage N – 14: Weitere Werbungskosten – Zeile 65 (Sonstiges)
Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei privater und beruflicher Nutzung
- Nutzen Sie Ihr Auto beruflich und privat, fällt der Haftpflichtbeitrag für die berufliche Nutzung unter Werbungskosten und der private Anteil unter Sonderausgaben.
- Fahrten zur Wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung mit der Entfernungspauschale abrechnen. Damit sind sämtliche Fahrtkosten abgegolten. Sie können die Kfz-Versicherung nicht zusätzlich als Werbungskosten absetzen.
- Allerdings erlaubt es das Finanzamt, die Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als abzugsfähige Sonderausgabe geltend zu machen – also zusätzlich zur Kilometerpauschale.
- Um sich zusätzlich abzusichern, kann ein Fahrtenbuch hilfreich sein: Dokumentieren Sie Ihre Autofahrten darin, um das Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung aufzuzeigen. Im Falle einer Steuerprüfung weisen Sie so genau nach, wie Sie Ihren Pkw genutzt haben.
Kfz-Versicherung absetzen als Selbstständige:r bei rein beruflicher Nutzung
- Wer selbstständig ist und sein Auto beruflich nutzt, führt die Beiträge für die komplette Kfz-Versicherung als Betriebskosten an. Neben der Prämie Ihrer Kfz-Haftpflicht sind dann auch die Kosten Ihrer Kfz-Teilkasko oder Kfz-Vollkasko in der Steuererklärung absetzbar.
- Voraussetzung für die Absetzbarkeit: Sie haben das Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufgenommen.
- Ihr Auto ist im Privatvermögen, wird aber beruflich genutzt? Dann besteht die Möglichkeit, die Kfz-Kosten über eine Nutzungseinlage anteilig als Betriebsausgaben abzusetzen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin.
- Einzutragen in: Anlage EÜR – Betriebsausgaben – Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten – Zeile 66 (Steuern, Versicherung und Maut)
Kfz-Versicherung von Steuer absetzen: Wichtig fürs Finanzamt
Steuererklärung & Kfz-Versicherung: Notwendige Dokumente
Wer die Kfz-Versicherung in seiner Steuererklärung angeben will, braucht einen Nachweis über die gezahlten Versicherungsbeiträge im jeweiligen Steuerjahr.
- Meist erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer jedes Jahr eine Rechnung für das nächste Versicherungsjahr. Das Dokument können Sie als Nachweis für das Finanzamt verwenden. Alternativ nutzen Sie eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags als Beitragsnachweis oder Kontoauszüge, die bestätigen, dass Sie die Versicherungsprämie bezahlt haben. In den darauffolgenden Jahren reicht meist ein Nachweis über die Beitragszahlung.
- Reichen Sie Ihre Steuererklärung online über das elektronische Steuerprogramm ELSTER ein, schicken Sie nur gesetzlich vorgeschriebene Belege wie Spendenquittungen mit. Alle übrigen Quittungen und Nachweise sollten Sie auf Nachfrage vorlegen können, abheften und zehn Jahre aufheben.
- Geben Sie Ihre Steuererklärung per Post ab, schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare mit den erforderlichen Anlagen und Belegen als Einschreiben ans Finanzamt.
Fristen für Steuererklärung & nachträgliche Absetzung
Sie können Ihre Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Darin machen Sie auch die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung geltend. Erstellt ein Steuerberater Ihre Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist bis 1. März 2027.
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung nachträglich absetzen, sind die meisten Finanzämter nachsichtig. Am erfolgreichsten ist das Nachreichen innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist. Sie steht jedem Steuerzahler bzw. jeder Steuerzahlerin zu und beginnt mit Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt. In dieser Zeit lässt sich der Steuerbescheid problemlos ändern.
Ist die Frist abgelaufen, besteht die Möglichkeit einer Änderung aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 Abgabenordnung). Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Es ist nicht auf Ihr grobes Verschulden zurückzuführen, dass Sie erst nachträglich von der Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung erfahren haben. Wann dieser Fall vorliegt, ist individuell zu klären.
- Sie werden in der Steuererklärung nicht ausdrücklich nach Vorsorgeversicherungen gefragt. Auch in der amtlichen Anleitung gibt es dazu keine Erklärung. Elektronische Steuerprogramme fragen in der Regel alle absetzbaren Posten ab.
Einspruch gegen den Steuerbescheid legen Sie schriftlich per Brief oder Fax ein. Verwenden Sie dabei die Worte Einspruch oder Widerspruch. Begründen Sie Ihren Einspruch, eventuell mithilfe von Belegen und Quittungen. Ebenfalls hilfreich: Legen Sie Urteile bei, die Ihre Argumentation untermauern. Fertigen Sie vor Versand eine Kopie aller Unterlagen an. Sicherer als ein Brief ist ein Einschreiben, da dann der Empfänger oder die Empfängerin die Annahme quittiert.
Häufige Fragen zu Kfz-Versicherung & Steuererklärung?
Lohnt sich das Angeben der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung?
Ob sich eine spürbare steuerliche Entlastung ergibt, wenn Sie die Kfz-Versicherung absetzen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Vor allem bei Gutverdienenden ist die abzugsfähige Obergrenze für Vorsorgeversicherungen oft schon mit Kranken- und Pflegeversicherung erreicht.
Für Geringverdienende lohnt es sich in der Regel, die Autoversicherung in der Steuererklärung anzugeben. Die jährliche Steuerersparnis ist individuell unterschiedlich und steht erst mit dem finalen Steuerbescheid fest.
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Wie hoch sind Kfz-Steuern bei E-Autos?
Vollelektrische Fahrzeuge, die Sie zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2030 erstmalig zulassen, sind von der Kfz-Steuer befreit. Als Halter:in zahlen Sie bis zu zehn Jahre keine Elektroauto-Steuern. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung bis maximal 31. Dezember 2035. Darüber hinaus können Stromer-Besitzer:innen weitere Elektroauto-Förderungen in Anspruch nehmen.
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Gibt es eine Kfz-Steuervergünstigung für Menschen mit Behinderung?
Ja, schwerbehinderte Menschen erhalten Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer. Als schwerbehindert gelten Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Die Höhe des Nachlasses hängt vom Grad der Behinderung ab. Gehbehinderte mit GdB 50 sparen beispielsweise 50 Prozent der Kfz-Steuer. Beim Beantragen des Nachlasses müssen sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" (steht für "gehbehindert") vorweisen. Auch Gehörlose mit Merkzeichen "Gl" ("gehörlos") zahlen nur die Hälfte der Kfz-Steuer.
Gar keine Kfz-Steuer erhebt der Staat bei Schwerbehinderten mit höherem Behinderungsgrad. Die Steuerbefreiung gilt für Besitzer:innen eines Schwerbehindertenausweises der Merkzeichen "H" ("Hilflosigkeit beim Verrichten des täglichen Lebens"), Merkzeichen "Bl" ("blind", hochgradige Sehbehinderung) oder Merkzeichen "aG" ("außergewöhnliche Gehbehinderung"). Die Kfz-Steuerermäßigung bzw. -befreiung muss beantragt werden und gilt nur für ein auf die behinderte Person zugelassenes Fahrzeug (z.B. Pkw, Wohnmobil oder Kraftrad).
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